29.05.2002
Strafbefehl
an Frau Seiler - Grund: Sie setzen sich für die Interessen von Kampfhunde
ein und halten die Polizeiverordnung des Landes Baden Würtemberg über das
halten gefährlicher Hunde für Rechtswidrig.
Die Stadt Ulm
und das Umfeld freut sich sicher über einige Nette Briefe!
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Verantwortlich Stadt Ulm:
Ivo Gönner
Oberbürgermeister
Rathaus, Marktplatz 1
89073 Ulm
Telefon: ++49 - 731 - 161 1000/1
Fax: ++49 - 731 - 161 1620
e-mail:
ivo.goenner@ulm.de
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Verantwortlich
Stadt Neu-Ulm
:
Dr. Beate Merk
Oberbürgermeisterin
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Telefon: ++49 - 731 - 7050 100
Telefax: ++49 - 731 - 7050 197
e-mail:
b.merk@stadt.neu-ulm.de
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Für alle die noch nicht auf der HP waren:
28.05.2002
Hessische Hundeverordnung. Hier die Originalfassung als .pdf Dokument
28.05.2002
Sachsen Anhalt: Die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen
Hunden vom 26. März 2002 - als .pdf
http://www.nrz.de/
Klage: Polizeibeamte halfen nicht
Anzeige gegen Streifenwagenbesatzung.
Kreispolizei gibt Akten an Staatsanwaltschaft weiter.
VOERDE. Ein Nachspiel hat der Angriff eines Schäferhundes auf zwei
elfjährige Mädchen im Bereich Sand-/Schafstege am Mittwoch, 22. Mai,
gegen 18 Uhr (die NRZ berichtete). Gegen zwei Polizeibeamte, eine
Streifenwagenbesatzung am Einsatzort, wurde Anzeige erstattet wegen
unterlassener Hilfeleistung. Die Kreispolizeibehörde in Wesel hat die
Ermittlungsakten abgegeben an die Staatsanwaltschaft in Duisburg.
Jürgen S., der sich auf seinem Grundstück Schafstege 113 befand, sah die
beiden Mädchen auf das Nachbargrundstück des Hauses Nr. 111 rennen. Der
Schäferhund habe ein Mädchen angefallen, ihm den Anorak zerrissen, in
Oberkörper und Arme gebissen. Jürgen S., der die Anzeige schriftlich
erstattet hat, ist nach eigener Darstellung dem Kind sofort zu Hilfe
geeilt. Weil ein Mädchen zuvor schon von dem Hund angefallen worden
sei, hätten Nachbarn bereits die Polizei alarmiert gehabt. Ein
Streifenwagen sei deshalb
nur wenige Minuten später eingetroffen. Er habe zum Schutz des Kindes mit
dem Hund kämpfen müssen, schildert Jürgen S. in seiner Anzeige, er sei
auch selbst angegriffen worden und habe sich mit Schlägen mit einer
Gartenschere auf den Kopf des Hundes gewehrt.
Dann kommen schwere Anschuldigungen: "Diesen Kampf beobachtete die
Besatzung des Wagens ca. 10 bis 15 Minuten ohne auszusteigen und mir zu
Hilfe zu kommen, obwohl sie dazu sowohl von mir als auch durch Nachbarn
lautstark aufgefordert wurde. Sogar der Krankenwagen wurde nicht durch
sie, sondern durch Nachbarn verständigt. Ich schrie immer wieder, sie
sollten doch die Tür des Wagens öffnen, damit ich das Kind
hineinstoßen könne. Die Fahrerin äußerte stattdessen, ´der Wagen bleibt
zu´."
Kleidung zerrissen Der Hund habe mittlerweile dem Mädchen fast die
gesamte Kleidung vom Körper gerissen gehabt. Durch die Bisse müsse es
große Schmerzen erlitten haben, gibt Jürgen S. in der Anzeige seine
Eindrücke wieder. Er habe sich zum Wagen durchgekämpft, die Hintertür
geöffnet, das Kind hineingeschoben. Als das Kind im Wagen war, habe
der Hund eine "bedrohliche Pose" gegen ihn eingenommen, so Jürgen S. -
auch dann hätten die Polizeibeamten noch immer nicht eingegriffen.
Nachbarn schließen sich den Beschwerden über die Untätigkeit der
Streifenwagenbesatzung an. Sie verstehen nicht, dass die Beamten weder
Gummiknüppel noch Pfefferspray oder Schusswaffen gegen den Hund eingesetzt
haben. Der schwerbehinderte S. habe noch am gleichen Abend - wegen der
großen Aufregung - einen Schlaganfall erlitten, liege jetzt auf der
Intensivstation eines Weseler Krankenhauses. Sie wollen ihn nach seiner
Genesung für eine Rettungs- oder Verdienstmedaille vorschlagen.
Offiziell darf sich die Weseler Kreispolizei zum "schwebenden Verfahren"
nicht mehr äußern. Erfahrene Beamte schließen jedoch auf NRZ-Fragen einen
Schusswaffengebrauch in dem Fa ll aus. Es hätten viele Leute drumherum
gestanden. In einem solchen Fall auf ein bewegliches Ziel anzulegen,
gefährde Menschen. Über Lautsprecher seien die Leute mehrfach aufgefordert
worden, sich zu entfernen, hätten das jedoch nicht getan.
* Oberstaatsanwältin Dr. Gisela Gold-Pfuhl, Pressesprecherin der
Staatsanwaltschaft Duisburg, konnte gestern noch keine Aussagen zu dem
Fall machen. (Harald Pahl)
28.05.2002
Hunde in Berlin.TV
Die Themen der Sendung heute, am 29.05.02 um 20:20 Uhr im Offenen Kanal
Berlin.
Bericht von der SGSV-Meisterschaft in Groß Kölzig am 25. und 26. Mai.
Im Berliner Humbolthain befindet sich ein "Auslaufgebiet" für Hunde von
3 Metern breite und ca. 200 Metern länge. Doch freilaufende Hunde sieht
man dort sehr selten. Das hat 2 berechtigte Gründe.
Wenn der Hund stirbt, stellt sich nur wenigen Hundehaltern die Frage,
wohin mit dem verstorbenen Tier. Denn sie wissen, was mit den verstorbenen
Hundekörpern wirklich passiert, und welche Alternativen es gibt.
Das Herz gilt als Motor des Lebens. Funktioniert es nicht mehr richtig,
ist die Lebensqualität häufig eingeschränkt. Doch Herzkrankheiten sind oft
tückisch. Eindeutige Symptome zeigen sich dem Hundebesitzer erst sehr
spät.
Das Thema Herz setzt die Reihe "Das ABC der Hundemedizin" mit dem
Buchstaben H fort.
Und wie immer gibt es aktuelle Meldungen aus der Hundewelt und viele
Hunde, die ein neues Zuhause suchen.
Guido Zörner
redaktion@hundeinberlin.tv