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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Umetikettierung rechtswidriger Kampfhundeverordnungen in Gesetze genügt nicht!

* folgende e-mail haben wir am 05.07.2002 an herrn minister bartels


 

Bartels läßt das Gästebuch zensieren - er löscht Briefe die Sachlich geschrieben sind  willkürlich aus dem Gästebuch.

Soviel zur Meinungsfreiheit in der BRD


Dr. Chr. Tünnesen-Harmes

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

Leserbrief - bitte Verteilen an die Medien


Umetikettierung rechtswidriger Kampfhundeverordnungen in Gesetze genügt nicht! (zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG 6 CN 6.01 - vom 03.07.2002)

Die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung ist vom Bundesverwaltungsgericht u.a. auf Antrag der von uns vertretenen Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klubs e.V.(ADRK) endgültig für nichtig erklärt worden. Die Bemühungen der meisten Bundesländer, die auf Ausrottung bestimmter Hunderassen zielen, sind damit zumindest einstweilen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch keineswegs nur formale Aspekte beanstandet, vielmehr gibt es gewichtige verfassungsrechtliche Gründe, u.a. einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, daß es schon an einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung des Bartels-Ministeriums fehlt. Angesichts der klaren Bestätigung des Gerichts, daß die Gefahrtier-Verordnung gerade nicht auf Grundlage des Gefahrenabwehrgesetzes ergehen durfte, kam es für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr auf die zahlreichen weiteren grundrechtsrelevanten Rechtsverstöße in der Gefahrtier-Verordnung an. Hierzu zählen auch die in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich genannten "gewichtigen Bedenken" im Hinblick auf den Gleichheitssatz, die darauf gründen, daß anerkannte deutsche Gebrauchshunderassen unterschiedlich behandelt werden, ohne daß hierfür irgendein plausibler sachlicher Rechtfertigungsgrund zu sehen ist. Die Verordnung hat nämlich Hunde der Rasse Rottweiler und Dobermann erfaßt, hingegen die qualitativ mindestens gleichwertige, quantitativ aber weit überwiegende Gefahr durch die Vielzahl deutscher Schäferhunde, Boxer, Doggen u.a. völlig ohne Kontrolle gelassen.

Die untauglichen Verordnungen der meisten Bundesländer werden nicht dadurch besser, daß sie formal in ein Gesetz umetikettiert werden. Auch Parlamentsgesetze müssen das Grundgesetz beachten. Hierzu gehört auch der Gleichbehandlungsgrundsatz, also das Willkürverbot. Nach unserer Überzeugung, die sich mit dem von Niedersachsen angegriffenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg deckt, müssen entweder alle vergleichbaren potentiell gefährlichen Rassen oder aber keine derselben einschränkenden Bestimmungen unterworfen werden. Es kann nicht angehen, eine kleine Gruppe von Haltern bestimmter Hunderassen zum Zwecke der Wählerberuhigung als „Sündenbock“ herauszugreifen, nur weil sie gerade diese Rassen halten. Das Problem muß vielmehr bei der Wurzel gepackt werden. Nicht die Hunderasse ist das Problem, sondern der individuelle Halter, egal ob er Pittbulls, Rottweiler oder aber Schäferhunde hält. Der Schutz der Bevölkerung hat einen hohen Stellenwert und gerade deshalb ein stimmiges und ausgewogenes Regelungskonzept verdient, statt zum Spielball wahltaktischer Überlegungen gemacht zu werden.

Duisburg, den 05.07.2002

Dr. Chr. Tünnesen-Harmes

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Als Original auch auf der HP - das Origunal ist besser für die Verteilung an die Medien geeignet!


folgende e-mail haben wir am 05.07.2002 an herrn minister bartels
(niedersachsen) geschickt.

sehr geehrter herr minister,

wir beabsichtigen, von nrw nach ns zu ziehen. wir haben 14 kazen und
drei hunde. alles wohlstandsmüll vvon verantwortungslosen
mitmenschen.bei den katzen ist das auch kein problem. problem wird es
nur bei unseren hunden.
wir haben einen 20/40 hund (nrw), boxer-doggen-mix, 10,5 jahre alt und
75 kg schwer, mit dem ich in schulen gehe, damit solche dinge nicht mehr
oder weniger passieren.vielleicht sollten sie einen solchen utnerricht
an schulen fördern. ich amche dieses unentgeltlich.
dann ist da noch die 3 jahre alte micro-rotti-hündin, der wachhund, da
mein ehemann als fernfahrer die ganze woche unterwegs ist und ich
schwerbeschädigt bin
dann ist da noch mein "kampfschmuser", ein 2 j. alter am.staff, der sich
wie eine katze benimmt, weil er mit diesen groß wurde.
bitte überlegen sie, ob sie uns verantwortungsvolle hunderhalter
weiterhin in eien kriminelle ecke drängen wollen. nehmen sie bitte
vernunft an, lassen sie die rasselisten fallen und hören sie vor allen
dingen auf die fachleute wie frau dorrit feddersen-ptersen oder frau
prof stühr aus österreich.alle gutachten können sie anfordern. sie sind
fachkundig sehr fundiert und dienen allen, den kindern, den hunden, den
haltern, und den nichthaltern.

in memorian für alle getöteten
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter
hunerassen

 

 

 

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