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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Fall 7: "Der teure Kampfhund" (BVerwG, Urt. vom 19.1.2000, 11 C 8.99 -, * Unbekannter droht mit Giftködern/ Hundehalterin erstattet Anzeige * Zeckenbiss raubt nach zwei Jahren die Kraft * Lumpi, der Dackel von FDP-Magistrats-Senior Wolfgang Schwarz (71) ist bisexuell * Mahlzeit: Rinder-Protein in holländischer Hühnerbrust gefunden (24.05.2002) * Besitzer von Kampfhunden sollen 800 Euro zahlen * Hier noch mehr aus dem Info Forum: |
www.jura.uni-tuebingen.de/ronellenfitsch/
archiv/rep/ws002001/fall10
Prof. Dr. Ronellenfitsch WS 2000 / 2001 R e p e t i t o r i u m (Verwaltungsrecht) Fall 7: "Der teure Kampfhund" (BVerwG, Urt. vom 19.1.2000, 11 C 8.99 -, BVerwGE 110, 265) Helga D-Gutmensch (G) hat die "Resozialisierung" von aggressiven Hunden zu Ih-rem Lebensziel gemacht. Seit April 1994 hält G zwei bissige Schäferhunde, die sie aus einem Tierheim übernommen hat. Im November 1994 beschloss der Stadtrat der Gemeinde T eine neue Hundesteuersatzung - HStS -, die am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist. Sie sieht erstmals einen besonderen Steuersatz für Kampfhunde vor. Hierzu wird Folgendes geregelt: § 4 Steuersätze (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für a) den ersten Hund DM 90,00 b) den zweiten Hund DM 120,00 c) den dritten Hund DM 150,00 d) den ersten Kampfhund DM 7.200,00 e) jeden weiteren Kampfhund DM 12.000,00 (2) Kampfhunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranla-gung Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Ver-letzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind je-denfalls - Bullterrier - Pit-Bull-Terrier - Staffordshire-Bull-Terrier - Mastiono Napolitano - Filia Brasileiro - Dogo Argentino - Bordeaux Dog - Mastino Espanol - Römischer Kampfhund - Chinesischer Kampfhund - Bandog T veranlagte G für 1995 zunächst zu einer Hundesteuer von DM 210,00. Durch Än-derungs- Abgabebescheid vom 11. April 1995 setzte sie die für 1995 zu entrichtende Hundesteuer auf insgesamt DM 19.200,00 fest. Der dagegen von G erhobene Widerspruch blieb erfolglos. Mit der rechtzeitig erhobenen Klage richtet sich G gegen die Heranziehung zu einer erhöhten Steuer. Sie ist der Ansicht, die Hundesteuersat-zung verstoße wegen einer unzulässigen Rückwirkung und wegen Verstoßes gegen den Bestimmtheitsgrundsatz gegen das Rechtsstaatsprinzip. Die krasse Ungleichbe-handlung der Hunderassen sei willkürlich. Die Hundesteuer sei nichts als eine Poli -zeiliche Lenkungsmaßnahme mit anderen Mitteln. Als Lenkungssteuer könne sie nur im Rahmen der polizeilichen Sachkompetenz ergehen, die T fehle. Als Erdrosse-lungssteuer sei sie ohnehin unzulässig. Die Schäferhunde seien mittlerweile friedlich. Im übrigen benötige G die Hunde, um Ausländer vor rechtsextremistischen Aus-schreitungen zu schützen. Wie wird das Gericht entscheiden? Allgemeine Zeitung - Kreis Bad Kreuznach - vom Samstg,
25.Mai 2002
http://www.nordkurier.de/lokal/prenzlau/d/d.html Fehlanzeige. Inzwischen hatten die Kniegelenke einen
Umfang von einem halben Meter angenommen und auch die anderen Gelenke
schwollen derart an, dass sich der Fahrenholzer nur noch mit größter
Mühe fortbewegen konnte. Die Klinik-Ärzte fächerten ihre Untersuchungen
immer breiter, rätselten gemeinsam mit dem Patienten. Bis das Lumpi, der Dackel vo... -----Ursprüngliche Nachricht----- From:
info@animal-health-online.de
http://www.svz.de/newsmv/lr/gad/25.05.02/start/start.html Hier noch mehr aus dem Info Forum: Hunde müssen unters Messer Widersprüche
abgewiesen Ortsrat gegen Hundezucht Knuddelige, kaltschnäuzige Charakterwesen - Neue Verordnung Hoffen auf mehr Verständnis für Vierbeiner |