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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* Jetzt - oder nie
* Was das Urteil des Bverwg aussagt
* Wieviel von dieser Sorte Schwachsinn möchten Sie noch lesen?
* Kommunen, Tierheime, Bürger: Schadensersatz fordern
* Butter bei die Fische: was hat der Rechtsbruch den Steuerzahler gekostet?
* Laßt 14 Köpfe rollen
* Landesrechnungshöfe
* Bund der Steuerzahler
* Und am 22. 09. wird gegrillt

 


Jetzt - oder nie.

Das Urteil des Bverfg zeigt eindeutig, dass seitens der Bundesländer und deren zuständiger Minister und Parlamente wissentlich und vorsätzlich Recht, und zwar verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, gebrochen wurden.
Hundehalter waren der Testlauf - was mit uns möglich ist, kann auch auf andere beliebige Personengruppen erweitert werden.

Legislative und Exekutive haben versagt, gerettet hat uns knapp die - noch - funktionierende Rechtsstaatlichkeit.

Sie - als betroffener Hundehalter - wurden am 3.7. durch das Bverwg rehabilitiert.
Jeder - als betroffener Bürger - wurde am 3.7. durch das Bverwg vor weiteren Freiheitsrechtsbeschränkungen geschützt. 

Sie können Sich jetzt aus lauter Freude besaufen.
Und den Politikern weiter das Feld überlassen.
Damit die ihren Schwachsinn jetzt in Gesetze statt in Verordnungen gießen, die wir dann wieder auf dem Rechtsweg angreifen dürfen.

Oder Sie können - jetzt oder nie -  ein Exempel statuieren.
Sie können - jetzt oder nie - für die Demokratie eintreten.
Sie können - jetzt oder nie - blödsinnige Folgegesetze verhindern.

Indem Sie - jetzt oder nie - aktiv dafür sorgen, dass die Schändung unserer Verfassung durch die Politiker nicht folgenlos bleibt, nicht unter den Teppich gekehrt wird.

Im folgenden werden wir zunächst das Urteil des Bverfg interpretieren, und Schlußfolgerungen daraus ziehen.
Danach werden wir Ihnen Maßnahmen aufzeigen, mit denen wir die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen können.

Es ist Ihre Entscheidung, wo Sie leben möchten.
In einem demokratischen Staat - dann machen Sie bitte mit.
Oder in einer verdammten Bananenrepublik, in der Gesetze in der Bildzeitung gemacht werden.

14 Minister weinen jetzt dicke Tränen auf ein leeres Blatt Papier.
14 Ministern haben ihre Parteifreunde ein weiteres Blatt untergeschoben, auf dem "Ich trete zurück." steht.
Sorgen Sie - jetzt oder nie - dafür, dass diese 14 Rechtsbrecher diese Vorlage auch unterschreiben.

SPD, CDU, GRÜNE, FDP - alle waren an diesem bundesweiten Rechtsbruch beteiligt.
Am 22.09. wird gegrillt, nicht gewählt.
Und vorher machen wir die Pappnasen fertig.

2 Jahre Wut, Zorn, Trauer, Kummer, tote Hunde
- nehmen Sie Sich 2 Stunden Zeit für die Revanche.

 


Was das Urteil des Bverwg aussagt

1. "Der Verordnungsgeber war ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, in der geschehenen Weise allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen."

Klartext:
Alle Bundesländer (exklusive Thüringen ohne Verordnung, Bayern mit Gesetz) haben Verordnungen erlassen, ohne dass sie durch den Gesetzgeber dazu ermächtigt waren.
Alle diese 14 Bundesländer haben damit rechtswidrig gehandelt.
Alle 14 zuständigen Minister haben sich des Rechtsbruchs schuldig gemacht.
(Wie von uns bereits 2000 erwähnt).
Alle diese 14 Hundeverordnungen sind nichtig.
Alle Widersprüche und Klagen gegen diese 14 Hundeverordnungen sind rechtens.
Alle Gebühren etc., die durch die rechtswidrigen Hundeverordnungen zustande kamen, sind rechtswidrig erhoben worden.
Diesbezüglich entsteht ein Schadensersatzanspruch gegen die entsprechenden Bundesländer.
Ganz besonders nichtig ist die Übertragung hoheitlicher Aufgabe auf private Dritte ohne entprechende Ermächtigung:
Rechtswidrig war also in den entsprechenden Bundesländern (insbesondere Hessen und NRW) die Einsetzung privater Verhaltensüberprüfer, i.w. VDH-Gutachter.
Auch dies war seit dem Urteil des OVG Münster seit 1997 bekannt und ist von uns seit 2000 angeführt worden.

2. "Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung."

Klartext:
Die Verordnungen müssen auf konkrete, nicht auf abstrakte Gefahren abstellen.
(Wie von uns bereits 2000 erwähnt.)
Damit ist jede Amtshandlung aufgrund einer abstrakten Gefahr nichtig.
Jede Beschlagnahmung eines Hundes oder andere Amtshandlung aufgrund eines Gefahrenverdachtes bzgl. seiner Rasse ist rechtswidrig.
Jede einzelne Beschlagnahmung der über 200 Hunde in Hamburg aufgrund bloßen Gefahrenverdachtes war rechtswidrig, und verstieß gegen die Eigentumsrechte des Halters.
Dadurch entstehen Schadensersatzansprüche pro Hund für jeden Halter.
Das gleiche gilt für alle den Hundehaltern durch die Verordnungen entstandenen Kosten, Gebühren etc.


3. "Trotz der Nichtigerklärung bleibt der notwendige Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren in Anbetracht der vorhandenen Mittel vor allem des Strafrechts und des allgemeinen Sicherheitsrechts gewahrt."

Klartext:
Die Hundeverordnungen waren überflüssig.
Die im BGB verankerte Haftbarkeit des Tierhalters für die "unberechenbare Tiergefahr" sowie die weiteren Bestimmungen des Strafrechts (Körperverletzung etc.) und § 26 OBG reichen völlig aus, um etwaige Gefahren durch verantwortungslose Hundehalter und gefährliche Hunde abzuwenden.
Genauso überflüssig sind also die anvisierten Hundegesetze.

4. "Vielmehr müssen Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitsspähre - hier der Hundehalter - zum Zweck der Gefahrenvorsorge nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein."
"Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, kam es für die Revisionsentscheidungen nach  dem Gesagten nicht mehr an."

Klartext:
Falls irgendein begnadetes Landesparlament jetzt noch ein Hundegesetz verabschieden möchte, so muß dieses zwei Kriterien erfüllen:
a) es muß rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen (dafür sind unsere Politiker erwiesenermaßen inkompetent)
b) die Rasseliste muß den Deutschen Schäferhund beinhalten
Letzteres scheitert praktisch an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand, wie schon das beklagte Land Niedersachsen am 03.07. in Berlin wortreich ausführte.
http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/politik/.html/156688.html

Dummheit ist aber hartleibig, es kann also trotzdem zu Hundegesetzen der Länder kommen.
Die legen wir dann ebenfalls in Schutt und Asche.
Mit oder ohne Schäferhund.

 


Wieviel von dieser Sorte Schwachsinn möchten Sie noch lesen?

Bartels will Kampfhundeverordnung in Gesetz gießen

Hannover (dpa) - Nach dem Scheitern der niedersächsischen Kampfhundeverordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht will Agrarminister Uwe Bartels das Papier in Gesetzesform gießen. Das Gericht scheine die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten, sagte er der dpa. Daher solle nach der Sommerpause aus der Verordnung ein Gesetz gemacht werden. Das Berliner Bundesgericht hatte die Kampfhundeverordnung am Abend für nichtig erklärt.
http://www.morgenweb.de/aktuell/newsticker/detail/iptc-hfk-20020703-181-dpa_2276500.html

Nichts mehr?
Dann stopfen Sie ihnen endlich das Maul.



Kommunen, Tierheime, Bürger: Schadensersatz fordern

Die Hundeverordnungen der 14 Bundesländer waren rechtswidrig.
Ergo besteht ein Schadensersatzanspruch.

Tierheime, die für 150.000 DM Zwinger anbauen mußten, sollen nicht rumheulen, sondern einen Anwalt aufsuchen und ihr Geld zurück fordern.
Und immer dran denken: Wer Mitgliedsbeiträge und Spenden für Zwecke ausgibt, für die andere (hier: das Land) rechtlich zuständig sind, schädigt nicht nur den Verein, sondern setzt sich auch unnötig dem Vorwurf der Untreue aus und riskiert seine Gemeinnützigkeit. 

Kommunen, die Schwimmbäder und Theater blutenden Herzens geschlossen haben, aber Steuergelder für Kampfhunde verschwenden mußten, sollten sich ebenfalls um anwaltlichen Rat bemühen.
Herr Oberbürgermeister Schramma, die LHV NRW hat die Stadt Köln bis Januar 2002 1,3 Mio. Euro gekostet.
Dieses Geld fehlt in den Kölner Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern.
Sind Sie Manns genug, Herr Schramma, die 1,3 Mio. vom Land NRW zurückzufordern?

Bürger, die gegen Gebühren für Wesensteste etc. Widerspruch eingelegt haben, sind auf der sicheren Seite.
Ebenso das Tierheim, das gegen jeden Gebührenbescheid für eine Wesenstest eines Tierheimhundes Widerspruch eingelegt hat, und die Präzedenzklage schon vor dem VG hat.
Wenn Grüll über DM 100 fällt - dann kann das auch Höhn. 
Wer gepennt hat, oder zu bequem bzw. nicht couragiert genug war, den bestraft jetzt das Leben.

Alle Hamburger, denen der Hund beschlagnahmt wurde - wenden Sie Sich an einen Anwalt.
U.E. stehen Ihnen zwischen 2.000 und 4.000 Euro Schadensersatz zu.

Anwaltsadressen erhalten Sie notfalls über uns:
info@maulkorbzwang.de

 


 
Butter bei die Fische: was hat der Rechtsbruch den Steuerzahler gekostet?

Musterbrief:

Absender

Datum

Auskunftserteilung Kosten Hundeverordnung bis 30.06.2002

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der gesetzlich verankerten Auskunfts- und Informationspflicht Ihrer Behörde bitte ich mit Fristsetzung bis zum 21.07.2002 um detaillierte Auskunft, welche Kosten in welcher Höhe durch die in Ihrem Bundesland im Jahr 2000 erlassene Hundeverordnung verursacht wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

an folgende Adressen:

Dr. Thomas Schäuble MdL (CDU)
Innenministerium Baden-Württemberg
Dorotheenstraße 6
70173 Stuttgart

Senatsverwaltung für Inneres /Berlin
Klosterstraße 47
10179 Berlin
Telefax: + 49 30 9027-2880

 

Ministerium des Innern
des Landes Brandenburg

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Fax. (0331) 866-2666

Senator des Inneren Bremen
Dr. Kuno Böse

Postfach 101540
D-28015 Bremen 
Fax: 0421/361-10551 

Senator für Inneres Hamburg
Ronald Barnabas Schill
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fax 040-42831-2403

Minister des Innern und für Sport
Volker Bouffier
Friedrich-Ebert-Allee 12
65 185 Wiesbaden
Telefax: (0611) 3531 766 
 

Innennministerium Mecklenburg-Vorpommern
Dr. Gottfried Timm
19048 Schwerin
Fax: 0385 565144

Niedersächsisches Innenministerium
Minister
Herr Heiner  Bartling

Lavesallee 6
30169 Hannover
Fax: 0511/120-6550

 

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
Bärbel Höhn
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Fax: +49 (0211) 4566 - 388

 

Walter Zuber
Staatsminister des Innern und für Sport

Rheinland Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Fax: +49 (6131) 16-4666

 

Ministerin für Inneres und Sport Rheinland Pfalz
Annegret Kramp-Karrenbauer
Franz-Josef-Röder-Straße 21
66119 Saarbrücken 
F +49 (0) 681-501-2234   

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Staatsminister Dipl.-Ing. Horst Rasch
01095 Dresden
Telefax: (03 51) 5 64-3049 
 
Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt
Minister Klaus-Jürgen Jeziorsky
Halberstädter Straße 2
39112 Magdeburg
Fax: 0391/ 567-5519
 

Innenministerium Schleswig Holstein
Minister Klaus Buß
Postfach 7125,
24171 Kiel
Fax: 0431/988-3003


 

Laßt 14 Köpfe rollen

Musterbrief

Absender

Datum

Rücktrittsforderung wegen Rechtsbruch und Verschwendung von Steuergeldern
(Hundeverordnung Ihres Bundeslandes)

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit Urteil vom 03.07.2002 hat das Bundesverwaltungsgericht Hundeverordnungen, die ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Gesetzgeber an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anknüpfen, für nichtig erklärt.
Dies trifft auch für die in Ihrem Bundesland im Jahr 2000 erlassene Hundeverordnung zu.
Zusätzlich wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass auch ohne Ihre Hundeverordnung ausreichende Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vorhanden sind, diese also überflüssig ist.
Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich für Rücktritt und Amtsenthebung des zuständigen Ministers bzw. Senators Ihres Bundeslandes zu sorgen, der nicht nur die Rechte der deutschen Bürger mit Füßen getreten hat, sondern auch fortgesetzten Rechtsbruch, Diskriminierung, Volksverhetzung und die Verschwendung von Steuergeldern in exorbitanter Höhe zu verantworten hat, zu denen sich in Bälde noch Prozeßkosten und Schadensersatzleistungen addieren werden.

Hochachtungsvoll

Unterschrift

an die folgenden Adressen:

Staatsministerium Baden-Württemberg
Herrn Erwin Teufel
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart
Telefon 0049 / 711 / 2153-0

Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Rathausstraße 15
10173 Berlin

Bürgerbüro des Ministerpräsidenten von Brandenburg
Matthias Platzeck
Postfach 60 10 51
14410 Potsdam

Bürgermeister und Bürgermeister Dr. Henning Scherf
Postfach 101540
D-28015 Bremen 
Fax: 0421/361-10551 

Erster Bürgermeister und Präsident des Senats
Ole von Beust
Senatskanzlei
Rathausmarkt 1
20095 Hamburg
Fax 040-42831-2403

Hessischer Ministerpräsident Roland Koch
Hessische Staatskanzlei

Bierstadter Straße 2
65 189 Wiesbaden
Telefax: (0611) 32 37 08

Ministerpräsident Mecklenburg Vorpommern
Dr. Harald Ringstorff
Staatskanzlei
19048 Schwerin
Fax: 0385 565144

Ministerpräsident  Niedersachsen
Sigmar Gabriel
Lavesallee 6
30169 Hannover
Fax: 0511/120-6550

Ministerpräsident NRW
Wolfgang Clement
Stadttor
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/837 01

Ministerpräsident Kurt Beck
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Fax: +49 (6131) 16-4666

Ministerpräsident Saarland
Peter Müller
Am Ludwigsplatz14
66117 Saarbrücken 
F +49 (0)681 501 1159   

Ministerpräsident Sachsen
Prof. Dr. Georg Milbradt
01095 Dresden
Telefax: (03 51) 5 64-1309

Ministerpräsident Sachsen-Anhalt
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer
Domplatz 4
39104 Magdeburg
Fax: 0391/ 567-6677, 567-6667

Ministerpräsidentin Schleswig Holstein
Heide Simonis

Postfach 7122
24171 Kiel
Fax: 0431/988-1977

Und Sie, Herr Beckstein (Stichwort "Volltrottel"), kriegen wir auch noch.
Sie haben mit Breitsamer und Konsorten den ganzen Mist in Bayern 1992 ausgebrütet.

 


Landesrechnungshöfe

Musterbrief

Absender

Datum

Bitte um Aufnahme von Ermittlungen wegen rechtswidriger Verwendung und Verschwendung von Steuergeldern

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil vom 03.07.2002 hat das Bundesverwaltungsgericht Hundeverordnungen, die ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Gesetzgeber an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anknüpfen, für nichtig erklärt.
Dies trifft auch für die in Ihrem Bundesland im Jahr 2000 erlassene Hundeverordnung zu.
Zusätzlich wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass auch ohne die Hundeverordnung ausreichende Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vorhanden sind, diese also überflüssig ist.
Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich Ermittlungen und Prüfungen über die für Umsetzung und Durchsetzung der rechtswidrigen Hundeverordnung seitens der Landesregierung und der zuständigen Ministerien und Behörden verschwendeten Steuergelder aufzunehmen, und diese rechtswidrige und unnötige Verwendung staatlichen Eigentums entsprechend zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

an die folgenden Landesrechnungshöfe

Rechnungshof Baden-Württemberg
Postfach 11 11 52
76061 Karlsruhe 
Fax: 0721/9 26-21 73

Rechnungshof von Berlin
Knesebeckstraße 59/60
10719 Berlin
Fax: 030/8 82 46 41

Landesrechnungshof Brandenburg
Dortustraße 30 - 34
14467 Potsdam
Fax: 0331/8 66 85 18

Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen

Kohlhökerstraße 29
28203 Bremen
Fax: 0421/3 61-39 10

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg

Gänsemarkt 36
20354 Hamburg
Fax: 040/428 23 - 1538

Hessischer Rechnungshof
Eschollbrückerstraße 27
64295 Darmstadt
Fax: 06151/381-201

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Mühlentwiete 4
19059 Schwerin
Fax: 0395/4 22 54 85

Niedersächsischer Landesrechnungshof
Laubaner Straße 1
31139 Hildesheim
Fax: 05121/93 86 00

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Konrad-Adenauer-Platz 13
40210 Düsseldorf
Fax: 0211/3 89 63 67

Rechnungshof des Saarlandes

Postfach 10 24 62
66024 Saarbrücken
Fax: 0681/5 01 57 99

Sächsischer Rechnungshof
Postfach 10 10 50
04010 Leipzig
Fax: 0341/2 55 61 20

Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Kavalierstraße 31
06844 Dessau
Fax: 0340/2 51 01 10

Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
Postfach 31 80
24030 Kiel
Fax: 0431/6641-438

 

 


 

Bund der Steuerzahler

Absender


Präsidium des Bundes der Steuerzahler
Adolfsallee 22
65185 Wiesbaden
Fax: 0611/9913314

Datum

Bitte um Beachtung der folgenden exorbitanten und rechtswidrigen Verschwendung von Steuergeldern

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Betroffenheit habe ich der auf Ihrer Internetseite befindlichen Schuldenuhr entnommen, dass die Staatsverschuldung in Deutschland 1.236.005.410.082 Euro beträgt, der Schuldenzuwachs in Deutschland einen Stand von 1.333 Euro pro Sekunde und die Pro-Kopf-Verschuldung einen Stand von 15.043 Euro erreicht haben.

Ich bitte Sie deshalb, Sich einer bundesweiten Verschwendung von Steuergeldern anzunehmen, die in den letzten beiden Jahren statt gefunden hat und bis heute unverändert andauert.

Mit Urteil vom 03.07.2002 hat das Bundesverwaltungsgericht Hundeverordnungen, die ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Gesetzgeber an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anknüpfen, für nichtig erklärt.
Dies trifft für alle 14 im Jahr 2000 erlassenen Hundeverordnungen der Bundesländer zu.
Zusätzlich wies das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass auch ohne Hundeverordnungen ausreichende Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vorhanden sind, diese also überflüssig sind.

Diese Rechts- und Sachlage war den zuständigen Politikern und Behörden bekannt, und sie wurden diesbezüglich auch immer wieder ermahnt. In den meisten Fällen wälzten sie die Kosten ihrer unsinnigen und rechtswidrigen Verordnungen einfach auch die Kommunen ab.

Allein die Stadt Köln beziffert die Kosten für die Umsetzung der Landeshundeverordnung NRW auf 1,3 Mio. Euro bis zum Januar 2002.

Für eine Weiterführung und Umsetzung dieser Informationen wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift 

 



Kaum einer hat gejubelt,
weil allen 2 Jahre Elend wieder hoch gekommen sind.

2 Jahre Wut, Zorn, Trauer, Kummer, tote Hunde
- nehmen Sie Sich 2 Stunden Zeit für die Revanche.


Und am 22. September wird gegrillt, nicht gewählt.

Oder, um es anders auszudrücken:

FASS!
VORAN!

 

 

 

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Kaum einer hat gejubelt,
weil allen 2 Jahre Elend wieder hoch gekommen sind.

2 Jahre Wut, Zorn, Trauer, Kummer, tote Hunde
- nehmen Sie Sich 2 Stunden Zeit für die Revanche.


Und am 22. September wird gegrillt, nicht gewählt.

Oder, um es anders auszudrücken:

FASS!
VORAN!

 

 

 

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