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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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* Jetzt - oder nie
* Was das Urteil des Bverwg aussagt * Wieviel von dieser Sorte Schwachsinn möchten Sie noch lesen? * Kommunen, Tierheime, Bürger: Schadensersatz fordern
* Butter bei die Fische:
was hat der Rechtsbruch den Steuerzahler gekostet?
* Laßt 14 Köpfe rollen * Landesrechnungshöfe * Bund der Steuerzahler * Und am 22. 09. wird gegrillt Jetzt - oder nie. Das Urteil des Bverfg zeigt eindeutig, dass seitens der Bundesländer und deren zuständiger Minister und Parlamente wissentlich und vorsätzlich Recht, und zwar verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, gebrochen wurden. Hundehalter waren der Testlauf - was mit uns möglich ist, kann auch auf andere beliebige Personengruppen erweitert werden. Legislative und Exekutive haben versagt, gerettet hat uns knapp die - noch - funktionierende Rechtsstaatlichkeit. Sie - als betroffener Hundehalter - wurden am 3.7. durch das Bverwg rehabilitiert. Jeder - als betroffener Bürger - wurde am 3.7. durch das Bverwg vor weiteren Freiheitsrechtsbeschränkungen geschützt. Sie können Sich jetzt aus lauter Freude besaufen. Und den Politikern weiter das Feld überlassen. Damit die ihren Schwachsinn jetzt in Gesetze statt in Verordnungen gießen, die wir dann wieder auf dem Rechtsweg angreifen dürfen. Oder Sie können - jetzt oder nie - ein Exempel statuieren. Sie können - jetzt oder nie - für die Demokratie eintreten. Sie können - jetzt oder nie - blödsinnige Folgegesetze verhindern. Indem Sie - jetzt oder nie - aktiv dafür sorgen, dass die Schändung unserer Verfassung durch die Politiker nicht folgenlos bleibt, nicht unter den Teppich gekehrt wird. Im folgenden werden wir zunächst das Urteil des Bverfg interpretieren, und Schlußfolgerungen daraus ziehen. Danach werden wir Ihnen Maßnahmen aufzeigen, mit denen wir die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen können. Es ist Ihre Entscheidung, wo Sie leben möchten. In einem demokratischen Staat - dann machen Sie bitte mit. Oder in einer verdammten Bananenrepublik, in der Gesetze in der Bildzeitung gemacht werden. 14 Minister weinen jetzt dicke Tränen auf ein leeres Blatt Papier. 14 Ministern haben ihre Parteifreunde ein weiteres Blatt untergeschoben, auf dem "Ich trete zurück." steht. Sorgen Sie - jetzt oder nie - dafür, dass diese 14 Rechtsbrecher diese Vorlage auch unterschreiben. SPD, CDU, GRÜNE, FDP - alle waren an diesem bundesweiten Rechtsbruch beteiligt. Am 22.09. wird gegrillt, nicht gewählt. Und vorher machen wir die Pappnasen fertig. 2 Jahre Wut, Zorn, Trauer, Kummer, tote Hunde - nehmen Sie Sich 2 Stunden Zeit für die Revanche. Was das Urteil des Bverwg aussagt 1. "Der Verordnungsgeber war ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, in der geschehenen Weise allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen." Klartext: Alle Bundesländer (exklusive Thüringen ohne Verordnung, Bayern mit Gesetz) haben Verordnungen erlassen, ohne dass sie durch den Gesetzgeber dazu ermächtigt waren. Alle diese 14 Bundesländer haben damit rechtswidrig gehandelt. Alle 14 zuständigen Minister haben sich des Rechtsbruchs schuldig gemacht. (Wie von uns bereits 2000 erwähnt). Alle diese 14 Hundeverordnungen sind nichtig. Alle Widersprüche und Klagen gegen diese 14 Hundeverordnungen sind rechtens. Alle Gebühren etc., die durch die rechtswidrigen Hundeverordnungen zustande kamen, sind rechtswidrig erhoben worden. Diesbezüglich entsteht ein Schadensersatzanspruch gegen die entsprechenden Bundesländer. Ganz besonders nichtig ist die Übertragung hoheitlicher Aufgabe auf private Dritte ohne entprechende Ermächtigung: Rechtswidrig war also in den entsprechenden Bundesländern (insbesondere Hessen und NRW) die Einsetzung privater Verhaltensüberprüfer, i.w. VDH-Gutachter. Auch dies war seit dem Urteil des OVG Münster seit 1997 bekannt und ist von uns seit 2000 angeführt worden. 2. "Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung." Klartext: Die Verordnungen müssen auf konkrete, nicht auf abstrakte Gefahren abstellen. (Wie von uns bereits 2000 erwähnt.) Damit ist jede Amtshandlung aufgrund einer abstrakten Gefahr nichtig. Jede Beschlagnahmung eines Hundes oder andere Amtshandlung aufgrund eines Gefahrenverdachtes bzgl. seiner Rasse ist rechtswidrig. Jede einzelne Beschlagnahmung der über 200 Hunde in Hamburg aufgrund bloßen Gefahrenverdachtes war rechtswidrig, und verstieß gegen die Eigentumsrechte des Halters. Dadurch entstehen Schadensersatzansprüche pro Hund für jeden Halter. Das gleiche gilt für alle den Hundehaltern durch die Verordnungen entstandenen Kosten, Gebühren etc. 3. "Trotz der Nichtigerklärung bleibt der notwendige Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren in Anbetracht der vorhandenen Mittel vor allem des Strafrechts und des allgemeinen Sicherheitsrechts gewahrt." Klartext: Die Hundeverordnungen waren überflüssig. Die im BGB verankerte Haftbarkeit des Tierhalters für die "unberechenbare Tiergefahr" sowie die weiteren Bestimmungen des Strafrechts (Körperverletzung etc.) und § 26 OBG reichen völlig aus, um etwaige Gefahren durch verantwortungslose Hundehalter und gefährliche Hunde abzuwenden. Genauso überflüssig sind also die anvisierten Hundegesetze. 4. "Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitsspähre - hier der Hundehalter - zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein." "Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach dem Gesagten nicht mehr an." Klartext: Falls irgendein begnadetes Landesparlament jetzt noch ein Hundegesetz verabschieden möchte, so muß dieses zwei Kriterien erfüllen: a) es muß rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen (dafür sind unsere Politiker erwiesenermaßen inkompetent) b) die Rasseliste muß den Deutschen Schäferhund beinhalten Letzteres scheitert praktisch an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand, wie schon das beklagte Land Niedersachsen am 03.07. in Berlin wortreich ausführte.
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politik/.html/156688.html
Dummheit ist aber hartleibig, es kann also trotzdem zu Hundegesetzen der Länder kommen.
Die legen wir dann ebenfalls in Schutt und
Asche.
Mit oder ohne Schäferhund.
Hannover (dpa) - Nach dem
Scheitern der niedersächsischen Kampfhundeverordnung vor dem
Bundesverwaltungsgericht will Agrarminister Uwe Bartels das Papier in
Gesetzesform gießen. Das Gericht scheine die Inhalte der Verordnung
nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten, sagte er der dpa.
Daher solle nach der Sommerpause aus der Verordnung ein Gesetz gemacht
werden. Das Berliner Bundesgericht hatte die Kampfhundeverordnung am
Abend für nichtig erklärt.
Butter bei die Fische: was hat der Rechtsbruch den
Steuerzahler gekostet?
Musterbrief: Absender Datum Auskunftserteilung Kosten Hundeverordnung bis 30.06.2002 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der gesetzlich verankerten Auskunfts- und Informationspflicht Ihrer Behörde bitte ich mit Fristsetzung bis zum 21.07.2002 um detaillierte Auskunft, welche Kosten in welcher Höhe durch die in Ihrem Bundesland im Jahr 2000 erlassene Hundeverordnung verursacht wurden. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift an folgende Adressen: Dr. Thomas Schäuble MdL (CDU) Innenministerium Baden-Württemberg Dorotheenstraße 6 70173 Stuttgart Senatsverwaltung für Inneres /Berlin Klosterstraße 47 10179 Berlin Telefax: + 49 30 9027-2880 Ministerium des Innern Volker Bouffier Friedrich-Ebert-Allee 12 65 185 Wiesbaden Telefax: (0611) 3531 766
Innennministerium
Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Gottfried Timm
19048 Schwerin Fax: 0385 565144 Niedersächsisches Innenministerium Minister Herr Heiner Bartling Lavesallee 6 30169 Hannover Fax: 0511/120-6550 Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Rheinland Pfalz
Ministerin für Inneres und Sport
Rheinland Pfalz 66119 Saarbrücken F +49 (0) 681-501-2234 Sächsisches Staatsministerium des Innern Staatsminister Dipl.-Ing. Horst Rasch 01095 Dresden Telefax: (03 51) 5 64-3049 Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt Minister Klaus-Jürgen Jeziorsky Halberstädter Straße 2 39112 Magdeburg Fax: 0391/ 567-5519
Laßt 14 Köpfe rollen
Musterbrief Absender Datum Rücktrittsforderung wegen Rechtsbruch und Verschwendung von Steuergeldern (Hundeverordnung Ihres Bundeslandes) Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Urteil vom 03.07.2002
hat das Bundesverwaltungsgericht Hundeverordnungen, die ohne
ausdrückliche Ermächtigung durch den Gesetzgeber an die Zugehörigkeit
von Hunden zu bestimmten Rassen anknüpfen, für nichtig erklärt.
Dies trifft auch für die in Ihrem Bundesland im Jahr 2000 erlassene Hundeverordnung zu. Zusätzlich wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass auch ohne Ihre Hundeverordnung ausreichende Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vorhanden sind, diese also überflüssig ist. Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich für Rücktritt und Amtsenthebung des zuständigen Ministers bzw. Senators Ihres Bundeslandes zu sorgen, der nicht nur die Rechte der deutschen Bürger mit Füßen getreten hat, sondern auch fortgesetzten Rechtsbruch, Diskriminierung, Volksverhetzung und die Verschwendung von Steuergeldern in exorbitanter Höhe zu verantworten hat, zu denen sich in Bälde noch Prozeßkosten und Schadensersatzleistungen addieren werden. Hochachtungsvoll Unterschrift an die folgenden Adressen: Staatsministerium
Baden-Württemberg Der Regierende Bürgermeister von
Berlin - Senatskanzlei Bürgermeister und Bürgermeister Dr.
Henning Scherf Ministerpräsident Mecklenburg
Vorpommern Ministerpräsident
Kurt Beck Ministerpräsident
Saarland Landesrechnungshöfe Rechnungshof Baden-Württemberg
Bund der Steuerzahler mit großer Betroffenheit habe ich der auf Ihrer Internetseite
befindlichen Schuldenuhr entnommen, dass die Staatsverschuldung in
Deutschland 1.236.005.410.082 Euro beträgt, der Schuldenzuwachs in
Deutschland einen Stand von 1.333 Euro pro Sekunde und die
Pro-Kopf-Verschuldung einen Stand von 15.043 Euro erreicht haben. Kaum einer hat gejubelt, weil allen 2 Jahre Elend wieder hoch gekommen sind. 2 Jahre Wut, Zorn, Trauer, Kummer, tote Hunde - nehmen Sie Sich 2 Stunden Zeit für die Revanche. Und am 22. September wird gegrillt, nicht gewählt. Oder, um es anders auszudrücken: FASS! VORAN!
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