Aus dem Spiegel vom 13.05.2000
PEINLICHE AKTION
In unschönes Licht rückt eine kleine
Finanztransaktion einen Topmann der NRW-Liberalen: Stefan Grüll,
FDP Fraktionsvize, hatte vehement gegen strengere Auflagen für
Besitzer von Kampfhunden gekämpft und ein Gutachten in Auftrag
gegeben.Dummerweise befürwortete der Gutachter das schärfere
Vorgehen. Das fand Grüll "nicht gerade dienlich" und nahm das
Papier unter Verschluß.Bald kursierten Verschwörungstheorien über
die Heimlichtuerei, woraufhin sich Grüll nach 10 Monaten
entschloß,das Gutachten doch noch zu veröffentlichen. Die
NRW-Grünen wollen nun den Ältestenrat des Parlaments anrufen, weil
eine Privatperson und Hundefreundin das Papier mit 8120,-DM
finanziert hat. Sie hegen den Verdacht, es handele sich um eine
unzulässige Spende an die Fraktion.Grüll dagegen will das
Gutachten als Abgeordneter in Auftrag gegeben haben und sieht
keinen Verstoß gegen das Fraktionsgesetz. Dennoch ist die
Aufregung groß, selbst NRW-Parteichef Jürgen Möllemann sah sich zu
einer Ehrenerklärung für Grüll genötigt - alles sei ordnungsgemäß
gelaufen.
Zecken nicht mit Öl bekämpfen
http://www.ostsee-zeitung.de/ra/start_139667.html
Hannover (dpa/gms) Die steigenden Temperaturen locken nicht nur
Hunde und Katzen hinter dem Ofen hervor. Auch die kleinen
Quälgeister der vierbeinigen Hausgenossen erwachen aus ihrer
winterlichen Starre. Flöhe, Zecken und Würmer lassen meist nicht
lange auf sich warten. "Vor allem Zecken können zum Problem
werden", sagt Christian Epe von der Tiermedizinischen Hochschule
Hannover.
Der Holzbock, wie die Zecke auch genannt wird, tritt in ganz
Europa auf und lauert vor allem im Unterholz auf sein
Wirtstier. Er saugt sich in der Haut fest und ernährt sich vom
Blut des Wirtes.
Am besten entfernt man ihn mit einer Pinzette oder speziellen
Zeckenzange. Dabei ist darauf zu achten, dass die Zecke
vorsichtig entfernt wird, damit die Beißwerkzeuge des Tieres nicht
in der Haut stecken bleiben.
Keinesfalls sollte der Parasit mit Nagellack oder Öl beträufelt
werden. Ätherische Öle können besonders bei Katzen mitunter
tödlich wirken. Durch das Ablecken des Felles wird es in den
Körper aufgenommen und kann nur schlecht wieder ausgeschieden
werden.
Weitere Tipps gibt die Broschüre "Krankheitsüberträger Zecke -
Lyme-Borreliose und FSME". Sie kann gegen Einsendung eines mit
1,53 Euro frankierten C-5-Rückumschlags beim Bundesinstitut für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,
Thielallee 88-92, 14195 Berlin, bestellt werden.
ZZF fordert Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz
(13.05.2002)
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(ZZF) - Auf der Interzoo, der vom 9. bis 12. Mai 2002 in Nürnberg
stattfindenden weltgrößten Fachmesse für Heimtierbedarf, hat sich
der Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V.
(ZZF) Klaus Oechsner für die Aufnahme des Tierschutzes ins
Grundgesetz ausgesprochen: "In unserem Tierschutzgesetz sind
Grundsätze formuliert, die dem ethischen Tierschutz gerecht
werden, aber leider werden diese an vielen Stellen nur
unzureichend umgesetzt, da der Gesetzesvollzug mangelhaft ist. Wir
fordern deshalb die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz."
Mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz im deutschen
Grundgesetz würden die staatlichen Organe stärker dem ethischen
Tierschutz verpflichtet und in der Folge Vollzugsdefizite bei den
nach Landesrecht zuständigen Behörden abgebaut. Außerdem könne der
Tierschutz in der Gesetzesanwendung endlich anderen, ebenfalls
verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern, wie etwa der
Forschungs- und Wissen-
schaftsfreiheit, Kunst und Religion, gleichrangig
gegenübergestellt werden.
Tierschutzwidrige Tierhaltung auf Börsen
Eine nicht ausreichende Umsetzung des deutschen Tierschutzgesetzes
im Bereich des Handels mit Heimtieren stellt der ZZF im Umgang mit
Qualzuchten und vor allem mit den sogenannten Tierbörsen fest.
Nach Angaben des Verbandes entsprechen die Transport- und
Haltungsbedingungen der Tiere auf diesen Verkaufsveranstaltungen
häufig nicht den tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen.
So wurden im März 2002 auf einer Reptilienbörse in Offenbach
dehydrierte und rachitische Echsen in kleinen Plastikschalen
präsentiert. Ein anderer Aussteller hielt mehrere hundert Mäuse
und Ratten handlich verpackt und ohne Rückzugsmöglichkeiten in
kleinen Boxen. Die Ausstellungshallen waren nicht angemessen
klimatisiert, die Tiere durften von den Besuchern angefaßt werden,
und eine Beratung fand aufgrund der Menschenmassen, insgesamt rund
2000 Besucher, kaum statt.
"Legt man die dem Zoofachhandel richtigerweise abverlangten
Vorgaben zu Behältergröße, Wärme und Beleuchtung zugrunde, wurde
die Mehrheit der Tiere in Offenbach nicht artgerecht gehalten",
resümmiert Jörg Turk, stellvertretender ZZF-Geschäftsführer und
einer der vom Veterinäramt beauftragten Kontrolleure der Börse.
Laut Tierschutzgesetz sind Börsen genehmigungspflichtig. Einen
Sach- und Fachkundenachweis im Umgang mit Tieren, wie er von
Zoofachhändlern verlangt
wird, müssen die Veranstalter jedoch nicht vorweisen. Auch die
Aussteller besitzen meist keinen Sachkundenachweis und oft auch
keine artenschutz- rechtlichen Nachweisbücher.
Die Kontrolle der Tierbörsen obliegt den zuständigen
Veterinärämtern. Allerdings finden die Veranstaltungen in der
Regel an Wochenenden statt, wenn die Amtsstuben nicht besetzt
sind. Darüber hinaus werden sie aufgrund ihrer Größenordnung
unkontrollierbar, und es gibt Beispiele für tätliche Angriffe auf
Kontrolleure. Der ZZF hält es daher für dringend
erforderlich, die personelle Ausstattung der staatlichen Stellen
zu verbessern und eine
Börsenordnung einzuführen, die einen verantwortungsvollen Umgang
mit Tieren
gewährleistet.
Qualzucht widerspricht dem Tierschutzgesetz
Ebenso vermißt der ZZF die konsequente Umsetzung des deutschen
Tierschutzgesetzes im Umgang mit Qualzuchten. Das 1986 ins
Tierschutzgesetz eingefügte Verbot von Qualzuchten stieß bei
Tierschutzverbänden und dem Zoofachhandel auf eine positive
Resonanz. So legten die ZZF-Mitglieder bereits 1991 in ihren
Heidelberger Beschlüssen fest, daß "Formen einer Tierart, die
aufgrund züchterischer oder chirurgischer Maßnahmen so verändert
sind, daß sie zu artüblichem Verhalten nicht mehr in der Lage
sind", für die Heimtierhaltung
ungeeignet und damit vom Handel auszuschließen sind.
Das Verbraucherschutzministerium, das frühere Bundesministerium
für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, veröffentlichte im Juni 1999 ein
Gutachten, in dem Qualzuchtmerkmale einzelner Rassen und Arten
beschrieben sind. Die hier genannten Qualzuchtformen, wie
beispielsweise Tanzmäuse, Gestalts- und Haubenkanarien, hat der
ZZF auch auf seine Rote-Liste über ungeeignete Heimtiere gesetzt.
Leider verzichten viele Züchterverbände bis heute nicht auf
tierschutzwidrige Rassestandards und auf entsprechende
Zucht-Wettbewerbe.
Langen, 10. Mai 2002 / pma 0302
Aus dem Forum:
Tierkadaver trieb im Kanal: Hund wurde ertränkt
Den Kadaver
eines großen Hundes musste die Berufsfeuerwehr am Sonntagmittag
nahe der
Berliner Brücke aus dem Mittellandkanal bergen. Das Tier ist
offenbar auf
grausame Weise ertränkt worden. Die Bergungsaktion zog sich mehr
als eine
Stunde hin, auch die Polizei war im Einsatz. "Die Verwesung ist so
weit
fortgeschritten, dass wir gar nicht genau
Vater schlägt Hundehalter, 51-Jähriger verletzt
Steinbach. Wie die Auseinandersetzung genau ablief - das muss die
Polizei
noch klären. Für einen 51 Jahre alten Mann, der am
Freitagnachmittag mit
seinem Hund im Steinbacher Feld spazieren ging, ist die Situation
allerdings
eindeutig. Er erstattete gegen einen 34-Jährigen aus Steinbach
Anzeige wegen
Körperverletzung.
Auslöser für die Auseinandersetzung war offenbar die Tochter des
34-Jährigen. Das Mädchen
Windhund verbeisst sich in Pudel
URLAU - Drei Schüler/innen führten am
vergangenen Dienstag beim Überlaufbecken Urlau jeweils einen
angeleinten
Pudelhund aus. Zur gleichen Zeit war eine Hundeführerin mit drei
ausgewachsenen Windhunden unterwegs, die offensichtlich nicht an
der Leine
geführt wurden. Als sich die Tiere näher kamen, rannte einer der
Windhunde
auf einen angeleinten Pudel zu,
Spaziergänger fanden toten Hund
LOCHTUM. Einen dunklen Hund mit rundem Kopf fanden Spaziergänger
am
Donnerstag Abend unterhalb einer Brücke an der Schamlah. Wie die
Vienenburger Polizei am Freitag auf Anfrage mitteilte, wurde das
Tier dem
Kreisveterinär zur Untersuchung übergeben. Es sei nicht
auszuschließen, so
die Polizei, dass der Hund aus dem Vorharzgebiet angeschwemmt
worden sei.
Ob das Tier getötet wurde
Nationalpark will die beiden Ausreißer lebend fangen Keine
Schuss auf Wölfe
Ein Hund im Wald erbeutet? - "Ein geringes Restrisiko bleibt"
NEUSCHÖNAU - Die im Nationalpark
Bayerischer Wald entlaufenen beiden Jungwölfe sollen nicht
erschossen
werden.
"Wir haben uns die Abschussgenehmigung vorsorglich als letztes
Mittel
eingeholt, falls es zu einem Zwischenfall kommt", erklärte Rainer
Pöhlmann,
Sprecher der Nationalparkverwaltung
Sonnabend, 11. Mai 2002, 9 Uhr 37 Minuten.
Tierschützer verweisen auf Not der Kettenhunde in der Region
Amtstierärztin informiert Vereinsmitglieder über gesetzliche
Regelungen
Teterow (mp). 91-mal mussten die Mitarbeiter des kreislichen
Veterinär-amtes
Güstrow im vergangenen Jahr in Sachen Tierschutz ausrücken. In 75
Fällen sei
es um Hunde gegangen, informierte
Ohne Grund auf Collie eingetreten
Karlstein-Großwelzheim. Als eine Großwelzheimerin am
Himmelfahrtstag gegen
11.45 Uhr mit ihrem Hund, einem 15 Jahre alten Collie, am Mainufer
auf dem
Fuß- und Radweg in Höhe des Schleusenweges spazieren ging, näherte
sich der
Vierbeiner einem Unbekannten, der plötzlich und ohne Grund auf das
Tier
eintrat. Während der Collie verletzt liegen blieb und tierärztlich
behandelt
werden musste, suchte der Mann - so die Polizei - ungerührt das
Weite. Diese
Tierquälerei soll von mehreren Passanten beobachtet worden sein.
Diese
werden gebeten, sich bei der Polizei, 0 60 23 / 9 44-0, zu melden |