Gästebuch von Herrn Uwe Bartels.
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Er freut sich über nette
Zuschriften!
Grüne fordern bundesweit einheitliche Kampfhunde-Regelung
Berlin (dpa) - Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur
niedersächsischen Kampfhundeverordnung ist nach Ansicht des Grünen-
Politikers Cem Özdemir auf "Uneinsichtigkeit" und "Kleinstaaterei" der
Länder zurückzuführen. "Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass die 16
Bundesländer jeweils eigene Regelungen über gefährliche Hunde erlassen
haben", sagte Özdemir am Donnerstag in Berlin. Viele Länder hätten sich
mit Verordnungen begnügt, statt dieses Thema gesetzlich zu regeln. Eine
bundesweit einheitliche Regelung für den Umgang mit gefährlichen Hunden
müsse nun zügig erfolgen, forderte Özdemir.
©dpa
AW-Kommentar: Hoffentlich erstickt der und das
GRUENE P..... mal an seinem/ihrem mangelndem Denkvermögen in Ihren
Reihen.
Nach dem Kampfhunde-Urteil müssen die Länder nachsitzen
Von Wolfgang Janisch, dpa =
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische
Kampfhundeverordnung gekippt, doch das Bundesland dürfte dennoch nicht
zum Pilgerort für zwielichtige Hundehalter werden. Die Regierung hat
bereits eine gesetzliche Regelung angekündigt, andere Bundesländer wollen
nachziehen. Und die Berliner Richter haben wenig Zweifel daran gelassen,
dass ein Kampfhundeverbot durchaus zulässig sein kann - sofern es in einem
vom Parlament beschlossenen Gesetz steht.
Das Urteil wendet sich nämlich weniger dagegen, dass Verbot und
Maulkorbzwang für bestimmte, als gefährlich eingestufte Rassen vorgesehen
sind. Es ist vielmehr ein Lehrstück in Sachen Gewaltenteilung - und
verpflichtet die Länder zum Nachsitzen. Denn eine Verordnung ist zwar der
einfache, aber demokratisch nicht ganz so abgesicherte Weg, etwas zu
regeln: Sie wird von der Regierung erlassen und muss nicht - wie das
Gesetz - den mühsamen Weg durchs parlamentarische Verfahren im Landtag
nehmen. Wenn eine Verordnung aber in die Rechte Betroffener eingreift, wie
etwa der Hundehalter, dann muss eine ausreichende gesetzlichen Grundlage
her, also ein Votum des gewählten Parlaments.
Niedersachsen hatte sein Regelwerk auf das allgemeine Polizeigesetz
gestützt, dass die Behörden zur Abwehr von "Gefahren" für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung ermächtigt. Das aber reicht nicht, sagt das
Bundesverwaltungsgericht. Denn ob bereits von bestimmten Hunderassen eine
"Gefahr" ausgeht, sei wissenschaftlich umstritten - bisher bestehe nur ein
"Verdacht", dass zum Beispiel Bullterrier, American Staffordshire Terrier
und Pit Bull Terrier
besonders gefährlich seien. Andere Experten messen Erziehung und Sachkunde
des Halters einen maßgeblichen Einfluss auf die Aggressivität des Tiers
bei. Deshalb, so das Gericht, reicht die Gefahrenklausel im Polizeirecht
nicht als Grundlage für die Rasselisten aus.
Praktisch heißt dies für die Länder folgendes: Sie könnten nun gesetzlich
festlegen, dass es für ein Verbot des Haltens und Züchtens bestimmter
Hunderassen schon ausreicht, wenn konkrete Anhaltspunkte für deren
besondere Gefährlichkeit bestehen. Damit würde ein wissenschaftlich
begründeter Verdacht einer erhöhten Aggressivität dieser Rassen ein Verbot
rechtfertigen - es sei denn, jemand weist nach, dass Dobermann und Pit
Bull im Grunde ein ähnlich harmloses Gemüt haben wie Bobtail und Cocker
Spaniel. Eine Hand voll Paragrafen würde wohl ausreichen, und die Länder
könnten ihre Verordnungen weitgehend stehen lassen - gestützt auf das neue
Gesetz.
Freilich werden die Tierfreunde auch weiterhin vor Gericht um ihre
umstrittenen Hunde kämpfen. Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere
Beschwerden gegen Kampfhundeverordnungen anhängig, mit einer Entscheidung
ist jedoch nicht in naher Zukunft zu rechnen. Sobald jedoch die Länder
besondere Kampfhund-Gesetze erlassen haben, dürfte es für die Hundehalter
ungleich schwieriger werden. Bei Überprüfung der Gesetze werden die
Richter die widerstreitenden Grundrechte auf die Waagschale legen: die
Freiheit, Hunde zu halten, und den Schutz von Leben und Gesundheit. Was
schwerer wiegt, ist leicht auszurechnen.
©dpa
041556 Jul 02
"Leinen los!" bei Kampfhundebesitzern - Angst bei
Eltern wächst
Von Carola Große-Wilde und Kirsten Witzig, dpa
Hannover (dpa) - 8.00 Uhr morgens auf einer Hundewiese in der Nähe des
Kinderkrankenhauses Auf der Bult in Hannover. Die niedersächsische
Kampfhundeverordnung, die bisher Maulkorb und Leinenzwang für gefährliche
Hunde vorsieht, wurde wenige Stunden zuvor von Bundesrichtern gekippt.
Sichtlich erleichtert blickt Sotirius Iliaskos auf seinen Hund Spike.
"Dann muss er nun wohl keinen Maulkorb mehr tragen", meint er und
streichelt den weißen Pitbull. Eigentlich habe er mit seinem Vierbeiner
demnächst zum Wesenstest gehen wollen, doch das wolle er sich jetzt noch
einmal überlegen. "Es ist ohnehin Unsinn, bestimmte Rassen als Kampfhunde
zu bezeichnen. Wenn ein Tier aggressiv ist, liegt es meistens am Halter",
meint der 23-Jährige.
"Jedes Tier kann aggressiv werden, wenn es dazu gemacht oder gezüchtet
wird", sagt Hundebesitzerin Brigitta Fischer. "Viel wichtiger ist es doch,
durch schärfere Kontrollen und beispielsweise einen Führerschein für
Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass der Mensch auch in der Lage ist, ein
Tier zu halten, und es nicht als Waffe missbraucht", betont die
58-Jährige.
Beim Deutschen Kinderschutzbund und besorgten Eltern herrscht dagegen
blankes Entsetzen. "Dass Kampfhunde jetzt wieder ohne Maulkorb
herumlaufen können, finde ich unverantwortlich. Ich habe schließlich
eine Tochter", sagt Britta Vargas aus Hannover. Hartmut Macke hält
eine Lösung in Richtung Hundeführerschein für besser als ein generelles
Verbot von Kampfhunden. "Nicht die Hunde sind gefährlich, sondern ihre
Besitzer", meint der Vater von drei Kindern. Die Verordnung sei
inhaltlich richtig gewesen, meint Oleg Hammling vom Kinderschutzbund.
"Zahlreiche Zwischenfälle mit Kampfhunden haben bewiesen, dass diese
Hunderassen besonders gefährlich sind." Jetzt werde die Gefahr für
Kinder durch Hunde wieder steigen.
Beim Veterinäramt, das die Kampfhundeverordnung bisher überprüfen
musste, herrscht zunächst Ratlosigkeit. Jetzt könne man nur noch nach dem
Gefahrenabwehrgesetz vorgehen - wenn der Kampfhund jemanden beißt oder
einen anderen Hund anspringt. Heiko Schwarzfeld vom Tierschutzverein
Hannover befürchtet einen Ansturm auf die Tierheime
durch Leute, die ihre Hunde wiederhaben wollen. "Die haben sich ihres
Tieres billig entledigt; wenn die Luft rein ist, kommen sie wieder und
wollen den Hund zurück haben."
©dpa
041553 Jul 02
AW-Kommentar: Wenn ich diese gequirlte
Scheis.. da wieder lese in den letzten Beiden Artikeln und vom Bartels -
frag ich mich was bei denen in der Birne ist? Luft oder totales Vakuum?
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