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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Die Tierbefreier e.V. - Pressemitteilung
* Zur Erinnerung - wie konnten die Hunde in der Harburger Halle bis zu ihrer Rettung überleben?
* Es kann jeden treffen - jeden, der couragiert ist und den Mund aufmacht
* Aus gegebenem Anlaß: Retrospektive Staatssekretär Dr. Griese
* D-A-N-K-E, Frau RA Alice Kleinheidt!

 



die tierbefreier e.V.
Tierrechts-Organisation
________

Pressemitteilung

Am 16.2.2001 besetzten Tierrechts-AktivistInnen die Redaktionsräume der Hamburger Bildzeitung, um gegen die skandalöse Berichterstattung und die Verbreitung von Lügen im Zusammenhang mit sogenannten Kampfhunden zu protestieren, u.a. befand sich auch Sven S. in den Redaktionräumen.
Gerade erst letzte Woche wurde Sven zu einer extrem hohen Geldstrafe wegen der Farbattacke vom 1. Mai 2001 auf den damaligen OB Ortwin Runde verurteilt. Verteidigt wurde Sven in diesem Fall von Dr. Edmund
Haferbeck, einem engagierten Tierrechtler, der sich bundesweit für AktivistInnen einsetzt.

Am . Juli 2002 um 14.00 Uhr soll Sven alleine der Prozess wegen der Besetzung der Redaktionsräume gemacht werden. Alle anderen AktivistInnen bekamen geringe Geldstrafen auf Bewährung. Wiederum wollte Dr. Edmund Haferbeck Sven verteidigen, wurde aber mit Beschluss des Hamburger Landesgerichts vom 4.6.2002 nicht zugelassen. Einspruch wurde erhoben, jedoch ohne Auswirkung auf den genannten Termin. Sven wird alleine dort stehen, da kein Anwalt sich so schnell in die Materie einarbeiten kann.

Das Verhalten der Hamburger Justiz gibt zu denken!
Will man hier jemanden auf diesem Wege fertig machen?

Dienstag, 2. Juli 2002 - 14.00 Uhr
Strafjustizgebäude - Zimmer 184
Sievekingsplatz 3

die tierbefreier e.V.
Schmilinskystr. 7
20099 Hamburg
Tel. 280 519 46

Solidarität zu zeigen ist hier gefordert. Trotz des kurzen Termins,
kommt zahlreich.

 
Wir erinnern an dieser Stelle nochmal an das Spendenkonto für Sven S. und bedanken uns bei den ersten Spendern, deren Beiträge bereits auf dem Ersatzkonto eingegangen und auf das Rechtshilfekonto überwiesen wurden.
Sven wird es insbesondere gut tun, den Kommentar im Überweisungsbetreff des einen Spenders zu lesen.
Der Kommentar lautete: "Respekt".
 

TierbefreierInnen - Rechtshilfe (Sven S.)
- Ökobank
BLZ: 500 901 00
Konto: 25 35 70
die tierbefreier e.v.
Büro Hamburg

Solidarität ist gefragt.
Wer von uns hat nicht über das Farbattentat auf Runde und die Besetzung der Bildzeitungsredaktion gejubelt?
Wer von uns hat diese Aktionen nicht als gerechtfertigte Form zivilen Widerstands empfunden?
Also.

 

Zur Erinnerung - wie konnten die Hunde in der Harburger Halle bis zu ihrer Rettung überleben?
Nur durch unablässigen Protest.
Hauptsächlich durch den der Tierbefreier.


http://www.taz.de/pt/2002/06/19/a0279.nf/text

Rundeverordnung

Prozess wegen Farbattacke auf Ex-Bürgermeister Runde endet mit 2100 Euro Geldstrafe. Rasseliste und Kampfhundeverordnung im Visier

von Magda Schneider

Eigentlich hätte der Prozess gegen Hundehalter Sven S. nach einer Stunde zu Ende sein können. Der Sachverhalt war klar: Er hatte auf der Demo zum 1. Mai 2001 den damaligen Bürgermeister Ortwin Runde (SPD) wegen der Kampfhundeverordnung mit roter Theaterfarbe bespritzt. Sven S. ist geständig und auch bereit, sich dafür bei Runde zu entschuldigen, denn der neue Rechtssenat will die Rasselisten-Verordnung zum August durch eine neue Hundeverordnung mit Wesenstest für jeden einzelnen Hund ersetzen.

Doch Amtsrichterin Silke Meyerhoff wollte den Ablauf der Tat genau erkunden - ohne Runde selbst laden zu müssen - und so musste die ganze Bodyguard-Riege noch im Zeugenstand erscheinen, bevor sie S. wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu 2100 Euro Geldstrafe veurteilte. Meyerhoff: "Es mag ja sein, dass die Hundeverordnung nicht rechtens war, aber sie haben das Maß im Meinungskampf überschritten."

Sven S. war selbst Opfer: Nachdem seine Hündin, ein Staffordshireterrier, im Herbst 2000 in heimischer Umgebung im Garten seines Freundes ohne Maulkorb und Hundeleine von Polizisten angetroffen worden ist, bekam er ein Bußgeld aufgedrückt. Zudem wurde gegen ihn eine Beschlagnahmeverfügung erlassen, die er jedoch wegen Zustellproblemen nie erhalten hat. "Plötzlich standen sechs Polizisten mit gezogenen Pistolen vor der Tür und haben den Hund beschlagnahmt", schildert S.

Verantwortlich dafür waren für ihn Runde und dessen Innensenator Hartmuth Wrocklage, die trotz gesetzlicher Möglichkeiten nicht durchgegriffen hätten. "Es war stadtbekannt, dass Ibrahim K. seine Hund Zeus für Hundekämpfe abgerichtet hat." Doch erst nachdem Zeus und ein weiterer Hund im Juni 2000 in Wilhelmsburg den siebenjährigen Volkan getötet hatten, habe der Senat reagiert. Mit der Rassenliste wollte die Regierung "ihre Hände in Unschuld waschen", sagt S., "300 Hunde wurden aus Familien oder ihrem Umfeld gerissen, nicht weil sie gefährlich waren, sondern weil sie einer Rasse angehörten." Alle Möglichkeiten, auf den Senat einzuwirken, wären gescheitert. "Runde lachte uns nur aus. Es war der letzte Weg, um sich in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen, ohne ihn zu verletzen."

Doch die Farbattacke geht Meyerhoff zu weit. "Damit haben sie Herrn Runde als Person diffamiert und in seiner Würde herabgesetzt", begründet sie den Schuldspruch. Vom Vorwurf der Beleidigung - "Ortwin Runde tötet Hunde" und "Im Grunde ist Ortwin Runde Futter für die Hunde" - wurde S. allerdings freigesprochen. Diese Sprüche hält die Richterin für eine "plakative und kreative Meinungsäußerung".

taz Hamburg Nr. 6778 vom 19.6.2002, Seite 22, 91 Zeilen (TAZ-Bericht), Magda Schneider



Es kann jeden treffen - jeden, der couragiert ist und den Mund aufmacht

Am 24. Juni 2002 - also Montag - erreichte einen Tierschutzverein im Sauerland das folgende Fax:

"Sehr geehrte Frau ...,

ich werde beschuldigt, Staatssekretär Griese und Frau Höhn beleidigt zu haben.
Können Sie mir mitteilen, wo Herr Griese uns Hundehalter mit Rechtsradikalen verglich?
Haben Sie diesbezüglich Unterlagen oder wissen Sie, wer Zeuge dieser Aussage war?
Basierend darauf habe ich Herrn Griese stark, seiner Meinung nach, beleidigt.
...
Ich bitte dringend um Unterstützung.
MfG
..."

Beigefügt war eine Vorladung zur Vernehmung der Polizei Köln aufgrund eines Ermittlungsverfahrens wegen Beleidigung zum Nachteil von Herrn Staatssekretär Dr. Griese und Frau Ministerin Höhn.

Das Haus verliert nichts.
 
Die betreffenden Unterlagen gingen unverzüglich per Fax und Post raus.
Adresse einer Anwaltskanzlei wurde beigefügt.

 

Aus gegebenem Anlaß:
Retrospektive Staatssekretär Dr. Griese:



31.07.2000
Die Euthanasiepläne von Dr. Griese
 

 
"Auch Staatssekretär Dr. Griese meint nun, sich zum Thema "Euthanasie" äußern zu müssen.

Sein Schreiben vom 31.7.2000
http://www.tierheim-olpe.de/news/griese.htm
mit den "Ausführungshinweisen für die unter bestimmten Voraussetzungen anzuordnende Tötung von Hunden in Tierheimen oder vergleichbaren Einrichtungen", über die er "alle örtlichen Ordnungsbehörden und die für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden" unterrichten läßt, finden Sie unten stehend.

Dr. Griese stellt darauf ab, daß eine Tötung eines ungefährlichen Tieres dann zulässig ist, wenn
"- eine Veräußerung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist"
oder wenn das Tier nicht
"in absehbarer Zeit anderweitig tierschutzgerecht untergebracht werden kann."

Nachdem also die Hunde durch die politischen Fehlentscheidungen erst herrenlos geworden sind, und zusätzlich aufgrund eben dieser politischen Fehlentscheidungen rechtlich und faktisch nicht vermittelbar sind, sind diese jetzt zur Tötung freigegeben - da ja auch die Tierheime sie nicht mehr unterbringen können. Zusätzlich wird von den Behörden jeder Versuch blockiert, die Hunde ins Ausland zu vermitteln.
So gedenkt Dr. Griese die durch sein Ministerium verursachten Probleme zu entsorgen - unter Beugung des Tierschutzgesetzes.
Wer bewirkt, daß diese Hunde in Scharen herrenlos und obdachlos werden, der hat auch für die weitere Unterbringung dieser Tiere zu sorgen!"

Quelle: http://www.tierheim-olpe.de/news/koeln.htm#griese

Delikt: Verstoß gegen § 17 TierschG


15.08.2000
Staatssekretär Dr. Griese setzt Kritiker des Maulkorb- und Leinenzwanges mit Rechtsradikalen gleich

 

"Hundeverordnung
 
 
http://195.170.124.152/archiv/2000/08/14/ak-po-de-19368.html

Thomas Griese setzt Kritiker des Maulkorb- und Leinenzwanges mit Rechtsradikalen gleich
 
Der Düsseldorfer Staatssekretär zeigt sich überrascht über den wütenden Protest: "Ich habe gemerkt, dass das falsch rübergekommen ist."
 
Jürgen Zurheide
 
Bärbel Höhn dürfte sich wundern. Wenn sie morgen Abend, nach der Rückkehr aus ihrem Urlaub, in der Homepage ihres eigenen Umweltministeriums blättern sollte, wird sie auf jede Menge Protestmeldungen stoßen. "Die Grünen haben ihren Feind definiert", schreibt etwa Ingrid Hackner, "die Hundehalter sind die Rechtsradikalen". Viele andere haben sich ebenfalls über einen Auftritt von Staatssekretär Thomas Griese beschwert, der bei einer öffentlichen Veranstaltung zur neuen Hundeverordnung die Kritiker des Maulkorb- und Leinenzwanges pauschal in die rechte Ecke gedrängt hat. Sätze wie "leider werden immer deutlichere rechte Tendenzen in den Anschreiben sichtbar", oder der Protest gegen die Hundeverodnung komme "zumindest in Teilen von Rechtsradikalen" werden ihrem Staatssekretär da zugeschrieben. Etliche Hundefreunde haben die Veranstaltung in Düsseldorf darauf schimpfend verlassen.

Der Vorgang liegt inzwischen auf dem Schreibtisch von Wolfgang Clement. Empörte Hundehalter wehren sich gegen den Vorwurf, sie zählten zur rechten Szene, wenn sie die nordrhein-westfälische Hundeverordnung für einen Irrweg halten. ..."

 

Delikte: Beleidigung, Rufschädigung, Verleumdung, Volksverhetzung
 



21.08.2000
Staatsekretär Dr. Griese und die Flasche mit dem ausgeschlagenem Boden
(Anhörung der Partei Die Grünen/90 im Bundestag zur Bundesgesetzgebung zur Abwehr von gefährlichen Hunden)


"Und dann ist da noch Staatsekretär Dr. Griese, maßgeblich verantwortlich für die NRW-Rasselisten, der heute in Berlin bei der Anhörung der Partei Die Grünen/90 im Bundestag zur Bundesgesetzgebung zur Abwehr von gefährlichen Hunden nicht nur ins Schwitzen, sondern auch ins Zittern und ins Stottern geriet.
Bei Dr. Griese paart sich mangelnder juristischer Sachverstand mit gleichzeitiger Inkompetenz - hier haben wir genau den Beamtentypus vorliegen, der nicht nur im Ministerium völlig überflüssig ist.
Er ließ in Berlin im Brustton der Überzeugung verlauten, daß er sich, noch bevor er zur Feder gegriffen habe, um die Hundeverordnung zu erstellen, mit wissenschaftlichem und kynologischem Sachverstand ausgestattet habe.
Herr Griese, um es auch Ihnen anschaulich mittels einer Metapher zu erklären:
eine Flasche mit ausgeschlagenem Boden läßt sich nicht füllen.

Entsprechend führte diese Behauptung auch zu herzlichem Gelächter bei den Zuhörern..."

Quelle: Polit-Slapstick mit dem VDH, Breitsamer und den Grünen in NRW und Berlin (8/00)
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=news/politik/001politik.html

Abgesehen von der Vorspiegelung falscher Tatsachen ("wissenschaftlicher und kynologischer Sachverstand") ist nackte Dummheit unseres Wissens nicht deliktfähig.

 


Diejenigen, die aufgestanden sind und die Wahrheit gesagt haben,
Diejenigen, die nie aufgegeben haben,
Diejenigen, die Widerstand geleistet haben,
Diejenigen, die sich über alle Hürden hinweg gesetzt haben,
Diejenigen, die sich nicht daran gestört haben, dass ihnen der Sturm ins Gesicht blies,
und vor allem diejenigen, die den Rechtsweg eingeschlagen haben:
Ihr seid das Salz der Erde,
Ihr wart die Rettung für die Hunde,
Ihr seid unsere Hoffnung,
und wir lassen Euch nicht im Stich.

 

 
Nochmal das Solidaritätskonto für Sven S.:
TierbefreierInnen - Rechtshilfe (Sven S.)
- Ökobank
BLZ: 500 901 00
Konto: 25 35 70
die tierbefreier e.v.
Büro Hamburg
 


D-A-N-K-E, Frau RA
Alice Kleinheidt!

 

Im Dickicht der Justiz: Tierbesitzer warten immer noch auf oberste Entscheidung.

Leine oder nicht? Das ist seit drei Monaten die Frage für 15 000 Hundebesitzer zwischen Angermund und Hellerhof. Nach dem Aufsehen erregenden Spruch des Amtsgerichts ist die in der Düsseldorfer Straßensatzung verankerte Anleinpflicht für größere Hunde unwirksam. Aber das Urteil ist (noch) nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat Ende Mai Rechtsbeschwerde eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden.

Ausgelöst wurde das Hundeleinen-Urteil durch die Rechtsanwältin Alice Kleinheidt. Sie hatte ihren Hund, eine Labrador-Colli-Mischung (50 Zentimeter hoch), an zwei Tagen im Rheinpark Golzheim ohne Leine laufen lassen und dafür Bußgeldbescheide von den Ordnungshütern bekommen. Die Juristin legte Einspruch ein und wurde freigesprochen.

Verstoß gegen Tierschutzgesetz

Erfolgreich hatte sie argumentiert, dass die Hunde wegen umfassender Verbote nur an Uferzonen noch frei laufen dürfen, etwa auf den Rheinwiesen in Oberkassel. Denn wo die Landeshundeordnung nicht greife, fange die Düsseldorfer Straßenordnung an. Dieses Verbot verstoße aber gegen die Pflicht der Hundehalter zu artgerechter Haltung nach dem Tierschutzgesetz.

 

Nach der Landeshundeverordnung müssen Hunde, die mindestens 20 Kilo schwer und 40 Zentimeter hoch sind, innerhalb bebauter Ortsteile an der Leine laufen. Da der Rheinpark an der Cecilienallee nicht dazu gehört, entfällt dort die Anleinpflicht - nach der Landesverordnung.

Die Stadt besteht darauf, dass in diesem Fall die Straßenordnung gilt. Das sah Amtsrichter Dirk Kruse anders. Diese Verordnung sei unwirksam, heißt es in seinem schriftlichen Urteil. Nach den Vorschriften herrsche faktisch im ganzen Stadtgebiet Anleinpflicht. Dieser Zwang entspreche nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zwar müsse an erster Stelle der Schutz der Bürger vor Gefahren und Belästigungen durch frei laufende Hunde stehen. "Aber dafür muss nicht das ganze Stadtgebiet mit der Anleinpflicht versehen sein."

Denn Hunde brauchen soziale Kontakte und einen Auslauf im Freien. Diesem Bedürfnis würden die mit Kot übersäten Hundeauslaufflächen im Rheinpark nicht gerecht. Fazit: "Die Bestimmungen der Straßenordnung über die Anleinpflicht sind unwirksam."

Hundebesitzer erwarten nun mit Spannung, wie es weitergeht. Aber sie müssen sich gedulden. Denn das Oberlandesgericht will die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage abwarten, ob die Landeshundeverordnung NRW verfassungsgemäß ist. (ups)

25.06.2002   

 

 

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Spannung, wie es weitergeht. Aber sie müssen sich gedulden. Denn das Oberlandesgericht will die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage abwarten, ob die Landeshundeverordnung NRW verfassungsgemäß ist. (ups)

25.06.2002   

 

 

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