Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Achtung Terminänderung!!!

* Weiteres Vorgehen gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.

* Pitbulls & Co. lachen über Katja Burkard, bewaffnet mit Spraydose. Oder, eine Story zu kotzen!

* Sehr geehrter Herr Schrader,

 
Achtung Terminänderung!!!
Wo: vor dem Gelände der NOB Studios in Hürth (Köln)
Wann: entweder am 30.6. oder am 7.7 (fester Termin am 23.6.bekannt) geht aus org. Gründen nicht anders
 
 
 
Für unsere Hunde
 
Leider ist es in Deutschland immer noch aktuell das Thema Hund. Politiker und Presse tun alles um das Problem auf einige wenige Hundehalter abzuwälzen. Vorfälle mit Hunden dieser Rassen werden von den Medien einseitig und reißerisch dargestellt. Besitzer so genannter *Kampfhunde* werden als Kriminelle hingestellt.
Aber wir wehren uns!! Aus traurigem Anlass – die Berichterstattung von SternTV am 19.5. bzw. 26.5. – werden wir uns versammeln.
Unser Ziel ist es zu zeigen das unsere Hunde keine Bestien sind und wir ganz normale Hundehalter. Aber auch das es ein Miteinander gibt. Deshalb sind alle Hundehalter und nicht Hundehalter die sich nicht länger von den Medien verdummen lassen wollen eingeladen mit uns zu demonstrieren!
 


Lest das Neuste auf http://www.fuerunserehunde.de.tf

Fragen an: Antje Rettinghaus Mail: carrrie0@arcor.de Tel: 0160/95880404
 
Lasst uns nicht im Stich !!
 
 
Spruch des Tages:

Wenn einem die Scheiße bis zum Halse steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen

"gefunden" bei der Gesellschaft der Bullterrierfreunde und mir zugeleitet

Motto: "Never change a winning team"


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Weiteres Vorgehen gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.

Am 01. Juni 2004 fand ein Treffen mit Herrn Prof. Dr. Ziekow in Speyer statt.
Teilnehmer waren:
Prof. Dr. Jan Ziekow
Bernhard Meyer (VDH)
Birgit Büttner (VDH)
Ortlieb Lothary (GBF)
Bärbel von Kralik (DCBT)
Thomas Kohlhöfer (1. ASTC)
Dr. Michael Herrmann (ADRK)

1.Die Ausgangslage

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH), um die Frage zu klären, ob das Einfuhr-und Verbringungsverbot mit den Vorschriften des EU-Vertrages vereinbar ist.
Der VDH-Vorstand hat deshalb beschlossen, Herrn Prof. Dr. Ziekow mit der Betreuung des Gesamtverfahrens zu beauftragen. Die betroffenen Vereine sind dabei involviert.

2.Die ersten Schritte:

a) Beschaffung von Daten und Informationen zu den Regelungen in den wichtigsten EU-Ländern. Dazu soll ein Fragebogen entwickelt werden, der an die entsprechendn Kennel Clubs verschickt wird.Dieser Fragebogen soll anläßlich eines Treffens in Paris am 03.07.2004 Vorliegen und erläutert werden. Das Treffen findet mit Beteiligung des VDH, auf Initiative des Englischen Kennel Clubs und der Französischen SCC statt.

b) Die beteiligten Vereine eruieren, welche Züchter im Ausland als Kläger (Exportverbot) bzw. Züchter im Inland (Importverbot) in Frage kommen.

3.Von besonderer Bedeutung wird sein, die wichtigsten Kennel Clubs in Europa einzubinden. Insofern ist das Treffen in Paris am 03. Juli 2004 eine gute Gelegenheit, unser Anliegen vorzustellen.

Falls Sie zu dieser Thematik weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den
2. Vorsitzenden.
Ortlieb Lothary, Ambergerstr.9, 93142 Maxhütte, Fon ( 0 94 71 ) 2 05 56 Fax 27 78
 
 

Peter Böttcher

Postfach  10 71 03

28071  Bremen

Tel.:  0172  53 43 63 5

Fax:  0421  339 83 47

 

Neue Revue, Fax: 040-3019-4470   RTL, Fax: 0221-4561690                            17. Juni 2004

 

 

Pitbulls & Co. lachen über Katja Burkard, bewaffnet mit Spraydose. Oder, eine Story zu kotzen!

 

NEUE  REVUE  Nr. 25

Katja Burkard (39, lebt mit Mann RTL-Informationsminister Hans Mahr, ohne Altersangabe und Tochter Marie-Therese 2 in Köln)

 

„Leinen Sie doch Ihr Kind an“

 

In diesem Bericht (für Ines O.) kann man exakt die derzeitige Strategie erkennen, die in diesem Land benutzt wird, um die Hundehetze weiter zu treiben.

 

Wen interessiert schon das Kind von Katja Burkard?

 

Also bastelt man eine kleine Story zusammen.

 

Man nimmt Mutter und Kind. Kommt immer gut an.

 

Dann das Umfeld, eine Fußgängerzone… Halt nein, zu kalt. Sagen wir lieber einen Park.

 

Ein Park wirkt unheimlicher, so wie ein Wald.

 

Der Wald hat ja auch in jedem Märchen für Gänsehaut gesorgt.

 

Da man den weißen Hai nicht gleich am Anfang zeigt, beginnt man mit der Hundescheiße.

 

Doch dann kommt es endlich, das von den verdummten Lesern so geliebte und von der Regierung und den Fastfood-Medien gezüchtete Hirngespinst „Kampfhund“.

 

Um die Volksverhetzung noch mal so richtig vor der nächsten Innenministerkonferenz anzukurbeln, nimmt man nicht einen „Kampfhund“, sondern der ganze Park ist voll von weißen Haien, sorry, ich meine Kampfhunde und überall wo man hinschaut galoppieren Hunde über Hunde und dann die Mutter mit der kleinen Marie-Therese, allein zwischen diesen Bestien mit dem Pfefferspray in der Jacke, weist glorreich einen Hundehalter auf  das Gesetz hin.

 

Hier kommen einem doch glatt die Tränen. Die Frau muss zum Fernsehen.

 

Jetzt schalten wir um nach Hamburg.

 

Skrupellose Tierärzte verwandeln diese Beißmaschinen in Mischlinge und schon ist der Maulkorb wieder hinfällig.

 

Jetzt der Hilferuf an die Innenminister. Originalton der Mutter: „Ich frage mich, warum unsere Politiker nicht in der Lage sind, all diesem Treiben endlich einen eindeutigen (Zaunpfahl für Innenminister) gesetzlichen Riegel vorzuschieben. 

 

Zum Schluss die Steigerung mit der Abschlussfrage!

 

Warum werden Kampfhunde in Deutschland nicht generell verboten?

 

So kann man auf billigste Weise Volksverhetzung betreiben und Hunde und Halter in Lebensgefahr bringen.

 

Dieses alles für ein paar Euro.

 

Ziemlich geschmackloses Märchen aber gut fürs Sommerloch!

 

Es ist auch sehr komisch, seit 7 Jahren leben wir mit Bullterriern zusammen.

 

Bin Mitglied im Niederländischen Bullterrier Club, habe viel mit Pitbull & Co. im Tierheim gespielt.

 

Doch einen Kampfhund habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gesehen.

 

Was hat die gute Mutter gesehen?  Verwechselt die Gute den Park mit der Pit?

 

Dort soll man ja gut Geld machen können!

 

Warum sollten Pitbull & Co. über die Mutter mit ihrer Spraydose im Park lachen?

 

Pitbull & Co. können wohl kaum in diesem Deutschland, wo sie zur Ausrottung freigegeben wurden, Dank SPD, Axel Springer Verlag, RTL etc. lachen.

 

Ich glaube, es handelt sich hier um ein ernstes Problem, welches sie schnell in den Griff bekommen sollte oder um billige Propaganda.

  

SHALOM

IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT

 

Peter Böttcher

 

Lesen Sie hierzu auch hier!

 
Tierärztliche Klinik

Hamburg-Rahlstedt

Herrn Tierarzt

Dirk Schrader

Sehr geehrter Herr Schrader,

wenn Herr Jauch in Zukunft seine Berichterstattung verschärft, halte ich es für durchaus möglich, ihn wegen Volksverhetzung anzuzeigen.

Ob seine bisherigen Sendungen ausreichen, ihn des Vergehens nach § 130 StGB zu bezichtigen, wage ich zu bezweifeln, kann es abschließend aber nicht beurteilen.

Die Angelegenheit müßte einem Anwalt vorgelegt werden, der auf Strafrecht spezialisiert ist.

Die Vorschrift des § 130 StGB ist auf den Schutz des innerstaatlichen Friedens gerichtet.

Die Abwehr beschränkt sich nur auf besonders schwere Friedensstörungen.

Von solchen ist nur dann auszugehen, wenn durch Handlungsrichtung und Handlungsart Interessen betroffen werden, die nach allgemeiner Überzeugung oder wenigstens nach Auffassung weiter Teile der Gemeinschaft als besonders wertvoll und daher besonders schutzwürdig angesehen werden.

Vgl. Maurach/Zipf, Strafrecht Allgemeiner Teil I, Seite 266, Randziffer 4.

Als gefährdetes Gut einer Volksverhetzung kommt jenes "Klima" in Betracht, das als Synonym für öffentlichen Frieden gebraucht wird,

denn unbestreitbar trägt der Täter des § 130 Abs. 1 StGB zur Schaffung eines Klimas bei, in dem "die Saat seiner Hetze" unter Umständen aufgeht.

- Vgl. Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen -

BGHSt 26, 28, 29 -.

Das Bedürfnis nach Strafe wird nicht bereits durch die Schaffung eines feindseligen Klimas geweckt, sondern erst, wenn aus diesem Klima die Verletzung eines bedeutenden Rechtsgutes resultiert.

Der eigentliche Erfolgsunwert der volksverhetzenden Äußerung liegt folglich darin, daß der Täter die Gefahr setzt, daß ein anderer durch die Äußerung motiviert wird, Rechtsgüter Dritter zu verletzen

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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