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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Eingesperrte Kampfhunde kommen nicht frei * Gerichtsurteil schürt Zweifel an Bouffiers Verordnung * HTV BEGRÜSST ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVERWALTUNGS -GERICHTS |
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Die WELT Eingesperrte Kampfhunde kommen nicht freiUnterdessen gab es heftige Angriffe der Opposition auf Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe BartelsHannover - Kampfhunde, die wegen Beiß-Attacken eingesperrt wurden, kommen auch künftig nicht wieder frei. Das betonte der Rechtsexperte des Landwirtschaftsministeriums, Gert Lindemann, am Freitag. "Wenn Kampfhunde in Tierheimen zwangseingesperrt wurden, bezog sich das auf Einzelfälle und auf das Gefahrenabwehr-Gesetz." Das sei durch das Berliner Urteil am Mittwoch unverändert geblieben. Allerdings müssten nach der Lockerung der Kampfhunde-Regelung weniger Hunde Wesenstests absolvieren. Unterdessen gab es heftige Angriffe der Opposition auf Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD). "Für seinen blinden Aktionismus beim Erlass der Kampfhundeverordnung ist Minister Bartels nun vom Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffen worden", sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Heinrich Ehlen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass die niedersächsische Kampfhundeverordnung rechtswidrig sei, da die Regelungen nur vom Landtag als Gesetz verabschiedet werden dürften und allein ein Verdacht, dass von bestimmten Hunderassen Gefahren ausgingen, nicht ausreiche. Das Landwirtschaftsministerium in Hannover hatte daraufhin angekündigt, die Regelungen der Verordnung nicht zu entschärfen, sondern bei gleichem Inhalt nun einen Gesetzesentwurf vorzubereiten. Damit setzt sich nach Ansicht des CDU-Landtagsabgeordneten Ehlen der "blinde Aktionismus" des Ministers fort. "Der Minister ist bei dem Versuch, mit dem Kopf durch die Wand zu rennen, frontal gegen die Wand gelaufen", so Ehlen. Das Urteil sei vorhersehbar gewesen, da die Verordnung vorgesehen hätte, bestimmte Hunderassen in ein festes Schema aufzunehmen, ohne individuell nach den jeweiligen Hunden und deren Halter zu differenzieren. lni/esh SPD will neues Hundegesetz Gerichtsurteil schürt Zweifel an Bouffiers Verordnung WIESBADEN. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur niedersächsischen "Kampfhundeverordnung" facht auch in Hessen die Debatte um die umstrittene Hundeverordnung von Innenminister Volker Bouffier (CDU) wieder an. Die SPD im Landtag forderte Bouffier auf, endlich seinem alten Versprechen nachzukommen und ein Gesetz vorzulegen, "in dem sachlich orientiert eine umfassende Gefahrenvorsorge geregelt ist". Das Innenministerium sieht jedoch "keinen Handlungsbedarf" und will das Gerichtsurteil erst einmal "genau studieren". Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Kampfhundeverordnung Niedersachsens für nichtig erklärt. Die Richter hielten eine Ministeriums-Verordnung nicht für ausreichend, um die Züchtung von "gelisteten" Hunderassen zu verbieten. Nötig sei dafür eine gesetzliche Grundlage. Auch in Hessen gibt es - wie in Niedersachsen - eine vom Ministerium aufgestellte "Rasseliste", in der so genannte Kampfhunde aufgeführt sind. Allerdings gebe die hessische Verordnung den Besitzern dieser Hunde die Möglichkeit, die Tiere individuell bei einem "Wesenstest" prüfen zu lassen und so nachzuweisen, dass die Hunde nicht aggressiv und gefährlich sind, sagte Ministeriumssprecher Michael Bußer. Dies unterscheide die hessische von der niedersächsischen Verordnung. Ein neues Gesetz sei deshalb nach einer ersten Einschätzung des Ministeriums nicht nötig. Allerdings werde man das Urteil noch genau prüfen. Der Innenminister hatte seine Hundeverordnung nach starkem Druck von Gerichten, Tierschützern und von seinem Koalitionspartner FDP mehrfach nachbessern müssen. Zwischenzeitlich hatte Bouffier auch ein Gesetz zum Umgang mit gefährlichen Hunden angekündigt. Übrig geblieben ist davon eine Gesetzesinitiative, die Halter bestimmter Hunderassen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingen soll. Dieses Gesetz, das die rot-grüne Opposition als völlig unzureichend kritisiert, soll nach der Sommerpause verabschiedet werden. Nach Ansicht des SPD-Abgeordneten Günter Rudolph ergibt sich aus dem Verwaltungsgerichtsurteil, "dass auch die nunmehr in einem vierten Aufguss vorliegende Hundeverordnung Bouffiers nicht bestehen bleiben kann". Die bloße Betrachtung von Rassemerkmalen sei völlig unzureichend, um die Gefährlichkeit von Hunden zu beurteilen. Auch Tierschützer hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die meisten Beiß-Vorfälle in Hessen nicht von den so genannten Kampfhunden verursacht würden, sondern von Schäferhunden, die jedoch auf Bouffiers Rasseliste fehlten. mat Copyright © Frankfurter Rundschau 2002
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