- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Tierschutz hat Verfassungsrang

* Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften an

* Keine Mehrheit im Bundesrat für Verbraucherschutz und Hochschulrahmengesetz

* Endlich! Staatsziel Tierschutz endgültig besiegelt

* SOSO.......


http://www.bundesrat.de/

 

146/2002 ... 21. Juni 2002

Tierschutz hat Verfassungsrang

     

     

    Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu. Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Der bereits einfach gesetzlich normierte Tierschutz soll hierdurch gestärkt und dessen Wirksamkeit sicher gestellt werden.

     

    Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz)

    Drucksache 453/02 (Beschluss)


152/2002 ... 21. Juni 2002

 

Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften an

     

    Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung sonstiger Gesetze angerufen.

    Die derzeitige Meldepflicht für Futtermittelunternehmer gegenüber den zuständigen Behörden sei nicht weitgehend genug. Sie besteht nur dann, wenn durch die Belastung mit unerwünschten Stoffen bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Verfütterung eine schwerwiegende Gefahr für die menschliche oder tierische Gesundheit zu befürchten ist. Ein überwiegendes Informationsinteresse der Behörde bestehe aber auch dann, wenn erhebliche Verstöße gegen Vorschriften, die die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen können, vorliegen.

    Außerdem gehen dem Bundesrat die Regelungen über die Strafbefreiung bei einer Selbstanzeige zu weit. Die Selbstanzeige nach dem Futtermittelgesetz dürfe dann nicht zu einem Verfolgungsverbot führen, wenn dem Anzeigenden ein besonders grober Pflichtverstoß vorgeworfen werden könne. Die Strafbefreiungsregelung im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz dürfe dann nicht zu einem Verfolgungsverbot führen, wenn der Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen bereits vor der Entdeckung stand oder bereits entdeckt war. Zudem sollten die Fälle vorsätzlichen In-Verkehr-Bringens ausgenommen werden.

    Auch fordert der Bundesrat, private Kontrollstellen, soweit diesen die Überwachung der Einhaltung festgelegter Anforderungen an Futtermittel oder Lebensmittel obliegt, zu verpflichten, die zuständigen Überwachungsbehörden über Verstöße zu unterrichten. Dieselbe Pflicht soll für öffentliche Einrichtungen gelten, die im Rahmen von Untersuchungen Unregelmäßigkeiten feststellen.

    Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung sonstiger Gesetze

    Drucksache 510/02 (Beschluss)


145/2002 ... 21. Juni 2002

Keine Mehrheit im Bundesrat für Verbraucherschutz und Hochschulrahmengesetz

    Einspruch gegen neues Berufsbildungsgesetz und Strafrechtsänderungsgesetz eingelegt

     

    Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Verbraucherinformationsgesetz und Gesetz zur Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz, dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit sowie dem Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes seine Zustimmung verweigert. Gegen die beiden zuletzt genannten Gesetze, deren Zustimmungsbedürftigkeit vom Vermittlungsausschuss nicht bestätigt wurde, legte der Bundesrat vorsorglich Einspruch ein.

    In seiner Sitzung am 31. Mai 2002 hatte der Bundesrat dem Verbraucherinformationsgesetz die Zustimmung unter anderem mit der Begründung versagt, dass Gesetz sei mit so gravierenden Mängeln behaftet, dass diese auch nicht in einem Vermittlungsverfahren behoben werden könnten. Darauf hin hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Der Vermittlungsausschuss bestätigte in seiner Sitzung am 12. Juni 2002 den Gesetzesbeschluss des Bundestages.

    Zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Unter anderem ging es ihm um die Verabschiedung einer Geschäftsordnung für die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einzurichtenden Ausschüsse.

    Die Änderung des Hochschulrahmengesetzes hatte der Bundesrat wegen der seiner Ansicht nach fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes kritisiert. Des weiteren hielt er das Gesetz für grundlegend überarbeitungsbedürftig.

    Gegen das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes sowie das Strafrechtsänderungsgesetz hat der Bundesrat Einspruch eingelegt. In seiner Sitzung am 12. Juni 2002 hatte der Vermittlungsausschuss die beiden Gesetze bestätigt. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss zur Berufsbildungsnovelle angerufen, weil das Gesetz seiner Ansicht nach zu einer weiteren Regulierung des Arbeitsmarktes führe, die mit erheblichen Kostensteigerungen für die Länder verbunden sei. Wegen des Einspruchs gegen das Änderungsgesetz wurde die Verordnung über die Bildung der Interessenvertretungen bis zur Entscheidung über den Einspruch zurückgestellt.

    Beim Strafrechtsänderungsgesetz hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, weil er auch "Sympathiewerbung" für kriminelle bzw. terroristische Vereinigungen als strafbares Unrecht verfolgt wissen möchte.

     

    Verbraucherinformationsgesetz und Gesetz zur Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz

    Drucksache 520/02 (Beschluss)

    Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit

    Drucksache 521/02 (Beschluss)

    Sechstes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG)

    Drucksache 525/02 (Beschluss)

    Gesetz zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes

    Drucksache 526/02 (Beschluss)

    ... Strafrechtsänderungsgesetz - § 129b StGB (... StrÄndG)

    Drucksache 528/02 (Beschluss)


http://www.deutscher-tierschutzbund.de/

21.06.02 - Endlich! Staatsziel Tierschutz endgültig besiegelt - Deutscher Tierschutzbund fordert konsequente Umsetzung  

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Staatsziel Tierschutz zugestimmt. Nachdem bereits am 17.05.2002 der Deutsche Bundestag mit überwältigender Mehrheit für die Verankerung des Tierschutzes gestimmt hat, haben nun auch die Länder im Bundesrat fast geschlossen dem Antrag zugestimmt. „Damit ist ein wichtiges Ziel von uns erreicht“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Seit Jahrzehnten hat der Deutsche Tierschutzbund zusammen mit tausenden Tierschützern für die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz gekämpft. „Die höchste rechtliche Anerkennung unserer Mitgeschöpfe hat mit der Bundesratsentscheidung ihre letzte Hürde genommen, damit steigt vor allem die juristische Bedeutung der Tiere“, so Wolfgang Apel. „Diese müssen wir jetzt in konsequenter Weise nutzen.“

Das Staatsziel bringt erstmals die Chance, dass sich der Tierschutz in konkreten Fällen gegen die Nutzungsinteressen der Tierhändler, Großunternehmer oder Wissenschaftler durchsetzen kann. „Ziel ist es, das bestehende Tierschutzgesetz richtig umzusetzen“, führt Apel weiter aus. So müssen künftig ‘unerlässliche‘ Tierversuche und die Leiden der Versuchstiere ethisch vertretbar sein. Aber auch gegenüber den Staatsanwaltschaften und Gerichten steigt mit der heutigen Bundesratsentscheidung die Argumentationsebene. Tierquälerei ist kein Bagatelldelikt mehr.

Bislang kannte das Grundgesetz lediglich klare Grenzen zu Ungunsten des Tierschutzes. „Wir werden in Zukunft die verbesserten Möglichkeiten dazu nutzen, die Politik zu Tierschutzgesetzen zu bewegen, die ihren Namen wirklich verdienen“, so der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Auch wenn die Lobby der industriellen Tiernutzer dagegen aufrüsten wird, sind unsere Chancen besser als jemals zuvor.“

Als nächster Schritt zu einem noch effektiveren Tierschutz müsste das Recht auf Verbandsklage eingeführt werden. Für den Naturschutz besteht diese Klagemöglichkeit bereits seit der Einführung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes. „Wir sehen keinen Grund, wonach das Verbandsklagerecht nicht ebenso für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt werden sollte“, erklärte Apel. Bereits am vergangenen Montag hatte er sich in einem Gespräch bei Bundeskanzler Gerhard Schröder für die Verbandsklage stark gemacht. „Wenn der Gesetzgeber seine Glaubwürdigkeit nicht verlieren will, sollte er uns als ‘Anwalt der Tiere‘ zulassen und zügig handeln.“
 


Soso.

Wir danken an dieser Stelle den Anwälten, die in den letzten zwei Jahren den Hunden eine qualifizierte Stimme verliehen haben.
Ebenso den (wenigen) Tierschutzvereinen, die sich juristisch der Rassengesetz-Problematik angenommen haben.

"Tue den Mund auf für die Stummen, und führe die Sache derer, die verlassen sind."
(Franz von Assisi)

 

 

 Zurück

n (wenigen) Tierschutzvereinen, die sich juristisch der Rassengesetz-Problematik angenommen haben.

"Tue den Mund auf für die Stummen, und führe die Sache derer, die verlassen sind."
(Franz von Assisi)

 

 

 Zurück

p>