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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Die Tierbefreier
e.V. - Pressemitteilung
* Zur Erinnerung - wie konnten die Hunde in der Harburger Halle bis zu ihrer Rettung überleben? * Es kann jeden treffen - jeden, der couragiert ist und den Mund aufmacht * Aus gegebenem Anlaß: Retrospektive Staatssekretär Dr. Griese * D-A-N-K-E, Frau RA Alice Kleinheidt! die tierbefreier e.V. Tierrechts-Organisation ________ Pressemitteilung Am 16.2.2001 besetzten Tierrechts-AktivistInnen die Redaktionsräume der Hamburger Bildzeitung, um gegen die skandalöse Berichterstattung und die Verbreitung von Lügen im Zusammenhang mit sogenannten Kampfhunden zu protestieren, u.a. befand sich auch Sven S. in den Redaktionräumen. Gerade erst letzte Woche wurde Sven zu einer extrem hohen Geldstrafe wegen der Farbattacke vom 1. Mai 2001 auf den damaligen OB Ortwin Runde verurteilt. Verteidigt wurde Sven in diesem Fall von Dr. Edmund Haferbeck, einem engagierten Tierrechtler, der sich bundesweit für AktivistInnen einsetzt. Am . Juli 2002 um 14.00 Uhr soll Sven alleine der Prozess wegen der Besetzung der Redaktionsräume gemacht werden. Alle anderen AktivistInnen bekamen geringe Geldstrafen auf Bewährung. Wiederum wollte Dr. Edmund Haferbeck Sven verteidigen, wurde aber mit Beschluss des Hamburger Landesgerichts vom 4.6.2002 nicht zugelassen. Einspruch wurde erhoben, jedoch ohne Auswirkung auf den genannten Termin. Sven wird alleine dort stehen, da kein Anwalt sich so schnell in die Materie einarbeiten kann. Das Verhalten der Hamburger Justiz gibt zu denken! Will man hier jemanden auf diesem Wege fertig machen? Dienstag, 2. Juli 2002 - 14.00 Uhr Strafjustizgebäude - Zimmer 184 Sievekingsplatz 3 die tierbefreier e.V. Schmilinskystr. 7 20099 Hamburg Tel. 280 519 46 Solidarität zu zeigen ist hier gefordert. Trotz des kurzen Termins, kommt zahlreich.
Wir erinnern
an dieser Stelle nochmal an das Spendenkonto für Sven S. und bedanken
uns bei den ersten Spendern, deren Beiträge bereits auf dem Ersatzkonto
eingegangen und auf das Rechtshilfekonto überwiesen wurden.
Sven wird es insbesondere gut tun, den Kommentar im Überweisungsbetreff des einen Spenders zu lesen. Der Kommentar lautete: "Respekt".
Solidarität ist gefragt.
Wer von uns hat nicht über das Farbattentat auf Runde und die Besetzung der Bildzeitungsredaktion gejubelt? Wer von uns hat diese Aktionen nicht als gerechtfertigte Form zivilen Widerstands empfunden? Also. Zur Erinnerung - wie
konnten die Hunde in der Harburger Halle bis zu ihrer Rettung überleben?
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"Hundeverordnung
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Thomas Griese setzt
Kritiker des Maulkorb- und Leinenzwanges mit Rechtsradikalen
gleich
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Der Düsseldorfer Staatssekretär zeigt sich überrascht über den wütenden Protest: "Ich habe gemerkt, dass das falsch rübergekommen ist." |
Jürgen Zurheide |
Bärbel Höhn dürfte sich
wundern. Wenn sie morgen Abend, nach der Rückkehr aus ihrem Urlaub,
in der Homepage ihres eigenen Umweltministeriums blättern sollte,
wird sie auf jede Menge Protestmeldungen stoßen. "Die Grünen haben
ihren Feind definiert", schreibt etwa Ingrid Hackner, "die
Hundehalter sind die Rechtsradikalen". Viele andere haben sich
ebenfalls über einen Auftritt von Staatssekretär Thomas Griese
beschwert, der bei einer öffentlichen Veranstaltung zur neuen
Hundeverordnung die Kritiker des Maulkorb- und Leinenzwanges
pauschal in die rechte Ecke gedrängt hat. Sätze wie "leider werden
immer deutlichere rechte Tendenzen in den Anschreiben sichtbar",
oder der Protest gegen die Hundeverodnung komme "zumindest in Teilen
von Rechtsradikalen" werden ihrem Staatssekretär da zugeschrieben.
Etliche Hundefreunde haben die Veranstaltung in Düsseldorf darauf
schimpfend verlassen.
Der Vorgang liegt inzwischen auf dem Schreibtisch von Wolfgang Clement. Empörte Hundehalter wehren sich gegen den Vorwurf, sie zählten zur rechten Szene, wenn sie die nordrhein-westfälische Hundeverordnung für einen Irrweg halten. ..." |
Delikte: Beleidigung, Rufschädigung,
Verleumdung, Volksverhetzung
21.08.2000
Staatsekretär Dr. Griese und die Flasche
mit dem ausgeschlagenem Boden
(Anhörung der Partei Die Grünen/90 im Bundestag zur
Bundesgesetzgebung zur Abwehr von gefährlichen Hunden)
TierbefreierInnen - Rechtshilfe (Sven S.)
- Ökobank
BLZ: 500 901 00
Konto: 25 35 70
die tierbefreier e.v.
Büro Hamburg
D-A-N-K-E, Frau RA
Alice Kleinheidt!
http://www.nrz.de/nrz/nrz.duesseldorf.volltext.php?id=322596&zulieferer=nrz&rubrik=Stadt&kategorie=POL®ion=Düsseldorf
Hundehalter an der Geduldsleine
Im Dickicht der Justiz: Tierbesitzer warten immer noch auf oberste Entscheidung.
Leine oder nicht? Das ist seit drei Monaten die Frage für 15 000 Hundebesitzer zwischen Angermund und Hellerhof. Nach dem Aufsehen erregenden Spruch des Amtsgerichts ist die in der Düsseldorfer Straßensatzung verankerte Anleinpflicht für größere Hunde unwirksam. Aber das Urteil ist (noch) nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Ende Mai Rechtsbeschwerde eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden.
Ausgelöst wurde das Hundeleinen-Urteil durch die Rechtsanwältin Alice Kleinheidt. Sie hatte ihren Hund, eine Labrador-Colli-Mischung (50 Zentimeter hoch), an zwei Tagen im Rheinpark Golzheim ohne Leine laufen lassen und dafür Bußgeldbescheide von den Ordnungshütern bekommen. Die Juristin legte Einspruch ein und wurde freigesprochen.
Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Erfolgreich hatte sie argumentiert, dass die Hunde wegen umfassender Verbote nur an Uferzonen noch frei laufen dürfen, etwa auf den Rheinwiesen in Oberkassel. Denn wo die Landeshundeordnung nicht greife, fange die Düsseldorfer Straßenordnung an. Dieses Verbot verstoße aber gegen die Pflicht der Hundehalter zu artgerechter Haltung nach dem Tierschutzgesetz.
Nach der Landeshundeverordnung müssen Hunde, die mindestens 20 Kilo schwer und 40 Zentimeter hoch sind, innerhalb bebauter Ortsteile an der Leine laufen. Da der Rheinpark an der Cecilienallee nicht dazu gehört, entfällt dort die Anleinpflicht - nach der Landesverordnung.
Die Stadt besteht darauf, dass in diesem Fall die Straßenordnung gilt. Das sah Amtsrichter Dirk Kruse anders. Diese Verordnung sei unwirksam, heißt es in seinem schriftlichen Urteil. Nach den Vorschriften herrsche faktisch im ganzen Stadtgebiet Anleinpflicht. Dieser Zwang entspreche nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zwar müsse an erster Stelle der Schutz der Bürger vor Gefahren und Belästigungen durch frei laufende Hunde stehen. "Aber dafür muss nicht das ganze Stadtgebiet mit der Anleinpflicht versehen sein."
Denn Hunde brauchen soziale Kontakte und einen Auslauf im Freien. Diesem Bedürfnis würden die mit Kot übersäten Hundeauslaufflächen im Rheinpark nicht gerecht. Fazit: "Die Bestimmungen der Straßenordnung über die Anleinpflicht sind unwirksam."
Hundebesitzer erwarten nun mit Spannung, wie es weitergeht. Aber sie müssen sich gedulden. Denn das Oberlandesgericht will die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage abwarten, ob die Landeshundeverordnung NRW verfassungsgemäß ist. (ups)
25.06.2002