(Chronologie) Gerichte entschieden unterschiedlich über
Kampfhunde-Verordnungen
Hamburg (dpa) - Der Tod des im Juni 2000 von Kampfhunden
totgebissenen sechs Jahre alten Volkan in Hamburg hat eine breite Debatte
über die Gefahren durch Kampfhunde ausgelöst. Gegen viele der seither
erlassenen neuen Bestimmungen zogen Hundehalter und
Tierschützer vor die Gerichte, die sehr unterschiedlich urteilten:
26. Juni 2000: Der sechs Jahre alte Volkan wird auf einem Schulhof in
Hamburg-Wilhelmsburg von zwei frei laufenden Kampfhunden getötet. In aller
Eile werden in den folgenden Monaten in Bund und Ländern neue Regelungen
beschlossen, die von Zucht- und Importverbot für bestimmte Hunderassen bis
zu Eignungstests für Hundehalter, Maulkorb- und Leinenzwang reichen.
7. Februar 2001: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärt die neue
Hamburger Kampfhundeverordnung als grundgesetz-konform. Die Verknüpfung
der Hunderasse bei der Einstufung der Gefährlichkeit ("Rasse-Liste") sei
zulässig.
9. Februar 2001: Der Bundestag billigt eine härtere Regelung für die
Haltung von Kampfhunden, nach der auch private Halter ihre Sachkenntnisse
zur Haltung gefährlicher Tiere nachweisen müssen. Die
Einfuhr von Kampfhunden wird unter Strafe gestellt. 29. Mai 2002: Das
Oberverwaltungsgericht Schleswig erklärt Teile der Kampfhundeverordnung
von Schleswig-Holstein für nichtig. Das Kriterium der Rassezugehörigkeit
sei für die Einstufung der
Gefährlichkeit eines Hundes ungeeignet.
30. Mai 2001: Teile der Gefahrtierverordnung des Landes Niedersachsen
werden vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg für nichtig erklärt. Sie
widersprächen den Grundsätzen der Gleichheit. Bemängelt wird vor allem die
pauschale Behandlung von Hunderassen statt einzelner aggressiver Tiere.
11. Juni 2001: Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in
Kassel dürfen Gemeinden für Kampfhunde eine stark erhöhte Hundesteuer
verlangen.
12. Juli 2001: Die zwölf Hundearten ausweisende Rasse-Liste der Berliner
Kampfhunde-Verordnung wird vom Berliner Verfassungsgerichtshof als
verfassungsgemäß bezeichnet. Maulkorb- und
Leinenzwang werden nicht beanstandet.
7. August 2001: Ein elf Jahre altes Mädchen wird in Lutzhorn
(Schleswig-Holstein) vom Schäferhund seines Vaters totgebissen.
29. August 2001: Der Verwaltungsgerichtshof Kassel erklärt Teile der
Kampfhunde-Verordnung des Landes Hessen für nichtig und hebt den Maulkorb-
und Sterilisierungszwang sowie das Handelsverbot für drei als besonders
gefährlich eingestufte Rassen auf.
30. August 2001: Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof billigt -
wie zuvor die Verfassungsgerichte von Bayern und Berlin - die Einstufung
gefährlicher Hunderassen.
16. Oktober 2001: Zahlreiche Klagen von Kampfhundbesitzern gegen die
Hundeverordnung von Baden-Württemberg mit ihren strengen Reglementierungen
werden vom Verwaltungsgerichtshof des Landes abgewiesen.
28. März 2002: Zwei Rottweiler töten in Hornbach (Rheinland-Pfalz) einen
sechs Jahren alten Jungen mit Bissen in den Kopf.
3. Juli 2002: Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die niedersächsische
Kampfhundeverordnung für nichtig. (Berichtigung: Im letzten Absatz muss
das Datum richtig heißen: 3.
Juli rpt 3. Juli 2002 (nicht: 4. Juli)
©dpa
Kampfhund-Urteil: Bundesländer sehen unterschiedliche
Auswirkungen
Hamburg (dpa) - Die Attacken bissiger Hunde haben in den vergangenen
Jahren kontroverse und aufgeladene Diskussionen in Deutschland ausgelöst.
Nach dem Tod des kleinen Volkan im Juni 2000 in Hamburg verschärften die
Bundesländer rasch ihre rechtlichen Instrumentarien gegen die gefährlichen
Hunde und ihre Halter. Nach dem jüngsten Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes gegen die Kampfhundverordnung in Niedersachsen
wollen einige Länder nun ihre rechtlichen Handhaben in eine Gesetzesform
gießen. Die
Maßnahmenkataloge der Länder sind sehr unterschiedlich. Wie eine dpa-
Umfrage ergab, sehen einige Länder durch das Urteil zunächst keine
Auswirkung auf ihre Regelungen. Dagegen hat zum Beispiel Bremen
bereits mit einem Gesetz den Schutz vor gefährlichen Hunden geregelt.
Die Bundesrichter hatten am Mittwoch die niedersächsische
Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden
könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt
werden, erklärten die Richter. Dem Land wurde aber freigestellt, dieses
künftig per Gesetz zu regeln.
Bremen nimmt nach Ansicht von Innensenator Kuno Böse (CDU) mit seinem
Gesetz zum Schutz vor Kampfhunden bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Im
Bremer Kampfhundegesetz seien eine Aufzählung der gefährlichen Hunderassen
und ein Leinen- und Maulkorbzwang für diese Rassen festgelegt, sagte Böse
am Donnerstag. Auch in Nordrhein- Westfalen soll noch in diesem Jahr ein
Landeshunde-Gesetz die bisherige Verordnung ablösen, in der Rasse-Listen,
Leinen- und Maulkorbzwang und Kauf und Zucht-Verbote festgehalten sind.
Anders als in anderen Ländern können Hundehalter ihr Tier hier durch einen
Verhaltenstest von den Auflagen befreien.
Das vom Urteil betroffene Niedersachsen aber auch Schleswig- Holstein
kündigten an, den Umgang mit Kampfhunden gesetzlich regeln zu wollen.
Während Kiel zunächst die bestehende Verordnung bestehen
lassen will, sehen die Verantwortlichen in Niedersachsen Einschränkungen
bei der Sicherheit. "Es ist eine unbefriedigende Regelung, weil der von
mir gewollte hohe Schutz der Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden nicht
mehr in dem Maße gewährleistet werden kann, wie ich es für erforderlich
halte", sagte Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD).
Während Rheinland-Pfalz nach dem Kippen der niedersächsischen
Kampfhundeverordnung die eigene Regelung überprüfen will, wollen andere
Bundesländer wie Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern zunächst einmal die
schriftliche Begründung der Berliner Bundesrichter abwarten. "Wir brauchen
jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung durch das
Bundesverfassungsgericht", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes
für das Deutsche Hundewesen, Bernhard Meyer in Dortmund. "Nach den
unterschiedlichen Urteilen in Deutschland sprechen alle Anzeichen dafür,
dass das Bundesverfassungsgericht die Klage noch in diesem Jahr annimmt."
In den unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen der Länder sind in
verschiedenen Nuancierungen zum Beispiel bestimmte Hundearten wie
Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als gefährlich
eingestuft. In Sachsen-Anhalt müssen die betroffenen Hunde einen Chip
unter die Haut gepflanzt bekommen, mit dem sie eindeutig zu identifizieren
seien. Allerdings ist dieser Teil der Verordnung derzeit durch das
Oberverwaltungsgericht außer Kraft gesetzt.
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Präsident des Tierschutzbundes: Urteil zu Hunden zu
begrüßen
Bonn (dpa) - Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel,
hat das Urteil gegen die niedersächsische Kampfhundeverordnung begrüßt.
"Es war falsch, die Verordnung an einigen Hunderassen festzumachen und
diese quasi zur Disposition zu stellen", sagte Apel am Donnerstag in Bonn
der dpa. Das Aufführen von Hunderassen sei sachlich nicht gerechtfertigt
und "Willkür". Mit einer Bekämpfung der Ursachen für aggressive Hunde habe
das nichts zu tun.
Richtig wäre vielmehr ein nationales Heimtiergesetz, in dem Zucht und
Haltung von Hunden und anderen Tieren endlich insgesamt und generell
geregelt würden. "Nur so kommen wir weg von unqualifizierten und wilden
Hundezuchten, die aggressive Hunde erst produzieren." Dies könne dann
genauso gut ein Staffordshire Terrier wie auch ein Rottweiler oder
Schäferhund sein. Es sei jetzt auch voreilig, wenn Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) sofort ankündige, jetzt statt
der beanstandeten Verordnung ein
Gesetz zu machen.
©dpa
041311 Jul 02
Landesminister sieht wieder größere Gefahr durch Kampfhunde
Hannover (dpa) - Nach dem Fall der Kampfhundeverordnung ist die Gefahr für
die Bevölkerung nach Ansicht von Niedersachsens Landwirtschaftsminister
Uwe Bartels (SPD) wieder größer geworden. "Es ist eine unbefriedigende
Regelung, weil der von mir gewollte hohe Schutz der Bevölkerung vor den
gefährlichen Hunden nicht mehr in dem Maße gewährleistet werden kann, wie
ich es für erforderlich halte", sagte Bartels am Donnerstag. Unter anderem
falle der Maulkorbzwang weg. Bartels will nun ein Gesetz zum Schutz vor
Kampfhunden vorlegen.
©dpa
AW-Kommentar: Denkt an das Gästebuch
von dem DEGENERIERTEM Schwachsinnquatscher - der wie die anderen auch
nicht zugeben kann das die HVO ein grosser Fehler war und an den Problemen
vorbei geht. Sowie nie zugeben wird was für Leid die 1000enden von
Familien und Hunden brachten.
Ihr könnt dem Heini auch PRIVAT schreiben:
Herrn Uwe Bartels
Amselweg 13
49377
Vechta
Aber wählt einfache freundlich und KLARE Worte - denkt an PISA - der
versteht euch sonst nicht - Bartels weiss ja nicht mal mehr was er 1997
sagte!
Lest selber wenn Ihr es noch nicht habt:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/aussage_bartels.htm |