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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* REDEAUSZUG von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

* Sprechzettel Reiner Priggen zur Pressekonferenz Landeshundegesetz

*  wer gibt basti, pollux und bingo ein neues zuhause?


 

REDEAUSZUG von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 28.Februar 2002

Redebeitrag der Abgeordneten Evelin Schönhut-Keil

Sperrfrist: Beginn der Rede Es gilt das gesprochene Wort

Kampfhunde

Der Umgang mit sogenannten gefährlichen Hunden, die ausgeuferte Problematik der sogenannten Kampfhunde" von der negativ Auswahl der Zucht bis hin zur problematischen Haltung ist nach wie vor nicht geklärt. Viel zu lange hat man dieser Entwicklung tatenlos zugesehen. Und dass dieses Thema im Moment nicht so in den Schlagzeilen ist, hat an der Brisanz dieser Entwicklung überhaupt nichts geändert.

Immerhin, Herr Bouffier, das gestehen wir Ihnen zu, drei Verordnungen und mehrere hastig nachgeschobene Durchführungsanordnungen sind seit dem Sommer 2000 in Ihrem Hause fabriziert worden. Das ging ja so Ruck-Zuck mit Ihren Willenserklärungen, dass es einem ja fast schon schwindlig werden konnte.

Und es ist ja wahrscheinlich dann auch verständlich, dass hier ganz deutlich übers Ziel hinausgeschossen wurde und es eben dann doch juristisch nicht so wasserdicht war.

Auf die Diskriminierungen verantwortungsvoller Hundehalter und deren psychischen Belastungen, dass ihrem Haustier grundlos der Garaus gemacht werden soll und das Chaos, dass durch das Verordnungsdebakel des Innenministers insgesamt in den für den Vollzug zuständigen Kommunen führte, will ich an dieser Stelle erst gar nicht näher eingehen. Auch die Tierschutzvereine, die ja bekanntlich so gut wie keine öffentlichen Mittel erhalten, konnten die Folgen des Verordnungsdesaster ausbaden. Die Tierheime sind überfüllt mit Hunden, die in der Verordnung aufgelistet sind, die kaum noch eine Chance auf Vermittlung haben.

Alles in allem - ein einmaliger und ungeheuerlicher Vorgang.

Es ist zum Haare raufen:

Das Ziel, nämlich die Sicherheit der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu erhöhen, wurde so zumindest nicht erreicht. Verordnungen, die auf einer Rasseliste basieren, sind untauglich zur Problemlösung: Es gibt keine gefährlichen Hunderassen, sondern lediglich gefährliche Hundeindividuen. Das belegen auch die vom Innenministerium herausgegebenen Zahlen zu den Wesenstests. Gerade einmal sechs Prozent der aufgelisteten Hunderassen sind durchgefallen. Ich denke nicht, dass Schäferhunde, Rottweiler, Golden Retriever oder andere nicht in der Verordnung aufgelistete Hunde so eine geringe Durchfallquote hätten.

Die Gesetzeslage noch vor dem Sommer 2000 hat völlig ausgereicht, um mit dem Problem fertig zu werden.. Leider haben die Behörden das Problem schlicht verdrängt. Hier herrschte Handlungsbedarf.

Das Vollzugsdefizit hätte abgebaut werden müssen, im Sinne eines besseren Menschenschutzes und Tierschutzes.

Ein Entwurf für ein Landeshundegesetz liegt uns heute, nach über ein ein halb Jahren Ankündigung durch den Innenminister immer noch nicht vor. Der hier nun vorliegende Entwurf zur Änderung des HSOG mit dem Ziel einer Pflichthaftversicherung für gefährliche Hunde scheint somit alles zu sein, was unser Ankündigungsminister seit Juli 2000 in Sachen Landeshundegesetz geleistet hat. Ein Armutszeugnis. Und auch das präsentiert er uns nur, weil wir Ihn mit unserem Antrag zum Landeshundegesetz dazu gebracht haben, wenigstens etwas auf den Tisch zu legen.

Allerdings kündigt sich hier bereits die nächste Lachnummer an: Die sogenannten gefährlichen Hunde in Hessen sind bereits fast alle versichert. Mit anderen Worten: Der hier vorgelegte Entwurf trägt in keiner Weise zu einer Verbesserung der bestehenden Situation bei.

Wir erinnern uns: Nach § 14 der Hundeverordnung vom 15. August 2000 war die Pflichthaftpflichtversicherung für Hunde eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Hundes. Zwar hat der VGH diese Regelung aufgehoben, aber die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter, die eine Versicherung für ihren sogenannten Kampfhund gefunden haben, die zudem vielleicht auch noch zu einem erschwinglichen Preis den Hund versichert, haben ihre Versicherung nicht leichtfertig nach dem Urteilsspruch des VGH gekündigt. Schließlich kann man nicht bei jeder Versicherung einen Listenhund versichern. Hinzu kommt, dass viele Hundehalter 5-Jahresverträge abgeschlossen haben, aus denen sie nicht so einfach rauskommen.

Grundsätzlich ist zu sagen:

Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist natürlich erst einmal eine vernünftige und begrüßenswerte Sache. Hierbei geht es nicht nur um die Entschädigung von Beißattacken auf Menschen, sondern auch um die Entschädigung von durch Hunde verursachten Verkehrsunfällen oder durch Hundebisse verletzte andere Hunde oder Tiere. Und damit kommen wir zum entscheidenden Punkt: Jeder Hund birgt ein gewisses Restrisiko. Und damit kann nicht nur der Listenhund gemeint sein. Seit Jahren fordere ich daher immer wieder eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde. Nur so ist auszuschließen, dass Opfer eines Beißunfalls leer ausgehen, wenn der Hundebesitzer mittellos ist. Eine Haftpflichtversicherung nur für Hunde, die in einer willkürlich zusammengestellten Rasseliste einer Verordnung auftauchen, ist nichts halbes und nichts ganzes. Zumal diese Listen auch noch je nach Bundesland variieren.

Wenn man die verschiedenen Beißstatistiken und ähnliche Erhebungen zugrundelegt, ist die Wahrscheinlichkeit von einem Schäferhund gebissen zu werden, dessen Halter mittellos ist, größer, als das Opfer eines Listenhundes zu werden, dessen Besitzer keine Versicherung hat. Aber eine Versicherung für Schäferhunde fordern Sie seltsamerweise nicht. Wenn Ihnen wirklich daran gelegen ist, dass der Halter eines Hundes und nicht der Geschädigte die finanziellen Folgen eines Beißzwischenfalls trägt, dann schaffen sie die gesetzliche Grundlage für eine Pflichthaftpflichtversicherung für alle Hunde.

Ansonsten stellt der hier vorgestellte Gesetzentwurf nur eine weitere Luftnummer aus dem Hause Bouffier dar. Aber beim Thema „gefährliche Hunde" sind wir ja nichts anderes gewohnt.

Kommentar gleich hier  - nur der Vollständigkeit halber von einem Hundefreund!!!

In der Regel kommentiere ich die Infos ja nicht, jeder soll sich seine Meinung selber bilden.

Hier frage ich mich allerdings, ob normaler Menschenverstand und Einsicht von der ausgeübten Rolle / Funktion abhängen.
 
Diese Aussagen der Grünen-Abgeordneten Schönhut-Keil stehen diametral im Gegensatz zu den Absonderungen ihrer Parteifreundin BBH.
Die eine Opposition, die andere Regierung.
Merkwürdig auch, daß dann in der IMK parteiunabhängig gemeinsam der gleiche Mist beschlossen und verabschiedet wird.
 
Ist das eine Form der Geisteskrankheit oder ist der geneigte Leser nur zu blöd, diesen Schwachsinn zu verstehen???
 

Nur mal so angemerkt!!


Sprechzettel Reiner Priggen zur Pressekonferenz Landeshundegesetz (Sie erinnern sich? BSE in Reinkultur! z.b.: http://maulkorbzwang.de/Briefe/politik/priggen_2_5022001.htm  und http://maulkorbzwang.de/Briefe/politik/priggen_2_5022001_1.htm  )

Einbringung durch die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Die in der Vergangenheit aufgetretenen und immer wieder auftretenden schwerwiegenden Vorfälle, bei denen Personen, insbesondere Kinder und ältere Menschen von Hunden angegriffen, schwer verletzt oder getötet wurden, machten es erforderlich zum Schutz der Bevölkerung die Landeshundeverordnung (LHV NRW) vom 30. Juni 2000 (GV. NRW. S. 518 b) zu erlassen. Damit wurden in Nordrhein-Westfalen  für die Haltung näher bestimmter gefährlicher Hunde und größerer Hunde präventive ordnungsrechtliche Pflichten und für den Umgang mit diesen Hunden präventive Verhaltenspflichten festgelegt. Die Regelungsansätze in der LHV NRW haben in Nordrhein-Westfalen zu einem Rückgang schwerwiegender Beißvorfälle und bei den Hundehaltern zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit ihren Hunden geführt.

Im Rahmen ihrer Regelungskompetenz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung haben alle Länder Gesetze oder Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden geschaffen. Angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Regelungsansätze in den einzelnen Ländern hat die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 07./08. November 2001 die Notwendigkeit einer Harmonisierung bekräftigt und Eckpunkte beschlossen, die Grundlage für eine solche Vereinheitlichung sein sollen. Zudem hält die IMK das Eckpunktepapier des Arbeitskreises für Tierschutz und des Arbeitskreises I der IMK vom 20. September 2001 zu rassebedingten Gefährlichkeitsvermutungen für eine geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der Länderregelungen.

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit, zur Erreichung größerer demokratischer Legitimation sowie zur Aufnahme einer Strafvorschrift und Ermöglichung höherer Bußgeldrahmen soll eine neue Regelung durch formelles Landeshundegesetz (LHundG NRW) erfolgen. Das Gesetz soll in Bezug auf gefährliche Hunde den IMK-Beschluss zur Vereinheitlichung der Länderregelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden für Nordrhein-Westfalen weitgehend umsetzen, ohne das durch die LHV NRW geschaffene und erforderliche Schutzniveau abzusenken. Das Gesetz trägt den berechtigten Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein- Westfalen gebührend Rechnung und ermöglicht alljenen Bürgern den Umgang mit Hunden in einem rechtlich angemessenen Rahmen, die verantwortungsbewusst, sachkundig und mit großer Hingabe Hunde halten.

...

Eckpunkte des Landeshundegesetzes

Sonderordnungsrecht zur Vermeidung/Verhinderung von Gefahren, die beim Umgang mit Hunden entstehen können. Halter- und Umgangspflichten abgestuft nach der Gefährlichkeit des Hundes.

1. Für alle Hunde gelten:

- Grundpflicht zum gefahrvermeidenden Umgang

- Anleinpflicht in Örtlichkeiten und Situationen mit typischerweise erhöhtem Publikumsverkehr

- Verbot von Agressionsausbildung, -zucht und -kreuzung.

2. Für gefährliche Hunde

Gefährlichkeit vermutet erwiesene Gefährlichkeit

4 "Bundesrassen" im Gesetz

Feststellung nach Begutachtung durch amtlichen Tierarzt

Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden gelten:

- Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot

- Erlaubnispflicht

· Volljährigkeit

· Sachkundebescheinigung vom Amtstierarzt

· Zuverlässigkeit/Vorlage eines Führungszeugnisses

· Ausbruchsichere Unterbringung

· Haftpflichtversicherung (1 Mio. DM/500.000 DM)

· besonderes privates/öffentliches Interesse erforderlich

- Verhaltenspflichten

· Anleinpflicht außerhalb von geschlossenen Räumen (mit Ausnahme von

Hundeauslaufflächen) mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltensprüfung

· Maulkorbpflicht mit Befreiungsmöglichkeit nach amtlicher Verhaltensprüfung

· "feste Hand" von Halter und Aufsichtsperson

· Sachkunde, Zuverlässigkeit und Volljährigkeit auch für Aufsichtspersonen

· Verbot, mehrere gefährliche Hunde gleichzeitig zu führen

· Mitteilungspflichten

3. Für Hunde der durch Gesetz bestimmten 10 "IMK-Rassen" (Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden) gelten Anforderungen wie für gefährliche Hunde mit folgenden Modifikationen:

· Kein Zuchtverbot,

· kein besonderes Interesse für Haltung erforderlich,

· Verhaltensprüfung zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht nicht unbedingt durch amtlichen Tierarzt, sondern auch durch anerkannte Stellen.

4. Für große Hunde ("20/40"er) gelten:

- Anzeigepflicht

- Sachkundenachweis

· Vermutung der Sachkunde bei

* dreijähriger unbeanstandeter Haltung

* Jägern, Tierärzten, Polizeihundeführern, VDH-Ausbildern

* Erlaubnisinhabern § 11 Abs. 1 Nr. 3 a) TSchG

· Amtlich oder durch anerkannte Stellen (VDH-Vereine, Tierärztekammern etc.) - Näheres regelt DVO

- Zuverlässigkeit;

Führungszeugnis nur bei Anhaltspunkten für Unzuverlässigkeit verlangbar

- Haftpflichtversicherung nachweisen

- Kennzeichnung mit Microchip nachweisen

- Anleinpflicht im öffentlichen Verkehrsraum

Reiner Priggen 5.3.2002


 
folgenden artikel fand ich heute in der presse. wenn die möglichkeit besteht, bitte in newsletter setzen. danke.

wer gibt basti, pollux und bingo ein neues zuhause?

das "paradies" für hunde liegt im sauerland: 50 große  und kleine, schüchterne und verspielte vierbeiner tummeln sich auf einem großen gelände.
"es gibt hier keine zwinger und ketten - nur freiheit und ganz viel liebe" sagt sigrid gareis (55) und krault schäferhund "bingo" lächend das kurze fell. doch dann verdunkelt sich ihr blick.
rausschmiss - weil die tiere zu laut sind!!!!!
"jetzt muß ich mein tierheim zumachen, weil die stadt den pachtvertrag nicht verlängert". die herzlose entscheidung der behörde - sie trifft die ehemalige fotografin doppelt hart. denn sigrid gareis verliert wahrscheinlich nicht nur all ihre lieblinge, sondern auch ihr lebenswerk; vor zehn jahren hatte sie ein grundstück in arnsberg gepachtet und mit eigenem geld das tierheim "paradies" gegründet. insgesamt 400 gequälte, ausgestoßene und verhaltensgestörte hunde fanden dort asyl. die engagierte tierschützerin päppelte die geschundenen lebewesen zu glücklichen geschöpfen auf, vermittelte sie in liebevolle hände. jetzt wird ihre arbeit zunichte gemacht, denn der stadt ist der tierische trubel zu laut geworden. "angeblich stören meine hunde die nachbarn in einem wohngebiet in der nähe" sagt sigrid gareis. nur: dieser stadtteil ist noch garnicht gebaut.......

um ihr tierheim zu retten, bot sigrid gareis den behörden sogar an, eine schallschutzmauer um das gelände zu bauen. doch der vorschlag wurde nicht akzeptiert. jetzt läuft der tierschützerin die zeit davon.
verzweifelt sucht sie ein ersatzgrundstück.
in ein paar wochen steht sie mit ihren schützlingen auf der strasse - wenn sie kein ersatzgrundstück findet.
traurig stupst sennerhund "pollux" (6) sein frauchen an. der kinderliebe riese, der sein tierleben vor dem "paradies" in einem dunklen, engen keller fristete, scheint zu spüren, welches unheil auf ihn und seine leidensgenossen zukommt. sigrid gareis betrachtet ihn bedrückt, dann blickt sie entschlossen auf. "ich muß für alle ein neues zuhause finden oder tierfreunde, die wenigstens einige meiner hunde aufnehmen können". auf herkömmliche tierheime auszuweichen, kommt für sie nicht in frage. "wenn die hunde in ein anderes heim müssen, hinter gitter - das überleben sie nicht.
infos und spendennummer:
wer sigrid gareis und ihren schützlingen helfen möchte,kann spenden unter: sparkasse arnsberg, blz: 46650005, konto-nr. 1005032
kennwort: "arnsberger modell". weitere infos gibt's unter fon/fax: 02931-1801

in memorian
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen, 44532 lünen

 

 

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nr. 1005032
kennwort: "arnsberger modell". weitere infos gibt's unter fon/fax: 02931-1801

in memorian
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen, 44532 lünen

 

 

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