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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Zur Erinnerung!!! die tierbefreier e.V.

* EU-Parlament will Tierversuche für Kosmetika ab 2004 verbieten

* Prozess um Streit zwischen Terrier und Dalmatiner bringt Satisfaktion für Mylex


Zur Erinnerung!!!

die tierbefreier e.V.

_______________________________________________Tierrechts-Organisation________

 

Presserklärung

Sven S. hat am 18.6. 2002 um 10.00 vor dem Amtsgericht Hamburg Altona, Max-Brauer-Allee 91 Zimmer 17 seinen 1. Verhandlungstermin.

Sven S. ist angeklagt, den ehemaligen 1. OB der Stadt Hamburg Ortwin Runde, während der 1. Mai-Demonstration 2001 durch eine Lebensmittelfarbattacke beleidigt und seine Kleidung beschädigt zu haben. Diverse Anzeigen wegen Sachbeschädigung (Verschmutzung von Kleidung) durch DGB Funktionäre und Mitglieder sind im Vorfeld zurückgezogen worden.

Trotzdem versucht die Stadt Hamburg, obwohl Täter-Opfer-Ausgleich angeboten wurde, Sven S. unbedingt den Prozess zu machen. Die Wahl des Rechtsbeistandes wurde erheblich beeinträchtigt, erst nach langem Hin und Her wurde Dr. Edmund Haferbeck zugelassen. Der eigentliche Grund,  das Inkrafttreten der neuen Hamburger HVO im Juni 2000 und das Leid und Elend, dass diese Verordnung über viele Familien und deren Vierbeiner gebracht hat, soll unter den Tisch gekehrt werden, auch Herr Runde wird wohl nicht als Zeuge vorgeladen werden. Sven S. selbst betroffen, wollte durch seine Aktion ein Zeichen setzen. Gerade Herr Runde hat immer wieder das Gespräch mit Betroffenen vermieden und sich arrogant und überheblich gegenüber TierschützerInnen gezeigt. Menschen, die sich gegen die „Rasselisten“ der HVO wandten wurden von ihm öffentlich als fundamentalistische „Kampfhundebesitzer“ beschimpft.

Der neue Senat arbeitet gerade an einer tierschutzgerechteren Hundeverordnung, wie viele, auch Sven S. zu Zeiten des rot/grünen Senats gefordert haben. Warum dann noch der Aufwand eines Gerichtsverfahrens gegen Sven S.?

Bereits im Vorfeld sind Sicherheitsmaßnahmen seitens der Richterin Meyerhoff für den Gerichtssaal veranlaßt worden.

die tierbefreier e.V. solidarisieren sich mit Sven S.

Soli-Aufruf und mehr Infos unter: www.die-tierbefreier.de/aktuelles/Februar 2002/02.02.

die tierbefreier e.V. Tel.: 040 28051946 Internet & Mail

Schmilinskystr. 7 Fax: 040 28051938 http./www.tierbefreier.d

20099 Hamburg Mobil: 0172 2344919 freeanimal@t-online.de


EU-Parlament will Tierversuche für Kosmetika ab 2004 verbieten

Straßburg (dpa) -

Ab 2004 soll es nach dem Willen des Europaparlaments in der EU keine Tierversuche mehr für Kosmetika geben. Das beschlossen die Abgeordneten am Dienstag in Straßburg in zweiter Lesung zur Novelle der Kosmetik-Richtlinie. Ferner soll zehn Jahre nach Annahme eines entsprechenden EU-Gesetzes die Vermarktung von Produkten wie Sonnencremes und Lippenstiften verboten werden, wenn sie an Tieren getestet wurden.

Das EU-Parlament lehnte damit die Pläne des Ministerrates ab, der ein Vermarktungsverbot erst dann erlassen will, wenn es Alternativen zu Versuchen an lebenden Tieren gibt. Nun muss in einem Vermittlungsverfahren ein Kompromiss zwischen Parlament und Rat gefunden werden.

(Achtung: folgt Zusammenfassung bis 1600)

©dpa


11.06.2002    10:42

 

Hunde vor Gericht
 
Flecklösung

 

Prozess um Streit zwischen Terrier und Dalmatiner bringt Satisfaktion für Mylex
   
   
 
 
 
Hund gefunden? (SZ v. 11.06.2002)

 

   
   
Scottish Terrier werden die Gentlemen unter den Terriern genannt. Sie sind eigentlich keine Raufer, wissen sich aber zu verteidigen – und wenn es im Gerichtssaal ist. So war der Scottie „Mylex“ im Straßenkampf dem wesentlich größeren Dalmatiner-Rüden „Bacchus“ zwar hoffnungslos unterlegen. Aber vor dem Amtsgericht konnte der Kleine dann doch noch einen vollen Punktsieg gegen den gefleckten Artgenossen landen.
 
   
   
 
 
» Ob der Terrier tatsächlich geknurrt oder sonst eine „nicht neutrale Geste“ gezeigt hatte, konnte der Richter auch durch die Zeugenaussage nicht klären. «
      
   
 
 
 
Die Hunde waren sich bei einem abendlichen Spaziergang begegnet: Mylex ging mit Frauchen, und Bacchus trabte neben dem Fahrrad seines Herrn her. Eine Zeugin, die ihren Pudel ausführte, sagte später vor Gericht: „Der Dalmatiner ist plötzlich auf den Scottish-Terrier zugesprungen, hat diesen gepackt, und schon begann die Rauferei.“ Obwohl der kleine sich sofort heulend ergeben habe, habe der große Hund mehrmals zugebissen, bestätigte die Besitzerin von Mylex. Bacchus’ Herr dagegen versicherte, der Terrier habe zuerst eine „nicht neutrale Gebärde“ gezeigt, intensiv geknurrt und sei dann auf den Dalmatiner losgestürzt. Er habe seinen Hund weggezogen und sei weitergeradelt. Weil der andere angegriffen habe und beide Hunde nicht angeleint waren, habe auch kein Grund zu einer Entschuldigung bestanden, meinte er später.

Der Scottie hatte jedoch durch die Bisse einen rund acht Zentimeter langen blutenden Riss in der linken Flanke erlitten. Die Behandlungskosten des Tierarztes, rund 64 Euro, wollte die Halterin erstattet bekommen. Weil sich der Dalmatiner-Besitzer weigerte, wurde der Streit vor Gericht fortgesetzt.

Ob der Terrier tatsächlich geknurrt oder sonst eine „nicht neutrale Geste“ gezeigt hatte, konnte der Richter auch durch die Zeugenaussage nicht klären. Das hielt er auch nicht für notwendig: „Die von dem Dalmatiner ausgehende Gefahr steht hier so im Vordergrund, dass die von dem kleinen Scottish-Terrier ausgehende Gefahr dem gegenüber nicht ins Gewicht fällt“, meinte er. Denn bei dem Dalmatiner handle er sich um den deutlich größeren und stärkeren Hund, dem der Scottie nicht ernsthaft gefährlich werden könne. Mit anderen Worten: Die Besitzer großer Hunde tragen grundsätzlich eine größere Verantwortung, weil große Hunde per se gefährlicher sind als kleine. Der Halter des Dalmatiners muss nun die Behandlungskosten in voller Höhe bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 242C31835/01).

AW-Kommentar: da weiss ich wirklich nicht ob ich lachen oder weinen soll - wir haben Richter :-(


 

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weinen soll - wir haben Richter :-(


 

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