Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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An die Redaktion Stern TV Hohenzollernring 89-93 50672 Köln Vorab per Fax: 0221/95 15 99-45 Betreff: stern TV 19.05.2004 und folgende Sehr geehrter Herr Jauch, in oben genannter Angelegenheit erlaube ich mir zunächst darauf hinzuweisen, dass in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang für alle sogenannten "Kampfhunde" besteht. Soweit in einigen Bundesländern Regelungen bestehen, nach denen Hunde bestimmter Rassen generell mit Leine und Maulkorb zu führen sind, sind dort auch Regelungen enthalten, die, schon unter Berücksichtigung des vorrangigen Bundesgesetzes, namentlich dem Tierschutzgesetz derartiges ohne Begründung verbieten bzw. unter Strafe stellen. In der Regel bedeutet dies, dass ein Hund bei dem laut Länderregelung per Rasseliste eine besondere Gefährlichkeit vermutet wird, nach bestandenem "Wesenstest" bzw. Verhaltensprüfung wieder als "ganz normaler" Hund gilt, der dann selbstverständlich in der Öffentlichkeit wieder ohne Maulkorb geführt werden darf und auch dort, wo es per Gesetz, Verordnung und/oder Ortssatzung geregelt ist auch wieder ohne Leine laufen darf. Insofern werden Sie und Ihre Redakton hiermit aufgefordert, dies in Zukunft bei Ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen und baldmöglichst richtig zustellen. Andernfalls von hier aus rechtliche Schritte eingeleitet werden, die Ihnen behilflich sein sollen, Ihrer Informationspflicht umfassend nachzukommen. Der Eingangsatz zur vorgenannten Sendung lautete: "Es vergeht praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten Kampfhunden, die insbesondere des öfteren Kinder angreifen und ihnen oft schwere Verletzungen zufügen." Würden Sie mir freundlicherweise mitteilen, welche Hunde Ihrer Ansicht nach als "sogenannte Kampfhunde" zu klassizifieren wären? Desweiteren wird hiermit um Mitteilung gebeten, welche belegbaren Unfallmeldungen Sie veranlassten zu behaupten, es vergehe "praktisch keine Woche ohne gefährliche Attacken von sogenannten "Kampfhunden". Zum Fall der "Marie-Luise Dietrich, 3 Jahre alt. Opfer einer Hundeattacke.", möchte ich anmerken, dass es sich bei den Hunden des Herrn Marco Lange keineswegs um "scheinbar allerliebste Hausgenossen" gehandelt hat. "Es ist Sonntag der 28. März halb acht Uhr morgens. Die kleine Marie- Luise geht allein auf den Hof zum spielen." Dazu ein Zitat aus der Thüringer-Allgemeinen aus April diesen Jahres: "Die Attacke geschah nur wenige Tage, ehe Hundehalter Marco L. in Gotha vor Gericht erscheinen sollte. Der 36-jährige Marco L. ist wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sein Rottweiler soll bereits am 31. Mai und am 18. Juli des Vorjahres zwei Menschen gebissen haben, wird ihm vorgeworfen. Das Tier ist einer der beiden Hunde, die das Mädchen anfielen. Die Verhandlung über diese Bisse wurde auf Juni verlegt." Einmal ganz abgesehen davon, dass auch bei Hunden, die noch nie einen Menschen gebissen haben, das Verhalten des Kindesmutter zumindest als grob fährlässig bezeichnet werden muss, dürfte es vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zumindest einer der beiden beteiligten Hunde bereits 2 Mal einen Menschen verletzt hat, als bedingt vorsätzlich erachtet werden. "Die beiden Familienhunde wurden sofort nach der Attacke eingeschläfert. Auf Wunsch des Besitzers ..." Dies wiederum muss als Vernichtung von Beweismitteln bezeichnet werden. Die Beseitigung der Hunde macht es unmöglich zu eruieren, ob nicht vielmehr die nicht tiergerechte Haltung der Hunde zu diesem tragischen Ereignis führte. Aber dadurch würde ja auch der Hundehalter für sein Handeln zur Verantwortung gezogen, da ist doch viel einfacher bei der Behauptung zu bleiben, es seien die "gefährlichen Gene" des Hundes Verantwortlich. Eva Schwenn: Maximilians Mutter Hier erstaunt zunächst, dass der betroffene Sohn in Ihrer Sendung im Jahre 1997 noch Mario hiess. Wie wird er denn in der nächsten Sendung heissen? Nun wieder zur Aussage der Mutter: "Ein total lieber Hund. Nie Er war Aggressiv Gegenüber anderen Hunden.. Das sind diese Rasse das wusste ich " Es mag ja sein, dass Benito tatsächlich schon im Alter von 10 Monaten solches Verhalten zeigte, dennoch handelt es sich nicht um ein Verhalten, dass ausnahmslos alle Bullterrier zeigen. Vielmehr handelt es sich dabei um ein erlerntes Verhalten. Aus eigener langjähriger Erfahrung als Hundehalterin ( auch von Bullterriern ) kann ich das bestätigen. Zudem werden Ihnen das auch alle Kynologen, Verhaltensforscher sowie Tiermediziner dies bestätigen. Günther Jauch: "Würden Sie demzufolge sagen, diese alte These `n Hund äh wird nur durch die Erziehung so wie er eben ist, die stimmt bei Ihnen so nicht?" Ich halte es für eine Geschmacklosigkeit, eine solche Frage an einen durch ein solches Ereignis traumatisierten Menschen zu richten. Selbst wenn es durch die Eltern von Mario ( nunmehr Maximilian ) ermöglicht worden wäre herauszufinden, was den Hund tatsächlich dazu veranlasste, das Kind anzugreifen, statt den Hund direkt nach dem Vorfall zu töten, dürfte es selbstverständlich sein, dass diese Mutter alles geben würde, diesen Vorfall ungeschehen zu machen und ihres Lebens nicht mehr froh würde, wenn sie sich selbst auch nur einen kleinen Anteil an Schuld an diesem tragischen Unfall zuweisen müsste. Ausserdem handelt es sich durchaus nicht um eine alte These, sondern um das Ergebnis aktueller Verhaltensforschung. Wobei Ihre bisherigen Beiträge zu diesem Thema mich davon überzeugt haben, dass Sie sich bislang mit wissenschaftlichen Fakten dazu noch nicht beschwert haben. Andernfalls dürften Sie wohl kaum solch unqualifizierte Äußerungen von sich geben. "Denn wenn man heute einem Kampfhund begegnet, also unangeleint und ohne Maulkorb, und wenn man den Besitzer darauf anspricht, dann heisst es oft Nee Passen Sie, auf der ist harmlos und das ist einfach nur ein Mischling und der fällt nicht unter die entsprechende Verordnung, also mit Maulkorb-und Leinenzwang." "Auch in dieser Woche hat wieder ein freilaufender Kampfhund ein zweijähriges Kind in München in den Kopf gebissen und schwer verletzt. Aber wie kommt es, dass Besitzer solcher Hunde oft erklären, ihr Tier sei gar kein Kampfhund und könne deshalb äh ohne Leine und auch ohne Maulkorb herumlaufen." Wie schon eingangs erwähnt, ist es selbstverständlich legal einen sogenannten "Kampfhund" nach erteilter Maulkorb- und Leinenbefreiung, dort wo es auch für nichtgelistete Hunde erlaubt ist, den unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzhundeverordnung des Bundes notwendigen Auslauf ohne Leine und Maulkorb zu ermöglichen. Selbstverständlich ist der jeweilige Hundeführer auch verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Hund dann niemanden belästigt und/oder gefährdet.. "Auch Volkan hat nicht überlebt. Hamburg Wilhelmsburg vor knapp vier Jahren. Zwei Hunde greifen den Sechsjährigen an. Als Polizeikugeln sie stoppen, ist es längst zu Spät." Zu diesem Vorfall erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass der Halter der Hunde bereits mehrfach verurteilt worden war, weil er mit seinen Hunden schon mehrfach ordnungsbehördlich erfasst, durch Beissvorfälle mit anderen Hunden aufgefallen war. Es bestand nach den damals geltenden rechtlichem Vorgaben zum Zeitpunkt des Todes von Volkan für diese Hunde Maulkorb- und Leinenzwang. Insoweit ist den zuständigen Ordnungsbehörden vorzuwerfen, diese Anordnungen nicht überwacht und durchgesetzt zu haben. Es wäre nach den damals geltenden rechtlichen Bestimmungen sowohl möglich als auch notwendig gewesen, diese Hunde einzuziehen. Günther Jauch "Worin besteht denn die Zumutung wenn die an der Leine gehalten werden und nen Maulkorb tragen müssen?" Diese "Zumutung", wie Sie es ausdrücken, stellt einen Verstoss gegen geltendes Bundesrecht dar. Jedem Tier ist demnach mehrmals täglich Auslauf zu gewähren sowie das Ausleben der artgemässen Bedürfnisse zu ermöglichen. Dies ist nicht möglich wenn das Tier immer nur mit Maulkorb- und Leine ausgeführt wird. Soweit gewünscht werde ich Ihnen gerne Veröffentlichungen von Tiermedizinern, Verhaltensforschern und Kynologen zu diesem Thema zukommen lassen. Günther Jauch |
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lutz.kretschmann@spd-fraktion-hamburg.de Werter Herr Kretschmann, Ihre Aussage : "Die Falschbegutachtung von Kampfhunden birgt ein hohes Risiko für Leib und Leben", kann ich nur dem immer wiederkehrendem Ziel: "Komm ich jetzt ins Fernsehen" zuordnen. Bisher ging ich davon aus das Sie - als Minderheit - die Problematik kennen, der Hundehalter sogenannter Listenhunde ausgesetzt sind. Verfolgung - Diskriminierung - Staatsterror - bis hin zur Kriminalisierung. Listenhundehalte werden von Ihren Kollegen und anderen Personen beschimpft als Kriminell, sexuell Pervers, es wird zur Ächtung der Hundehalter aufgerufen, das Grundgesetz wird geändert, man wird der "brauen Suppe" zugeordnet, viele verlieren Ihre Wohnung - müßen heimlich nachts mit Ihren Hunden spazieren gehen usw. Und dies nur weil Politiker - wie Sie - Populistisch immer wieder die gleichen Aussagen machen - OBWOHL Sie wissen das diese FALSCH sind, nur weil Sie und Ihre Kollegen ANGST vor den Medien - Angst um Ihre Position haben. Sie wissen genau: es gibt keine RASSE KAMPFHUNDE - kein Wissenschaftler - kein Fachmann wird Ihnen dies bestätigen. Es gibt sehr wohl gefährliche Hunde - diese wollen wir alle nicht sehen. Wie erklären Sie sich denn z.B. das überall dort wo diese Rasselisten gelten die Zahl der Beissunfälle stiegen? Auch wenn man dies versucht unter Verschluss zu halten! Teilweise sogar um über 100% - so wie in Hamburg? Sie wisse warum dies geschieht. Nein? 1. die falschen Halter weichen auf Mischlinge und Rassen aus die nicht auf der Liste stehen 2. die Hunde werden drangsaliert - sie haben kaum noch Sozialkontakte - weil sie immer mehr in einem Hundefeindlichem Umfeld aufwachsen bzw. gehalten werden. Warum hassen Sie Hunde bzw. wollen den besten Freund des Menschen den Menschen wegnehmen? Kommen Sie mir nicht mit: wir müssen die Menschen schützen - das ist absoluter Quatsch. Sie wissen das 99% aller Beissunfälle durch "Nichtlistenhunde" geschehen. Sie wissen das 80% der Unfälle im häuslichen Umfeld stattfinden - also dort wo die Verordnungen NICHT greifen. Sie wissen das es keine Rasse "Kampfhunde" gibt - dies ist eine Berufsbezeichnung - wie Politiker, Polizist oder Bäcker. Warum wollen Sie nicht endlich wirklich etwas für den Schutz der Menschen tun - anstatt immer den gleichen Unsinn zu wiederholen. Haben Sie soviel Angst vor den Medien? Haben Sie soviel Angst die Wahrheit zu sagen? Haben Sie soviel Angst um Ihren Stuhl? Mit freundlichem Gruß Maulkorbzwang.de Achim Weber Anmerkung: Wie immer wenn man der "HERRSCHENDEN KASTE" schreibt -bekommt man keine Antwort. |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich frage mich wirklich, hat die Politik nichts anderes zu tun, als bestimmte Hundehalter und bestimmte Hunderassen zu Diskriminieren und zu verbieten?
Die Politik hat aber nichts anderes zu, Rasselisten
anzuschaffen und sich an der Ausrottung bestimmer Hunderassen
festzubeissen !
Die Politik hat nichts anderes zu tun,
überzogene Gesetze und Verordnungen zu beschließen!
Überzogene Strafen z.B.bei nicht befolgen der Anleinpflicht
und tragen des Maulkorbs und der Hinterlassenschaften des Hundes!
Kampfhundesteuer! Hund sollte Hund sein!
Folgende Frage, sie treffen in der Parkanlage auf eine
Rentnerin oder einen Sozialhilfeempfänger, der Hund ist nicht angeleint,
weil man von den Verordnungen gar keine Kenntnis hat!
Grundsätzlich ist jeder Beissvorfall, egal durch welche Hunderasse
verursacht, einer zu viel!
Täglich passieren dutzende Unfälle mit Hunden, verursacht durch den Deutschen Schäferhund - an erster Stelle-, gefolgt von Rottweiler, Jagdhund oder andere Hunderassen, kaum einer dieser Vorfälle wird in den den Medien so hoch gespielt wie ein Beissvorfall mit sogenannten Kampfhunden!!! Wird allerdings nur vermutet, in einem Beissvorfall könnte einer dieser sogenannten Kampfhunderassen verwickelt sein, machen bestimmte Medien Mobil! Bilder mit dem Vorfall in Hamburg werden aus dem Archiv geschleppt. "Blutrünstige und in Gitter beissende Monster" kommen auf die erste Seite! Stündlich werden in den Medien über Beissvorfälle mit sogenannten Kampfhunden berichtet.
Beissvorfälle verursacht durch den Deutschen Schäferhund oder
mit anderen Hunderassen werden gar nicht erst erwähnt!
Diese ganzen im Schnellschußverfahren entwickelten Verordnungen und Gesetze bringen überhaupt nichts! Sie täuschen nur eine Scheinsicherheit vor! Heute ist es der Hund und morgen jener Hund der in einen Beissvorfall verwickelt ist. So dass sogar vermutet werden muss, dass bestimmte Hunderassen unter dem Schutzmantel der Politik Beissen dürfen!!! Hundeexperten fordern schon seit langem und ich denke genauso, sofort weg mit Rasselisten!!! Siehe Anhang. Die Politik sollte sich den Forderungen der Experten anschließen, sofort weg mit Rasselisten!!! Niedersachsen, Thüringen und einige andere Bundesländer sind dafür ja ein Super Beispiel, das es auch ohne Rasselsisten geht! Wichtig ist vor allem, dass der Halter ordentlich mit dem Hund umgeht, Hundekennntisse sollten vorhanden sein, so dass der Halter weiß, wie er mit seinem Hund in bestimmten Situationen umzugehen hat. Einen vernünftigen Umgang mit dem Hund erwarte ich von jedem Hundehalter! Diese unsinnigen Verordnungen und Gesetze sind ohne Sachverstand entwickelt wurden! Fachleute und Tierärzte haben immer wieder darauf hingewiesen, dass es nie an der Rasse liegt, sondern immer bestimmte Umstände und vor allem die Erziehung und Haltung massgebend für das Hundeverhalten ist! Ein Schritt in die richtige Richtung wäre.
Erforderlich wären hier allerdings annähernd gleiche
Standards in den Hundeschulen und
Meine Forderung an die Politik,
sofort weg mit den Rasselisten!!!!
Meine Forderung an die Politik, sofort weg mit der Kampfhundesteuer!
Meine Forderung an die Politik, weg
mit Überzogenen Strafen!
Hin zu einem Verständnisvollen und Rücksichtsvollen Miteinander zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern!!!
Als Anlage dazu: |
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Die wichtigsten Aussagen von Experten: Es entspricht gesicherter einhelliger Auffassung sämtlicher namhaften Experten des In- und Auslands aus Kynologie, Ethologie, Zoologie, (Tier-)Genetik, Veterinärmedizin als auch Hundexperten bei sämtlichen Länderpolizeien, Zoll, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr, dass es keine Hunderasse gibt, die von Natur aus gefährlich ist. Die Gefährlichkeit eines Hundes kann nicht nach Rassezugehörigkeit beurteilt werden, sondern nur individuell. Es kommt entscheidend auf den Menschen an, was aus dem Hund wird (vgl. nur Bundestierärztekammer ). Aufgrund dieses Fachwissens, welches Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat, lassen sich folgende Aussagen treffen: Genetisch gibt es keinen einzigen wissenschaftlichen Anhaltspunkt dafür, dass Gefährlichkeit vererbbar sei, erst recht nicht dafür, dass eine ganze Rassenpopulation als gefährlich gelten könne. Im übrigen sind einzelne gefährliche Tiere nach den Zuchtstandards von der Zucht ausgeschlossen. Es ist im übrigen molekularbiologisch unmöglich, die Rassezugehörigkeit eines Hundes festzustellen: Ein Deutscher Schäferhund ist genetisch nicht von einem chinesischen Nackthund zu unterscheiden. Ebenso lässt sich nicht wissenschaftlich belegen, dass übersteigerte Aggression die Folge langdauernder Selektion auf dieses Verhaltensmerkmal sei. Die entsprechenden Versuche des Arbeitskreises der Diensthunde haltenden Verwaltungen des Bundes und der Länder, „scharfe„ Diensthunde für Polizei-, Zoll- und Bundeswehrdienst zu züchten, sind gescheitert, wobei man hier ohne jeden Zweifel Sach- und Fachkunde wie Erfahrungswissen unterstellen darf. Hier sei der Sprecher des Arbeitskreises, Herr Maciejewski, * im Rahmen der Anhörung NRW vom 19.04.2002 (S. 33 des Protokolls 13/562) zitiert: „Wir züchten auch Polizeihunde, und zwar gezielt disponierte Hunde. Dabei ist es uns nicht gelungen, eine gesteigerte Disposition in diesem Sinne heranzuzüchten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das beispielsweise einem Zuhälter in Hamburg gelingt, wenn er einen aus seiner Sicht extrem gefährlichen Hund mit einem anderen Hund verpaaren möchte. Die dabei entstandenen Produkte – wenn sie ordentlich sozialisiert, geprägt und konditioniert werden – sind normale Hunde. Das ist die Erfahrung der Dienste im Umgang mit vielen unterschiedlichen Rassen bezogen auf Konditionierung der Hunde, die wir vornehmen.„ Stellungnahme der Bundestierärztekammer zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Abwehr der von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG): „Die Unterteilung von Hunderassen in Kategorien, wie z.B. Kampfhunderassen„ ist nach wissenschaftlichen Erkenntnissen falsch und sollte deshalb nicht angewandt werden. Ein Hund kann erst in der Hand eines Menschen zur Gefahr werden, wenn er auf Menschen oder Tiere abgerichtet wird und/oder durch Erziehungsfehler keine Unterordnung und normales Sozialverhalten erlernt.„ (S. 2, Mitte) 1.Entschließung der Hauptversammlung des 22. Deutschen Tierärztetages am 24.03.2000 in Würzburg: „Die Beurteilung der „Gefährlichkeit„ von Hunden ist von Rassen unabhängig und muss deshalb nach rasseneutralen Kriterien erfolgen. „Aufstand der Tierärzte„ aus Spiegel vom 20.08.2001 (Nr. 34, S. 144): „Nach Ansicht der US-Forscher ist es „wissenschaftlich unmöglich„, zwischen friedlichen und aggressiven Hundezüchtungen zu unterscheiden. „ Schreiben: Frau Dr. Dorit Feddersen Petersen vom 02.01.2001 an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts: „Es gibt keine „gefährlichen Hunderassen„, (weder nach Beißvorfällen noch wissenschaftlichen Erkenntnissen – ethologisch, tierzüchterisch, molekulargenetisch - folgen diese Benennungen seriösen, nachvollziehbaren Kriterien) – es gibt gefährliche Hundeindividuen.„ Schreiben: Frau Dr. Helga Eichelberg vom 08.11.2000 an den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts: „Aus zoologischer Sicht weise ich noch einmal darauf hin, dass allein die Rassezugehörigkeit eines Hundes keinerlei Aussagen über seine individuelle Gefährlichkeit zulässt. „ Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Gesetzgebung betr. Gefährliche Hunde„ des Bundesamtes für Veterinärwesen (Schweiz) vom 21.12.2000: „Die Arbeitsgruppe rät davon ab: auf bestimmte Hunderassen bezogene Restriktionen anzuordnen (S. 1). Keine wissenschaftlichen Studien haben bisher bewiesen, dass gewisse Rassen ein höheres Aggressionspotential als anderezeigen.„ Schreiben: Frau Prof. Dr. Irene Stur (Uni Wien): Gutachten zur Änderung des Steiermärkischen Tierschutzgesetzes vom 26.01.1993 und der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26.06.1993 mit der Hunde bestimmter Rassen als besonders gefährlich definiert wurden: „Von Hunden ausgehende Gefahren für die Sicherheit von Menschen oder Tieren sind unabhängig von der Rassezugehörigkeit und somit ist es nicht möglich per Verordnung Rassen zu bestimmen, von denen eine besondere Gefährlichkeit ausgeht.„ Schreiben: Frau Dr. Barbara Schöning (Vorsitzende Tierärztekammer Hamburg) vom 01.07.2002 an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts: „.. wurden von mir keine Rassen genannt, an denen derartige Zuchtlinien mit negativen Verhaltskomponenten festgestellt/untersucht worden waren. Hierbei würden dann nämlich mehrheitlich in entsprechenden Verordnungen nicht-gelistete Rassen genannt werden müssen. ..dass von jedem Hund bei falscher Haltung bzw. Unkenntnis des Halters ein Gefahrenpotential ausgehen kann(siehe auch Darstellung der deutschen Tierärzte anläßlich des Deutschen Tierärztetages 2000). Insgesamt lehne ich aus wissenschaftlich-fachlichen Aspekten heraus eine Unterteilung in „gefährliche Rassen„ und „ungefährliche Rassen„ ab.
„ Auszüge aus Expertenanhörung/Wortprotokoll Abgeordnetenhaus Berlin, Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration, 14. Wahlperiode, 19. Sitzung vom 22.03.2001: Herr Dr. Bob (Vertreter Tierärztekammer Berlin): „Genauso unstreitig ist es aber auch, dass sich die besondere Gefährlichkeit eines Hundes eben nicht aus einer Rassezugehörigkeit ableiten lässt...Es widerspricht dem aktuellen Stand der Wissenschaft, den gefährlichen Hund nach Rasse, Größe oder Gewicht definieren zu wollen.„ (S. 6) „Sind Sie gefährlich, weil sie einer bestimmten Rasse angehören? Das ist einfach Stand der Wissenschaft, und das muss man bitte auch, wenn man Experten fragt, akzeptieren und nicht immer laufend neu hinterfragen oder infrage stellen: Sie sind es nicht, weil sie einer bestimmten Rasse angehören, sondern sie sind es, weil Gefährlichkeit abhängig ist von der Aufzucht, von den Haltungsbedingungen und vom Halter selbst.„ (S. 37). „Der Staff Bull ist z.B.: überhaupt nicht auffällig. Aber man hat ihn erst einmal auf die Liste gesetzt, weil das eine ganz arme Rasse ist. Er hat nämlich zwei Namen in seinem Namen vereint. Er hat die Begriffe Staffordshire und Bullterrier in seinem Namen. Damit muss er offensichtlich doppelt gefährlich sein.„ Herr Prof. Dr. Distl (Tierärztliche Hochschule Hannover): „.. es gibt hierzu eine einhellige Meinung in der Wissenschaft: Es ist nicht möglich, Hunde molekulargenetisch zu differenzieren,...„ (S. 7) „Nach unserer Meinung sollte man es nicht auf Rassen beziehen sondern generell„ (S. 8) Herr Maciejewski *(Arbeitskreis der diensthundeführenden Behörden des Bundes (Zoll, Grenzschutz, Bundeswehr) und der Länder (16 Länderpolizeien): „Die Auflistung der Hunderassen ist fachlich nicht haltbar. Übereinstimmende Auffassung aller unabhängigen kompetenten Wissenschaftler und Fachpraktiker ist, dass es keine übersteigert gefährlichen Hunderassen gibt.„ (S. 12) Wenn Sie es mir jetzt noch gestatten – weil es eine große Relevanz hat – das Bundesverwaltungsgerichtsurteil (Anm. des Unterzeichners: BVerwG vom 19.01.2000 – 11 C 8.99 ) anzusprechen... Die Beurteilung der Gefährlichkeit wird von allen Fachwissenschaftlern und Fachpraktikern abgelehnt. Wenn in der Rechtsprechung wenige Gerichte eine andere Auffassung vertreten, liegt entweder eine selektive Auswahl oder eine Verkürzung oder Fehlinterpretation von Fachtexten zu Grunde...Wenn entgegen einvernehmlicher kompetenter fachlicher Auffassung trotzdem nur Halter bestimmter Rassen mit Pflichten belastet werden, verstößt dies meines Erachtens gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz.„ (S. 14). Zu den Rasselisten: Ich glaube, dass ich dazu nicht mehr viel sagen muss. Das ist unisono die Auffassung aller Experten, die Rang und Namen haben und halbwegs kompetent sind. Damit werden wahrscheinlich alle Gesetz- und Verordnungsgeber Schiffbruch erleiden.„ Auszüge aus Landtag Nordrhein - Westfalen, Ausschussprotokoll Nr. 13/562, 13. Wahlperiode, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz, 22. Sitzung vom 19.04.2002: Herr Maciejewski * (Arbeitskreis der diensthundeführenden Behörden des Bundes (Zoll, Grenzschutz, Bundeswehr) und der Länder (16 Länderpolizeien): „.. dass es fachlich nicht vertretbar ist, die gesteigerte Gefährlichkeit von Hunden mit ihrer Rasse zu verbinden. Ebenso ist es aus unserer fachpraktischen Erfahrung nicht haltbar, dass die gesteigerte Gefährlichkeit an der Größe oder dem Gewicht von Hunden gemessen wird.„ (S. 31) „Ich habe in der Wissenschaft keinen Beleg gefunden, der diese Rassetheorie bzw. die Größen-/Gewichtstheorie stützt.„ (S. 33) Frau Dr. Mechthild Fecke-Peitz (Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Sprecherin des Bundesverbandes praktischer Tierärzte): „Wir sind sehr enttäuscht, dass die Rasselisten trotz aller wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder in diesem Gesetz erscheinen. Wir denken ebenso wie Herr Maciejewski es bereits ausgeführt hat: Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nicht an Rassen festzumachen.„(S. 34). Herr Dr. Rolf Brahm (Vizepräsident der Tierärztekammer Westfalen – Lippe): „Man sagt gelegentlich: 100 Tierärzte – 100 verschiedene Meinungen. Ich habe in meiner beruflichen Laufbahn noch nie ein so hohes Maß an Übereinkommen unter Tierärzten festgestellt wie bei der Aussage, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Zugehörigkeit zur Rasse auszumachen ist. Sie ist ein ganz individuelles Merkmal einzelner Hunde.„ (S. 34) Herr Bernhard Meyer (Präsident Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.): „Seit Jahren werden alle Wissenschaftler immer wieder aufgefordert, Stellung zu nehmen zum Thema Kampfhunderassen. Völlig einvernehmlich werden immerzu Stellungnahmen abgegeben, die eindeutig belegen, dass es keine Kampfhunderassen gibt. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist ein individuelles, von der Rasse unabhängiges Merkmal, darin stimmen Ethologen, Zoologen und Veterinärmediziner überein.... Das Thema ist eindeutig wissenschaftlich beleuchtet und es gibt einvernehmliche Stellungnahmen.„ (S. 40) Herr Harald Wiegand: „Sämtliche ernst zu nehmenden Experten lehnen diesen praktizierten Irrsinn aus gutem Grunde ab, denn es ist nicht nur ein Betrug an zahlreichen Hundehaltern, sondern es ist auch ein Betrug an der Öffentlichkeit.„ (S. 41). Frau Dr. Dorit Urd. Feddersen Petersen – Schriftliche Stellungnahme 18.09.2002 zum Nds. HundeG vom 18.09.2002: „Diesbezügliche Untersuchungen verweisen immer noch darauf, eine von Hunden ausgehende Gefahr rasseneutral zu begründen... Auch statistisch gibt es keinerlei Begründung der geforderten Ungleichbehandlung von Individuen bestimmter Rassezugehörigkeit (s.o.) und ihrer Halter.„ (S. 3) „Solche Listen sind abzulehnen, da sie der wissenschaftlichen Untermauerung entbehren.„ (S. 4) „Somit sind Rasselisten zu streichen. Sie haben sich eindeutig nicht bewährt im Rahmen der Gefahrenprävention, vielmehr einer gefährdenden und gefährlichen Hysterie und Hundefeindlichkeit den Weg bereitet.„ (S. 5). Herr Prof. Dr. Wolfram Hamann – Gutachten: „Der gebotene Rückgriff auf die einschlägigen außerjuristischen Erkenntnisquellen zeigt klar, dass keine der in der Fragestellung erwähnten Hunderassen (bzw. Gruppen) a priori aufgrund rassespezifischer Merkmale gesteigert aggressiv oder gefährlich ist.„ Herr Thomas Baumann (Leiter der Ausbildung an der Polizeihundeschule Sachsen; deutscher Vertreter in einer INTERPOL-Expertenkommission für das europäische Diensthundewesen; Autor des Buches „Neue Wege der Polizeihundeausbildung„) führt in seinem neuesten Buch „..damit wir uns verstehen - Die Erziehung des Familienhundes„ ; Baumann-Mühle-Verlag, 2. Aufl., ISBN 3-00-0061 73-8, aus: „Rassespezifische Gefährlichkeit Das Festlegen beziehungsweise Unterstellen der Gefährlichkeit eines Hundes kann immer nur nach individueller Überprüfung geschehen. Alles andere, insbesondere die derzeit aktuelle Rassendiskriminierung ist Willkür.„ „Die Verantwortungsträger einiger weniger Bundesländer gleichen hektischen Revolverhelden, die bei jeder Bedrohung sofort wild um sich schießen. Dementsprechend sieht auch das Trefferbild der Schützen aus. Völlig unbeteiligte und durchaus friedliche Hunderassen sowie deren Halter wurden und werden immer noch gejagt und geächtet. Spontan verordnete Zucht-, Haltungs- und Importverbote für annähernd 20 Hunderassen, die mit einem sogenannten Kampfhundestatus belegt wurden, führten zu einer Rechtswillkür, wie sie eindeutiger nicht formuliert werden konnte. Betrachten wir beispielsweise den Staffordshire-Bullterrier, die Bordaux-Dogge, den Mastiff oder den Fila-Brasileiro. Keine dieser und die Mehrzahl der weiteren verbotenen Hunderassen sind in den vergangenen Jahren durch aggressive Entgleisungen so negativ aufgefallen, wie eine ganze Reihe populärer Familienhunderassen, die kurioserweise niemand in Frage stellt.„ (S. 226) „Dabei interessieren sich die Kampfhunde-Propagandisten und Hundehasser keinesfalls für Fakten aus anderen Ländern. Dass beispielsweise in den USA der American Staffordshire Terrier häufig wegen seiner Friedfertigkeit in der Behindertentherapie eingesetzt wird, zeigt einmal mehr die Absurdität unserer Gesetze.„ (S. 227/228). „Eine Rasse generell als gefährlichen Kampfhund zu bezeichnen, gleicht dem bemerkenswerten Zitat einer Hundehalterin, dass „nun wohl jeder Mann ein Kinderschänder, jeder Ausländer ein Krimineller und jeder Politiker ein Spendenbetrüger„ sei.„ (S. 228). „Ich kenne jedoch keine einzige Hunderasse, der in ihrer Ganzheit übersteigertes Aggressionsverhalten angelastet werden kann.„ (S. 237) „Rasseverbotslisten sind nicht nur als ungeeignete Maßname anzusehen, Rasseverbotslisten sind genau genommen ungerechtfertigte Willkürmaßnahmen.„ (S. 238) Beweis: Sachverständiges Zeugnis des Herrn Thomas Baumann, Talstr. 42, 01723 Helbigsdorf. Adressen der Gutachter: 1.Frau Prof. Dr. Irene Stur, Institut für Tierzucht und Genetik, Veterinärmedizinische Universität, Veterinärplatz 1, A 12 10 Wien. 2.Frau Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen, Fachtierärztin für Verhaltenskunde, Institut für Haustierkunde der Christian Albrecht Universität Kiel, Olshausenstr. 40, 24118 Kiel. 3.Frau Dr. Helga Eichelberg, Zoologisches Institut der Universität Bonn, Poppelsdorfer Schloß, Bonn oder Mozartstr. 13, 53 919 Weilerswist. 4.Herr Prof. Dr. Otmar Distl, Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover. 5.Herr Prof. Dr. Hansjoachim Hackbart, Leiter des Instituts für Tierschutz und Verhalten, Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover. 6.Herr Polizeihauptkommissars Alfred Macijewski, Sprecher Arbeitskreis Diensthunde haltende Behörden des Bundes (Grenzschutz, Bundeswehr, Zoll) und der 16. Länder sowie Leiter Landespolizeischule für Diensthundeführer, Lipstädter Weg 26, 33 758 Schloß Holte-Stukenbrock. * 7.Frau Dr. Willa Bohnet, Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover. 8.Frau Dr. med. vet. Doris Becker (Stv. Vors. LTK Hessen), Fritz-Erler-Str. 15, 34270 Schauenburg-Breitenbach. 9.Frau Dr. med. vet. Barbara Schöning (Vorsitzende LTK Hamburg), Lagerstr. 36, 20357 Hamburg. Die (internationale) wissenschaftliche und fachpraktische Auffassung ist somit eindeutig. Im Ergebnis kann zusammenfassend festgehalten werden: Wissenschaft und Fachwelt, haben eindeutig widerlegt, dass die gelisteten Rassen generell nicht gefährlicher sind als andere Hunderassen. Eine dem Satzungsgeber zustehende „Prärogative Einschätzung„ kann und darf sich über diese gesicherte Erkenntnis nicht hinwegsetzen. Vor diesem Hintergrund ist auch dem Satzungsgeber keineswegs mehr ein – rechtsstaatlich bedenklicher – sog. „experimenteller Gestaltungsspielraum„ zuzubilligen. Ich hoffe, die Aussagen der Experten lassen Sie zu dem Schluß kommen, dass Rasselisten, Verbot und Vernichtung von Hunderassen nicht der richtige Weg ist!
Wieso glaubt die Politik den Medien und der damit verbundenen Hetze gegen bestimmte Hunderassen eigentlich mehr, als den Experten? * Wurde aus dem Dienst entlassen - weil er es wagte gegen die Hundeverordnungen zu sein - ein Mensch mit Zivilcourage - das ist der Dank dafür.! |
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Mit freundlichem Gruß Achim Weber Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte. Aktuelles zum Thema Hund (Presseberichte und mehr) finden Sie auch hier unter: http://forum.maulkorbzwang.de Hier können Sie auch Ihre Kommentare zu dem einen oder anderen Artikel loswerden - bevor Sie platzen! Noch was zum INFORMATIONSFORUM der Dogangels: Bitte bindet es doch direkt in eure Page ein je mehr Informiert sind desto mehr helfen!! Hier der Link zum Einbinden in eure Seiten: http://forum.maulkorbzwang.de Gegendarstellungen von Berichten und Antworten dazu nun auch unter: http://www.bloedzeitung.de Zum Newsletterarchiv? Hier: http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm Und nicht vergessen die Nachrichten werden uns übermittelt, sie spiegeln nicht immer unsere Meinung wieder, deshalb distanzieren wir uns von einigen dieser Meldungen. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Besuchen Sie auch unsere anderen Projekte: NEU: http://www.wurfgeschwister.de - Erfahrungsaustausch über Wurfgeschwister! NEU: http://www.adhit.de - der Bannertausch, mit FREE Gästebuch, Free Power Counter usw. NEU: http://www.schroederchen.de - die Suchmaschine http://www.providerland.de - Webspace, Webdesign, Domainhosting, Shopsysteme uvm. http://www.auktionsfee.de - Die etwas andere Auktion http://www.heimtierauktion.de - Die erste Auktion rund um das Heimtier http://www.marin.de - Das Forum für anspruchsvolle Aquaristik ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Ich sage lieber worauf es ankommt, als das was ankommt. <<<Hans Olaf Henkel>>> *Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)* |
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