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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Nachtigall, ick hör`dir trapsen...

* Als erstes Bundesland will jetzt Hessen das mutwillige Verkrüppeln unter Strafe stellen


Nachtigall, ick hör`dir trapsen...

Die Westfalenpost meldet mit Datum vom 29. Juni 2002:

"SPD will Hundegesetz entschärfen
Entwurf stellt bisherige Regelungen auf Prüfstand: etwa Leinenzwang

Düsseldorf. (ddp) Die SPD-Fraktion will die im Landeshundegesetz geplanten Auflagen für Besitzer großer Tier entschärfen.
Die Regelung für Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind, die sogenannten 20/40-Regelung, gehöre grundsätzlich auf den Prüfstand, sagte die Agrarexpertin der Fraktion, Schmid. So soll der im Entwurf vorgesehene Leinenzwang für diese Tiere gelockert werden.
Die weiterhin scharf kritisierten Auflagen für Halter bestimmeter Rassehunde seien hingegen zwischen den beiden Koalitionsfraktionen nicht strittig. Zunächst war vorgesehen gewesen, das Landeshundegesetz noch in dieser Woche und damit vor der Sommerpause des Landtages zu verabschieden.
Die Sachverständigenanhörung habe aber gezeigt, dass es noch Verhandlungsbedarf mit den Grünen gebe, sage Schmid. Dabei wolle sich die SPD nicht unter Zeitdruck stellen lassen."
 
Zuallererst mal herzlichen Dank für die Formulierung der Westfalenpost:
 
"Auflagen für Halter bestimmter Rassehunde"
trifft den Sachverhalt ziemlich genau.
Denn es geht nicht um Auflagen für Hunde, sondern um die Grundrechte ihrer Halter.
Und es geht auch nicht um "Kampfhunde", sondern um willkürlich gewählte Rassen.

Und nun zu den Spezialisten der Düsseldorfer Denkmanufaktur (mutmaßlich noch mit mechanischem Gehirn):
 
Dass die SPD ein Problem mit der 20/40-regelung hat, insbesondere mit dem Leinenzwang, haben wir in erster Linie Rechtsanwältin Alice Kleinheidt zu verdanken, die mit ihrer diesbezüglichen Klage vor den Toren des Oberlandesgerichts steht (welches wiederum auf den 3.7. wartet).
Zum anderen stehen 2005 Landtagswahlen in NRW an.
Sehr unwahrscheinlich, dass die Hundehalter bis dahin eine durch ein Urteil des Oberlandesgerichtes in Schutt und Asche gelegte 20/40-Regelung und die Querelen mit den Ordnungsämtern vergessen haben.
Übrigens sind die Einladungen zur Grillparty 2005 in NRW schon raus, das sei noch angemerkt.

Die Grünen wiederum halten an der 20/40-Regelung fest - und das völlig zu recht.
Denn dieser Einbezug aller großen Hunde ist so ziemlich das einzige, was ihre LHV möglicherweise noch vor dem Vorwurf des Verstoßes gegen Artikel 3 GG und damit ihre Galionsfigur Höhn vor der totalen Lächerlichkeit retten kann.
Alle oder keiner.
Ronellenfitsch läßt grüßen.

Ein absolutes Schmankerl ist der letzte Satz:
"Dabei wolle sich die SPD nicht unter Zeitdruck stellen lassen."
Natürlich nicht.
Gut Ding will Weile haben.

Unerhebliche Kleinigkeiten wie eine Reform des Arbeitsmarktes kann die SPD ja noch so kurz vor Schluß bzw. kurz 11 Wochen vor der Wahl im Eiltempo durchpeitschen.

Aber solide politische Wertarbeit, z.B. ein gesellschaftliches Jahrhundertprojekt wie eine Hundeverordnung, die seit 1982 angefordert und 2000 binnen 24 Stunden erlassen wurde, das wird wohl noch 10 - 25 Jahre brauchen, bis es unsere Düsseldorfer Blitzmerker in Tüten und Papier gebannt haben.

Mal sehen, wie oft.
Bouffier ist ja schon beim vierten Versuch.
Weil sich einige geschworen haben, ihm jedes, aber auch jedes seiner kleinen Spielzeuge kaputt zu machen, bis er sich endlich wieder dem widmet, was er am besten kann.

Prost.

Spaßzucht: Deutsche Hunde, Katzen und Vögel grausam entstellt

Als erstes Bundesland will jetzt Hessen das mutwillige Verkrüppeln unter Strafe stellen

Von Michaela Freund

Eigentlich sieht er doch niedlich aus, der kleine Hund. Der Körper ist unbehaart. Den Kopf ziert eine wallende Pferdemähne, die Rutenspitze ein zepterähnlicher Federbusch und die Beine seidige Socken. Doch für Dr. Christiane Gothe, Vorstandsbeauftragte vom Bundesverband Tierschutz, ist der kleine Hund der Rasse "Chinese Crested Dog - hairless", die kürzlich auf der 35. Internationalen Rassehunde-Ausstellung in Berlin gezeigt wurde, Teil eines "tierischen Gruselkabinetts", gezüchtet von Menschen, denen offenbar die Medaille beim Schönheitswettbewerb wichtiger als das Wohlergehen der Tiere ist.

Denn das genetisch angelegte Leben ohne Fell ist für die Hunde eine einzige Qual. "Die Nackthunde verletzen sich außerordentlich leicht und sind anfällig für Sonnenbrand und Allergien", erklärt Christiane Gothe. Außerdem frören die Hunde häufig, denn ihre Körper könnten sich ohne Fell kaum den Temperaturschwankungen anpassen. Überraschende Folge des weggezüchteten Fells: Vielen haarlosen Hunden fehlen die Backenzähne, häufig auch die Eck- und Schneidezähne. Der von zwei Nackthunden gezeugte Nachwuchs schließlich hat kaum Überlebenschancen. Gothe: "Die Welpen überleben nicht." Wütend fasst die Tierschützerin zusammen: "Die Tiere leiden ausschließlich deshalb, weil einige wenige Menschen offensichtlich Freude an Missbildungen haben."

Dabei sind Züchtungen von missgebildeten Tieren nach dem Tierschutzgesetz (Paragraf 11b) schon seit 1986 nicht mehr erlaubt. Der "Qualzuchtparagraf" verbietet es, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den "Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten". Ein eindeutiges Verbot. Die für den Vollzug des "Qualzuchtparagrafen" zuständigen Bundesländer sind aber offenbar dennoch seit Jahren untätig geblieben. Bislang fehlte eine Ausführungsbestimmung, die genau festlegt, wo das im Qualzuchtparagrafen genannte Leiden der Tiere beginnt. "Deshalb konnten Züchter die Produkte ihrer fehlgeleiteten Liebhaberei nicht nur ständig nachzüchten, sondern auch auf Rasseschauen im ganzen Land ausstellen", bedauert Tierärztin Marion Selig vom Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen für Tierrechte e.V.

Als erstes Bundesland will nun Hessen dem grausigen Trend ein Ende setzen. Bereits im Februar hatte Ministerpräsident Roland Koch (CDU) den Tierschutzverbänden signalisiert, den Paragrafen 11b des Tierschutzgesetzes endlich vollziehen zu wollen. Vergangene Woche übernahm Hessen in Deutschland eine Vorreiterrolle und unterschrieb den Erlass. "Jetzt erhalten die betroffenen Züchter, die den Veterinärämtern bekannt sind, eine Verfügung, die Zucht zu unterlassen", verspricht die Tierschutzbeauftragte des Landes Hessen, Dr. Madeleine Martin. Und auch bei Rassetierausstellungen sollen die Veterinärämter künftig verstärkt auf "qualgezüchtete" Tiere achten.

Als Leitfaden dient ein wissenschaftliches Gutachten vom 2. Juni 1999, das die Sachverständigengruppe Tierschutz und Heimtierzucht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellte. In dem Gutachten empfehlen die Sachverständigen, die Zucht ganzer Rassen, einzelner Zuchtlinien oder von Einzeltieren innerhalb einer Rasse zu verbieten.

Beispiele für verbotene Qualzüchtungen bieten nach dem Gutachten nicht nur Nackthunde, sondern auch entstellte Katzen. Zum Beispiel die Manx- und Cymric-Katze, der der Schwanz weggezüchtet wird und die deshalb nur schwer ihre Balance halten kann. Extreme Fehlbildungen im Beckenbereich führen dazu, dass sie in einen hoppelnden, steifbeinigen Gang verfällt, von den Züchtern fachmännisch "Manx hop" genannt. Oder hundertprozentig auf weißes Fell gezüchtete Katzen, die meist an der Nebenwirkung leiden, schwerhörig oder taub zu sein, ein für das Ohren-Tier Katze besonders schwer wiegendes Dilemma. Und schließlich die Sphinx-Katze, der das Fell und sogar die lebenswichtigen Barthaare fehlen, weshalb sie sich kaum räumlich orientieren kann.

Auch Kaninchen und Vögel werden in Deutschland von Züchtern zum Zwecke des Ergötzens entstellt. So treten die Hängeohrkaninchen mit mehr als 60 Zentimeter langen Ohren - gemessen von Ohrspitze zu Ohrspitze - ständig auf ihre überdimensionalen Löffel, so dass sie sich kaum noch fortbewegen können. Der Schnabel der "Mövchen-Taube" wird mitunter so kurz gezüchtet, dass die Jungtiere sich nicht mehr allein aus dem Ei pellen können und dort verenden. Tauben mit Monster-Kröpfen leiden an schmerzhaften Verdaungsströrungen. "Rollertauben" und "Bodenpurzler" haben einen angezüchteten Hirnschaden, können deshalb nicht richtig fliegen und bewegen sich in Purzelbäumen vorwärts. "Diese Salti werden dann von den Züchtern nach dem Motto ,Je weiter, desto besser' mit Punkten bewertet", berichtet Christiane Gothe.

Während der Verband für das Deutsche Hundewesen und der 1. Deutsche Edelkatzenzüchter-Verband inzwischen signalisierten, sie wollten künftig die Vorgaben des Qualzuchtgutachtens einhalten, stellt der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter auf stur:

"Wir sind nicht mit allen Punkten einverstanden, die in dem Gutachten stehen", erklärt Uwe Bamberger, Beiratsvorsitzender für Tier- und Artenschutz des Bunds. Es könne, gibt der Experte zu bedenken, kaum sein, dass in Hessen bestimmte Rassen verboten seien und in anderen Bundesländern nicht. Das müsse "bundeseinheitlich geregelt werden".

Darauf muss Züchter Bamberger wahrscheinlich tatsächlich nicht mehr lange warten: Vier weitere Bundesländer, unter ihnen Schleswig-Holstein, wollen schon bald dem hessischen Beispiel folgen.


Hier können Sie nochmals das Qualzuchtgutachten lesen:

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/qualzuchtgutachten.htm

 

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