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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* LICHTENWALD: Verwaltungsgericht bestätigt Anordnung der Gemeinde

* Dringends Mietwohnung gesucht!!!

* Sven S. hat am 18.6. 2002 um 10.00 vor dem Amtsgericht Hamburg Altona

* Demo in Bruessel


http://www.ez-online.de/lokal/aktuelles/kreisesslingen/index.cfm?documen
tid=-1260545203


Fünf Hunde müssen Maulkorb tragen


LICHTENWALD: Verwaltungsgericht bestätigt Anordnung der Gemeinde

Von Klaus Harter

Bei Hunden will die Gemeinde Lichtenwald kein  Risiko eingehen. Sie stufte drei Bullterrier und zwei Schäferhunde als gefährlich ein und ordnete für sie Maulkorb- und Leinenzwang an. Die Halter legten dagegen Widerspruch  ein, das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Gemeinde aber in beiden Fällen Recht, teilte Bürgermeisterin Lucia-Maria Herrmann dem Gemeinderat mit.

Gemäß der Kampfhundeverordnung des Landes mussten vier Bullterrier einen Wesenstest absolvieren. Nur einer bestand. Daraufhin ordnete die Gemeinde an, dass die drei anderen außerhalb des eigenen Grundstücks ständig einen Maulkorb tragen sowie an der Leine geführt werden müssen. Außerdem müssen sie unfruchtbar gemacht, also kastriert beziehungweise sterilisiert werden.
Gegen diese Verfügung legten die Halter beim Landratsamt Widerspruch ein.
Nachdem dieser abgewiesen wurde, klagten sie beim Verwaltungsgericht, berichtete die Bürgermeisterin auf Anfrage der EZ.

Der Verwaltungsrichter schlug zunächst einen Vergleich vor. Demzufolge hätten die drei Bullterrier den Wesenstest wiederholen dürfen. In den vergangenen Jahren habe es noch nie einen Vorfall mit den Hunden
gegeben und die Halter hätten bereits viel Geld in sie investiert, argumentierte der Richter. Zudem seien sie gleich am ersten Tag des Wesenstests geprüft worden, und da seien die Prüfer möglicherweise besonders streng gewesen. Den Vergleich lehnte die Bürgermeisterin ab. Es gebe keine Regelung, die vorsehe, dass ein Wesenstest bei Nichtbestehen wiederholt werden dürfe.
Sie sehe keinen Grund, den Test in Frage zu stellen. Dass am ersten Tag schärfer geprüft worden sein könnte, akzeptierte sie nicht. Schließlich hätten vor den drei Bullterriern zwei Hunde die Prüfung bestanden. Inzwischen sei zudem bekannt, wie die Tests abliefen, die Hunde könnten daher darauf trainiert werden.

Das Argument, es habe noch keinen Vorfall gegeben, ließ die Verwaltungschefin ebenfalls nicht gelten. Es sei gerade Sinn der Kampfhundeverordnung, vorbeugend zu handeln und Vorfälle zu vermeiden.

Der Leiter des Veterinäramts, Gerhard Stehle, der an den Wesenstests beteiligt war, sah als Zeuge keine Anhaltspunkte für eine Wiederholung des Tests. Er berichtete, im Kreis Esslingen seien seit Inkrafttreten der
Kampfhundeverordnung 150 Hunde getestet worden, sieben Prozent hätten nicht bestanden.

Den Vorwurf des Anwalts der Hundehalter, der Gemeinde gehe es ums Prestige, wies Bürgermeisterin Herrmann zurück. Sie trage die politische Verantwortung und sie sehe keinen Grund, die Verordnung mit einem Vergleich zu umschiffen.
Eine nachsichtige Haltung könne sie gegenüber der Bevölkerung und vor allem gegenüber Eltern, die einen Schutz vor gefährlichen Hunden erwarteten, nicht verantworten. Nachdem kein Vergleich zu Stande kam, gab der Verwaltungsrichter der Gemeinde schließlich Recht, ihre Verfügung hat somit Bestand.

In einem anderen Fall bestätigte das Verwaltungsgericht ebenfalls die Anordnung der Kommune. Zwei Schäferhunde hatten vor zweieinhalb Jahren eine Frau gebissen und vor einem halben Jahr einen kleinen Hund getötet, nachdem dieser auf das Grundstück der Halter gelaufen war. Die Gemeinde stufte die beiden Hunde als gefährlich ein. Sie ordnete an, dass sie einen Maulkorb tragen und an der Leine ausgeführt werden müssen. Ein dritter Schäferhund darf zwar ohne Maulkorb herumlaufen, muss jedoch ebenfalls an der Leine
geführt werden.

Gegen den Sofortvollzug legten die Halter beim Landratsamt Widerspruch ein  und - nachdem dieser abgelehnt wurde - beim Verwaltungsgericht. Nachdem das Gericht die Anordnung der Gemeinde bestätigte, legten die Halter Beschwerde beim Verwaltungsgerichthof in Mannheim ein. Dessen Entscheidung steht noch aus.


22.05.2002


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HVO Hamburg

18.6.2002 10.00 Uhr

Sven S. hat am 18.6. 2002 um 10.00 vor dem Amtsgericht Hamburg Altona, Max-Brauer-Allee seinen 1. Verhandlungstermin.

Sven S. ist angeklagt, den ehemaligen 1. OB der Stadt Hamburg Ortwin Runde, waehrend der 1. Mai- Demonstration durch eine Lebensmittelfarbattacke beleidigt zu haben. Diverse Anzeigen wegen Sachbeschaedigung (Verschmutzung von Kleidung) durch DGB Funktionaere  und Mitglieder sind im Vorfeld zurueckgezogen worden.

Trotzdem versucht die Stadt Hamburg, obwohl Taeter-Opfer-Ausgleich angeboten wurde, Sven S. unbedingt den Prozess zu machen. Die Wahl des Rechtsbeistandes wurde erheblich beeintraechtigt, erst nach langem Hin und Her wurde Dr. Edmund Haferbeck zugelassen. Der eigentliche Grund, das Inkraftreten der neuen  Hamburger HVO im Jahr 2000 soll unter den Tisch gekehrt werden, auch Herr Runde wird wohl nicht als Zeuge vorgeladen werden. Bereits im Vorfeld sind Sicherheitsmassnahmen  seitens der Richterin Meyerhoff fuer den Gerichtssaal veranlasst worden.

Kommt trotzdem zahlreich!!

Meinungs- und Solikundgebungen vor dem Gericht sind angebracht. Es gibt doch auch noch so viele nette T-Shirts....!!

Es koennte teuer werden!! Spenden bitte auf unser Rechtshilfekonto (siehe Soli-Aufruf).

Soli-Aufruf und mehr Infos unter:

www.die-tierbefreier.de/aktuelles/Februar  2002/02.02.


Demo in Bruessel

Fuer ein Vermarktungsverbot von Tierversuchs-Kosmetik

Wann?

Dienstag, 4. Juni 2002, 8 bis 12 Uhr

Wo?

Vor dem Europaparlament, Rue Wiertz, Bruessel

Wer organisiert?

British Union for the Abolition of Vivisection (BUAV)

Warum?

Die Europaparlamentarier sollen fuer ein Tierversuchs- UND ein Vermarktungsverbot von tierversuchsgetesteter  Kosmetik stimmen.

Was ist mitzubringen?

Es braucht nichts mitgebracht zu werden. BUAV sorgt fuer Plakate, Buttons, Transparente in verschiedenen Sprachen usw.

Hintergrund:

Tierversuche fuer Kosmetika sind laut Tierschutzgesetz verboten. Trotzdem werden sie immer noch durchgefuehrt - meist in anderen Laendern. Diese im Tierversuch getesteten Kosmetikprodukte landen dann in unseren Geschaeften. Hier bedarf es internationaler Regelungen, um endlich mit dem Tierleid fuer die Schoenheit Schluss zu machen! Auch nuetzt ein Tierversuchsverbot wenig, wenn die Produkte weiterhin bei uns gehandelt werden duerfen. Nur ein Tierversuchs- UND Vermarktungsverbot tiergetesteter Kosmetika kann die Tiere wirkungsvoll schuetzen.

Die EU schiebt ein solches Verbot seit ueber neun Jahren vor sich her. Inzwischen wurde es sogar in einem weiteren Entwurf zur Kosmetikrichtlinie durch ein blosses Tierversuchsverbot verwaessert.  Das Europaparlament stimmte bei seiner ersten Lesung vor einem Jahr fuer die Tiere und forderte ein kombiniertes Tierversuchs- UND Vermarktungsverbot. Der EU-Ministerrat hingegen favorisierte in seiner Abstimmung im November letzten Jahres die verwaesserte Version. Es ist nun  wichtig, dass das EU-Parlament in seiner Abstimmung in zweiter Lesung, die Anfang Juni ansteht, wieder so stimmt wie beim letzten Mal.

Mit der Demo wollen wir den EU-Parlamentariern zeigen, dass das Thema "Tierversuche in der Kosmetik" nach wie vor auf oeffentliches Interesse stoesst. Wir wollen sie in ihrer Meinung bestaerken, wieder fuer die Tiere abzustimmen.

Kommen Sie nach Bruessel!

Es muss endlich Schluss sein mit den Tierversuchen fuer Kosmetik!

Fuer Rueckfragen steht zur Verfuegung: Dr. Corina Gericke

Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte e.V.

Fon: 0531-54216

eMail gericke@tierrechte.de

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der infodienst:

Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte e.V.

eMail: infodienst@tierrechte.de Internet: http://tierrechte.de/


 

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t: http://tierrechte.de/


 

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