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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* PEINLICHE AKTION

* Zecken nicht mit Öl bekämpfen

* ZZF fordert Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz (13.05.2002)

* Aus dem Forum:


Aus dem Spiegel vom 13.05.2000
PEINLICHE AKTION
In unschönes Licht rückt eine kleine Finanztransaktion einen Topmann der NRW-Liberalen: Stefan Grüll, FDP Fraktionsvize, hatte vehement gegen strengere Auflagen für Besitzer von Kampfhunden gekämpft und ein Gutachten in Auftrag gegeben.Dummerweise befürwortete der Gutachter das schärfere Vorgehen. Das fand Grüll "nicht gerade dienlich" und nahm das Papier unter Verschluß.Bald kursierten Verschwörungstheorien über die Heimlichtuerei, woraufhin sich Grüll nach 10 Monaten entschloß,das Gutachten doch noch zu veröffentlichen. Die NRW-Grünen wollen nun den Ältestenrat des Parlaments anrufen, weil eine Privatperson und Hundefreundin das Papier mit 8120,-DM finanziert hat. Sie hegen den Verdacht, es handele sich um eine unzulässige Spende an die Fraktion.Grüll dagegen will das Gutachten als Abgeordneter in Auftrag gegeben haben und sieht keinen Verstoß gegen das Fraktionsgesetz. Dennoch ist die Aufregung groß, selbst NRW-Parteichef Jürgen Möllemann sah sich zu einer Ehrenerklärung für Grüll genötigt - alles sei ordnungsgemäß gelaufen.


Zecken nicht mit Öl bekämpfen

http://www.ostsee-zeitung.de/ra/start_139667.html


Hannover (dpa/gms) Die steigenden Temperaturen locken nicht nur Hunde und Katzen hinter dem Ofen hervor. Auch die kleinen Quälgeister der vierbeinigen Hausgenossen erwachen aus ihrer winterlichen Starre. Flöhe, Zecken und Würmer lassen meist nicht lange auf sich warten. "Vor allem Zecken können zum Problem werden", sagt Christian Epe von der Tiermedizinischen Hochschule Hannover.

Der Holzbock, wie die Zecke auch genannt wird, tritt in ganz Europa auf und  lauert vor allem im Unterholz auf sein Wirtstier. Er saugt sich in der Haut fest und ernährt sich vom Blut des Wirtes.

Am besten entfernt man ihn mit einer Pinzette oder speziellen Zeckenzange.  Dabei ist darauf zu achten, dass die Zecke vorsichtig entfernt wird, damit die Beißwerkzeuge des Tieres nicht in der Haut stecken bleiben.

Keinesfalls sollte der Parasit mit Nagellack oder Öl beträufelt werden.  Ätherische Öle können besonders bei Katzen mitunter tödlich wirken. Durch das Ablecken des Felles wird es in den Körper aufgenommen und kann nur schlecht wieder ausgeschieden werden.

Weitere Tipps gibt die Broschüre "Krankheitsüberträger Zecke -  Lyme-Borreliose und FSME". Sie kann gegen Einsendung eines mit 1,53 Euro frankierten C-5-Rückumschlags beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Thielallee 88-92, 14195 Berlin, bestellt werden.



ZZF fordert Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz (13.05.2002)

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(ZZF) - Auf der Interzoo, der vom 9. bis 12. Mai 2002 in Nürnberg stattfindenden weltgrößten Fachmesse für Heimtierbedarf, hat sich der Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) Klaus Oechsner für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ausgesprochen: "In unserem Tierschutzgesetz sind Grundsätze formuliert, die dem ethischen Tierschutz gerecht werden, aber leider werden diese an vielen Stellen nur unzureichend umgesetzt, da der Gesetzesvollzug mangelhaft ist. Wir fordern deshalb die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz."

Mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz im deutschen Grundgesetz würden die staatlichen Organe stärker dem ethischen Tierschutz verpflichtet und in der Folge Vollzugsdefizite bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden abgebaut. Außerdem könne der Tierschutz in der Gesetzesanwendung endlich anderen, ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern, wie etwa der Forschungs- und Wissen-
schaftsfreiheit, Kunst und Religion, gleichrangig gegenübergestellt werden.

Tierschutzwidrige Tierhaltung auf Börsen

Eine nicht ausreichende Umsetzung des deutschen Tierschutzgesetzes im Bereich des Handels mit Heimtieren stellt der ZZF im Umgang mit Qualzuchten und vor allem mit den sogenannten Tierbörsen fest. Nach Angaben des Verbandes entsprechen die Transport- und Haltungsbedingungen der Tiere auf diesen Verkaufsveranstaltungen häufig nicht den tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen.

So wurden im März 2002 auf einer Reptilienbörse in Offenbach dehydrierte und rachitische Echsen in kleinen Plastikschalen präsentiert. Ein anderer Aussteller hielt mehrere hundert Mäuse und Ratten handlich verpackt und ohne Rückzugsmöglichkeiten in kleinen Boxen. Die Ausstellungshallen waren nicht angemessen klimatisiert, die Tiere durften von den Besuchern angefaßt werden, und eine Beratung fand aufgrund der Menschenmassen, insgesamt rund 2000 Besucher, kaum statt.

"Legt man die dem Zoofachhandel richtigerweise abverlangten Vorgaben zu Behältergröße, Wärme und Beleuchtung zugrunde, wurde die Mehrheit der Tiere in Offenbach nicht artgerecht gehalten", resümmiert Jörg Turk, stellvertretender ZZF-Geschäftsführer und einer der vom Veterinäramt beauftragten Kontrolleure der Börse.

Laut Tierschutzgesetz sind Börsen genehmigungspflichtig. Einen Sach- und Fachkundenachweis im Umgang mit Tieren, wie er von Zoofachhändlern verlangt
wird, müssen die Veranstalter jedoch nicht vorweisen. Auch die Aussteller besitzen meist keinen Sachkundenachweis und oft auch keine artenschutz- rechtlichen Nachweisbücher.

Die Kontrolle der Tierbörsen obliegt den zuständigen Veterinärämtern. Allerdings finden die Veranstaltungen in der Regel an Wochenenden statt, wenn die Amtsstuben nicht besetzt sind. Darüber hinaus werden sie aufgrund ihrer Größenordnung unkontrollierbar, und es gibt Beispiele für tätliche Angriffe auf Kontrolleure. Der ZZF hält es daher für dringend
erforderlich, die personelle Ausstattung der staatlichen Stellen zu verbessern und eine
Börsenordnung einzuführen, die einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren
gewährleistet.

Qualzucht widerspricht dem Tierschutzgesetz

Ebenso vermißt der ZZF die konsequente Umsetzung des deutschen Tierschutzgesetzes im Umgang mit Qualzuchten. Das 1986 ins Tierschutzgesetz eingefügte Verbot von Qualzuchten stieß bei Tierschutzverbänden und dem Zoofachhandel auf eine positive Resonanz. So legten die ZZF-Mitglieder bereits 1991 in ihren Heidelberger Beschlüssen fest, daß "Formen einer Tierart, die aufgrund züchterischer oder chirurgischer Maßnahmen so verändert sind, daß sie zu artüblichem Verhalten nicht mehr in der Lage sind", für die Heimtierhaltung
ungeeignet und damit vom Handel auszuschließen sind.

Das Verbraucherschutzministerium, das frühere Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, veröffentlichte im Juni 1999 ein Gutachten, in dem Qualzuchtmerkmale einzelner Rassen und Arten beschrieben sind. Die hier genannten Qualzuchtformen, wie beispielsweise Tanzmäuse, Gestalts- und Haubenkanarien, hat der ZZF auch auf seine Rote-Liste über ungeeignete Heimtiere gesetzt.

Leider verzichten viele Züchterverbände bis heute nicht auf tierschutzwidrige Rassestandards und auf entsprechende Zucht-Wettbewerbe.

Langen, 10. Mai 2002 / pma 0302
 


Aus dem Forum:

Tierkadaver trieb im Kanal: Hund wurde ertränkt


Den Kadaver
eines großen Hundes musste die Berufsfeuerwehr am Sonntagmittag nahe der
Berliner Brücke aus dem Mittellandkanal bergen. Das Tier ist offenbar auf
grausame Weise ertränkt worden. Die Bergungsaktion zog sich mehr als eine
Stunde hin, auch die Polizei war im Einsatz. "Die Verwesung ist so weit
fortgeschritten, dass wir gar nicht genau


Vater schlägt Hundehalter, 51-Jähriger verletzt

Steinbach. Wie die Auseinandersetzung genau ablief - das muss die Polizei
noch klären. Für einen 51 Jahre alten Mann, der am Freitagnachmittag mit
seinem Hund im Steinbacher Feld spazieren ging, ist die Situation allerdings
eindeutig. Er erstattete gegen einen 34-Jährigen aus Steinbach Anzeige wegen
Körperverletzung.

Auslöser für die Auseinandersetzung war offenbar die Tochter des
34-Jährigen. Das Mädchen


Windhund verbeisst sich in Pudel

URLAU - Drei Schüler/innen führten am
vergangenen Dienstag beim Überlaufbecken Urlau jeweils einen angeleinten
Pudelhund aus. Zur gleichen Zeit war eine Hundeführerin mit drei
ausgewachsenen Windhunden unterwegs, die offensichtlich nicht an der Leine
geführt wurden. Als sich die Tiere näher kamen, rannte einer der Windhunde
auf einen angeleinten Pudel zu,


Spaziergänger fanden toten Hund


LOCHTUM. Einen dunklen Hund mit rundem Kopf fanden Spaziergänger am
Donnerstag Abend unterhalb einer Brücke an der Schamlah. Wie die
Vienenburger Polizei am Freitag auf Anfrage mitteilte, wurde das Tier dem
Kreisveterinär zur Untersuchung übergeben. Es sei nicht auszuschließen, so
die Polizei, dass der Hund aus dem Vorharzgebiet angeschwemmt worden sei.

Ob das Tier getötet wurde


Nationalpark will die beiden Ausreißer lebend fangen Keine Schuss auf Wölfe

Ein Hund im Wald erbeutet? - "Ein geringes Restrisiko bleibt"

 NEUSCHÖNAU - Die im Nationalpark
Bayerischer Wald entlaufenen beiden Jungwölfe sollen nicht erschossen
werden.


"Wir haben uns die Abschussgenehmigung vorsorglich als letztes Mittel
eingeholt, falls es zu einem Zwischenfall kommt", erklärte Rainer Pöhlmann,
Sprecher der Nationalparkverwaltung


Sonnabend, 11. Mai 2002,  9 Uhr 37 Minuten.

Tierschützer verweisen auf Not der Kettenhunde in der Region

Amtstierärztin informiert Vereinsmitglieder über gesetzliche Regelungen
Teterow (mp). 91-mal mussten die Mitarbeiter des kreislichen Veterinär-amtes
Güstrow im vergangenen Jahr in Sachen Tierschutz ausrücken. In 75 Fällen sei
es um Hunde gegangen, informierte


Ohne Grund auf Collie eingetreten


Karlstein-Großwelzheim. Als eine Großwelzheimerin am Himmelfahrtstag gegen
11.45 Uhr mit ihrem Hund, einem 15 Jahre alten Collie, am Mainufer auf dem
Fuß- und Radweg in Höhe des Schleusenweges spazieren ging, näherte sich der
Vierbeiner einem Unbekannten, der plötzlich und ohne Grund auf das Tier
eintrat. Während der Collie verletzt liegen blieb und tierärztlich behandelt
werden musste, suchte der Mann - so die Polizei - ungerührt das Weite. Diese
Tierquälerei soll von mehreren Passanten beobachtet worden sein. Diese
werden gebeten, sich bei der Polizei, 0 60 23 / 9 44-0, zu melden

 

 

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zei - ungerührt das Weite. Diese
Tierquälerei soll von mehreren Passanten beobachtet worden sein. Diese
werden gebeten, sich bei der Polizei, 0 60 23 / 9 44-0, zu melden

 

 

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