Achtung Achtung
wir IG Hundefreunde
Hamburg haben Informationen bekommen das 30 Hunde aus der Harburger
Halle nach Brandenburg in die Auffangstation Blumenberg gegangen sein
sollen.
Wer kann uns über
die Auffangstation - und alles andere damit im Zusammenhang stehende -
Informationen geben!
Danke
Karin Röttger
Gefunden auf: http://www.hsv-dresden-online.de/
Der Staat muss sparen! - Koste es, was es wolle...
Der Bezirksrevisor am Landgericht Krefeld kann einen Erfolg melden. Er hat
der Staatskasse und damit dem Steuerzahler 13,40 DM gespart, weil er die
Kostenübernahme für einen Ring Fleischwurst im Wert von 16,19 DM
verweigerte. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand, der monatelang
Gerichte, Gutachter und Anwälte beschäftigte, dürfte allerdings in die
Tausende gehen.
Tatbestand
Eine Autofahrerin mußte sich wegen des Vorwurfs des versuchten
Versicherungsbetruges vor Gericht verantworten. Sie hatte nach einem
Verkehrsunfall mit einem Schäferhund bei der Haftpflicht des Hundehalters
Schäden geltend gemacht, die nach Meinung der Versicherung nicht bei dem
Unfall entstanden sein konnten. Die Verteidigung beauftragte daraufhin
einen
Gutachter, der durch einen Crashversuch mit Hilfe eines speziellen
Hunde-Dummys die Unschuld der Mandantin nachweisen sollte. Zur Herstellung
dieses Hunde-Dummys war es notwendig, einen vergleichbaren Hund zu
vermessen. Die Wahl fiel auf den Schäferhundrüden Axel. Mit einem Ring
Fleischwurst wurde er zur Mitarbeit überredet.
Im Anschluß an den Prozeß, der für die Autofahrerin übrigens mit einem
Freispruch endete, wurden die Verfahrenskosten zusammen mit den
Bewirtungsspesen für den Schäferhund Axel der Staatskasse in Rechnung
gestellt.
Doch dem beim Landgericht Krefeld tätigen Bezirksrevisor ging diese Art
der
Tierliebe zu weit. Namens der Landeskasse lehnte er die Übernahme der
Fleischwurstrechnung ab. Dieses wollten wiederum die Anwälte der
freigesprochenen Autofahrerin nicht wiederspruchslos hinnehmen. Nachdem
mehrere Schriftsätze gewechselt wurden, zog das AG Krefeld (Az. 19 Cs 12
Js
1431/96) im Dezmeber 1997 - also vier Monate nach Prozeßende - einen
vorläufigen Schlußstrich unter die Wurstaffaire.
Das Gericht kam zu der Einschätzung, daß dem Hund wohl eine
erstattungsfähige Verköstigung zustand, aber nicht unbedingt in Form einer
teuren Fleischwurst. Den Hunde-Dummy-Herstellern wäre zuzumuten gewesen,
handelsübliches Tierfutter zu reichen, wie etwa Hundekuchen. Der Wert
dafür
wurde mit 2,79 DM angesetzt. Wie das Gericht ausführt, hätte von diesem
Betrag beispielsweise eine Packung Schmackos (12 Riegel)
Geschmacksrichtung
Rind gekauft werden können, die - Originalton Gericht - "im übrigen sehr
appetitlich wirken".
Die Bemühungen des sparsamen Bezirksrevisors im Festsetzungsverfahren
haben
sich also gelohnt.
AG Krefeld (Az. 19 Cs 12 Js 1431/96)
----- Original Message -----
From: <Tierheim2000@aol.com>
Sent: Wednesday, May 22, 2002 7:45 AM
Subject: FWD: TS ins Grundgesetz
Hallo Leute,
unter
http://aktuelles.t-online.de/nach/inla/umwe/arti/CP/ar-tierschutz.html
wird gefragt, ob du es gut findest, dass der Tierschutz ins
Grundgesetz aufgenommen wurde.
Bei der ersten Umfrage sieht es ja noch ganz gut aus (über 80% stimmten
mit Ja).
Und bei CNN Europe
http://europe.cnn.com/2002/WORLD/europe/05/17/germany.animals/index.html
wrd gefragt, ob Deutschland mit der Aufnahme des Tierschutzes ins
Grundgesetz zu weit gegangen sei. (Have German lawmakers gone too far by
pegging animals' rights to those of humans? Frei übersetzt heißt das etwa:
sind die deutschen Abgeordneten zu weit gegangen, in dem sie Tierrechte an
die Rechte von Menschen geknüpft haben?) -> unbedingt mit "No" antworten.
Zur Zeit steht es zu ungunsten der Tiere. Die Abstimmung läuft noch...
Bitte helft!
Viele Grüße
Viktor
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