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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Gästebuch von Herrn Uwe Bartels. 

* Grüne fordern bundesweit einheitliche Kampfhunde-Regelung

* Verhaltensforscherin zu Wesenstests

* Nach dem Kampfhunde-Urteil müssen die Länder nachsitzen

* "Leinen los!" bei Kampfhundebesitzern - Angst bei Eltern wächst
 


Gästebuch von Herrn Uwe Bartels.  http://www.niedersachsen.de/scripts/ministeriumsgaeste.asp?Ministerium=ML

Er freut sich über nette Zuschriften!


Grüne fordern bundesweit einheitliche Kampfhunde-Regelung

Berlin (dpa) - Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur niedersächsischen Kampfhundeverordnung ist nach Ansicht des Grünen- Politikers Cem Özdemir auf "Uneinsichtigkeit" und "Kleinstaaterei" der Länder zurückzuführen. "Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die 16 Bundesländer jeweils eigene Regelungen über gefährliche Hunde erlassen haben", sagte Özdemir am Donnerstag in Berlin. Viele Länder hätten sich mit Verordnungen begnügt, statt dieses Thema gesetzlich zu regeln. Eine bundesweit einheitliche Regelung für den Umgang mit gefährlichen Hunden müsse nun zügig erfolgen, forderte Özdemir.

©dpa

AW-Kommentar: Hoffentlich erstickt der und das GRUENE P.....  mal an seinem/ihrem mangelndem Denkvermögen in Ihren Reihen.


Nur wenige Hunde auffällig‘

Verhaltensforscherin zu Wesenstests

Die bisherige Praxis von Wesenstests für Hunde bestimmter Rassen führt zu Stigmatisierungen. Das meint die Kieler Tierärztin und Verhaltensforscherin Dorit Feddersen-Petersen.

Von Olaf Reichert

Frage: Seit fast zwei Jahren gibt es Wesenstests für so genannte Kampfhunde. Welche Erkenntnisse haben Sie?

Feddersen: Eine wissenschaftliche Auswertung der bislang abgeschlossenen Tests ist nach meiner Kenntnis noch nirgendwo erfolgt. Aber überall bietet sich eine ähnliche Tendenz: Von den bislang getesteten Hunden der Kategorie 1 ist nur ein geringer Prozentsatz auffällig geworden. Eigene Erfahrungen unterstreichen, dass sich die Aggressivität von Hunden nicht an der Rasse festmachen lässt. Auch wenn argumentiert wird, dass die Besitzer der gut lenkbaren Hunde verantwortungsbewusst sind, was übrigens stimmt, so belegt dieses auch, dass es keine rassebedingte erhöhte Gefährlichkeit gibt.

Frage: Wenn Aggressivität nicht mit der Rasse zusammenhängt, was bedeutet das für die Zukunft der Tests?

Feddersen: Die derzeitige Praxis des Wesenstests führt zu Stigmatisierungen von Hunden bestimmter Rassen und ihrer Halter. Ich würde es begrüßen, wenn das Verhalten eines jeden Hundes wichtiges Kriterium der Zuchtauswahl werden würde. Parallel dazu sollte die Sachkunde des Züchters getestet werden.

Frage: Wie sollte man mit Hunden umgehen, die Auffälligkeiten zeigen?

Feddersen: Hier ist ein Wesenstest sinnvoll. Genauso wichtig wäre es, den Halter in die Pflicht zu nehmen. In Extremfällen sollte ein generelles Tierhaltungsverbot ausgesprochen werden. Bestehende Gesetze ermöglichen das. Die Behörden sind hier gefordert.

 

Nach dem Kampfhunde-Urteil müssen die Länder nachsitzen

Von Wolfgang Janisch, dpa =

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Kampfhundeverordnung gekippt, doch das Bundesland dürfte dennoch nicht zum Pilgerort für zwielichtige Hundehalter werden. Die Regierung hat bereits eine gesetzliche Regelung angekündigt, andere Bundesländer wollen nachziehen. Und die Berliner Richter haben wenig Zweifel daran gelassen, dass ein Kampfhundeverbot durchaus zulässig sein kann - sofern es in einem vom Parlament beschlossenen Gesetz steht.


Das Urteil wendet sich nämlich weniger dagegen, dass Verbot und Maulkorbzwang für bestimmte, als gefährlich eingestufte Rassen vorgesehen sind. Es ist vielmehr ein Lehrstück in Sachen Gewaltenteilung - und verpflichtet die Länder zum Nachsitzen. Denn eine Verordnung ist zwar der einfache, aber demokratisch nicht ganz so abgesicherte Weg, etwas zu regeln: Sie wird von der Regierung erlassen und muss nicht - wie das Gesetz - den mühsamen Weg durchs parlamentarische Verfahren im Landtag nehmen. Wenn eine Verordnung aber in die Rechte Betroffener eingreift, wie etwa der Hundehalter, dann muss eine ausreichende gesetzlichen Grundlage her, also ein Votum des gewählten Parlaments.


Niedersachsen hatte sein Regelwerk auf das allgemeine Polizeigesetz gestützt, dass die Behörden zur Abwehr von "Gefahren" für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ermächtigt. Das aber reicht nicht, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Denn ob bereits von bestimmten Hunderassen eine "Gefahr" ausgeht, sei wissenschaftlich umstritten - bisher bestehe nur ein "Verdacht", dass zum Beispiel Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier
besonders gefährlich seien. Andere Experten messen Erziehung und Sachkunde des Halters einen maßgeblichen Einfluss auf die Aggressivität des Tiers bei. Deshalb, so das Gericht, reicht die Gefahrenklausel im Polizeirecht nicht als Grundlage für die Rasselisten aus.


Praktisch heißt dies für die Länder folgendes: Sie könnten nun gesetzlich festlegen, dass es für ein Verbot des Haltens und Züchtens bestimmter Hunderassen schon ausreicht, wenn konkrete Anhaltspunkte für deren besondere Gefährlichkeit bestehen. Damit würde ein wissenschaftlich begründeter Verdacht einer erhöhten Aggressivität dieser Rassen ein Verbot rechtfertigen - es sei denn, jemand weist nach, dass Dobermann und Pit Bull im Grunde ein ähnlich harmloses Gemüt haben wie Bobtail und Cocker Spaniel. Eine Hand voll Paragrafen würde wohl ausreichen, und die Länder könnten ihre Verordnungen weitgehend stehen lassen - gestützt auf das neue Gesetz.


Freilich werden die Tierfreunde auch weiterhin vor Gericht um ihre umstrittenen Hunde kämpfen. Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Beschwerden gegen Kampfhundeverordnungen anhängig, mit einer Entscheidung ist jedoch nicht in naher Zukunft zu rechnen. Sobald jedoch die Länder besondere Kampfhund-Gesetze erlassen haben, dürfte es für die Hundehalter ungleich schwieriger werden. Bei Überprüfung der Gesetze werden die Richter die widerstreitenden Grundrechte auf die Waagschale legen: die Freiheit, Hunde zu halten, und den Schutz von Leben und Gesundheit. Was schwerer wiegt, ist leicht auszurechnen.

©dpa

041556 Jul 02


"Leinen los!" bei Kampfhundebesitzern - Angst bei Eltern wächst

Von Carola Große-Wilde und Kirsten Witzig, dpa

Hannover (dpa) - 8.00 Uhr morgens auf einer Hundewiese in der Nähe des Kinderkrankenhauses Auf der Bult in Hannover. Die niedersächsische Kampfhundeverordnung, die bisher Maulkorb und Leinenzwang für gefährliche Hunde vorsieht, wurde wenige Stunden zuvor von Bundesrichtern gekippt.


Sichtlich erleichtert blickt Sotirius Iliaskos auf seinen Hund Spike. "Dann muss er nun wohl keinen Maulkorb mehr tragen", meint er und streichelt den weißen Pitbull. Eigentlich habe er mit seinem Vierbeiner demnächst zum Wesenstest gehen wollen, doch das wolle er sich jetzt noch einmal überlegen. "Es ist ohnehin Unsinn, bestimmte Rassen als Kampfhunde zu bezeichnen. Wenn ein Tier aggressiv ist, liegt es meistens am Halter", meint der 23-Jährige.


"Jedes Tier kann aggressiv werden, wenn es dazu gemacht oder gezüchtet wird", sagt Hundebesitzerin Brigitta Fischer. "Viel wichtiger ist es doch, durch schärfere Kontrollen und beispielsweise einen Führerschein für Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass der Mensch auch in der Lage ist, ein Tier zu halten, und es nicht als Waffe missbraucht", betont die 58-Jährige.


Beim Deutschen Kinderschutzbund und besorgten Eltern herrscht dagegen blankes Entsetzen. "Dass Kampfhunde jetzt wieder ohne Maulkorb herumlaufen können, finde ich unverantwortlich. Ich habe schließlich eine Tochter", sagt Britta Vargas aus Hannover. Hartmut Macke hält eine Lösung in Richtung Hundeführerschein für besser als ein generelles Verbot von Kampfhunden. "Nicht die Hunde sind gefährlich, sondern ihre Besitzer", meint der Vater von drei Kindern. Die Verordnung sei inhaltlich richtig gewesen, meint Oleg Hammling vom Kinderschutzbund. "Zahlreiche Zwischenfälle mit Kampfhunden haben bewiesen, dass diese Hunderassen besonders gefährlich sind." Jetzt werde die Gefahr für Kinder durch Hunde wieder steigen.


Beim Veterinäramt, das die Kampfhundeverordnung bisher überprüfen  musste, herrscht zunächst Ratlosigkeit. Jetzt könne man nur noch nach dem Gefahrenabwehrgesetz vorgehen - wenn der Kampfhund jemanden beißt oder einen anderen Hund anspringt. Heiko Schwarzfeld vom Tierschutzverein Hannover befürchtet einen Ansturm auf die Tierheime
durch Leute, die ihre Hunde wiederhaben wollen. "Die haben sich ihres Tieres billig entledigt; wenn die Luft rein ist, kommen sie wieder und wollen den Hund zurück haben."

©dpa

041553 Jul 02


AW-Kommentar: Wenn ich diese gequirlte Scheis.. da wieder lese in den letzten Beiden Artikeln und vom Bartels - frag ich mich was bei denen in der Birne ist? Luft oder totales Vakuum?

 

 

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els - frag ich mich was bei denen in der Birne ist? Luft oder totales Vakuum?

 

 

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