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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Informationen für alle Webmaster
* Der Wind hat sich gedreht?
* Exkurs: Gratulation an die Westfalenpost
* Spickzettel für das NRW-Umweltministrium sowie alle anderen Behörden und Politiker
* Woran das Heimtierschutz- und Zuchtgesetz klemmt

 

Informationen für alle Webmaster

"Was muß ins
Website-Impressum?
Karten auf den Tisch

||| Klaus Sakowski

Die Anbieter von Inhalten auf Websites müssen sich kenntlich machen – das gilt insbesondere fürs Impressum. Mit dem neuen "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)", das das Teledienstegesetz (TDG) ausweitet, wird alles ein wenig strenger gefasst. "
....
"Übrigens ins Eile geboten, die eigene Website um ein ausführliches Impressum zu erweitern - auch schon um möglichen Abmahnern vorzugreifen: Denn Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden!
..."


Hier bitte weiterlesen für den ganzen Artikel:
http://www.legamedia.net/legapractice/sakowski_klaus/2002/02-01/02-01_sakowski_klaus_impressum-websites.php

sowie:
http://www.sakowski.de/onl-r/onl-r36.html

Gesetzestexte / Infos:

Gesetz über die Nutzung von Telediensten
(Teledienstegesetz -TDG)
http://www.beckmannundnorda.de/tdg.html

Staatsvertrag über Mediendienste
(Mediendienstestaatsvertrag)
vom 20. Januar bis 7. Februar 1997
http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressemitteilung vom 20.12.2001
Moderner Rechtsrahmen für E-Commerce in Deutschland - Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr tritt in Kraft
http://www.bmwi.de/Homepage/Presseforum/Pressemitteilungen/2001/1C20prm1.jsp


Der Wind hat sich gedreht?
(Vermutete Windrichtung: aus Berlin pustend)

Westfalenpost, Printausgabe, 02.07.2002

"Tierschützer rügen die Hundeverordnung
"Genaue Einzelfallprüfung statt Rasselisten"

Essen. (ddp) In der Auseinandersetzung um den Schutz vor gefährlichen Hunden setzt sich der Landestierschutzverband NRW für eine genaue Einzelfallprüfung statt pauschaler Rasselisten ein.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten der umstrittenen Landeshundeverordnung zog Vizepräsident Holler eine negative Zwischenbilanz.
Er räumte ein, dass die Verordnung zwar für eine gewisse "Entspannung" im normalen Alltagsleben mit Hunden gesorgt habe. Dem eigentlichen Ziel, die Bevölkerung wirkungsvoll vor gefährlichen und aggressiven Hunden zu schützen, komme die bisherige Praxis aber nur bedingt näher. Holler kritisierte, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf für ein Landeshundegesetz weiter mit einer ungenauen Kategorisierung bestimmter Rassen arbeite.
Es gebe aber "guterzogene und lammfromme Bullterrier", deren Besitzer weiterhin starken Restriktionen unterworfen wären. Andererseits könne  jeder Halter, der dies wolle, einen Schäferhund auf Aggression trainieren.
Nach den Vorstellungen des Landestierschutzverbandes müssten die Veterinär- und Ordnungsämter mit fachkundigen Experten in ausreichender Zahl besetzt werden."

Exkurs:

Wir gratulieren an dieser Stelle herzlich der Westfalenpost, deren Stadtredaktion Hagen gestern in Saarbrücken mit dem Sonderpreis für Lokaljournalismus der Konrad-Adenauer-Stiftung ausgezeichnet wurde.

Die Auszeichnung erfolgte für die Berichterstattung der Autoren Torsten Bernighaus, Martin Weiske und Ulrich Manasterni über einen Korruptionsskandal bei den Hagener Stadtwerken (Schaden für die Bürger: 2,2 Mio. DM) und wurde von Saar-Ministerpräsident Müller mit den Worten " Die reinigende Kraft einer solchen Berichterstattung ist ein unverzichtbarer Teil der Demokratie." vorgenommen.

Bericht für Bericht enthüllten die Autoren im Fall der Hagener Stadtwerke Untreue, illegale Preisabsprachen, Vorteilnahme und Korruption.

(Anstatt wie gewisse andere Medien monoton und endlos auf Hunderassen rumzuhacken.)

siehe: http://www.westfalenpost.de/wp/wp.dieregion.volltext.php?id=331780&zulieferer=w

p&kategorie=LOK&rubrik=Stadt&region=Hagen



Weitere Beispiele für Windböen aus Berlin:

http://www.welt.de/daten/2002/07/01/0701hh341753.htx

http://www.haz.de/niedersachsen/nachrichten/135500.html

http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/07_02/020702_htm


 

Spickzettel für das NRW-Umweltministerium sowie alle anderen Behörden und Politiker
(das "Hartz-Gutachten" der Maulkorbzwang-Redaktion)

Wie ein Landeshundegesetz aussehen muß (Binsenweisheit seit 2000 und früher):

1. (Wieder)einsetzung der GefHuVO NW vom 21.09.1994

2. Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht (Chip oder Täto), Haftpflichtversicherungspflicht, behördliche Anmeldungspflicht für alle Hunde

3. Jeder im Sinne der GefHuVO NW vom 21.09.1994 auffällige Hund inklusive Halter wird seitens eines dafür ausgebildeten Amtsveterinärs (welcher Gutachter und Experten seiner Wahl hinzuziehen kann) einem Verhaltens- und Sachkundetest unterzogen und ggf. mit Auflagen belegt.

4. Verbot der Schutzhundeausbildung und jeder Ausbildung, die aggressive Verhaltensweisen von Hunden gegenüber Menschen beinhaltet oder begünstigt, in privater Hand.

Und damit ist Schicht im Schacht.
Das ist das Maximum des faktisch und rechtlich Machbaren.

...alle weiteren möglichen Regelungen werden sowieso entweder an der Rechtslage (Freiheitsrechte und Verhältnismäßigkeit, Anleinpflicht siehe Urteil VG Düsseldorf) oder an dem volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand und den damit verbundenen Kosten für die überwiegend bankrotten Kommunen scheitern.

Mit Forderungen, die genauso gegen die Verfassung verstoßen und genauso realitätsfern wie die Hundeverordnungen und -gesetze sind, machen wir uns lächerlich.

Zum Thema Sachkundenachweis:
Erinnern Sie Sich an Ihre Erste-Hilfe-Prüfung beim Führerschein? Wieviel ist davon hängen geblieben?


Aktion, Aktion, Aktion:

Wenn Ihnen, liebe Leser, langweilig ist, dann schreiben Sie diese 4 Punkte auf einen Notizzettel (am besten selbstklebend), stecken den in einen Briefumschlag und senden Sie ihn an die zuständigen Ministerien und Politiker.
Nur um unseren Denksportlern mal zu demonstrieren, wie einfach die Problemlösung ist, mit der diese seit 1980 erfolglos beschäftigt sind.


 

Woran das Heimtierschutz- und Zuchtgesetz klemmt

 

Jetzt kommen wir zu den rechtlichen und faktischen Problemen, an denen u.E. bislang sowohl das Heimtierschutz- und Zuchtgesetz als auch stärkere Kontrollmaßnahmen für alle Hundebesitzer scheitern.
 

Wir unterscheiden rechtlich und faktisch drei Sorten Hundezüchter/-vermehrer:

 

1. gewerbliche Züchter und Händler:
Für sie gelten die Grundrechte von Eigentum, Berufs- und Gewerbefreiheit.
Alle Regelungen bzgl. ihrer beruflichen Tätigkeit gehören unseres Wissens ins Gewerberecht.
Von den meisten Hundeverordnungen sind sie in keinster Weise tangiert.
Die obigen drei Grundrechte können u.E. nur eingeschränkt werden, auch staatliche Eingriffe wie Kontrollen sind nur im Rahmen der Verhältnismäßigkeit möglich, wenn gleich- oder höherrrangige Rechtsgüter tangiert sind.

Z.B. öffentliche Sicherheit, Gefahrenabwehr,  Leben und Gesundheit, Artenschutz, Tierschutz.
Für alle genannten Rechtsgüter gibt es Einzelgesetze, nach denen Verstöße Einzelner bereits geahndet werden können.
Damit besteht rechtlich kein Bedarf an weiteren Regelungen.

 

2. (organisierte) Hobbyzüchter (VDH, UCI, FCI und ähnliche)
Alle subsumieren sich unter Hobby-/Liebhaberzüchter, auch wenn unseres Wissens beim SV 10 Würfe pro Jahr und Zwinger erlaubt sind.
Für sie gelten die Grundrechte auf Eigentum und  Freiheit der Lebensgestaltung.
Das Recht auf Eigentum schließt Freiheit in Umgang und Nutzung des Eigentums ein.
Deshalb wurden in den Eilentscheidungen mehrerer Bundesländer auch Chip- und Kastrationspflicht bis zu Hauptverhandlung ausgesetzt, die Kastrationspflicht fiel meist völlig - weil Chippen und Kastrieren irreversible Eingriffe in das Eigentum sind.
Weitergehende Regelungen müssen in Verhältnismäßigkeit stehen, sonst sind sie nichtig. Die Argumentationsbasis für weitergehende Eingriffe in die Freiheitsrechte ist dünn und u.E. nicht tragbar (der volkswirtschaftliche Schaden durch Hunde ist vergleichsweise verschwindend gering).

3. "Lieschen Müller" - private Hundevermehrerin oder Hundehalterin
(Aus dieser Quelle stammt übrigens die überwiegende Zahl der Hunde in den Tierheimen.)
Lieschen darf ihr Eigentum nutzen, sie darf auch jedes Jahr einen Wurf Mischlinge vermehren.
Es gibt ja - theoretisch - ausreichende gesetzliche Regelungen, mit denen Verstöße von Lieschen gegen öffentliche Sicherheit oder Tierschutz geahndet werden können. Mehr ist u.E. nicht verhältnismäßig.
Und wenn Lieschen das darf - dürfen das die Hobbyzüchter unter 2. auch. Denn wenn man die Hobbyzüchter mit Regelungen belegt, klagen die auf Gleichbehandlung (Art. 3 GG) mit Lieschen - und sie werden gewinnen.

 

Kein Ausweg wäre die Subsumierung der Hobbyzüchter als gewerbliche Züchter.
Wenn man das probieren würde, findet sich sofort ein Hobbyzüchter, der nachweislich nur alle 3 Jahre einen Wurf macht, diesen unter finanziellen Verlusten groß zieht und verkauft und der gegen die Regelung klagt.

Er wird Recht bekommen, und die Regelung ist perdu.

Die  verfassungsgemäß garantierten Freiheitsrechte des Einzelnen verhindern u.E. eine solche allgemeingültige Kontrollregelung, da sie nicht verhältnismäßig ist und es bereits Gesetze gibt, um einzelne Verstöße gegen andere Rechtsgüter zu ahnden.
Zudem sind solche Regelungen mit einem Verwaltungsaufwand und mit Kostensummen verbunden, die in keinem Verhältnis zum dadurch - eventuell - abgewendeten Schaden stehen.
Es wird solche Regelungen deshalb sowohl aus finanziellen als auch aus rechtlichen Gründen nie geben.

Wer die Freiheit liebt, sieht sich also gezwungen, Lieschens Recht auf einen oder mehrere Würfe Mischlinge zähneknirschend mit Zähnen und Klauen zu verteidigen, auch wenn er selbst Lieschens Tun für verantwortungslos und verabscheuungswürdig hält.
Aber Gnade Gott Lieschen, wenn sie sich von uns bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder bei der Gefährdung von Menschen erwischen läßt.

Das alles wußten und wissen die Politiker seit 1980.
Das wußten und wissen auch die Rechtsexperten in den Ministerien.
Sie wußten und wissen auch um die rechtlichen Schwachpunkte ihrer Verordnungen.
Sie wußten und wissen auch, dass eine tatsächliche Problemlösung in Form weitreichender Kontrolle aller Hundehalter und Hundezüchter/-vermehrer faktisch und rechtlich unmöglich ist.

Genau deshalb, und nur deshalb, haben sie die Rasselisten erfunden.
Sie brauchten und sie brauchen Rasselisten.

Denn seit 1980 wurde von Volkes Stimme (im Chor mit Bloed etc.) nach einer Gefahrenabwehr gegen gefährliche Hunde gebrüllt, wobei das tatsächliche Ausmaß der Gefahr durch Hunde bis zur Hysterie übertrieben wurde.
Und weil eine tatsächliche Problemlösung faktisch, finanziell und vor allem rechtlich nicht möglich ist, mußte eine Scheinlösung herbei, mit der Politiker in Volkes Augen (BIoed etc.) halbwegs gut dastanden.

Nur mit der (dünnen, aber noch rechtlich aktuellen) Argumentationsbasis des Qualzuchtgutachtens (eingehend in die Tierschutz-Hundeverordnung), Breitsamer-Statements und diverser anderen  fadenscheiniger Belege konnten sie wenigstens bei einigen Hunderassen "hart durchgreifen" - und damit Volkes Erwartung erfüllen.

Auch Hessen traut sich erst jetzt, nachdem der Tierschutz im Grundgesetz ist, das Qualzuchtgutachten umzusetzen. Hunde- und Katzenzuchtverbände halten still, aber die Geflügelzüchter werden Widerstand leisten, vermutlich auch juristisch. Dem kann Koch jetzt relativ gelassen entgegensehen.
Vorher war es nicht möglich, die Eigentums- und Freiheitsrechte des Einzelnen soweit zu beschneiden, dass er das Züchten von Krüppeln unterlassen möchte.

Unglücklicherweise enthält das Qualzuchtgutachten auch den Passus über die Bullis, Amstaffs und Pittis, wobei es sich aber ausdrücklich auf einzelne Zuchtlinien, nicht Rassen, bezieht - im Gegensatz zu den physiologisch kenntlichen und mit nachweisbarem Erbgang behafteten körperlichen Defekten anderer Tierarten.
Wir suchen übrigens immer noch vergeblich nach dem Passus über das Retriever-Wutsyndrom und die Epilepsie im Qualzuchtgutachten.

Politiker wollen nicht lesen.
Um das Konstrukt der Rasselisten populistisch nutzen zu können, lasen sie "Rassen" statt "Zuchtlinien".
Und sie überlasen geflissentlich die ausdrückliche Empfehlung des Qualzuchtgutachtens zur Hypertrophie des Aggressionsverhaltens:

Zitat:
 
"Empfehlung:
Da hypertrophes Aggressionsverhalten artgemäßes Sozialverhalten verhindert, worin sich eine Form des Leidens manifestiert, sind züchterische Maßnahmen zwingend (siehe Seite 14, Nr. IIa).
Für potentielle Zuchttiere ist ein Wesenstest zu fordern, in dem die Fähigkeiten zu sozialem Verhalten gegenüber Artgenossen nachzuweisen ist. Zuchtverbot für Tiere, die den Wesenstest nicht bestehen."

Quelle: Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen), Bundesinnenministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Seite 32

Von einem generellen Zuchtverbot, wie es für andere Tierrassen im Qualzuchtgutachten in toto ausgesprochen wird, ist hier seitens der Experten keine Rede.

Und der Wind bläst.

 

 

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