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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Am 18.06.2002 war die Verhandlung von Sven S.

* FIFI - Parade

* Umfrage: Mehrheit will härtere Strafen für Aussetzen von Tieren

* Neue Verfassungslage fuer Tierschutz: Schluss mit Schaechten?


Bitte an alle HundebesitzerInnen !

Am 18.06.2002 war die Verhandlung von Sven S.

Der am 1.Mai 2001 den Farbanschlag auf Ortwin Runde, den ehemaligen OB  der Stadt Hamburg verübt hat.

Sven wurde heute von Gericht wegen  Beleidigung und Sachbeschädigung vom Amtsgericht in Hamburg zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen a. 30 Euro + Gerichtskosten verurteilt !

 Ich denke das wir Hundehalter/Innen es Ihm schuldig sind zu helfen !! 

Sven hat es für alle Hundebesitzer getan um auf die unsinnige Hundeverordnung aufmerksam zu machen! Ich denke, dass diese Aktion auch dazu beigetragen hat, das der jetzige Senat eingesehen hat das die LHV geändert werden muß !

 Herr Runde hat am Anfang mal gesagt " Es wird ein paar Demostrationen geben, aber die Hundehalter werden sich auch schnell wieder beruhigen " . Wir haben Ihm gezeigt, dass es nicht so ist ! Nun möchte ich Euch bitten, auch zu helfen, damit Sven nicht alleine diese Strafe bezahlen muß !! Jeder Betrag hilft auch wenn er noch so klein ist !! Es wäre schön wenn jeder mal nachsehen würde ob er nicht doch ein paar Euro über hat !!

Lasst und bitte dem Gericht zeigen das er nicht alleine da steht!!

Vielen Dank

Karin Röttger ( Tierbefreier)

Spendenkonto :

Karin Röttger

Hamburger Sparkasse

Kto: 1284 / 464359

BKZ 20050550

Bitte unbedingt als Verwendungszweck Sven S. angeben!!

AW-Kommentar: Nun Spendet bitte mal auch für Menschen die Helfen wollten und vergesst nicht - für die die es nicht wissen - Sven wurde gegängelt, schikaniert bewacht usw.

Zeigt bitte mal SOLIDARITÄT!


Liebe Hundefreund/innen,

wir laden Sie hiermit herzlich ein, an unserer 1. Internationalen Fiffi-Parade Berlin 2002 am 07. September teilzunehmen.

Diese Parade soll auf friedliche, freundliche und fröhliche Weise helfen, Vorurteile und vor allem Ängste abzubauen, die in den letzten Jahren durch einseitige Berichterstattung in der Bevölkerung geweckt wurden.

Menschen, Hunde, Vereine, Schulen, Tierheime, Seniorenheime, Tierärzte aber auch Ärzte, die mit Hilfe von Tieren/Hunden heilen, Rettungshundestaffeln etc. - alle, die Hunde lieben und/oder mit ihnen arbeiten - sollen sich, ihre Arbeit und ihre Tiere auf der Parade vorstellen.

Biertischparolen und Schlagzeilendenken wollen wir mit unserer 1. Fiffi-Parade Kreativität und gute Laune entgegensetzen.

Nebenbei wollen wir auch vor den Bundestagswahlen, mit dieser Aktion ein Zeichen setzen und in Erinnerung bringen, daß ein Großteil der Wähler auch Hundehalter ist.

Die Fiffi-Parade soll ein positives Bild vom Hund vermitteln und wieder Lust auf Hunde machen.

Die bisherigen Resonanzen auf unsere Einladungen sind durchweg positiv und wir sind sicher, daß die Hunde auf dieser kreativen und spaßbetonten Parade für sich selbst sprechen werden.

Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Teilnahme und/oder indem Sie unser gemeinsames Anliegen auf Ihre Webseite stellen und weiterverbreiten. Auf unserer im Aufbau befindlichen Webseite www.fiffi-parade.de finden Sie weitere Informationen und unser Rückantwortschreiben unter www.fiffi-parade.de/fiffi2002.doc!

Nächste Woche werden dort auch die Route und die bisherigen Anmeldungen bekanntgegeben.

Präsentieren Sie sich, ihren Verein und ihre Hunde unter einem freigewählten, ansprechenden Motto in einer Formation oder mit einem geschmückten Wagen bei der Parade.

Wir freuen ans auf Sie,

mit lieben Grüßen und einem fröhlichen Wau

Christa Reinauer + Tara (Rottweiler)

 

PS: Fiffi ist übrigens ein alter Berliner Begriff, mit dem Hunde allgemein - nicht nur kleine - bezeichnet werden.

 

"man kann ohne Hunde leben,

aber es lohnt sich nicht"

(Heinz Rühmann)


Umfrage: Mehrheit will härtere Strafen für Aussetzen von Tieren

Hamburg (dpa) - Die große Mehrheit der Bundesbürger (89 Prozent) ist für härtere Strafen gegen Haustierhalter, die ihre Vierbeiner auf der Straße aussetzen. Besonders zur Ferienzeit landeten tausende herrenloser Hunde und Katzen in deutschen Tierheimen. Nach einer Emnid-Umfrage im Auftrag der Illustrierten "auf einen Blick", halten 79 Prozent der 1007 Befragten die Registrierung aller Halter und Tiere in einer Kartei für sinnvoll. Fast die Hälfte (49 Prozent) sind für eine Eignungsprüfung von Katzen- und Hundehaltern.

©dpa


Pressemitteilung

Neue Verfassungslage fuer Tierschutz: Schluss mit Schaechten?

Wie vergangenen Monat der Deutsche Bundestag, hat heute auch der Bundesrat der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Der Bundesverband Menschen fuer Tier-
rechte fordert deshalb das Ende des betaeubungslosen Schaechtens der Tiere. Das Bundesverfassungsgericht hatte erst durch Urteil  vom 15. Januar diesen Jahres das Schaechten ermoeglicht, solange der Tierschutz noch keinen Verfassungsrang hatte. Die neue Rechtslage wird voraussichtlich im Juli in Kraft treten, sobald die Verfassungsaenderung vom Bundespraesident unterzeichnet und im Bundes-
gesetzblatt veroeffentlicht wurde.

Der Bundesvorsitzende der Menschen fuer Tierrechte, Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper rief in Berlin anlaesslich der bedeutsamen Bundesratsentscheidung alle Bundeslaender auf, ab dem Inkrafttreten
der neuen Verfassungslage nicht mehr das Schaecht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar diesen Jahres anzuwenden. Dieses Urteil ermoeglicht das betaeubungslose Schlachten von Tieren unter
Berufung auf religioese Traditionen. Von Loeper betonte, es sei jetzt unabweisbar, zur frueheren Laenderpraxis zurueckzukehren und Metzgern keine Ausnahmegenehmigungen zum Schaechten zu gewaehren.
Denn der Verfassungsauftrag fuer einen effizienten Schutz schmerzempfindender Tiere werde "auf das Massivste" verletzt, wenn Tiere  bei der Schlachtung unbetaeubt und vermeidbar schweren Todesqualen
ausgesetzt wuerden.

Der Verbandsvorsitzende und Experte des Tierschutzrechts von Loeper erklaerte, es sei eine irrige Rechtsauffassung, dem Schaecht-Urteil trotz neuer Verfassungslage eine Bindungswirkung beizumessen.
Entgegen der Ansicht von Bayern und Hessen duerfe man nicht naehere Anforderungen zur Durchfuehrung des Schaechtens in einer Rechtsverordnung festlegen. Die Laender gerieten damit in Konflikt zu ihrer  Entscheidung fuer das Staatsziel Tierschutz. Bei der Abwaegung mit der Religionsfreiheit Andersglaeubiger muesse bedacht werden, dass z. B. die Elektrokurzzeitbetaeubung ein ethisches Mindestmass im  Umgang mit wehrlosen Tieren durch Ausschaltung ihres Schmerzempfindens gestatte. Die Praktiken des Schaechtens schadeten auch der  Integration auslaendischer Mitbuerger. Es koenne nirgends Verstaend-
nis finden, wenn das gesetzliche Betaeubungsgebot wirkungslos sein solle, um in missverstandener Toleranz die Brutalisierung der Gesellschaft im Umgang mit wehrlosen Tieren zuzulassen.

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der infodienst:
Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte e.V.
eMail: infodienst@tierrechte.de Internet: http://tierrechte.de/


 

 

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net: http://tierrechte.de/


 

 

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