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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Strafbefehl an Frau Seiler

* Hessische HVO

* VO Sachsen Anhalt

* Klage: Polizeibeamte halfen nicht

* Hunde in Berlin.TV
 


29.05.2002 Strafbefehl an Frau Seiler - Grund: Sie setzen sich für die Interessen von Kampfhunde ein und halten die Polizeiverordnung des Landes  Baden Würtemberg über das halten gefährlicher Hunde für Rechtswidrig.

Die Stadt Ulm und das Umfeld freut sich sicher über einige Nette Briefe!


Verantwortlich Stadt Ulm:

Ivo Gönner
Oberbürgermeister 
Rathaus, Marktplatz 1
89073  Ulm
Telefon: ++49 - 731 - 161 1000/1
Fax:      ++49 - 731 - 161 1620
e-mail: ivo.goenner@ulm.de

 


Verantwortlich
Stadt Neu-Ulm  :

Dr. Beate Merk
Oberbürgermeisterin
Augsburger Straße 15
89231  Neu-Ulm
Telefon: ++49 - 731 - 7050 100
Telefax: ++49 - 731 - 7050 197
e-mail: b.merk@stadt.neu-ulm.de


Für alle die noch nicht auf der HP waren:

28.05.2002 Hessische Hundeverordnung. Hier die Originalfassung als .pdf Dokument

28.05.2002 Sachsen Anhalt:  Die Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden vom 26. März 2002 - als .pdf


http://www.nrz.de/

Klage: Polizeibeamte halfen nicht


Anzeige gegen Streifenwagenbesatzung.
Kreispolizei gibt Akten an Staatsanwaltschaft weiter.

VOERDE. Ein Nachspiel hat der Angriff eines Schäferhundes auf zwei  elfjährige Mädchen im Bereich Sand-/Schafstege am Mittwoch, 22. Mai, gegen 18 Uhr (die NRZ berichtete). Gegen zwei Polizeibeamte, eine  Streifenwagenbesatzung am Einsatzort, wurde Anzeige erstattet wegen  unterlassener Hilfeleistung. Die Kreispolizeibehörde in Wesel hat die Ermittlungsakten abgegeben an die Staatsanwaltschaft in Duisburg.

Jürgen S., der sich auf seinem Grundstück Schafstege 113 befand, sah die   beiden Mädchen auf das Nachbargrundstück des Hauses Nr. 111 rennen. Der Schäferhund habe ein Mädchen angefallen, ihm den Anorak zerrissen, in Oberkörper und Arme gebissen. Jürgen S., der die Anzeige schriftlich  erstattet hat, ist nach eigener Darstellung dem Kind sofort zu Hilfe geeilt.  Weil ein Mädchen zuvor schon von dem Hund angefallen worden sei, hätten Nachbarn bereits die Polizei alarmiert gehabt. Ein Streifenwagen sei deshalb
nur wenige Minuten später eingetroffen. Er habe zum Schutz des Kindes mit  dem Hund kämpfen müssen, schildert Jürgen S. in seiner Anzeige, er sei auch selbst angegriffen worden und habe sich mit Schlägen mit einer Gartenschere auf den Kopf des Hundes gewehrt.

Dann kommen schwere Anschuldigungen: "Diesen Kampf beobachtete die Besatzung des Wagens ca. 10 bis 15 Minuten ohne auszusteigen und mir zu Hilfe zu kommen, obwohl sie dazu sowohl von mir als auch durch Nachbarn lautstark aufgefordert wurde. Sogar der Krankenwagen wurde nicht durch sie, sondern durch Nachbarn verständigt. Ich schrie immer wieder, sie sollten doch die  Tür des Wagens öffnen, damit ich das Kind hineinstoßen könne. Die Fahrerin äußerte stattdessen, ´der Wagen bleibt zu´."

Kleidung zerrissen Der Hund habe mittlerweile dem Mädchen fast die gesamte Kleidung vom Körper gerissen gehabt. Durch die Bisse müsse es große Schmerzen erlitten haben, gibt Jürgen S. in  der Anzeige seine Eindrücke wieder. Er habe sich zum Wagen durchgekämpft, die Hintertür geöffnet, das  Kind hineingeschoben. Als das Kind im Wagen war, habe der Hund eine "bedrohliche Pose" gegen ihn eingenommen, so Jürgen S. - auch dann hätten die Polizeibeamten noch immer nicht eingegriffen.

Nachbarn schließen sich den Beschwerden über die Untätigkeit der  Streifenwagenbesatzung an. Sie verstehen nicht, dass die Beamten weder Gummiknüppel noch Pfefferspray oder Schusswaffen gegen den Hund eingesetzt haben. Der schwerbehinderte S. habe noch am gleichen Abend - wegen der großen Aufregung - einen Schlaganfall erlitten, liege jetzt auf der Intensivstation eines Weseler Krankenhauses. Sie wollen ihn nach seiner Genesung für eine Rettungs- oder Verdienstmedaille vorschlagen.

Offiziell darf sich die Weseler Kreispolizei zum "schwebenden Verfahren"  nicht mehr äußern. Erfahrene Beamte schließen jedoch auf NRZ-Fragen einen Schusswaffengebrauch in dem Fa ll aus. Es hätten viele Leute drumherum gestanden. In einem solchen Fall auf ein bewegliches Ziel anzulegen,  gefährde Menschen. Über Lautsprecher seien die Leute mehrfach aufgefordert  worden, sich zu entfernen, hätten das jedoch nicht getan.

*    Oberstaatsanwältin Dr. Gisela Gold-Pfuhl, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg, konnte gestern noch keine Aussagen zu dem Fall machen. (Harald Pahl)

28.05.2002   


Hunde in Berlin.TV

Die Themen der Sendung heute, am 29.05.02 um 20:20 Uhr im Offenen Kanal Berlin.

Bericht von der SGSV-Meisterschaft in Groß Kölzig am 25. und 26. Mai.

Im Berliner Humbolthain befindet sich ein "Auslaufgebiet" für Hunde von 3 Metern breite und ca. 200 Metern länge. Doch freilaufende Hunde sieht man dort sehr selten. Das hat 2 berechtigte Gründe.

Wenn der Hund stirbt, stellt sich nur wenigen Hundehaltern die Frage, wohin mit dem verstorbenen Tier. Denn sie wissen, was mit den verstorbenen Hundekörpern wirklich passiert, und welche Alternativen es gibt.

Das Herz gilt als Motor des Lebens. Funktioniert es nicht mehr richtig, ist die Lebensqualität häufig eingeschränkt. Doch Herzkrankheiten sind oft tückisch. Eindeutige Symptome zeigen sich dem Hundebesitzer erst sehr spät.

Das Thema Herz setzt die Reihe "Das ABC der Hundemedizin" mit dem Buchstaben H fort.

Und wie immer gibt es aktuelle Meldungen aus der Hundewelt und viele Hunde, die ein neues Zuhause suchen.

Guido Zörner

redaktion@hundeinberlin.tv


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neues Zuhause suchen.

Guido Zörner

redaktion@hundeinberlin.tv


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