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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Bundestag: Tierschutz kommt ins Grundgesetz

* Tierschutz wird Staatsziel

* SPD Köln schmiert sich selbst

* Landratsamt genehmigt Abschuss der beiden Wölfe


 
17.05.2002    10:44
Bundestag

 

Bundestag: Tierschutz kommt ins Grundgesetz
Die Änderung des Gesetzes war 1994, 1997 und 2000 an der Ablehnung der Union gescheitert. Jetzt stimmten fast alle Bundestagsabgeordneten dafür.

 
 
   
   
Lämmer_dpa
 
 
Als erstes Land der EU gibt Deutschland dem Schutz der Tiere Verfassungsrang (dpa )


 
 
Wie erwartet stimmten die Abgeordneten aller Fraktionen fast geschlossen für die Änderung des Gesetzes. Die Parlamentarier hatten über einen interfraktionellen Antrag abgestimmt, der von allen Fraktionen unterstützt wurde.

Der Bundesrat hat seine Zustimmung bereits signalisiert. Sie soll noch im Sommer erfolgen. Tierschutz wird dann zum Staatsziel.
 
   
   
Mit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz gibt Deutschland dem Schutz der Tiere als erstes Land in der Europäischen Union Verfassungsrang.

Entscheidung begrüßt

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) begrüßte die Entscheidung. Es werde jetzt sehr klar gemacht, dass „Tiere keine Sachen“ seien und man sie mit Respekt behandeln müsse, hatte Däubler-Gmelin bereits vor der Abstimmung im DeutschlandRadio Berlin erklärt.
 
   
   
 
 
» „Mittelpunkt des Grundgesetzes ist der Mensch. Daran ändert sich nichts.“ «
      
Renate Künast (Grüne)  
 
 
 
Nach der Verfassungsänderung ist es dem Gesetzgeber nun möglich, für einzelne Bereiche schärfere Gesetze zu erlassen, zum Beispiel für Tierhaltung und Tiertransporte.

Auch die extreme Nutzung von Tieren für die Kunst wird damit eingeschränkt und ist nicht mehr durch die Freiheit der Kunst geschützt.

Nicht nur symbolischen Wert

Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) verspricht sich von der Grundgesetzergänzung einen effektiveren Tierschutz. Sie hatte bereits vor der Abstimmung erklärt, die Grundgesetzänderung hätte nicht nur symbolischen Wert.
   
 
   
 
 
» „Das ist nicht nur ein guter Tag für den Tierschutz, sondern auch für die Menschlichkeit.“ «
      
Rainer Funke (FDP)  
 
 
 
In Zukunft müsse nun auch Forschung, Lehre und Religion gegen die Aufgabe des Staates, Tiere zu schützen, abgewogen und abgegrenzt werden, so die Ministerin im ZDF-Morgenmagazin. Mit der Änderung werde aber nicht das Wertgefüge im Verhältnis Mensch und Tier geändert.

„Mittelpunkt des Grundgesetzes ist der Mensch. Daran ändert sich nichts. Wir sagen nur, es gibt noch ein Ziel, dem der Staat verpflichtet ist, und das heißt: Umwelt und die Tiere schützen.“

Für die CDU/CSU-Fraktion hatte der Parlamentarier Wolfgang Freiherr von Stetten die Änderung als Kompromiss bezeichnet, bei dem sich alle als Sieger fühlen könnten.
   
 
   
„Wir Sozialdemokraten freuen uns, dass unser über Jahrzehnte betriebenes Anliegen nun erfüllt wird“, so der SPD-Abgeordnete Hermann Bachmaier vor der Abstimmung. Und FDP-Parlamentarier Rainer Funke betonte: „Das ist nicht nur ein guter Tag für den Tierschutz, sondern auch für die Menschlichkeit.“ Für die PDS forderte die Abgeordnete Eva Bulling- Schröter ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.

Der Antrag war der vierte Anlauf zur Verankerung des Tierschutzes im des Grundgesetzes, nachdem die Gesetzesänderung in den Jahren 1994, 1997 und 2000 an der Ablehnung der Union gescheitert war.

(sueddeutsche.de/dpa)
 

 
 
17.05.2002    09:05

 

Grundgesetz
 

Tierschutz wird Staatsziel

 

Beim vierten Anlauf ist im Bundestag auch mit der Zustimmung der Union zu rechnen.
   
   
(SZ vom 17. Mai 2002) Es ist der vierte Anlauf, aber diesmal wird er wohl zum Erfolg führen. Wenn der Bundestag an Freitag in zweiter und dritter Lesung darüber berät, ob der Tierschutz in der Verfassung verankert werden soll, ist erstmals die für eine Grundgesetz-Änderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu erwarten. In den Jahren 1994, 1997 und 2000 scheiterte das Unterfangen jeweils an einer breiten Ablehnungsfront in der Union, obwohl der Tierschutz zum Beispiel in der bayerischen Verfassung längst seinen Platz hat.

Das Umdenken in CDU und CSU ist in erster Linie auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen, das am 15. Januar die islamische Schlachtmethode des Schächtens, also des Tötens warmblütiger Tiere ohne vorherige Betäubung für zulässig erklärte. Die Empörung über das Urteil war nicht nur in den Kreisen der organisierten Tierschützer groß.

Anthropozentrischer Ansatz

Jutta Limbach, die inzwischen ausgeschiedene Präsidentin des Karlsruher Gerichts erhielt massenhaft Protestbriefe, und wenig später erklärte sowohl Edmund Stoiber, der Kanzlerkandidat der Union, wie auch die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, dass sie sich angesichts der Stimmung in der Bevölkerung einer Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz nicht mehr verschließen wollten.

Damit schiebt die Union ihre alten Bedenken beiseite. Man befürchtete vor allem Erschwerungen für Tierversuche, die im Prinzip unter dem grundgesetzlichen Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre stattfinden. Rechtsexperten wie Rupert Scholz wiesen auch auf den streng anthropozentrischen Ansatz der Verfassung hin und warnten vor einer Überfrachtung des Grundgesetzes.

Staatsziel gewährt keine einklagbaren Rechte

Welche Folgen die Verfassungsänderung haben wird, ist im Einzelnen schwer vorherzusagen. Es soll sich um ein in Artikel 20 a („Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“) verankertes Staatsziel handeln, das im Gegensatz zu den Grundrechten keine individuell einklagbaren Rechte gewährt. An Staatszielen haben sich Verwaltung, Gesetzgeber und Justiz zu orientieren; die Konkretisierung erfolgt in Spezialgesetzen, in diesem Fall vor allem im Tierschutzgesetz. Staatsziele sind „nur“ eine Ermächtigungsgrundlage und eine Begründungshilfe in Abwägungsfällen.

Ob mit dem neu gefassten Artikel das Schächten geächtet würde, zweifeln Juristen an. Schon bisher hat Karlsruhe den Grundsatz des „ethischen Tierschutzes“ angewandt, zum Beispiel im Verbot herkömmlicher Legehennen-Batterien. Weiterhin wiegt die Berufs- und Religionsfreiheit schwer; zudem haben die Richter bezweifelt, dass das Schächten mehr Qualen verursacht als die hierzulande üblichen Schlachtmethoden.
 

http://www.taz.de/pt/2002/05/17/a0124.nf/text

SPD Köln schmiert sich selbst

KÖLN taz Die Kölner SPD hat neuen Aufklärungsbedarf. Mit Geld von einem Geheimkonto der Ratsfraktion sollen die Exfraktionschefs Klaus Heugel und Norbert Rüther unter anderem innerparteiliche Landschaftspflege betrieben haben. Nach taz-Informationen wurden so insgesamt 98.642,44 Mark Bargeld ohne Verwendungsnachweise ausgegeben. Ein Teil des Schwarzgeldes ging möglicherweise an ehrenamtliche SPD-Kommunalpolitiker, die privat in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen seien, erfuhr die taz aus Fraktionskreisen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass mit diesen Geldern politisches Wohlwollen "erkauft" worden sei, heißt es.
 

 


Hallo,

heute wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bundestag der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Wir möchten nochmals allen, die zur Erreichung dieses Zieles beigetragen haben, herzlichst danken.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf unsere Podiumsdiskussion am Samstag, den 25.Mai hinweisen. Das Thema ist "Tierschutz im Grundgesetz - was nun?" Wolfgang Apel diskutiert mit Politikern und Experten über die neuen Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise.

Moderiert wird die Diskussion von Frau Dr. Claudia Ludwig. Bei Interesse schauen Sie doch vorbei. Anbei die Presse-Einladung zur Veranstaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Foß

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Tierschutzverein für Siegen u.U. e.V.

Heidenbergstr. 80

57072 Siegen

http://www.tierheim-siegen.de


Landratsamt genehmigt Abschuss der beiden Wölfe
Alle Fangmethoden ausgeschöpft: Wölfe zu schlau - Narkosespritze oder Todesschuss
 

Von Andi Schloder

Freyung. "Die beiden ausgebüchsten Jungwölfe dürfen von heute an mit der Erlaubnis des Landratsamtes Freyung-Grafenau abgeschossen werden": Dies teilten der sichtlich geknickte Nationalpark-Chef Karl-Friedrich Sinner und Landrat Alexander Muthmannn gestern in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit mit. Man versuche aber trotzdem, die Wölfe mit den bisher erfolglosen Fangmethoden in den nächsten Tagen noch zu erwischen.
 

Der Druck der Öffentlichkeit ist in den vergangenen Tagen deutlich größer geworden - Eltern im Nationalpark- Umfeld haben Angst um ihre Kinder. Die Äußerungen des Leitenden Oberstaatsanwaltes Dr. Günther Albert, der öffentlich Konsequenzen androhte, falls ein Mensch durch die Wölfe zu Schaden komme, heitzten die Stimmung zusätzlich an.
Landrat Alexander Muthmann bedauerte in seiner Stellungnahme den drohenden Abschuss der Jungwölfe, machte aber eines deutlich: "Die Sicherheit der Bevölkerung hat Vorrang." Muthmann erklärte auch die rechtliche Situation des Verfahrens: "Gehegetiere haben im Gegensatz zu Wildtieren andere Bestimmungen. Sie fallen unter das Tierhaltergesetz."
Er fügte hinzu: "Der Halter haftet für die Sicherheit inner- und außerhalb des Geheges."
Trotz der jetzt ausgesprochenen Abschusserlaubnis gibt sich Nationalpark-Chef Sinner noch nicht ganz geschlagen. "Wir versuchen weiterhin mit allen bisher ausprobierten Methoden, die Wölfe lebend zu fangen", sagte Sinner.
"Aber wie es im Moment aussieht, schwindet die Hoffnung, die Wölfe lebend zu erwischen, von Minute zu Minute", gestand er ein.
Bislang versuchte man unter anderem mit Narkosepfeilen, die entweder mit einem Blasrohr oder mit einem Gaskartuschen-Gewehr abgefeuert werden können, die Ausreisser zu betäuben. Der Nachteil: Mit dem Blasrohr erreicht man nur 20 Meter, mit dem Gewehr 60. Doch in beiden Fällen sei es sehr schwierig, die Tiere zu treffen, da die Pfeile sehr leicht sind und durch den kleinsten Windstoß ihre Flugbahn verändern.
Ebenso haben Wildhüter Futter mit Betäubungsmitteln versetzt und nahe dem Gehege ausgelegt, um die Ausreisser so zu erwischen. Auch dies brachte bisher keinen Erfolg, "da die Wölfe ihr Futter nicht gleich verzehren, sondern zwei bis drei Stunden warten", erklärte Sinner, "statt der gewünschten Wölfe hatten wir betäubte Raben und Krähen, die sich das Futter schnappten."
Lebendiges "Futter" brachte ebenso wenig den gewünschten Erfolg wie der Versuch, die Tiere mit Fallen und zuletzt mit einer Netz- oder Lapp-Jagd vor dem Erschießungstod zu bewahren. "Die Wölfe gingen uns sprichwörtlich durch die Lappen", sagte Sinner.
Gestern gab es eine Besprechung aller Wildhüter, in der noch einmal sämtliche Methoden analysiert wurden. Fazit: Die vier Wildhüter begeben sich nun mit je zwei Gewehren auf Patrouille - einem scharfen und einem Betäubungsgewehr. Anweisung Sinners: "Wenn sich die Möglichkeit noch bietet, dann wird zuerst mit dem Betäubungsgewehr geschossen."


 

 

 

 

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tliche Methoden analysiert wurden. Fazit: Die vier Wildhüter begeben sich nun mit je zwei Gewehren auf Patrouille - einem scharfen und einem Betäubungsgewehr. Anweisung Sinners: "Wenn sich die Möglichkeit noch bietet, dann wird zuerst mit dem Betäubungsgewehr geschossen."


 

 

 

 

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