http://www.bundesrat.de/
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146/2002 ... 21. Juni 2002
Tierschutz hat Verfassungsrang
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Der Bundesrat stimmte
heute dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel
Tierschutz) mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu.
Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz
soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen
mit den Tieren Rechnung tragen. Der bereits einfach gesetzlich
normierte Tierschutz soll hierdurch gestärkt und dessen
Wirksamkeit sicher gestellt werden.
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Staatsziel Tierschutz)
Drucksache 453/02 (Beschluss)
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152/2002 ... 21. Juni 2002
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Änderung
futtermittelrechtlicher Vorschriften an
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Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss zum
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften sowie
zur Änderung sonstiger Gesetze angerufen.
Die derzeitige Meldepflicht
für Futtermittelunternehmer gegenüber den zuständigen Behörden sei
nicht weitgehend genug. Sie besteht nur dann, wenn durch die
Belastung mit unerwünschten Stoffen bei bestimmungsgemäßer und
sachgerechter Verfütterung eine schwerwiegende Gefahr für die
menschliche oder tierische Gesundheit zu befürchten ist. Ein
überwiegendes Informationsinteresse der Behörde bestehe aber auch
dann, wenn erhebliche Verstöße gegen Vorschriften, die die
Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen können, vorliegen.
Außerdem gehen dem
Bundesrat die Regelungen über die Strafbefreiung bei einer
Selbstanzeige zu weit. Die Selbstanzeige nach dem
Futtermittelgesetz dürfe dann nicht zu einem Verfolgungsverbot
führen, wenn dem Anzeigenden ein besonders grober Pflichtverstoß
vorgeworfen werden könne. Die Strafbefreiungsregelung im
Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz dürfe dann nicht zu einem
Verfolgungsverbot führen, wenn der Verstoß gegen
lebensmittelrechtliche Bestimmungen bereits vor der Entdeckung stand
oder bereits entdeckt war. Zudem sollten die Fälle vorsätzlichen
In-Verkehr-Bringens ausgenommen werden.
Auch fordert der Bundesrat,
private Kontrollstellen, soweit diesen die Überwachung der
Einhaltung festgelegter Anforderungen an Futtermittel oder
Lebensmittel obliegt, zu verpflichten, die zuständigen
Überwachungsbehörden über Verstöße zu unterrichten. Dieselbe Pflicht
soll für öffentliche Einrichtungen gelten, die im Rahmen von
Untersuchungen Unregelmäßigkeiten feststellen.
Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher
Vorschriften sowie zur Änderung sonstiger Gesetze
Drucksache 510/02 (Beschluss)
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145/2002 ... 21. Juni 2002
Keine Mehrheit im Bundesrat für Verbraucherschutz und
Hochschulrahmengesetz
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Einspruch gegen neues Berufsbildungsgesetz und
Strafrechtsänderungsgesetz eingelegt
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Der Bundesrat hat in seiner
heutigen Sitzung dem Verbraucherinformationsgesetz und
Gesetz zur Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz, dem
Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
und der Lebensmittelsicherheit sowie dem Gesetz zur Änderung
des Hochschulrahmengesetzes seine Zustimmung verweigert.
Gegen die beiden zuletzt genannten Gesetze, deren
Zustimmungsbedürftigkeit vom Vermittlungsausschuss nicht bestätigt
wurde, legte der Bundesrat vorsorglich Einspruch ein.
In seiner Sitzung am 31. Mai 2002 hatte der
Bundesrat dem Verbraucherinformationsgesetz die Zustimmung
unter anderem mit der Begründung versagt, dass Gesetz sei mit so
gravierenden Mängeln behaftet, dass diese auch nicht in einem
Vermittlungsverfahren behoben werden könnten. Darauf hin hatte die
Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen. Der
Vermittlungsausschuss bestätigte in seiner Sitzung am 12. Juni 2002
den Gesetzesbeschluss des Bundestages.
Zur Neuorganisation des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes hatte der Bundesrat den
Vermittlungsausschuss aus mehreren Gründen angerufen. Unter
anderem ging es ihm um die Verabschiedung einer Geschäftsordnung für
die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
einzurichtenden Ausschüsse.
Die Änderung des
Hochschulrahmengesetzes hatte der Bundesrat wegen der seiner
Ansicht nach fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes kritisiert.
Des weiteren hielt er das Gesetz für grundlegend
überarbeitungsbedürftig.
Gegen das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz
zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes und des
Arbeitsgerichtsgesetzes sowie das Strafrechtsänderungsgesetz
hat der Bundesrat Einspruch eingelegt. In seiner Sitzung am
12. Juni 2002 hatte der Vermittlungsausschuss die beiden Gesetze
bestätigt. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss zur
Berufsbildungsnovelle angerufen, weil das Gesetz seiner Ansicht nach
zu einer weiteren Regulierung des Arbeitsmarktes führe, die mit
erheblichen Kostensteigerungen für die Länder verbunden sei. Wegen
des Einspruchs gegen das Änderungsgesetz wurde die Verordnung über
die Bildung der Interessenvertretungen bis zur Entscheidung über den
Einspruch zurückgestellt.
Beim Strafrechtsänderungsgesetz hatte der
Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, weil er auch
"Sympathiewerbung" für kriminelle bzw. terroristische Vereinigungen
als strafbares Unrecht verfolgt wissen möchte.
Verbraucherinformationsgesetz und Gesetz zur
Nutzung von Daten zum Verbraucherschutz
Drucksache 520/02 (Beschluss)
Gesetz zur Neuorganisation des
gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der
Lebensmittelsicherheit
Drucksache 521/02 (Beschluss)
Sechstes Gesetz zur Änderung des
Hochschulrahmengesetzes (6. HRGÄndG)
Drucksache 525/02 (Beschluss)
Gesetz zur Änderung des
Berufsbildungsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes
Drucksache 526/02 (Beschluss)
... Strafrechtsänderungsgesetz - § 129b StGB
(... StrÄndG)
Drucksache 528/02 (Beschluss)
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http://www.deutscher-tierschutzbund.de/
21.06.02 - Endlich! Staatsziel
Tierschutz endgültig besiegelt - Deutscher Tierschutzbund fordert
konsequente Umsetzung
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem
Staatsziel Tierschutz zugestimmt. Nachdem bereits am 17.05.2002 der
Deutsche Bundestag mit überwältigender Mehrheit für die Verankerung des
Tierschutzes gestimmt hat, haben nun auch die Länder im Bundesrat fast
geschlossen dem Antrag zugestimmt. Damit ist ein wichtiges Ziel von uns
erreicht, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes.
Seit Jahrzehnten hat der Deutsche
Tierschutzbund zusammen mit tausenden Tierschützern für die Aufnahme des
Tierschutzes ins Grundgesetz gekämpft. Die höchste rechtliche Anerkennung
unserer Mitgeschöpfe hat mit der Bundesratsentscheidung ihre letzte Hürde
genommen, damit steigt vor allem die juristische Bedeutung der Tiere, so
Wolfgang Apel. Diese müssen wir jetzt in konsequenter Weise nutzen.
Das Staatsziel bringt erstmals die Chance,
dass sich der Tierschutz in konkreten Fällen gegen die Nutzungsinteressen
der Tierhändler, Großunternehmer oder Wissenschaftler durchsetzen kann.
Ziel ist es, das bestehende Tierschutzgesetz richtig umzusetzen, führt
Apel weiter aus. So müssen künftig unerlässliche Tierversuche und die
Leiden der Versuchstiere ethisch vertretbar sein. Aber auch gegenüber den
Staatsanwaltschaften und Gerichten steigt mit der heutigen
Bundesratsentscheidung die Argumentationsebene.
Tierquälerei ist kein Bagatelldelikt mehr.
Bislang kannte das Grundgesetz lediglich
klare Grenzen zu Ungunsten des Tierschutzes. Wir werden in Zukunft die
verbesserten Möglichkeiten dazu nutzen, die Politik zu Tierschutzgesetzen
zu bewegen, die ihren Namen wirklich verdienen, so der Präsident des
Deutschen Tierschutzbundes. Auch wenn die Lobby der industriellen
Tiernutzer dagegen aufrüsten wird, sind unsere Chancen besser als jemals
zuvor.
Als nächster Schritt
zu einem noch effektiveren Tierschutz müsste das Recht auf Verbandsklage
eingeführt werden. Für den Naturschutz besteht diese Klagemöglichkeit
bereits seit der Einführung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes. Wir
sehen keinen Grund, wonach das Verbandsklagerecht nicht ebenso für
anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt werden sollte, erklärte
Apel. Bereits am vergangenen Montag hatte er sich in einem Gespräch bei
Bundeskanzler Gerhard Schröder für die Verbandsklage stark gemacht. Wenn
der Gesetzgeber seine Glaubwürdigkeit nicht verlieren will, sollte er uns
als Anwalt der Tiere zulassen und zügig handeln.
Soso.
Wir danken an dieser Stelle den Anwälten, die in den letzten zwei
Jahren den Hunden eine qualifizierte Stimme verliehen haben.
Ebenso den (wenigen) Tierschutzvereinen, die sich juristisch der
Rassengesetz-Problematik angenommen haben.
"Tue den Mund auf für die Stummen, und führe die Sache derer, die
verlassen sind."
(Franz von Assisi)
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