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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Ihr maschinelles Schreiben trägt die Überschrift:

Weder Tollwut noch Tumor Notwehr nicht unmöglich

* Ein Leserbrief dazu..........

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de



Bayerisches Staatsministerium
des Innern
Ministerbüro
Odeonsplatz 3

80539 München 5. Juni 2003




Ihre „maschinelle“ Empfangsbestätigung meines Schreiben an das Bundesverfassungsgericht.


MB-Nr. 01774.01


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr maschinelles Schreiben trägt die Überschrift:

„Ungerechtigkeiten der Kampfhundeverordnung“.

Wie darf ich dieses verstehen?

Kampfhunde?

Mein Schreiben stand in keinem Zusammenhang mit Kampfhunden.

Hundekämpfe sollten vom Staat verfolgt werden und die Verbrecher, die dieses veranstalten, sollten zu hohen Strafen verurteilt werden.

Ich schrieb in meinem Brief nur über ganz normale Hunderassen wie Bullterrier, Pitbulls, Staffordshire etc., die durch brutale Volksverhetzung und gezielte Lügen einiger Politiker und der Kadavermedien, wie Bild und den meisten TV-Anstalten, unbegründet in Lager etc. bis zum Verrecken deponiert werden.

Dosenpfand hat in diesem Land einen höheren Stellenwert als unsere Mitgeschöpfe.

Um es verständlich auszudrücken: WAAR NIX MIT DIE KOMPFHUNDERL.

Sollten Sie „das Gesetz zur Bekämpfung von gefährlichen Hunden“ meinen, kann ich auch nur darauf hinweisen, dass es sich hierbei um staatlich verordneten Schwachsinn handelt.

Per Geburt gibt es keine gefährlichen Hunderassen.

Oder sind die Bayern eine besonders gefährliche Rasse?

In Bayern werden jedes Jahr 43% mehr Menschen durch Bierkrüge verletzt, als im übrigen Land.

In Bayern passieren 100% mehr Alpenunfälle als in Bremen.

Die Bayern tragen die Hauptverantwortung an der Ausrottung der Wolpertinger.

Nu fangst ni anoch bei die Hunderln oh. Es reicht jetzt mit der Spinnerei!

Solch ein Gesetz passt auch nicht zu Bayern, dem Land der gestandenen Mannsbilder.

Das Gesetz ist ein typisches sozialdemokratisches Hirngespinst, ohne Verstand und Sachkunde.

Super finde ich auch immer Ihren Schlusssatz:

„Wir bitten um Verständnis, dass dieses Schreiben maschinell erstellt wurde und daher.......“

Dabei muss ich immer schmunzeln, denn diese Schreiben sehen so aus, als ob sie mit einer alten Schreibmaschine geschrieben wurden. Mir kommen Bilder von der Serie „Königlich bayerisches Amtsgericht“ in den Sinn. Jo mei wos des a Gaudi!!

Kann natürlich auch am Umweltpapier liegen.

So, nun aber genug.

Grüßen Sie mir München, insbesondere die Hundskugel und ein fesches grüß Gott an den Herrn Staatsminister.


Mit freundlichen Grüßen


Peter Böttcher

Verteiler wie üblich.

 

 
Weder Tollwut noch Tumor Notwehr nicht unmöglich

 

Würdinghausen. (bw) Der Border Collie, der am 29. Mai von seinem Halter nach einer Attacke mit einem Spaten erschlagen wurde, litt weder an Tollwut noch an tumorösen Veränderungen im Gehirn, wie Veterinär Dr. Schichowski in Arnsberg gestern nach weiteren Untersuchungen auf WP-Anfrage erläuterte. Ob die 4-jährige Hündin, die nach Angaben ihres Besitzer in den letzten Wochen plötzlich aggressive Verhaltensweisen an den Tag gelegt hatte, unter Stoffwechselstörungen litt, die zur Wesenveränderung führten, wurde in Arnsberg nicht ermittelt. Todesursache war schließlich eine Fraktur der Halswirbelsäule.

Es sei nur eine Untersuchung auf Tollwut und eine feingewebliche Analyse vorgenommen worden - wie vom Kreis Olpe beauftragt. Der Kadaver wurde inzwischen aus mangelnder Lager- bzw. Kühlkapazität in dem Institut beseitigt. Damit besteht auch für den Hundehalter keine Möglichkeit mehr, die eigentlichen klinischen Ursachen für die Wesensveränderungen ermitteln zu lassen.

Dr. Schichowski betonte, dass in dem Verhalten des Hundehalters ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz zu sehen sei. "Aber es könnte sich gleichzeitig auch um Notwehr gehandelt haben. Wir haben aus medizinischer Sicht keine Erklärung, warum das Tier plötzlich so durchgedreht ist." Die Amtstierärztin im Kreise Olpe habe inzwischen auch Anzeige erstattet.

Denn das Vorgehen des Halters, der seine Hündin erschlagen habe, sei nicht der richtige Weg. Selbst im Falle eines aggressiven Verhaltens müsse ein Tierarzt eingeschaltet werden, der das Tier dann im Extremfall einschläfern müsse. Angesichts der Größe und potentiellen Gefährlichkeit eines Border Collies könnte es sich in diesem Fall um eine Überreaktion des Halters gehandelt haben.

06.06.2003   

Hierzu ein Leserbrief:

----- Original Message -----
From: "groos" <groos@tierheim-olpe.de>
To: <lennestadt@westfalenpost.de>
Sent: Friday, June 06, 2003 11:41 PM
Subject: Leserbrief


Silke Groos
(ehrenamtliche Geschäftsführerin)
Zum Eiskeller 2
57072 Siegen

Leserbrief zu: "Weder Tollwut noch Tumor - Notwehr nicht unmöglich" WP
07.05.2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn die Border Collie Hündin seit Wochen gefährliche Verhaltensweisen
zeigte, wie konnte der Halter sie dann, wie laut uns vorliegenden
Zeugenaussagen geschehen, bis zu ihrem Todestag frei und leinenlos durch den
Ort streuen lassen?
Oder konnte er sie frei laufen lassen, weil von ihr keine Gefahr ausging?
Warum nahm die Polizei vor Ort weder eine Aussage noch eine Anzeige der
Augenzeugen auf, obwohl eben diese die Beamten gerufen hatten? Warum
veranlasste der Kreis Olpe keine vollständige Untersuchung des Kadavers,
auch auf Stoffwechselerkrankungen?
Bleibt zu hoffen, dass diese Versäumnisse von Kreis und Polizei die
Aufklärung der Angelegenheit durch die Staatsanwaltschaft nicht vereiteln.

Mit freundlichen Grüßen
Silke Groos