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Date: Fri, 3 May 2002 21:45:25 +0200
From: "Reiner Priggen" <reiner.priggen@landtag.nrw.de
To: "Karin Hofmann" <xxxxxxxHofmann@gmx.de
Subject: Re: Landeshundegesetz
Sehr geehrte Frau Hofmann,
Bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen:
1. Wieso fällt im Landeshundegesetz die Bordeauxdogge, die
ursprünglich zur
Anlage 1 gehörte (Frau Höhn bezog sich bei der Erstellung der
Rasseliste für
Anlage 1 auf das Steuerurteil vom Berliner Verwaltungsgerichts),
nur noch
unter die20/40er Regelung?
2. Wieso wurde die Bordeauxdogge nicht zumindest, wie die ihr
verwandten
Molosserrassen in Anlage 2 eingestuft?
In den Entwurf des Landeshundegesetzes wurden die Rasselisten, auf
die
sich die Konferenz der Innenminister der Länder verständigt haben
übernommen.
Wenn die Forderung, nach einer Vereinheitlichung der
Hundeverordnungen in
den 16 Bundesländern, die auch von vielen Hundeverbänden
aufgestellt
wurde, ernst gemeint war, warum wird dann jetzt nicht akzeptiert,
dass NRW die
Verständigung, auf die sich 13 von 16 Ländern verständigt haben
übernimmt?
Was erwarten Sie von uns in dieser Frage, dass wir jetzt, nachdem
sich die
Innenminister verständigt haben von dieser gemeinsamen Linie
abweichen?
Ich schicke Ihnen als Anlage ein Gutachten des Staatsrechtlers
Prof.
Ronellenfitsch, der für die FDP die Frage der Zulässigkeit von
Rasselisten
geprüft hat, zu. Prof. Ronellenfitsch fordert weitere Rassen in
die Listen
aufzunehmen, und hält Rasselisten für zulässig.
*
Wenn nicht Verhaltensforscher und Kynologen als Experten gehört
(nicht nur
angehört) werden, welche Experten beschäftigen sich dann mit der
Erstellung des Landeshundegesetzes?
**
U.a. der bayerische Hundesachverständige Herr Breitsamer,
*** der an der
Anhörung im Landtag teilgenommen hat und auch die Bayerische
LAndesregierung und die Innenministerkonferenz beraten hat.
Mit freundlichem Gruß
Reiner PriggenAnlage:
Ronellenfitsch Gutachten
AW-Kommentar:
* Ja das sagt der Herr
Ronellenfitsch - und zwar wenn dann ALLE und das ist genau der
Punkt. Dann sollen diese Beratungsresistenten doch ALLE Rassen
über 40cm auf de Liste tun.Und wieso versenden jetzt die Grune
schon Gutachten die "Angeblich?" die FDP in Aufrtrag gegeben hat?
Na?? Genau -- wie
kungeln die denn nun wieder zusammen?? Aber sicher erklären mir
das wieder die Fachleute die das Gutachten unterschlagen habe sehr
genau - wenn es auch nicht der Wahrheit entspricht - aber die
können so wunderbar erklären!
** wann wurden die gehört??
Wo waren Experten??
*** Dazu verweise ich nur auf
die Breitsamer Retrospektive - soviel Müll über Untreue und
Bestechlichkeit kann ich hier im Newsletter nicht wiedergeben.
Breitsamer Retrospektive!
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/breitsamer/Breitsam.htm
MUSTERBRIEF :
Sehr geehrter "Anrede" "Position" "Name",
mit grosser Betroffenheit habe ich die Pressemeldungen der
juengsten Vergangenheit ueber die zum Teil wirklich schrecklichen
Beissunfaelle mit Hunden gelesen.
Mit nicht geringerer Betroffenheit musste ich die Reaktionen von
Teilen einer aufgeputschten und hysterisch reagierenden
Oeffentlichkeit und die nicht ausreichend koordinierten und
undifferenzierten Erlasse der verschiedenen Bundeslaender des BM
des Innern zur Kenntnis nehmen.
Selbstverstaendlich bin auch ich gegen Hundehalter, die, aus
welchen Gruenden auch immer, nicht willens oder nicht in der
Lage sind, ihr Tier zu einem wertvollen Partner des Menschen zu
machen. Wenn ein Tier so missbraucht oder nicht artgerecht
gehalten und erzogen wird, dass es zu einer Gefahr fuer andere
Menschen wird, kann dies nicht tatenlos hingenommen werden.
Die in der letzten Zeit verabschiedeten Erlasse und Verordnungen
zu dem Problem der gefaehrlichen Hunde richten sich
allerdings nicht gegen einzelne gefaehrlich gewordene Tiere,
sondern gegen ganze Rassen sogenannter Kampfhunde. Insbesondere
die Haltung, die Zucht und die Einfuhr von Pitbull-Terriern,
Amerikanischen Staffordshire-Terriern,
Staffordshire-Bullterriern und Bullterriern soll verboten
sein. Die Haltung zahlreicher anderer Hunderassen, darunter
auch Rottweiler und Dobermann wird durch verschiedene Massnahmen
nicht nur erschwert, sondern praktisch unmoeglich gemacht.
Erklaertes Ziel ist es, diese Hunderassen in Zukunft in den
entsprechenden Bundeslaendern ganz auszurotten.
So verstaendlich eine harte Reaktion der verantwortlichen
Politiker vor dem Hintergrund der in jeder Hinsicht
"eindrucksvollen" Berichterstattung der Medien zu diesem Thema
ist, so klar und eindeutig gehen diese Regelungen jedoch an der
Beseitigung des eigentlichen Problems vorbei.
Wer Hundekaempfe veranstalten oder Hunde als Waffen missbrauchen
will, wird dies auch in Zukunft tun, dann aber mit anderen
Rassen oder mit obskuren Mischlingen.
Hauptleidtragende der getroffenen und der zukuenftigen Massnahmen
der Laender und des Bundes sind verantwortungsvolle deutsche
Hundehalter. Sie sehen sich ploetzlich per Verordnung genoetigt,
gegen das derzeit geltende Tierschutzgesetz zu verstossen, indem
sie ihre harmlosen, menschenfreundlichen und gut erzogenen Tiere
ohne Grund zwingen, beim Verlassen des Hauses oder des
Grundstuecks einen Maulkorb zu tragen, obwohl die ueberwiegende
Mehrheit der Amerikanischen Staffordshire-Terrier, der
Bullterrier, der Staffordshire-Bullterrier und all der anderen
genannten Rassen treue und kinderliebe Familienhunde sind.
Das generelle Tragen von Maulkoerben schliesst artgerechte Haltung
aus. Im Gegenteil, es macht bislang harmlose Hunde erst
recht aggressiv, weil sie sich gegen Angriffe oder Belaestigungen
anderer Hunde nicht artgerecht wehren koennen.
Besitzer von Tieren der zur Diskussion stehenden Rassen oder von
anderen grossen Hunden sehen sich in der Oeffentlichkeit
einer Woge von Ressentiments gegenueber, die sich zum Teil bis zum
offenen Hass steigern. Wo der Mob, durch Gesetzeskraft und
Pressearbeit gestaerkt, sich ueberwindet, werden Hundehalter
grundlos beschimpft, provoziert und sogar mit Steinen beworfen.
Selbst die Tiere werden misshandelt und Autos demoliert.
Reisserische Berichterstattung und ein ploetzliches ueberstuerztes
politisches Handeln, dessen Ursache wohl eher im Streben
nach politischem Erfolg und Stimmengewinnen zu suchen ist, als im
Bemuehen um die Beseitigung des Problems der gefaehrlich
gewordenen Hunde, haben vielerorts zu einer regelrechten
Pogromstimmung gefuehrt, die viele Hundebesitzer bereits
ernsthaft darueber nachdenken laesst, das Land zu verlassen.
Doch an dieser Stelle sei angebracht, dass zu jedem Hund auch
mindestens zwei Waehlerstimmen gehoeren.
Eine Statistik der Kleinen Anfrage 1238 der CDU des Landtages
Nordrhein-Westfalen und eine Statistik des Statistischen
Bundesamtes belegen folgendes:
In Deutschland gab es im Jahre 1998
- 411400 Menschen, die an Kreislauferkrankungen gestorben
sind,
- 212700 Menschen, die an Krebs gestorben sind,
- 49100 Menschen, die an Lungenkrankheiten gestorben sind,
- 40500 Menschen, die an Darmkrankheiten gestorben sind,
- 11600 Menschen, die sich selbst umgebracht haben,
- 8000 Menschen, die bei einem Transportmittelunfall starben
und
- 1107 Menschen, die durch Alkohol im Strassenverkehr den Tod
fanden.
Demgegenueber stehen im Zeitraum von 3 (drei) Jahren (1995 bis
1998) im Lande Nordrhein-Westfalen ganze 57 (fuenf-sieben) Hunde,
die wegen eines Angriffs gegenueber Menschen als gefaehrlich im
Sinne der Gefahrhundeverordnung eingestuft wurden.
Der Hund ist seit 12.000 Jahren Beschuetzer und Begleiter, aber
auch Gefaehrte und Jagdhelfer des Menschen. Eine derartige
Behandlung, aber auch eine zu starke Vermenschlichung hat er nicht
verdient. Es gibt keine "Kampfhunderassen" - ein Hund als in der
Evolution hochstehendes Individuum ist sehr lernfaehig und kann
von Menschen stark geformt werden. Ich setze mich dafuer ein, dass
ein Missbrauch der Hunde verhindert wird und dass Halter jedweder
Rasse zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie sich falsch
verhalten. Nur geeignete Halter sollen Hunde bei serioesen
Zuechtern kaufen koennen.
Ich habe nun gehoert, dass nach dem Willen des Deutschen
Bundestages u.a. die Importeure und Zuechter von vier
Hunderassen und anderer Hunderassen, die durch das
Bundeslandwirtschaftsministerium oder die Bundeslaender auf den
Index gesetzt werden, kriminalisiert werden sollen. Darueber
hinaus moechte der Bundesrat auch die Halter solcher Hunde
diskriminieren. Ueber diesen Antrag will der Vermittlungsausschuss
entscheiden.
Da Sie als "Position" dem Vermittlungsausschuss angehoeren, bitte
ich Sie, dieser Rassendiskriminierung durch Ihren
persoenlichen Einfluss und die ganze Autoritaet Ihres Amtes,
Einhalt zu gebieten. Zumindest solange, bis sich die Innenminister
der Laender auf eine vernuenftige Definition des "gefaehrlichen
Hundes" (ohne Rasselisten) geeinigt haben. So dass nicht wahllos
alle Hunde und deren Halter bestimmter Rassen diskriminiert
werden, sondern nur tatsaechlich gefaehrlich gewordene Hunde und
deren zum Teil verantwortungslose Halter mit haertesten
Restriktionen belegt werden.
Mit vorzueglicher Hochachtung
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