- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Wie am 29.05.02 in der Newsgroup

* noch die aktuellen Fernsehtipps:

* Nachstehend noch zwei Meldungen zum Weiterleiten

* Hundehalter, Reiter, Raucher und andere Parias...

* Schweiz: Kein Import coupierter Hunde mehr ab 1. Juni 2002 (31.05.2002)

* Geringe Mengen von Nitrofen sind im Tierversuch teratogen
 


 

Wie am 29.05.02 in der Newsgroup de.etc.bahn.tarif+service nachzulesen war, ändert die Deutsche Bahn AG mit Wirkung zum 16.06.02 ihre Bestimmungen für die Mitnahme von Hunden. Die Änderungen lauten:

  1. Wie bisher können kleine Hunde in Behältnissen kostenlos mitgenommen werden.
  2. Alle anderen Hunde (außer Blindenführhunde) müssen künftig einen Maulkorb tragen.
  3. Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen.
  4. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen nur Blindenführhunde mitgenommen werden.
  5. Die weiteren Bedingungen für unverpackte Hunde bleiben unverändert:
    • Der Hund muss angeleint sein.
    • Es muss genügend Platz vorhanden sein (Zugbegleiter entscheidet).
    • Es darf kein Mitreisender widersprechen.
    • Die Mitnahme ist nicht im Fahrplan ausgeschlossen.
  6. Das generelle Verbot der Mitnahme von sog. "Kampfhunden" wird aufgehoben.

Eine offizielle Bestätigung dieser Meldung durch die Deutsche Bahn AG steht noch aus. Die Quelle gilt aber als sehr zuverlässig. Regionale Verbundunternehmen können weiterhin eigene Regelungen treffen. Wie der VBB auf die Änderungen ihres Mutterkonzerns reagieren wird ist noch unbekannt.

Quelle und weitere Informaionen: de.etc.bahn.tarif+service vom 29.05.02

Author: Guido Zörner
Veröffentlicht: 31.05.2002 um 21:29:25 Uhr.

http://www.hundeinberlin.de/?/themen/themen2002/20020531212925.html?noArchiv


Liebe Wolfsfreunde!

Sollten Sie diese Mail mehrmals bekommen haben, bitte ich um Entschuldigung. Wegen der Länge der Mail ist mir mein Programm zweimal abgestürzt. Ich habe sie jetzt in zwei Teile aufgeteilt.

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Nachdem ich gerade wieder aus Amerika zurück komme, erhalten Sie nachstehend noch die aktuellen Fernsehtipps:

Montag, 03.6., BR, 14.30 Uhr: Der Herr der Wölfe,

Mo HR, 15.00 Uhr: K´gari - Dingos,

Freitag, 07.6., WDR, 16.15 Uhr: Hundegeschichten.

Samstag, 08.6., WDR, 16.35 Uhr: Ein Heim für kleine Bären,

Sonntag,09.6., RTL II, 9.10 Uhr: Ein Schnüffler auf vier Pfoten - Spielfilm,

So VOX, 13.35 Uhr: u.a. Fischfang mit Braunbären,

Donnerstag, 13.6., SWR, 14.00 Uhr: Freestyle, Disc und Hunde,

Do 3Sat, 16.00 Uhr: Unter russischen Bären,

Do WDR, 17.30 Uhr: Waschbären breiten sich aus,

Freitag, 14.6., WDR, 16.15 Uhr: Hundegeschichten,

Fr 3sat, 20.15 Uhr: Franz-Josephs-Land.

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Nachstehend noch zwei Meldungen zum Weiterleiten:

Deutschland scheint nun eine Vorreiterrolle im Tierschutzeinzunehmen, da das Tierschutzgesetz endlich dort gelandet ist, wo es hingehört.

Außerhalb Deutschlands scheint man aber anderer Meinung zu sein.

Daher läuft bei CNN eine Meinungsumfrage zu diesem Thema, bei dem die Leser abstimmen können, ob Deutschland mit dieser Entscheidung zu weit gegangen sei.

Wenn auch ihr der Meinung seid, dass die Entscheidung Deutschlands hinsichtlich des Tierschutzgesetzes richtig ist, bitte ich euch, dies über den Akt der Abstimmung auf der CNN Seite kund zu tun. Gerne täglich abstimmen...sozusagen im Vorbeigehen... damit der derzeitige Stand pro Entscheidung ausfällt. Im Moment überwiegt das "Ja" (nämlich, dass Deutschland mit dieser Entscheidung zu weit gegangen sei).

Abstimmung unter:

http://www.cnn.com/2002/WORLD/europe/05/17/germany.animals/index.html

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Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de


Hundehalter, Reiter, Raucher und andere Parias...

Gnade der Gutsherren

Thüringens CDU-Regierung will Pferde und Reiter aus dem Wald verbannen - die Landkreise warnen vor einem Rückschlag für den Tourismus.

Für die Gottschlichs war es ein Lebenstraum. Auf dem Hof einer ehemaligen LPG im thüringischen Buhla wollten sie einen internationalen Pferdehof eröffnen. "Kinder aus der ganzen Welt", schwärmt Uwe Gottschlich, "hätten bei uns Reiterferien machen können."
Der Traum ist geplatzt. Die Hälfte ihrer 22 Pferde hat die Unternehmerfamilie aus dem Sauerland schon wieder verkauft. "Als wir hörten, dass Reitverbote im Wald drohen, haben wir unsere Pläne begraben", erzählt Gottschlich. "Das Risiko, nur noch auf dem eigenen Hof unsere Runden drehen zu können, war uns zu groß."

Die Sorge war offenbar allzu berechtigt. Thüringens CDU-Regierung hat vergangene Woche ein Gesetz in den Landtag eingebracht, das Reiten im Wald so stark einschränkt wie nirgendwo sonst. Landwirtschaftsminister Volker Sklenar: "Wir wollen hier Ordnung in den Laden bringen."

Nur noch auf ausgesuchten Wegen sollen Pferde künftig durch den Wald traben dürfen. Sklenar will deshalb extra einen Schilderwald im Forst errichten (geschätzte Sachkosten: über 300 000 Euro). Und die Rösser sollen künftig alle Nummernschilder tragen wie Motorräder.

In der Praxis liefe das Paragrafenwerk darauf hinaus, dass Pferde und Reiter weitgehend aus dem Wald verbannt werden. Schon seit Monaten kämpfen die Reit- und Sportverbände gegen die drohende Vertreibung. Mit bitteren Wutversen machten Pferdeliebhaber ihrem Ärger in den Lokalzeitungen Luft: "Die Jäger und die CDU sperren unsere Wälder zu."

...weiter:  http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,198797,00.html


http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,198919,00.html

DEUTSCHE BAHN

Bahn drängt Raucher aus der ersten Klasse

Rauchen wird zur Klassenfrage - zumindest bei der Deutschen Bahn: Konzernchef Hartmut Mehdorn will die Zahl der Raucherplätze in seinen Zügen drastisch reduzieren. Besonders betroffen: die erste Klasse.

So sinkt im ICE3 das Platzangebot für Tabakfreunde von 33 auf 8 Prozent. Auch die Zugbistros sollen zur rauchfreien Zone werden. Die Bahn folgt damit dem Wunsch zahlreicher Geschäftsreisender, die bei ausgelasteten Zügen gegen ihren Wunsch im Raucherbereich Platz nehmen mussten. Anders in der zweiten Klasse, wo sich offenbar noch nicht genügend Nikotingegner beschwert haben. Hier bekommen Raucher im Vergleich zur ersten Klasse nahezu doppelt so viel Platz: rund 15 Prozent aller Sitze. Bahnchef Mehdorn, der seit kurzem selbst auf Zigarillos verzichtet und gerade zum "Ex-Raucher des Jahres "gekürt wurde, will seinen Feldzug ab Sommer auf der neuen ICE-Strecke Frankfurt - Köln starten und dann auf das übrige Fernverkehrsnetz ausdehnen. Sorgfältig beobachten die Bahner außerdem die Erfah- rungen mit dem "Eurostar ": In dem zwischen London und Paris verkehrenden Schnellzug herrscht bereits vollständiges Rauchverbot.


 

Schweiz: Kein Import coupierter Hunde mehr ab 1. Juni 2002 (31.05.2002)

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Bern (BVET) - Ab nächsten Monat dürfen keine Hunde mehr in die Schweiz importiert werden, deren Ohren oder Schwanz coupiert wurde. Davon ausgenommen sind lediglich Hunde, die als Umzugsgut mit Ihren Besitzern einreisen oder Hunde ausländischer Halter, die für Ferien oder andere Kurzaufenthalte vorübergehen in die Schweiz kommen.

Das Coupieren (Beschneiden) der Ohren und des Schwanzes (Rute) beim Hund ist in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes seit 1981 bzw. 1997 verboten. Auch das Europäische Heimtierübereinkommen vom 13. November 1987 des Europarates in Strassburg verbietet explizit das Coupieren von Ohren und Rute. In verschiedenen europäischen Ländern ist das sehr schmerzhafte Ohrencoupieren schon seit Jahren verboten, während in den letzten Jahren auch das Rutencoupieren zunehmend verpönt und deshalb mehr und mehr verboten wird. Jedoch gibt es noch eine ganze Anzahl Länder, in welchen das Coupieren erlaubt ist - insbesondere, wenn es durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt durchgeführt wird.

Bisher konnten Hunde, die älter als 5 Monate waren, trotz coupierter Ohren oder Schwänze in die Schweiz importiert werden. Mit der Änderung der Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) fällt diese Ausnahmeregelung weg. Damit ist s ichergestellt, dass sich EinwohnerInnen der Schweiz nicht einfach coupierte Hunde im Ausland erstehen oder - was schon länger verboten ist - ihre in der Schweiz gekauften Hunde im Ausland coupieren lassen.

Zudem erleichtert dieses absolute Importverbot für coupierte Hunde den Vollzug an der Grenze und im Inland. Denn Liebhaber coupierter Hunderassen haben dazu beigetragen, dass ein illegaler Markt für coupierte Welpen entstanden ist. Solche Welpen wurden oft unter tierschutzwidrigen Haltungs- und Umweltbedingungen produziert und viel zu früh von der Mutter abgesetzt. Nicht selten zeigen solche Hunde auch Verhaltensprobleme, da sie ungenügend sozialisiert wurden - sie können deshalb ängstlich sein oder unverhältnismässig (z.B. aggressiv) reagieren.

Ausgenommen vom Importverbot für coupierte Hunde sind neu lediglich Hunde, die zusammen mit ihren Eigentümern in die Schweiz umziehen, oder Hunde ausländischer Halter, die die Schweiz für kurze Zeit besuchen.

Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz


Ärzte Zeitung, 31.05.2002

Geringe Mengen von Nitrofen sind im Tierversuch teratogen

Das Herbizid löste in Experimenten mit Mäusen auch Leber- und Pankreaskrebs aus / Für akut giftige Wirkung sind aber große Mengen nötig

NEU-ISENBURG (mut). Die Substanz Nitrofen, die jetzt in Öko-Getreide entdeckt worden ist, wirkt im Tierversuch kanzerogen und teratogen. Wie gefährlich die Substanz aber für Menschen ist, läßt sich bisher nur erahnen, da zuverlässige Daten fehlen.

Mehr als 100 Tonnen Nitrofen-kontaminierter Öko-Weizen sind monatelang an Geflügel verfüttert worden - und das Fleisch ist vermutlich längst verspeist. Lebensmittelchemiker halten zwar die Rückstände des Herbizides im Fleisch von Puten für ungefährlich, wieviel davon aber nötig ist, um Menschen zu schaden, weiß niemand genau. Denn Daten dazu fehlen, stellt etwa die Internationale Krebsforschungsagentur IARC fest, die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehört. Ein möglicher Grund: Die 1964 eingeführte Substanz war zwei Jahrzehnte später in vielen Ländern wieder verboten, ein Zeitraum, der zu kurz ist, um mögliche Langzeitwirkungen bei Menschen zu erfassen, so die IARC in einem Bericht.

Daß Nitrofen aber schon bald nach seiner Einführung einen schlechten Ruf bekam, liegt an tierexperimentellen Studien. So löste die Substanz in hohen Dosierungen bei Ratten und Mäusen Karzinome und Adenome der Leber sowie Pankreas-Adenokarzinome aus. Ferner stellten Forscher eine erhöhte Rate von Hämangiosarkomen an unterschiedlichen Stellen bei Mäusen fest, die Nitrofen im Futter erhalten hatten.

Eine teratogene Wirkung wurde ebenfalls bei Nagern nachgewiesen: Dabei kam es bereits in der niedrigsten Dosierung, die getestet wurde, zu einer erhöhten Zahl von Miß- und Todgeburten. Häufig war das Lungenvolumen reduziert.

Erhielten schwangere Ratten eine Dosis von 1,4 mg/kg Körpergewicht, dann wurden vermehrt Diaphragma-Hernien beim Nachwuchs beobachtet. Erbgutschädigend wirkte die Substanz in Experimenten mit dem Bakterium Salmonella thyphimurium. Bei Säugetieren konnte jedoch weder in vivo noch in vitro ein Chromosomen-schädigender Effekt nachgewiesen werden. Die Daten reichen aber noch nicht aus, um die Mutagenität von Nitrofen bei Säugern zu beurteilen, berichtet die IARC.

Wie sich eine Langzeitexposition geringer Mengen Nitrofen auswirkt, wurde bei Mäusen untersucht: Das Leber- und Nierengewicht der Tiere hatte zugenommen, nachdem sie mehr als zehn ppm Nitrofen in der Nahrung über zwei Jahre bekommen hatten. Der Wert gilt als untere Grenze für eine schädliche Wirkung.

Die akute Giftigkeit des Unkrautvernichters ist allerdings sehr gering: Erst bei Dosierungen von über 2000 mg/kg Körpergewicht starben in Versuchen mit Mäusen, Ratten und Kaninchen die Hälfte der Tiere.

Ausführliche Infos zu Nitrofen unter http://www.inchem.org/ documents/jmpr/jmpmono/v83pr32.htm

 

STICHWORT

Nitrofen als Unkrautvernichter

Nitrofen wird zur Bekämpfung von Gräsern und Unkraut beim Anbau von Getreide und Gemüse verwendet. Wegen möglicher teratogener und kanzerogener Wirkungen bei Menschen darf die Substanz seit 1988 in Westdeutschland und seit 1990 auch in den neuen Bundesländern nicht mehr verwendet werden.

Chemisch ist die Substanz ein brennbares, wasserunlösliches, chloriertes Diphenylester. Bei Kontakt mit Haut und Augen führen die weißen bis bräunlichen Kristalle zu Rötungen und Schmerzen. Inhaliert löst Nitrofen Husten, Hals- und Atembeschwerden aus. Wird es verschluckt, sind Bauchschmerzen die Folge.


KOMMENTAR

Getreidesäcke fallen nicht vom Himmel

Von Thomas Müller

Verbotener Unkrautvernichter im Ökoweizen: wieder ein Lebensmittelskandal, dieses Mal aber mit der Dreingabe, daß - wegen der hohen Nitrofen-Konzentrationen im Tierfutter - auch über Sabotage gemunkelt wird. Wieder einmal wird aber erst nach dem Kind geschaut, das in den Brunnen gefallen ist, nachdem es bereits ertrunken war.

Obwohl Behörden seit März von dem kontaminierten Getreide wußten, wurden Öffentlichkeit und Verbraucherministerium nicht informiert. Das belastete Futter wurde weiter verscherbelt. Erst ein anonymer Anruf brachte die Geschichte ins Rollen. Das ist der eine Skandal. Der andere ist, daß bisher niemanden interessierte, herauszufinden, woher das kontaminierte Zeug kommt. Gibt es keine Lieferbücher? Sind Getreidesäcke vom Himmel gefallen? Peinliche Fragen nicht nur für Renate Künast. Noch peinlicher: Die Agrarwende entpuppt sich als reines Wunschdenken. In der Realität dominieren weiter die alten Strukturen.

 

 

 

 

 

 

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0204.asp?cat=/medizin/ernaehrung> http://www.aerztezeitung.de/docs/2002/05/31/099a0204.asp?cat=/medizin/ernaehrung

 

 

 

 

 

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