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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* jetzt ist es so weit: pünktlich zur Sommerpause hat unser Innenminister seinen Entwurf zum neuen Gefahrhundegesetz

 
Liebe Hundefreundinnen und Hundefreunde,

jetzt ist es so weit: pünktlich zur Sommerpause hat unser Innenminister seinen Entwurf zum neuen Gefahrhundegesetz vorgestellt (Hier nachzulesen! als Word Dokument ) Leider hat er sich  von den Änderungen in Niedersachsen nicht sonderlich beeindrucken lassen, so dass auch hier wieder eine Rasseliste im Gesetz festgeschrieben worden ist.

Dieser Entwurf ist bisher noch nicht dem Landtag zugeleitet worden und befindet sich deshalb noch nicht in der parlamentarischen Beratung.

Zur Verdeutlichung des üblichen Verfahrens in der Gesetzgebung: Das zuständige Ministerium erstellt zunächst einen Referentenentwurf. Es folgt die Anhörung (betroffene Verbände/Organisationen/kommunale Landesverbände); nach der Anhörung erstellt das Ministerium eine Kabinettsvorlage; der auf dieser Basis von der Landesregierung ggf. beschlossene Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet, und erst dann beginnt die eigentliche parlamentarische Beratung: Erste Lesung des Gesetzes mit sich anschließender
Ausschussberatung. Diese ist regelmäßig bei Gesetzentwürfen mit einer erneuten Anhörung durch das Parlament bzw. durch den zuständigen Ausschuss verbunden. Es folgt eine Zweite Lesung des Gesetzes an der sich die Beschlussfassung durch das Parlament anschließt.

Obwohl es sich um eine erste Anhörung zum Referentenentwurf handelt, trägt die Zielrichtung und Intention des Gesetzes in verständlicher Weise zur Verunsicherung bei den Betroffenen vor Ort bei.

Zu dem vorgelegten Entwurf eines Gefahrhundegesetzes sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

Heiner Garg: "Orangefarbene Halsbänder für die Landesregierung" Hier nachzulesen!

Zur heutigen Pressekonferenz des Landesinnenministers über den Entwurf eines Gefahrhundegesetzes der Landesregierung erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

"Zunächst einmal begrüßen wir es, dass Minister Buß es nach vier Jahren geschafft hat, einen Entwurf eines Gefahrhundegesetzes vorzulegen. Er hat dabei Vorschläge und Forderungen der FDP-Fraktion mit aufgenommen. So ist es nach dem Gesetzentwurf möglich, dass Hunde deren sozialverträgliches Verhalten durch einen Wesenstest nachgewiesen ist, vom Maulkorbzwang zu befreien: Außerdem wird eine obligatorische Haftpflichtversicherung eingeführt", so Garg.

"Aber auch in diesem Entwurf ist der Innenminister wieder teilweise übers Ziel hinausgeschossen. So gilt auch der Hund als gefährlich, der "ein anderes Verhalten (als in gefahrdrohender Weise Menschen anzuspringen) gezeigt hat, das Menschen ängstigt." Diese Regelung ist viel zu unbestimmt. Sie übersieht, dass es auch schreckhafte Menschen gibt. Als Rechtsfolge müssen gefährliche Hunde dann ein orangefarbenes Halsband tragen. So, dass jedermann sehen kann: Aha dieser Hund ist gefährlich - lieber mal die Strasse wechseln.

Wir fordern auch orangefarbene Halsbänder für die Mitglieder der Landesregierung, weil deren Politik uns ängstigt", so Garg abschließend.

Die Presseerklärung habe ich Ihnen als "pdf-Datei" zur Verfügung gestellt.

Beigefügt habe ich Ihnen die Presseerklärung des Innenministeriums nebst Gesetzentwurf sowie die Berichterstattung aus den Kieler Nachrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de


Kieler Nachrichten:
Gefährliche Hunde nur mit "Waffenschein"
Buß legt Gesetzentwurf vor
Kiel - Nach dem endgültigen Aus für Schleswig-Holsteins Gefahrhunde-Verordnung kommt jetzt das Gefahrhunde-Gesetz. Der Entwurf von Innenminister Klaus Buß (SPD) sieht nur noch vier gefährliche Hunderassen vor.

Nur
American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier und
Pitbull-Terrier
gelten nach dem Papier als von vornherein gefährlich.

Die übrigen sieben Rassen und deren Kreuzungen, die die alte Verordnung vom Juni 2000 ebenfalls erfasste, "sind herausgefallen, weil es nach den Erfahrungen tatsächlich keine Vorfälle mit diesen Hunden gibt", räumte Buß gestern ein. Außerdem sei man mit den vier Rassen "auf der sicheren Seite", da schon nach Bundesrecht ein Einfuhr- und Zuchtverbot bestehe.

"Wir werden die Menschen in Schleswig-Holstein aber weiterhin umfassend vor gefährlichen Hunden schützen", kündigte der Minister an, nachdem das Kabinett den Gesetzentwurf abgesegnet hatte. So soll künftig jeder, der ein Tier einer gefährlichen Rasse halten will, beim Ordnungsamt seine Sachkunde, seine Zuverlässigkeit und eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckung nachweisen. Erst dann wird ihm, wie beim Waffenschein, die entsprechende Erlaubnis erteilt. Weiter muss ein "Gefahrhund" in der Öffentlichkeit immer an die Leine.

Den Maulkorb aber, den Buß diesen Tieren zunächst grundsätzlich verpasst hatte, sitzt künftig lockerer: Die Hunde der vier betroffenen Rassen brauchen ihn in Zukunft nicht zu tragen, wenn "Herrchen" die Friedfertigkeit seines Lieblings per Wesenstest beim Veterinär nachweist. Diese "Aufweichung" der alten Verordnung kam offenbar nach dem vehementen Protest von Tierschützern, Hundehaltern "und langen Gesprächen mit allen Beteiligten" zu Stande.

Jeder andere Hund, der sich durch auffällige Kampfbereitschaft, Bisse, unkontrolliertes Verhalten oder andere als bedrohlich empfundene Vorfälle ebenfalls als gefährlich erweist, hat den Beißschutz laut Gesetzentwurf immer zu tragen. Außerdem gelten für dessen Halter dieselben strengen Richtlinien wie für Besitzer der vier Rassen. Wer dagegen verstößt, kann zu einem Bußgeld bis zu 10000 Euro verdonnert werden. Das Halten eines Gefahrhundes ohne Erlaubnis ist eine Straftat. Eine Neuerung, die Buß als verschärfte Maßnahme verstanden wissen will, ist das orangefarbene Halsband: Jeder gefährliche Hund soll daran künftig von Weitem erkennbar sein. Es gibt eine Tragepflicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die alte Gefahrhunde-Verordnung des Landes nach denen anderer Länder im Dezember 2002 endgültig vom Tisch gefegt, weil die sehr weitgreifende Definition "Gefahrhund" aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar gewesen wäre. Die Einschränkung für betroffene Hundehalter wie Maulkorb- und Leinenzwang wären demnach so weitreichende Eingriffe in die Bürgerrechte gewesen, dass dafür nach Überzeugung der Berliner Richter keine Verordnung, sondern nur ein Gesetz genügt.

Weshalb es immerhin sechs Monate gedauert hat, bis Buß' Beamte den erwarteten Gesetzentwurf vorlegten - der im Übrigen jetzt in die Anhörung kommt und danach erst dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden kann - erklärt der Innenminister mit "hohem Abstimmungsbedarf". Erst im März 2003
habe die Begründung aus Berlin vorgelegen. Ferner habe man auch Empfehlungen der obersten Veterinärbehörden, der Innenministerien der Länder und der Innenministerkonferenz einarbeiten wollen.

Einen Termin, wann der Entwurf Gesetz wird, wollte Buß nicht nennen. Bis dahin gibt es weiter keinen Maulkorb- und Leinenzwang für gefährliche Rassen - so lange die Vierbeiner weder Mensch noch Tier angefallen haben. Von Cornelia Müller

Kieler Nachrichten vom 25.06.2003


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Von: Regierungspressestelle@stk.landsh.de
<mailto:Regierungspressestelle@stk.landsh.de>
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Gesendet: Dienstag, 24. Juni 2003 14:38
Betreff: IM: Klaus Buß legt Gesetzentwurf zum Schutz vor gefährlichen Hunden vor