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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Anmerkungen zum "Finale", das keines ist

* Waldi und Mieze dürfen mit Reiseerleichterungen für Haustiere in der Europäischen Union

* Experten warnen vor Acrylamid-Auswirkungen

* Mehr Versuchstiere waren 2001 geringeren Belastungen ausgesetzt

* Bundestag ächtet Antisemitismus


Anmerkungen zum "Finale", das keines ist
 
Am 3.7. wird das Bundesverwaltungsgericht über die Normenkontrollklagen gegen die Hundeverordnung von Niedersachsen entscheiden.
 
Ein in unserem Sinne positives Urteil wäre ein großer Schritt und ein Grund zum Feiern.
Zu dieser Möglichkeit muß man gar nichts weiter schreiben. Wenn es so kommt wie gehofft, muß man gar keine vielen Worte mehr machen.

Zu einem Urteil gehören aber leider mindestens drei Parteien: Kläger, Beklagte und Gericht.
Was uns am 3.7. erwartet, ist also nicht vorhersagbar.

Man soll sich auf das Schlechteste vorbereiten, und dann auf das Beste hoffen.
Obwohl wir uns nichts so sehr wünschen, wie dass am 3.7. die Rasselisten gekippt werden, müssen wir uns vernünftigerweise auch gedanklich den möglichen Alternativen stellen: 

Wird das Urteil nur teilweise positiv, oder für uns und die Hunde ganz schlecht, dann gibt es trotzdem keinen Grund für Weltuntergangsstimmung und Gejammer.
Auch wenn eines der höchsten Gerichte angerufen wird, sollte doch ein eventuell anfallendes für unsere Sache negatives Urteil nicht überbewertet werden.
 
Politiker und Gerichte niederer Instanzen warten lauernd auf dieses Urteil, in der irrigen Hoffnung, dass dann endlich für sie, ihr Handeln und Urteilen Rechtssicherheit besteht.
(Welch ein netter Umkehreffekt - vor zwei Jahren noch war die mangelnde Rechtssicherheit allein UNSER Problem - jetzt ist es endlich ihres, und die Lawine türmt sich bereits hinter ihrem Rücken auf.) 
Vermutlich werden die Politiker das Urteil, wenn es in irgendeiner Form Rasselisten begünstigt, flugs mit neu gewonnener Überheblichkeit in Landeshundegesetze und Hundeverordnungen vierter und fünfter Generation umsetzen. 
Immer mit Verweis auf eine Legitimation durch das Bverwg.

Dann gilt für die Hundefreunde das Gleiche wie für unsere Nationalmannschaft, dass wir nämlich aus den durch das Urteil gewonnenen Informationen und unseren Fehlern lernen müssen. Wir müssen unsere juristische Argumentation verbessern. Und wir müssen es wieder und wieder versuchen.

Wir haben Glück und noch lange sehr viele Chancen und sehr viele Spiele.
Und unser Horizont ist weiter, unser Zeitmaß (ein Hundeleben, nicht eine Legislaturperiode) um ein Vielfaches länger als das der Politiker.
Unzählige Klagen aus allen Bundesländern steuern auf dem Weg durch die Instanzen Bverwg und Bverfg an.
Sie alle haben unzählige Inhalte, aus denen sich unzählige Lerneffekte für die juristische Diskussion ergeben.

Unsere Nationalmannschaft steht im Finale und hat nur noch eine Chance.

Das Finale der Hunde dagegen kann in Karlsruhe oder in Brüssel stattfinden.
Es kann in diesem, im nächsten oder in 3 Jahren statt finden.
Bis dahin schlägt jede einzelne Klage, jeder Widerspruch einen Stein aus der Mauer, ob sie von einem Rassehund-, einem Mischling-, einem Listenhund- oder einem 40/20-Besitzer kommt.
Eines Tages ist diese Mauer so brüchig geworden, dass jemand sie mit dem Kopf voran umrennen kann.

An dem Tag ist "Finale".


Zitat:
"Wer aufgibt, gewinnt nie.
Wer nie aufgibt, gewinnt."
(Dieter, Joy und Zorro)

 
 

IP/02/950

Luxemburg, den 27. Juni 2002

Waldi und Mieze dürfen mit Reiseerleichterungen für Haustiere in der Europäischen Union

Eine heute vom Rat der EU-Landwirtschaftsminister angenommene neue Regelung wird die Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfachen.

David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar, begrüßte die Annahme des gemeinsamen Standpunktes im Rat: „Dies ist eine hervorragende Nachricht für Tierhalter wie mich. Wir sind der Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen innerhalb der EU heute ein großes Stück näher gekommen."

Er fügte hinzu: „Möglich geworden ist dieser Fortschritt dank der enormen Erfolge unserer noch laufenden Kampagne zur Ausrottung der Tollwut in den davon betroffenen Gebieten der Union. Ich möchte das Schicksal nicht herausfordern, aber wir dürfen wohl davon ausgehen, dass die Union in absehbarer Zeit tollwutfrei sein wird. Die heutige Einigung sieht vor, dass die Lage zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der bis dahin vorliegenden Erfahrungen und nach Anhörung von Fachleuten erneut beurteilt werden soll. Ich hoffe, dass dann eine noch weiter reichende Harmonisierung der Bestimmungen über die Mitnahme von Haustieren möglich sein wird."

Reisen innerhalb der EU

Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüberschreitenden Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) die Tollwutimpfung sein. Ein elektronischer Mikrochip oder eine Tätowierung soll es möglich machen, den Impfstatus des Tieres zu prüfen. Außerdem erhält jedes Tier einen EU-Pass. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen. Diese Bestimmungen gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen), in denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU. Vor der Einreise nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung noch eine Antikörper-Titration(1) vorzunehmen.

Katzen und Hunde aus Drittländern

Um dem Risiko der Einschleppung von Tollwut vorzubeugen, wurden mit der heutigen Vereinbarung zugleich die ohnehin strengen Bestimmungen für die Einreise von Katzen und Hunden aus Drittländern verschärft. Tiere aus Drittländern, wo die Tollwut noch auftritt, müssen drei Monate vor der Einreise in die EU untersucht werden; in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich bleibt das Quarantäneerfordernis bei der direkten Einreise bestehen.

Für Tiere aus Drittländern, die tollwutfrei sind oder die Krankheit unter Kontrolle haben, ist lediglich eine Impfung erforderlich; (eine Ausnahme bilden auch hier Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich, wo sechs Monate vor Reiseantritt ein Test vorgeschrieben ist).

Eine vollständige Harmonisierung ist noch nicht gelungen. Für Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich wird eine fünfjährige Übergangsfrist gelten, nach der vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der neuen Regelung, je nach der Entwicklung der Tollwut in der Union und aufgrund wissenschaftlicher Gutachten weitere Vorschläge unterbreitet werden sollen.

In dieser empfindlichen Frage voranzukommen war in der Vergangenheit sehr mühsam. Der heutige Durchbruch geht auf die spektakulären Erfolge zurück, die in den letzten zehn Jahren bei der Tollwutbekämpfung in der Union erzielt worden sind. Impfprogramme für Füchse in den Regionen, wo die Krankheit noch auftrat, haben zu einem drastischen Rückgang der Tollwutfälle bei Haustieren geführt: Während 1991 noch 499 Fälle gezählt wurden, waren es 1998 und 2000 nur noch fünf bzw. drei. Der Kampf gegen die Tollwut muss jedoch bis zur völligen und dauerhaften Tilgung der Krankheit fortgesetzt werden.

Die Verordnung kann in Kraft treten, sobald das Europäische Parlament sie abschließend gebilligt hat.

(1) Mit diesem Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war.

 

 
 
Donnerstag 27. Juni 2002, 18:51 Uhr
Experten warnen vor Acrylamid-Auswirkungen
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Genf (dpa) - Das in erhitzten Lebensmittel gefundene krebsverdächtige Acrylamid gibt hochkarätigen Fachleuten Anlass zu großer Sorge für die Gesundheit. Angesichts der Nachweise rät ein von der Weltgesundheitorgansation (WHO) einberufenes Expertenteam, nicht so viele stark erhitzte Speisen zu essen. Es sei so wenig über die im Tierversuch Krebs erregende Substanz bekannt, dass die damit verbundenen Gesundheitsgefahren nun weltweit untersucht werden müssten.

Acrylamid wurde in gebratenen, gebackenen und frittierten Lebensmitteln gefunden, wie wie Kartoffelchips, Cornflakes, Pommes frites oder Knäckebrot, nicht jedoch in gekochten. Das 25-köpfige Expertenteam hatte drei Tage lang bei der WHO in Genf über die mit Acrylamid verbundenen Gesundheitsgefahren diskutiert.

Man könne nicht sagen, dass nun keine Pommes frites mehr gegessen oder das Knäckebrot vom Tisch verbannt werden sollte, sagte Jörgen Schlundt von der WHO am Donnerstag. «Wissenschaftler gehen davon aus, dass eine Gefahr besteht, wenn man sich sein Leben lang einer solchen Substanz aussetzt.» Deshalb sei Zurückhaltung beim Genuss immer besser. Man könne zum Beispiel aus den Analysen schließen, dass braun frittierte Pommes frites mehr Acrylamide enthalten als etwa helle. Keine Hinweise haben die Experten bisher, wie es sich bei in der Mikrowelle erhitzen Speisen verhält. Es gebe aber Vermutungen, dass der Acrylamid-Anteil geringer als beim Braten sei.

Der Leiter des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz in Berlin, Dieter Arnold, sagte im Anschluss an die Beratungen, die bisherigen Forschungsergebnisse reichten noch nicht aus. «Aber es (Acrylamid) muss mit größter Besorgnis betrachtet werden.» Bisher gebe es weltweit erst 200 Analysen. «Wir wissen nicht, ob es für Menschen wirklich schädlich ist. Aber es ist für Tiere schädlich, deshalb müssen wir es ernst nehmen.»

Schwedische Forscher hatten im April als erste über hohe Konzentrationen von Acrylamid in Lebensmitteln berichtet. «Diese schwedischen Ergebnisse sind gültig», sagte Arnold. Später wurde Acrylamid auch von deutschen und britischen Labors in Lebensmitteln nachgewiesen. Konkrete Empfehlungen, wie man den Stoff vermeiden kann, gab das Expertenteam nur allgemein: Zu viel stark erhitzte Speisen meiden und dafür vermehrt Obst und Gemüse essen.

Ziel müsse es nun sein, dass in vielen Ländern Tests und Analysen beginnen, damit die Daten gesammelt und ausgewertet werden können, sagte WHO-Mitarbeiter Schlundt. Auch müssten die Lebensmittelhersteller angehalten werden Produktionsmethoden zu entwickeln, die den Anteil an Acrylamiden senken. «Wir müssen versuchen, ein Forschungs-Netzwerk aufzubauen, um koordiniert vorgehen zu können», sagte der WHO-Experte. Während die Tests schnell anlaufen könnten, könnte die Einführung anderer Herstellungsmethoden jedoch noch Jahre dauern.


Donnerstag 27. Juni 2002, 12:52 Uhr
Mehr Versuchstiere waren 2001 geringeren Belastungen ausgesetzt

 

Bern (Reuters) - Die Zahl der in Forschung und Entwicklung verwendeten Versuchstiere hat 2001 zugenommen. Allerdings seien weniger Tiere als in den Vorjahren hohen Belastungen ausgesetzt gewesen, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am Donnerstag mit. Keine Tierversuche seien für die Entwicklung von Kosmetika durchgeführt worden.

An 446.654 Tieren wurden nach Informationen des BVET im Jahre 2001 zur Qualtitätssicherung von Impfstoffen und zur Entwicklung und Überprüfung neuer Medikamente Versuche vorgenommen. Dies seien 5,6 Prozent mehr als im Jahr davor.

Einer "schweren Belastung" aussetzt waren laut BVET 4,6 Prozent und damit weniger Tiere als 2000, als noch 5,3 Prozent der Tiere in Versuchsreihen besonders leiden mussten. Die Zahl der Versuche, welche die Tiere einer mittleren Belastung aussetzten, seien von 24,5 auf 23,1 Prozent zurückgegangen, hiess es weiter.

Drei Viertel der Versuchstiere sei in der Industrie verwendet worden, die übrigen an Hochschulen und Krankenhäusern, stellte das BVET weiter mit. Mehr als 90 Prozent der in bewilligungspflichtigen Versuchen verwendeten Tiere waren Nagetiere. Versuche durchgeführt wurden darüber hinaus an Affen, verschiedenen Haustierarten, Kaninchen, Amphibien, Geflügel und Fischen.

mon/rek


 
Donnerstag 27. Juni 2002, 23:24 Uhr
Bundestag ächtet Antisemitismus

 

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat sich einmütig für die Bekämpfung des Antisemitismus ausgesprochen. Dabei attackierte die FDP SPD und Grüne, weil kein fraktionsübergreifender Antrag zu dem Thema zu Stande gekommen war. Die Koalitionsfraktionen hatten einen gemeinsamen Antrag mit der FDP vor dem Hintergrund des Antisemitismus-Streits zwischen FDP-Vize Jürgen Möllemann und dem Zentralrat der Juden in Deutschland abgelehnt.

ausführlich und ergänzend:
 
28.06.2002    07:55  

Debatte

"Bundestag ächtet Antisemitismus ...
Der Bundestag hatte bereits im Herbst 2000 nach mehreren Anschlägen auf jüdische Einrichtungen eine Erklärung zum jüdischen Leben in Deutschland geplant. Ursprünglich war ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen vorgesehen.
..."
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/deutschland/politik/47273&datei=index.php

 

 

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Fraktionen vorgesehen.
..."
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