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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg * Tag des Hundes * Neue Hundeverordnung |
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Oberverwaltungsgericht für das
Land Brandenburg
- Pressestelle - Logenstraße 6, 15230 Frankfurt (Oder) An die Vertreter der Medien Telefon: (0335) 5568-6 Nebenstelle: 5568-701 Telefax: (0335) 549840 Datum: 20. Juni 2002 Pressedezernent: Dr. Jan Bodanowitz Richter am Oberverwaltungsgericht
Betr.: - Normenkontrollverfahren betreffend die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg - Urteil des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 20. Juni 2002 (4 D 9/99.NE, 4 D 72/00.NE, 4 D 79/00.NE, 4 D 86/00.NE, 4 D 89/00.NE) Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg hat die Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 25. Juli 2000 mit seinem auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage verkündeten Urteil, abgesehen von Teilen einer Übergangsregelung, nicht beanstandet. Damit blieben die Normenkontrollanträge von elf Antragstellern, überwiegend Halter von Hunden wie u. a. American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterriermischlingen, Mastiff und Rottweiler, im Wesentlichen ohne Erfolg. Die Antragsteller hatten insbesondere die Ungültigkeit der in der Hundehalterverordnung geregelten Einteilung von Hunden kraft so genannter Rasselisten als unwiderleglich bzw. widerleglich gefährlich geltend gemacht und eine Reihe weiterer Vorschriften der Hundehalterverordnung u. a. über das Haltungsverbot, das Erfordernis einer erlaubnispflichtigen Haltung, den umfassenden Leinen- und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde sowie das Verbot, gefährliche Hunde in Mehrfamilienhäusern zu halten, angegriffen. Unter Berücksichtigung des normativen Ermessens des Verordnungsgebers im - in Bezug auf die Hundehalterverordnung einschlägigen - Gefahrenabwehrrecht stehen die angegriffenen Vorschriften nach Auffassung des Senats mit Blick auf die hohen Rechtsgüter von Leben und Gesundheit von Menschen, aber auch von Tieren, im Einklang mit der Rechtsordnung, insbesondere auch mit dem Verfassungsrecht. Soweit die Anknüpfung an das Merkmal der Hunderasse zur Feststellung einer Gefährlichkeit eines Hundes in der Fachliteratur weitgehend abgelehnt wird, sei dies nach Auffassung des Senats im vorliegenden Zusammenhang nicht entscheidend. Denn bei einer Gefahrenabwehrverordnung, die einen abstrakten Gefahrentatbestand erfassen will, gehe es nicht um die Bestimmung der individuellen Gefährlichkeit eines Hundes, sondern um die tatbestandliche Anknüpfung an ein Gefahrenpotential, das sich u. a. im Zusammenwirken mit anderen Umständen individuell realisieren könne. Für diese Annahme des Verordnungsgebers bestehen auch nach Auffassung des Senats sachlich gerechtfertigte Gründe. Die abgesehen von der zentralen Frage der unwiderleglichen bzw. widerleglichen Gefährlichkeit von Hunderassen angegriffenen weiteren Vorschriften, die die Hundehaltung betreffen, hat der Senat - bis auf Teile der Übergangsregelung nach § 16 der Verordnung - nicht beanstandet. Soweit nach der Hundehalterverordnung 2000 erstmals Hunderassen in die Liste der widerleglich gefährlichen Hunde aufgenommen wurden (z. B. Rottweiler), die damit bei nicht erteiltem sog. Negativzeugnis einer Erlaubnispflicht unterliegen, dürfe diese Erlaubnispflicht nicht von einem berechtigten Interesse an der Haltung abhängig gemacht werden, sofern der Hund vor dem Inkrafttreten der Verordnung bereits gehalten wurde. Anderenfalls würde der Halter eines solchen Hundes nach Auffassung des Senats willkürlich schlechter gestellt werden als der Halter eines bereits nach der Hundehalterverordnung 1998 als widerleglich gefährlich eingestuften Hundes, für den ebenfalls das Negativattest nicht erteilt wurde. gez. Dr. Jan Bodanowitz Pressedezernent
Die Arche 90 e. V. präsentiert den:
Tag des Hundes
am 22.06.2002 von 10.00 Uhr - 18.00
auf dem Festplatz Eberstrasse ("Kirmesplatz") in Dortmund
Programm:
10.00 Uhr: Beginn der
Veranstaltung
Eröffnungsrede
der Bügermeisterin
der Stadt Dortmund
11.00 Uhr Wahl
"Schönster Hund
des
Tages"
11.40 - 11.50 Uhr Dog-Dancing
Vorführung
11.55 - 12.00 Uhr Siegerehrung
"Schönster Hund des
Tages"
12.00 - 12.25 Uhr Polizei Hundestaffel
Vorführung: Hund im
Einsatz
12.30 - 12.45 Uhr Agility Vorführung
Hundverein
Hagen
12.45 - 13.15 Uhr THW Rettungsstaffel
Vorführung
"Hund als
Lebensretter"
13.00 Uhr Mops "Montag" aus der
Fernsehsendung
"Balko" gibt Autogramme
13.15 - 13.45 Uhr Jugendinformation
Hundeverein Hagen
13.45 - 14.00 Uhr Agility Vorführung
Hundeverein
Hagen
14.00 - 14.25 Uhr Polizei Hundestaffel
Vorführung:
Hund im
Einsatz
14.25 - 14.35 Uhr Musikbeitrag
14.35 - 14.55 Uhr THW Rettungsstaffel
Vorführung: Hund als
Lebensretter
15.00 - 16.00 Uhr Vorführung Welpenschule
der Kreisjägerschaft, sowie
Musik durch den Bläser-
chor
16.00 - 16.10 Uhr Musikbeitrag
16.10 - 16.30 Uhr "Wetten das....?-Border
Collie Vorführung
17.00 - 18.00 Uhr Vorführung:
Clicker-Trainig,
Obedience
und Dog-Dancing der
Hundeschule Hundini
Während des ganzen Tages Hunderennen
für alle Hundebesitzer mit Pokalen für die Sieger. Ferner gibt es noch
ein großes Rahmenprogramm für Hund und Halter:
Ponyreiten,
Infostände,
Essen und Trinken,
Tierheilpraktiker,
Kinderecke usw.
Impfausweis mit Tollwutimpfung ist
mitzuführen !
Noch Fragen ? Dann wenden Sie sich an unser
Infotelefon: 0231/3 11 84 91
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