Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Demo gegen das geplante Hundegesetz ! Treffpunkt am 05.06.2004
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Die acht wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen HundegesetzFür die Hundebesitzer ergeben sich aus dem neuen Hundegesetz eine Reihe
von praktischen Änderungen. DIE WELT beantwortet acht der am häufigsten
gestellten Fragen: Gilt die Chip-Pflicht für alle oder nur für neu angemeldete Hunde?
Theoretisch sind Hunde mit einem normierten Chip zu kennzeichnen. Die
Gesetzesvorlage sieht aber eine Übergangsregelung vor, wonach zunächst nur
jene Hunde gekennzeichnet werden müssen, die vom 1. Januar 2005 an in der
Stadt neu hinzukommen oder den Halter wechseln. Von wem und wie werden die Chips implantiert? Die kleinen Metallchips mit der gespeicherten 15-stelligen Kennnummer
kann von allen praktizierenden Tierärzten eingesetzt werden. Wie mit einer
starken Spritze wird der Chip unter die Haut gesetzt. Der Chip bleibt
lebenslang und ist nicht gesundheitsgefährdend. Das Einsetzen kostet
zwischen 30 und 40 Euro. In welcher Höhe muss künftig die Haftpflichtversicherung
abgeschlossen werden? Die Haftpflicht gilt für alle Hunde und muss Mindestdeckungssumme von
einer Million Euro beinhalten. Die Kosten für eine entsprechende Haftpflicht
liegen je nach Anbieter zwischen 60 und 180 Euro pro Jahr. Fallen unter die im Gesetz gelisteten gefährlichen Rassen auch
Mischlingshunde? Ja, wenn die Merkmale einer der gelisteten Rassen zugeordnet werden
können. Die Zuordnung erfolgt vom Veterinäramt der Bezirke. Ausschlaggebend
sind Merkmale, die für einen Kampfhund prägend sind. Gilt das Zuchtverbot für alle zehn genannten Kampfhund-Rassen?
Nein. Ein Zuchtverbot gilt nur für die Rassen Pit-Bull, American
Staffordshire Terrier, Bullterrier und Tosa Inu. Darüber hinaus ist aber bei
allen Hunden das Abrichten auf Kampfbereitschaft und Angriffslust verboten.
Wo müssen die Hunde an einer ein Meter kurzen Leine gehalten
werden? Die kurze Leine gilt für Treppenhäuser, Geschäftshäuser, in Läden, auf
Sport- und Campingplätzen, in Kleingartenkolonien, bei Versammlungen,
Volksfesten und sonstigen Menschenansammlungen, in öffentlichen
Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen, in Fußgängerzonen sowie Straßen und Plätzen
mit Menschenansammlungen. Wie hoch sind die Geldbußen bei Verstößen? Die Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen bis zu 10 000 Euro geahndet
werden, bei einem Verstoß gegen das Zuchtverbot sogar mit einer Strafe bis
zu 50 000 Euro. Einen festen Bußgeld-Katalog gibt es allerdings nicht, die
zuständigen Behörden in den Bezirken einigen sich auf gewisse Spannen. So
kann zum Beispiel der Besitzer eines in einer Grünanlage frei herumlaufenden
Dackels auch nur ermahnt werden. Wer kontrolliert die Einhaltung des neuen Gesetzes? Derzeit sind die Veterinärämter in den Bezirken für die Kontrolle der Hundeverordnung zuständig. Vom Herbst an sollen dann mit Inkrafttreten des neuen Berliner Hundegesetzes die einzuführenden Ordnungsämter auf Hundestreife gehen.
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Die Liste der gefährlichen HunderassenDer Pit-Bull steht schon seit dem Jahr 2000 auf der Rasseliste.
Die Zahl der in der Berliner Senatsverwaltung registrierten Biss-Vorfälle
ist von 162 im Jahr 1999 auf 18 Beißattacken im Jahr 2003 zurückgegangen.
Für den Pit-Bull gilt ein Zuchtverbot. Der Mastino Napoletano wurde früher für Hundekämpfe gezüchtet,
heute gilt er als Schutzhund. Im vergangenen Jahr hat er laut Statistik zwei
Mal zugebissen, in den Jahren zuvor wurde er nicht als Rasse geführt. Ein
Zuchtverbot soll für ihn nicht gelten. Der große massige Mastiff ist auch als Englische Dogge bekannt und
gehört zu den größten Hunderassen. In Deutschland ist er allerdings weniger
verbreitet. Wie viele es in Berlin gibt, ist nicht bekannt, da die Hunde
nicht nach Rassen erfasst werden. Auch der Bullmastiff wird als Rasse nicht in der Beiß-Statistik
erfasst. Er erreicht eine Höhe von 69 Zentimetern und wurde ursprünglich in
England aus Mastiff und Bulldogge gezüchtet, um Wilddiebe zu stellen. Der American Staffordshire Terrier steht auf Platz zwei der
gelisteten Kampfhunde. Im vergangenen Jahr sind 35 Fälle registrier worden,
in denen Menschen verletzt oder bedrohlich angesprungen wurden. Im Jahr 1999
waren es noch 96 solcher Vorfälle. Der Dogo Argentino wird auch als Argentinischer Mastiff
bezeichnet. Die argentinische Rasse wurde ursprünglich zur Meutejagd
gezüchtet und dann häufig in lateinamerikanischen Hundekämpfen eingesetzt.
Ein Zuchtverbot gibt es laut neuem Gesetz nicht. Auch die Brasilianische Dogge Fila Brasileiro gilt laut
Gesetzesvorlage als Kampfhund, wird aber bisher nicht als Rasse in der
Statistik erfasst. Sie erreicht eine Schulterhöhe von bis zu 75 Zentimetern.
Insgesamt wurden den Ämtern in Berlin bisher 6500 Kampfhunde gemeldet. Die Spanische Dogge wurde ursprünglich als Hirtenhund gezüchtet und
erreicht eine beachtliche Größe von 85 Zentimetern. Für den Mastin
Espanol soll künftig Leinen- und Maulkorbzwang gelten, jedoch kein
Zuchtverbot. Halter müssen Sachkunde nachweisen. Artikel erschienen am 12. Mai 2004 ----------------------------------------- Unter ZeitdruckKommentarZum 1. September soll nun alles gut werden: Das Hundegesetz ist dann in
Kraft, und die Bezirke haben ihre sehnlichst erwarteten Ordnungsämter. Das
geschieht zwar fünf Monate später als geplant, doch immer noch besser spät
als nie. Das ehrgeizige Vorhaben jedenfalls verdient Beachtung, denn die
Aufgaben wie Parküberwachung, Hundekot- und Müllbeseitigung sowie die
Kontrolle illegaler Griller liegen seit langem brach. Doch bislang ist die
neue Behörde nichts weiter als ein zahnloser Tiger. Nicht ein Mitarbeiter
für die Kiez-Streifen ist gefunden. Das hängt damit zusammen, dass auch der
Stellenpool, aus dem die Ordnungskräfte kommen sollen, in Verzug ist. Der
Stellenpool-Direktor hat nun sogar erwogen, wegen des Zeitdrucks auch
Mitarbeiter, die nicht im Überhang sind, zur Kiez-Streife zu machen. Dieser
abwegige Vorschlag zeigt schon, dass es bei weitem nicht so läuft wie
versprochen. Stefan Schulz Leinenpflicht und Rasseliste umstrittenHundegesetz der Koalition stößt bei Oppositionspolitikern und Tierschützern auf heftige KritikOppositionspolitiker und Tierschützer lassen kein gutes Haar am
Hundegesetz der rot-roten Koalition. Abgelehnt werden vor allem die
Rasseliste über gefährliche Hundearten und die nahezu generelle
Leinenpflicht. "Wir halten seit Jahren nichts von dieser Liste", sagte
Ursula Sack, Vorsitzende des Vereins Hund und Gesellschaft. "Hunde können
dann gefährlich werden, wenn sie scharf gemacht oder von Menschen gehalten
werden, die dafür nicht geeignet sind." Sie forderte mehr innerstädtische
Auslaufgebiete. Wie berichtet, sieht das voraussichtlich im Herbst in Kraft tretende
Gesetz eine Chip- und Versicherungspflicht für alle Hunde vor. Für fast alle
Plätze und Straßen mit Menschenansammlungen gilt Leinenpflicht. Auf
Kinderspielplätze, Liegewiesen und in Freibädern dürfen die Vierbeiner gar
nicht mehr. Leinen- und Maulkorbpflicht ist für zehn Kampfhunderassen
vorgeschrieben. Hier muss der Besitzer auch einen Sachkundenachweis
vorlegen. Für die Kontrolle sind die neu zu gründenden Ordnungsämter
zuständig. Eine Regelung für Hundekot gibt es bislang nicht. Ursula Sack befürwortet einen Hundeführerschein im Prinzip für alle
Vierbeiner. "Zumindest für alle großen Hunde sollte die Sachkunde gefordert
sein, im Grunde sollte es aber wirklich für alle gelten." Eine ähnliche
Regelung steht im Gesetzentwurf der Grünen, die gefährliche Hunde nicht an
Rassen, sondern an der Größe festmachen. Das sind für sie Hunde mit einer
Schulterhöhe ab 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 17 Kilogramm.
Der Grüne Wolfgang Wieland wies auf die Beiß-Statistik hin, in der vor allem
Schäferhunde und Rottweiler vorkommen: "Wir haben kein Kampfhunde-Problem,
sondern ein Problem mit großen Hunden." Die CDU hat in ihrem Gesetzentwurf
lediglich auf bissige Hunde abgehoben und jene, die bereits auffällig
wurden, sagte Innenexperte Ulrich Brinsa. FDP-Politiker Alexander Ritzmann
sagte ebenfalls, die Rasseliste mache keinen Sinn. Man müsse sich auf Tiere
konzentrieren, die auffällig geworden sind. Die Unterscheidung zwischen
kleineren und größeren Hunden führe nicht zum Ziel, auch Dackel könnten
bissig sein. Carola Ruff vom Tierheim Berlin, zugleich Geschäftsführerin des
Tierschutzvereins, begrüßte zwar eine Chip- und Versicherungspflicht, lehnte
aber eine generelle Leinenpflicht ab. In ruhigen Wohnstraßen sollten Hunde
auch künftig frei laufen dürfen. Aber jeder, der sich ein Tier anschafft,
sollte "nachweisen müssen, dass er die dafür erforderliche Sachkenntnis
besitzt". Artikel erschienen am 12. Mai 2004 ------------------------- http://www.welt.de |
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Schon älter - aber nicht mehr
auf der Grünen Seite zu finden:Entscheidung zur Kampfhundeverordnung nicht aussitzen
19. Dezember 2002
Claudia Hämmerling, tierschutzpolitische Sprecherin, erklärt: Am Mittwoch wurde die Kampfhundeverordnung von Sachsen-Anhalt und am Donnerstag die von Niedersachsen gerichtlich gekippt. Die Entscheidungen wurden damit begründet, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht allein anhand der Rassezugehörigkeit bestimmt werden darf. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die Berliner Kampfhundeverordnung gerichtlich aufgehoben wird. Aus Koalitionskreisen ist zu hören, dass man sich im kommenden Jahr viel Zeit nehmen wolle, um eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten. Dabei gab es bereits eine Anhörung von Fachleuten im Abgeordnetenhaus, deren Wortprotokoll vorliegt. Die Anhörung bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen den höchstmöglichen präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden
bietet und das unabhängig von Hunderassen. Dieser Gesetzentwurf lieg seit
August des Jahres vor. Das Abgeordnetenhaus sollte schnellstmöglich eine
Entschei- Kippt das Gericht die Berliner Kampfhundeverordnung schneller, als der Berliner Gesetzgeber eine neue Regelung verabschiedet, werden Regressansprüche fällig. Ein Gesetz, wie es die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hat, kann das verhindern.
Quelle: http://www.gruene-fraktion-berlin.de/rsvgn/rs_dok/0,,18177,00.htm |
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Mit freundlichem Gruß Achim Weber Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte. Aktuelles zum Thema Hund (Presseberichte und mehr) finden Sie auch hier unter: http://forum.maulkorbzwang.de Hier können Sie auch Ihre Kommentare zu dem einen oder anderen Artikel loswerden - bevor Sie platzen! Noch was zum INFORMATIONSFORUM der Dogangels: Bitte bindet es doch direkt in eure Page ein je mehr Informiert sind desto mehr helfen!! Hier der Link zum Einbinden in eure Seiten: http://forum.maulkorbzwang.de Gegendarstellungen von Berichten und Antworten dazu nun auch unter: http://www.bloedzeitung.de Zum Newsletterarchiv? Hier: http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm Und nicht vergessen die Nachrichten werden uns übermittelt, sie spiegeln nicht immer unsere Meinung wieder, deshalb distanzieren wir uns von einigen dieser Meldungen. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Besuchen Sie auch unsere anderen Projekte: NEU: http://www.wurfgeschwister.de - Erfahrungsaustausch über Wurfgeschwister! NEU: http://www.adhit.de - der Bannertausch, mit FREE Gästebuch, Free Power Counter usw. NEU: http://www.schroederchen.de - die Suchmaschine http://www.providerland.de - Webspace, Webdesign, Domainhosting, Shopsysteme uvm. http://www.auktionsfee.de - Die etwas andere Auktion http://www.heimtierauktion.de - Die erste Auktion rund um das Heimtier http://www.marin.de - Das Forum für anspruchsvolle Aquaristik ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ich sage lieber worauf es ankommt, als das was ankommt. <<<Hans Olaf Henkel>>> *Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)* |
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