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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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* Zweierlei Maß: Waffen und Hunde
* Wählerpotential Listenhundebesitzer - Waffenbesitzer * CDU bejammert Auflagen für Waffenbesitzer * Die Waffenlobby und die FDP in Niedersachsen * Zum ungeheueren privaten Waffenbesitz in Bayern * Der Kniefall der Politik vor der Waffenlobby * Waffenrecht - Voll daneben: Gesetzentwurf verwässert * Schußwaffengebrauch in Deutschland - Statistik 2001 298 Tote, 1.715 Verletzte - und kein Handlungsbedarf? * Link/Recherchetipp zum Thema
"Tatsache aber ist, dass sich Waffenlobbyisten, Jäger- und Schützenverbände - erfolgreich und praktisch verborgen vor der Öffentlichkeit - seit Jahren gegen Änderungen im Waffenrecht wehren. " zitiert aus: http://www.3sat.de/nano/bstuecke/14516/ "Allein der Deutsche Schützenbund (DSB) hat 1,6 Millionen Mitglieder, die nach Schätzungen rund fünf Millionen scharfe Waffen ihr eigen nennen, und der DSB ist zwar der größte, aber nur einer von 23 gleichartigen Verbänden. Die Politik legt sich nur ungern mit dieser Wählergruppe an, und auch im gerade zu Ende gehenden Gesetzgebungsverfahren zum Waffenrecht haben die Schützenfunktionäre Nachbesserungen in ihrem Sinne durchsetzen können." zitiert aus: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,194022,00.html
CDU bejammert Auflagen für
Waffenbesitzer
Hallo Herr Beckstein (Stichwort
"Volltrottel")
gefunden auf: http://www.gavagai.de/HHD07.htm Zum ungeheueren privaten Waffenbesitz in Bayern Offizielle Schätzungen gehen in Bayern von 1,25 Millionen Schießeisen in Privatbesitz aus. Pro Jahr werden in Bayern 2000 illegale Waffen sichergestellt. Seit 1993 ist die Zahl der Schußwaffen in Bayern um 25% gestiegen. Süddeutsche Zeitung, 18.3.2000, Seite 63 Dafür ist aber die Zahl der sogenannten "Kampfhunde" in Bayern seit 1992 gesunken, nicht wahr, Herr Beckstein? "INNERE SICHERHEIT Der Kniefall der Politik vor der Waffenlobby SPD und Union überschlagen sich seit Erfurt im Bemühen, das Waffenrecht zu verschärfen. Dabei haben ihre Innenpolitiker unter dem Druck der Waffenlobby verhindert, dass jene Lücken geschlossen wurden, die es Gewalttätern wie Robert Steinhäuser leicht machen, an Waffen zu kommen..." zitiert aus: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,194816,00.html
Voll daneben: Gesetzentwurf verwässert
[22.08.2001]
von Wolfgang Dicke
Voll daneben: der jüngste Entwurf zur Änderung des Waffenrechts, den die Bundesregierung am 11. Juli 2001 verabschiedet hat, ist erheblich verwässert worden. Noch in der Mai-Ausgabe DEUTSCHE POLIZEI hatte es geheißen: "Überarbeiteter Gesetzentwurf trifft ins Schwarze". Das Lob war verfrüht.... " "...Ein aus Sicht der GdP wesentlicher Komplex des Waffenrechts ist - offenbar auf Einfluss der Länder - geändert worden, nämlich die waffenrechtliche Behandlung von Gas- und Alarmwaffen...." "...Für das Führen war ein "Kleiner Waffenschein" vorgesehen, den die zuständige Behörde nach Überprüfung der Zuverlässigkeit des Antragstellers ausstellen sollte. Von dieser Paketlösung, die Erwerb und Führen sowie Erfassung des Altbesitzes umfasst, ist nun nicht mehr die Rede...." "Woher der Sinneswandel? Im Vorblatt des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Neuregelung des Waffenrechts wird beteuert, dass man sich bei diesem Vorhaben "ausschließlich auf die öffentliche Sicherheit ausgerichtet" habe. Wohl kaum! Ein am Waffenrecht interessierter Bürger hat seinen sehr aufschlussreichen Briefwechsel mit dem Bundesinnenministerium der GdP zur Verfügung gestellt. Er hatte unter Hinweis auf die Forderung der GdP nach einer Erfassung von Gas- und Alarmwaffen nachgefragt, weshalb der Gesetzentwurf in dem bewussten Punkt entschärft wurde. Das Bundesinnenministerium bestätigte die Tatsache dieser Entschärfung und begründete dies wie folgt: "Das, was insbesondere aus Sicht des von den Bundesländern zu leistenden Vollzugs als machbar und praktisch durchführbar- und durchsetzbar erschien, war Gegenstand eines langen Überlegungsprozesses. Selbstverständlich waren die Kosten für die öffentlichen Haushalte und des Vollzugsaufwandes (Ressourcenbeanspruchung) zu berücksichtigen und ins Verhältnis zum zu erwartenden Mehrwert für die öffentliche Sicherheit zu setzen. Aus gutem Grund gehört übrigens bei jedem Gesetzgebungsverfahren die Darstellung der Kosten und des Vollzugsaufwands zu den vorgeschriebenen Bestandteilen der Gesetzesmaterialien". " Große Erfassungslücke Gerade aus Sicht der GdP wäre es schön, wenn der Gesetzgeber stets die Folgen seines Tuns im Hinblick auf den Vollzugsaufwand berücksichtigen würde. Im Falle des Waffenrechts aber in der Novelle eine Erfassungslücke groß wie ein Scheunentor aufzumachen und dann immer noch zu behaupten, sich einzig und allein "auf die öffentliche Sicherheit ausgerichtet" zu haben, das ist schon kühn..." ein absolut lesenswerter Artikel zitiert aus:http://www.gdp.de/fred/content-more.cfm?Loginauftrag=99999&objekt=GDP&rubrik%20=Deutsche%20Polizei&urubrik=%20&satz=602 Preisfrage: Richten sich in Deutschland Sicherheitsbestimmungen jetzt nach der tatsächlichen Gefahr, oder nach den entstehenden Kosten? Man kann also ein paar als "Kampfhunde" definierte Hunderassen mit geringer Population mit Auflagen belegen und kontrollieren, dies auch als Potemkinsches Dorf einer Gefahrenabwehr in der BILD breittreten - aber Waffenbesitz kann man nicht kontrollieren? Das ist zu aufwendig und zu teuer? Deshalb hat man als "Kampfhunde" in Bayern und sonstwo auch nur solche Rassen definiert, die eine geringe, preisgünstig kontrollierbare Population aufweisen? Im Gegensatz zu...na, Sie wissen schon. Teurer als 1,3 Mio. Euro allein für die Umsetzung der LHV NRW in der Stadt Köln bis Januar 2001? Was werden denn hier für Prioritäten gesetzt, meine Herren Innenminister?
2001 wurde in 11 270 Fällen mit einer
Schusswaffe gedroht 1) und damit um 9,7 Prozent weniger als im
Vorjahr. Die Zahl der Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht1) oder geschossen2) wurde, entwickelte sich wie folgt: Neun von zehn (88,4 Prozent) der Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, betrafen Raubdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Bei den Raubdelikten nahm die Zahl der Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe gedroht wurde, gegenüber 2000 um 8,3 Prozent auf 4 878 ab. Bei nahezu einem Drittel der Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde (30,4 Prozent), handelte es sich um eher weniger gravierende Delikte, nämlich Sachbeschädigung (z. B.: Schießen auf Verkehrszeichen). Fast ein Drittel der Fälle (31,7 Prozent), bei denen geschossen wurde, entfielen aber auf gefährliche und schwere Körperverletzung. Hierbei gab es jedoch einen Rückgang um 20,6 Prozent gegenüber 2000 auf 1 715 Fälle. Auch bei Mord und Totschlag nahm die Zahl der registrierten Fälle, bei denen geschossen wurde, um 13,3 Prozent auf 298 Fälle ab.
1) "Mit einer Schusswaffe gedroht" ist dann zu erfassen, wenn wenigstens ein Opfer sich subjektiv bedroht fühlte (auch z.B. durch Spielzeugpistole). 2) Als Schusswaffe im Sinne von "geschossen" gelten nur Schusswaffen gemäß § 1 WaffG.
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