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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* (Chronologie) Gerichte entschieden unterschiedlich über Kampfhunde-Verordnungen

* Kampfhund-Urteil: Bundesländer sehen unterschiedliche Auswirkungen

* Präsident des Tierschutzbundes: Urteil zu Hunden zu begrüßen

Landesminister sieht wieder größere Gefahr durch Kampfhunde


(Chronologie) Gerichte entschieden unterschiedlich über Kampfhunde-Verordnungen

Hamburg (dpa) - Der Tod des im Juni 2000 von Kampfhunden totgebissenen sechs Jahre alten Volkan in Hamburg hat eine breite Debatte über die Gefahren durch Kampfhunde ausgelöst. Gegen viele der seither erlassenen neuen Bestimmungen zogen Hundehalter und
Tierschützer vor die Gerichte, die sehr unterschiedlich urteilten:


26. Juni 2000: Der sechs Jahre alte Volkan wird auf einem Schulhof in Hamburg-Wilhelmsburg von zwei frei laufenden Kampfhunden getötet. In aller Eile werden in den folgenden Monaten in Bund und Ländern neue Regelungen beschlossen, die von Zucht- und Importverbot für bestimmte Hunderassen bis zu Eignungstests für Hundehalter, Maulkorb- und Leinenzwang reichen.


7. Februar 2001: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärt die neue Hamburger Kampfhundeverordnung als grundgesetz-konform. Die Verknüpfung der Hunderasse bei der Einstufung der Gefährlichkeit ("Rasse-Liste") sei zulässig.


9. Februar 2001: Der Bundestag billigt eine härtere Regelung für die Haltung von Kampfhunden, nach der auch private Halter ihre Sachkenntnisse zur Haltung gefährlicher Tiere nachweisen müssen. Die
Einfuhr von Kampfhunden wird unter Strafe gestellt. 29. Mai 2002: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig erklärt Teile der Kampfhundeverordnung von Schleswig-Holstein für nichtig. Das Kriterium der Rassezugehörigkeit sei für die Einstufung der
Gefährlichkeit eines Hundes ungeeignet.


30. Mai 2001: Teile der Gefahrtierverordnung des Landes Niedersachsen werden vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für nichtig erklärt. Sie widersprächen den Grundsätzen der Gleichheit. Bemängelt wird vor allem die pauschale Behandlung von Hunderassen statt einzelner aggressiver Tiere.


11. Juni 2001: Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel dürfen Gemeinden für Kampfhunde eine stark erhöhte Hundesteuer verlangen.


12. Juli 2001: Die zwölf Hundearten ausweisende Rasse-Liste der Berliner Kampfhunde-Verordnung wird vom Berliner Verfassungsgerichtshof als verfassungsgemäß bezeichnet. Maulkorb- und
Leinenzwang werden nicht beanstandet.


7. August 2001: Ein elf Jahre altes Mädchen wird in Lutzhorn (Schleswig-Holstein) vom Schäferhund seines Vaters totgebissen.


29. August 2001: Der Verwaltungsgerichtshof Kassel erklärt Teile der Kampfhunde-Verordnung des Landes Hessen für nichtig und hebt den Maulkorb- und Sterilisierungszwang sowie das Handelsverbot für drei als besonders gefährlich eingestufte Rassen auf.


30. August 2001: Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof billigt - wie zuvor die Verfassungsgerichte von Bayern und Berlin - die Einstufung gefährlicher Hunderassen.


16. Oktober 2001: Zahlreiche Klagen von Kampfhundbesitzern gegen die Hundeverordnung von Baden-Württemberg mit ihren strengen Reglementierungen werden vom Verwaltungsgerichtshof des Landes abgewiesen.


28. März 2002: Zwei Rottweiler töten in Hornbach (Rheinland-Pfalz) einen sechs Jahren alten Jungen mit Bissen in den Kopf.


3. Juli 2002: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig. (Berichtigung: Im letzten Absatz muss das Datum richtig heißen: 3.
Juli rpt 3. Juli 2002 (nicht: 4. Juli)

©dpa


Kampfhund-Urteil: Bundesländer sehen unterschiedliche Auswirkungen

Hamburg (dpa) - Die Attacken bissiger Hunde haben in den vergangenen Jahren kontroverse und aufgeladene Diskussionen in Deutschland ausgelöst. Nach dem Tod des kleinen Volkan im Juni 2000 in Hamburg verschärften die Bundesländer rasch ihre rechtlichen Instrumentarien gegen die gefährlichen Hunde und ihre Halter. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen die Kampfhundverordnung in Niedersachsen wollen einige Länder nun ihre rechtlichen Handhaben in eine Gesetzesform gießen. Die
Maßnahmenkataloge der Länder sind sehr unterschiedlich. Wie eine dpa- Umfrage ergab, sehen einige Länder durch das Urteil zunächst keine Auswirkung auf ihre Regelungen. Dagegen hat zum Beispiel Bremen
bereits mit einem Gesetz den Schutz vor gefährlichen Hunden geregelt.

Die Bundesrichter hatten am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, erklärten die Richter. Dem Land wurde aber freigestellt, dieses künftig per Gesetz zu regeln.

Bremen nimmt nach Ansicht von Innensenator Kuno Böse (CDU) mit seinem Gesetz zum Schutz vor Kampfhunden bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Im Bremer Kampfhundegesetz seien eine Aufzählung der gefährlichen Hunderassen und ein Leinen- und Maulkorbzwang für diese Rassen festgelegt, sagte Böse am Donnerstag. Auch in Nordrhein- Westfalen soll noch in diesem Jahr ein Landeshunde-Gesetz die bisherige Verordnung ablösen, in der Rasse-Listen, Leinen- und Maulkorbzwang und Kauf und Zucht-Verbote festgehalten sind. Anders als in anderen Ländern können Hundehalter ihr Tier hier durch einen Verhaltenstest von den Auflagen befreien.

Das vom Urteil betroffene Niedersachsen aber auch Schleswig- Holstein kündigten an, den Umgang mit Kampfhunden gesetzlich regeln zu wollen. Während Kiel zunächst die bestehende Verordnung bestehen
lassen will, sehen die Verantwortlichen in Niedersachsen Einschränkungen bei der Sicherheit. "Es ist eine unbefriedigende Regelung, weil der von mir gewollte hohe Schutz der Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden nicht mehr in dem Maße gewährleistet werden kann, wie ich es für erforderlich halte", sagte Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD).

Während Rheinland-Pfalz nach dem Kippen der niedersächsischen Kampfhundeverordnung die eigene Regelung überprüfen will, wollen andere Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern zunächst einmal die schriftliche Begründung der Berliner Bundesrichter abwarten. "Wir brauchen jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes für das Deutsche Hundewesen, Bernhard Meyer in Dortmund. "Nach den unterschiedlichen Urteilen in Deutschland sprechen alle Anzeichen dafür, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage noch in diesem Jahr annimmt." In den unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen der Länder sind in verschiedenen Nuancierungen zum Beispiel bestimmte Hundearten wie Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als gefährlich eingestuft. In Sachsen-Anhalt müssen die betroffenen Hunde einen Chip unter die Haut gepflanzt bekommen, mit dem sie eindeutig zu identifizieren seien. Allerdings ist dieser Teil der Verordnung derzeit durch das Oberverwaltungsgericht außer Kraft gesetzt.

©dpa


Präsident des Tierschutzbundes: Urteil zu Hunden zu begrüßen

Bonn (dpa) - Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, hat das Urteil gegen die niedersächsische Kampfhundeverordnung begrüßt. "Es war falsch, die Verordnung an einigen Hunderassen festzumachen und diese quasi zur Disposition zu stellen", sagte Apel am Donnerstag in Bonn der dpa. Das Aufführen von Hunderassen sei sachlich nicht gerechtfertigt und "Willkür". Mit einer Bekämpfung der Ursachen für aggressive Hunde habe das nichts zu tun.

Richtig wäre vielmehr ein nationales Heimtiergesetz, in dem Zucht und Haltung von Hunden und anderen Tieren endlich insgesamt und generell geregelt würden. "Nur so kommen wir weg von unqualifizierten und wilden Hundezuchten, die aggressive Hunde erst produzieren." Dies könne dann genauso gut ein Staffordshire Terrier wie auch ein Rottweiler oder Schäferhund sein. Es sei jetzt auch voreilig, wenn Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) sofort ankündige, jetzt statt der beanstandeten Verordnung ein
Gesetz zu machen.

©dpa

041311 Jul 02


Landesminister sieht wieder größere Gefahr durch Kampfhunde

Hannover (dpa) - Nach dem Fall der Kampfhundeverordnung ist die Gefahr für die Bevölkerung nach Ansicht von Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) wieder größer geworden. "Es ist eine unbefriedigende Regelung, weil der von mir gewollte hohe Schutz der Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden nicht mehr in dem Maße gewährleistet werden kann, wie ich es für erforderlich halte", sagte Bartels am Donnerstag. Unter anderem falle der Maulkorbzwang weg. Bartels will nun ein Gesetz zum Schutz vor Kampfhunden vorlegen.

©dpa
 

AW-Kommentar: Denkt an das Gästebuch von dem DEGENERIERTEM Schwachsinnquatscher - der wie die anderen auch nicht zugeben kann das die HVO ein grosser Fehler war und an den Problemen vorbei geht. Sowie nie zugeben wird was für Leid die 1000enden von Familien und Hunden brachten.

Ihr könnt dem Heini auch PRIVAT schreiben:

Herrn Uwe Bartels  Amselweg 13   49377 Vechta

Aber wählt einfache freundlich und KLARE Worte - denkt an PISA - der versteht euch sonst nicht - Bartels weiss ja nicht mal mehr was er 1997 sagte!

Lest selber wenn Ihr es noch nicht habt: http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/aussage_bartels.htm

 

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ussage_bartels.htm> http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/aussage_bartels.htm

 

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