17.05.2002
10:44
Bundestag
Bundestag:
Tierschutz kommt ins Grundgesetz
Die Änderung des Gesetzes war 1994, 1997 und 2000 an der Ablehnung
der Union gescheitert. Jetzt stimmten fast alle
Bundestagsabgeordneten dafür.
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Mit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz gibt Deutschland
dem Schutz der Tiere als erstes Land in der Europäischen Union
Verfassungsrang.
Entscheidung begrüßt
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) begrüßte die
Entscheidung. Es werde jetzt sehr klar gemacht, dass Tiere keine
Sachen seien und man sie mit Respekt behandeln müsse, hatte
Däubler-Gmelin bereits vor der Abstimmung im DeutschlandRadio
Berlin erklärt.
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» Mittelpunkt des Grundgesetzes ist der Mensch. Daran ändert
sich nichts. « |
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Renate Künast
(Grüne) |
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Nach der Verfassungsänderung ist es dem Gesetzgeber nun möglich,
für einzelne Bereiche schärfere Gesetze zu erlassen, zum Beispiel
für Tierhaltung und Tiertransporte.
Auch die extreme Nutzung von Tieren für die Kunst wird damit
eingeschränkt und ist nicht mehr durch die Freiheit der Kunst
geschützt.
Nicht nur symbolischen Wert
Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) verspricht sich
von der Grundgesetzergänzung einen effektiveren Tierschutz. Sie
hatte bereits vor der Abstimmung erklärt, die Grundgesetzänderung
hätte nicht nur symbolischen Wert.
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» Das ist nicht nur ein guter Tag für den Tierschutz,
sondern auch für die Menschlichkeit. « |
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Rainer Funke
(FDP) |
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In Zukunft müsse nun auch Forschung, Lehre und Religion gegen die
Aufgabe des Staates, Tiere zu schützen, abgewogen und abgegrenzt
werden, so die Ministerin im ZDF-Morgenmagazin. Mit der
Änderung werde aber nicht das Wertgefüge im Verhältnis Mensch und
Tier geändert.
Mittelpunkt des Grundgesetzes ist der Mensch. Daran ändert sich
nichts. Wir sagen nur, es gibt noch ein Ziel, dem der Staat
verpflichtet ist, und das heißt: Umwelt und die Tiere schützen.
Für die CDU/CSU-Fraktion hatte der Parlamentarier Wolfgang
Freiherr von Stetten die Änderung als Kompromiss bezeichnet, bei
dem sich alle als Sieger fühlen könnten.
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Wir Sozialdemokraten freuen uns, dass unser über Jahrzehnte
betriebenes Anliegen nun erfüllt wird, so der SPD-Abgeordnete
Hermann Bachmaier vor der Abstimmung. Und FDP-Parlamentarier
Rainer Funke betonte: Das ist nicht nur ein guter Tag für den
Tierschutz, sondern auch für die Menschlichkeit.
Für die PDS forderte die Abgeordnete Eva
Bulling- Schröter ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände.
Der Antrag war der vierte Anlauf zur
Verankerung des Tierschutzes im des Grundgesetzes, nachdem die
Gesetzesänderung in den Jahren 1994, 1997 und 2000 an der
Ablehnung der Union gescheitert war.
(sueddeutsche.de/dpa)
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Grundgesetz
Tierschutz
wird Staatsziel
Beim vierten Anlauf ist im Bundestag auch mit der Zustimmung der Union
zu rechnen.
Von Wolfgang Roth
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(SZ vom 17. Mai 2002) Es ist der vierte Anlauf, aber diesmal wird er
wohl zum Erfolg führen. Wenn der Bundestag an Freitag in zweiter und
dritter Lesung darüber berät, ob der Tierschutz in der Verfassung
verankert werden soll, ist erstmals die für eine Grundgesetz-Änderung
erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu erwarten. In den Jahren 1994,
1997 und 2000 scheiterte das Unterfangen jeweils an einer breiten
Ablehnungsfront in der Union, obwohl der Tierschutz zum Beispiel in der
bayerischen Verfassung längst seinen Platz hat.
Das Umdenken in CDU und CSU ist in erster Linie auf eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen, das am 15. Januar die
islamische Schlachtmethode des Schächtens, also des Tötens warmblütiger
Tiere ohne vorherige Betäubung für zulässig erklärte. Die Empörung über
das Urteil war nicht nur in den Kreisen der organisierten Tierschützer
groß.
Anthropozentrischer Ansatz
Jutta Limbach, die inzwischen ausgeschiedene Präsidentin des Karlsruher
Gerichts erhielt massenhaft Protestbriefe, und wenig später erklärte
sowohl Edmund Stoiber, der Kanzlerkandidat der Union, wie auch die
CDU-Vorsitzende Angela Merkel, dass sie sich angesichts der Stimmung in
der Bevölkerung einer Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz nicht
mehr verschließen wollten.
Damit schiebt die Union ihre alten Bedenken beiseite. Man befürchtete
vor allem Erschwerungen für Tierversuche, die im Prinzip unter dem
grundgesetzlichen Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre
stattfinden. Rechtsexperten wie Rupert Scholz wiesen auch auf den streng
anthropozentrischen Ansatz der Verfassung hin und warnten vor einer
Überfrachtung des Grundgesetzes.
Staatsziel gewährt keine einklagbaren Rechte
Welche Folgen die Verfassungsänderung haben wird, ist im Einzelnen
schwer vorherzusagen. Es soll sich um ein
in Artikel 20 a (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen) verankertes
Staatsziel handeln, das im Gegensatz zu den Grundrechten keine
individuell einklagbaren Rechte gewährt. An Staatszielen
haben sich Verwaltung, Gesetzgeber und Justiz zu orientieren; die
Konkretisierung erfolgt in Spezialgesetzen, in diesem Fall vor allem im
Tierschutzgesetz. Staatsziele sind nur eine Ermächtigungsgrundlage und
eine Begründungshilfe in Abwägungsfällen.
Ob mit dem neu gefassten Artikel das Schächten geächtet würde, zweifeln
Juristen an. Schon bisher hat Karlsruhe den Grundsatz des ethischen
Tierschutzes angewandt, zum Beispiel im Verbot herkömmlicher
Legehennen-Batterien. Weiterhin wiegt die Berufs- und Religionsfreiheit
schwer; zudem haben die Richter bezweifelt, dass das Schächten mehr
Qualen verursacht als die hierzulande üblichen Schlachtmethoden.
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SPD Köln schmiert sich selbst
KÖLN taz
Die
Kölner SPD hat neuen Aufklärungsbedarf. Mit Geld von einem Geheimkonto der
Ratsfraktion sollen die Exfraktionschefs Klaus Heugel und Norbert Rüther
unter anderem innerparteiliche Landschaftspflege betrieben haben. Nach
taz-Informationen wurden so insgesamt 98.642,44 Mark Bargeld ohne
Verwendungsnachweise ausgegeben. Ein Teil des Schwarzgeldes ging
möglicherweise an ehrenamtliche SPD-Kommunalpolitiker, die privat in
wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen seien, erfuhr die taz aus
Fraktionskreisen. Es sei nicht
ausgeschlossen, dass mit diesen Geldern politisches Wohlwollen "erkauft"
worden sei, heißt es.
Hallo,
heute wird mit hoher Wahrscheinlichkeit im Bundestag der Tierschutz im
Grundgesetz verankert. Wir möchten nochmals allen, die zur Erreichung
dieses Zieles beigetragen haben, herzlichst danken.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf unsere Podiumsdiskussion am
Samstag, den 25.Mai hinweisen. Das Thema ist "Tierschutz im Grundgesetz -
was nun?" Wolfgang Apel diskutiert mit Politikern und Experten über die
neuen Möglichkeiten und die weitere Vorgehensweise.
Moderiert wird die Diskussion von Frau Dr. Claudia Ludwig. Bei
Interesse schauen Sie doch vorbei. Anbei die Presse-Einladung zur
Veranstaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Foß
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Tierschutzverein für Siegen u.U. e.V.
Heidenbergstr. 80
57072 Siegen
http://www.tierheim-siegen.de
Landratsamt genehmigt Abschuss der beiden Wölfe
Alle Fangmethoden ausgeschöpft: Wölfe zu schlau -
Narkosespritze oder Todesschuss
Von Andi Schloder
Freyung. "Die beiden ausgebüchsten Jungwölfe dürfen von heute an mit der
Erlaubnis des Landratsamtes Freyung-Grafenau abgeschossen werden": Dies
teilten der sichtlich geknickte Nationalpark-Chef Karl-Friedrich Sinner
und Landrat Alexander Muthmannn gestern in einer Pressekonferenz der
Öffentlichkeit mit. Man versuche aber trotzdem, die Wölfe mit den bisher
erfolglosen Fangmethoden in den nächsten Tagen noch zu erwischen.
Der Druck der Öffentlichkeit ist in den vergangenen Tagen deutlich
größer geworden - Eltern im Nationalpark- Umfeld haben Angst um ihre
Kinder. Die Äußerungen des Leitenden Oberstaatsanwaltes Dr. Günther
Albert, der öffentlich Konsequenzen androhte, falls ein Mensch durch die
Wölfe zu Schaden komme, heitzten die Stimmung zusätzlich an.
Landrat Alexander Muthmann bedauerte in seiner Stellungnahme den drohenden
Abschuss der Jungwölfe, machte aber eines deutlich: "Die Sicherheit der
Bevölkerung hat Vorrang." Muthmann erklärte auch die rechtliche Situation
des Verfahrens: "Gehegetiere haben im Gegensatz zu Wildtieren andere
Bestimmungen. Sie fallen unter das Tierhaltergesetz."
Er fügte hinzu: "Der Halter haftet für die Sicherheit inner- und außerhalb
des Geheges."
Trotz der jetzt ausgesprochenen Abschusserlaubnis gibt sich
Nationalpark-Chef Sinner noch nicht ganz geschlagen. "Wir versuchen
weiterhin mit allen bisher ausprobierten Methoden, die Wölfe lebend zu
fangen", sagte Sinner.
"Aber wie es im Moment aussieht, schwindet die Hoffnung, die Wölfe lebend
zu erwischen, von Minute zu Minute", gestand er ein.
Bislang versuchte man unter anderem mit Narkosepfeilen, die entweder mit
einem Blasrohr oder mit einem Gaskartuschen-Gewehr abgefeuert werden
können, die Ausreisser zu betäuben. Der Nachteil: Mit dem Blasrohr
erreicht man nur 20 Meter, mit dem Gewehr 60. Doch in beiden Fällen sei es
sehr schwierig, die Tiere zu treffen, da die Pfeile sehr leicht sind und
durch den kleinsten Windstoß ihre Flugbahn verändern.
Ebenso haben Wildhüter Futter mit Betäubungsmitteln versetzt und nahe dem
Gehege ausgelegt, um die Ausreisser so zu erwischen. Auch dies brachte
bisher keinen Erfolg, "da die Wölfe ihr Futter nicht gleich verzehren,
sondern zwei bis drei Stunden warten", erklärte Sinner, "statt der
gewünschten Wölfe hatten wir betäubte Raben und Krähen, die sich das
Futter schnappten."
Lebendiges "Futter" brachte ebenso wenig den gewünschten Erfolg wie der
Versuch, die Tiere mit Fallen und zuletzt mit einer Netz- oder Lapp-Jagd
vor dem Erschießungstod zu bewahren. "Die Wölfe gingen uns sprichwörtlich
durch die Lappen", sagte Sinner.
Gestern gab es eine Besprechung aller Wildhüter, in der noch einmal
sämtliche Methoden analysiert wurden. Fazit: Die vier Wildhüter begeben
sich nun mit je zwei Gewehren auf Patrouille - einem scharfen und einem
Betäubungsgewehr. Anweisung Sinners: "Wenn sich die Möglichkeit noch
bietet, dann wird zuerst mit dem Betäubungsgewehr geschossen."
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