* Erste und notwendige
Konsequenzen des Bverwg-Urteils vom 03.07.2002
* Ein Blick in den Spiegel: Das Affen-Theorem
* Vorläufige Conclusio Waffenrecht - Hundehaltungsrecht
* Kommentar zum Urteil des Bverg von Ted Gretsch, Berlin
* Offener Brief an Minister Bartels von Peter Böttcher, Bremen
* 13.07.2002 Essen: Sommerfest Spanische Hunde in Not e.V.
Erste Konsequenzen des Urteils
des Bverwg vom 03.07.2002
Aktenberg rollt an: 169 Verfahren gegen
Kampfhundebesitzer gestoppt oder zurück geordert
Staatsanwältin Rosendahl in Niedersachsen:
"Wir wollen uns nicht dem Vorwurf aussetzen, Unschuldige zu verfolgen."
Maulkorbzwang für Listenhunde existiert nicht mehr.
Polizeisprecher Frank Bührmann:
"Wir können so etwas nur noch anordnen, wenn Gefahr im Verzuge ist."
Genereller Leinenzwang in Niedersachsen besteht nicht mehr.
Rechtsamtsleiterin Antje Präger:
"Zurzeit ist nicht einmal auszuschließen, dass das Land Hundehaltern
Gebühren für Befreiungsanträge und Wesenstests erstatten muss."
Ronja (AmStaffhündin) zerbeißt am 04.07. ihren ungeliebten Maulkorb.
Sollten Politiker und
Behörden nicht bis Ende August bundesweit alle notwendigen Konsequenzen
aus dem Urteil des Bverwg vom 03.07.2002 gezogen haben, werden wir
auf allen unseren Seiten ab dem 01. September öffentlich und
großformatig zum WAHLBOYKOTT aufrufen.
Politiker aller Parteien waren an der bundesweiten Rechtsbeugung
beteiligt.
Gemäß Parteiengesetz ( http://www.bundeswahlleiter.de/rechtsgr/d/partg34.htm#18 )
erhalten sie für jede für ihre abgegebene Stimme
Geld in Form staatlicher Zuschüsse.
KEINE MARK FÜR RECHTSBRUCH !
...dieser Text kann von jedem Webmaster für seine HP frei ohne
Quellenangabe übernommen werden.
Auch wenn alle Ideen oder Informationen, die von uns ausgehen, von
einigen grundsätzlich abgelehnt, bemäkelt oder negativiert werden, aus
welchen Gründen auch immer.
Glücklicherweise gibt uns allerdings die Realität im weiteren Verlauf
der Geschehnisse meist Recht.
www.maulkorbzwang.de
www.dogangels.de
www.bloedzeitung.de
www.brd2002.info
Bringen Sie zwanzig Schimpansen in einem Raum unter. Hängen Sie eine
Banane an die Decke und stellen Sie eine Leiter in den Raum, mit der man
die Banane erreichen kann.
Stellen Sie sicher, dass es keine andere Möglichkeit gibt, um an die
Banane heranzukommen, ausser wenn man die Leiter benützt.
Installieren Sie ein System, das im ganzen Zimmer eiskaltes Wasser
versprüht, sobald man auf die Leiter steigt.
Die Schimpansen werden schnell lernen, dass man nicht auf die Leiter
steigen darf.
Stellen Sie nun das Kaltwassersystem ab, so dass das Klettern keine
eisige Dusche mehr auslöst.
Ersetzen Sie jetzt einen der zwanzig Schimpansen durch einen Neuen.
Dieser wird sofort versuchen, die Leiter hinaufzuklettern. Und ohne
den Grund zu kennen, wird er von den Übrigen verprügelt. Tauschen Sie
einen weiteren Schimpansen durch einen Neuen aus. Auch dieser wird von
den andern gequält; und der, der unmittelbar zuvor eingeführt worden
ist, wird am heftigsten zuschlagen.
fahren Sie mit dem Vorgehen weiter, bis nur noch neue Schimpansen im
Raum sind.
Dann wird keiner von ihnen versuchen, die Leiter hochzusteigen. Und
sollte einer aus einem unerfindlichen Grund auch nur daran zu denken
wagen, dann wird er sofort durch die übrigen massakriert.
Das Schlimmste daran ist, dass keiner der Schimpansen auch nur die
geringste Ahnung hat, warum dies so ist.
Übrigens: Auf diese Art bilden sich Funktionsweisen und Kulturen
von Unternehmen, Schulen, Verbänden und Parteien, ja sogar von Staaten."
Vorläufige Conclusio Waffenrecht - Hundehaltungsrecht
Wir erhielten bezugnehmend auf die letzten Newsletter den folgenden
Gästebucheintrag:
- Name:
- ...
- e_mail:
- ...
- Remotecomputer:
- ...
- Datum:
- Sunday, 07. July 2002
- Uhrzeit:
- 20:29:58
Kommentar
"Eine Waffe kann immer nur eines sein -
eine Gefahr." Eine Waffe ist ein Stück Metall, nicht mehr und nicht
weniger. Wie ein Hund in der falschen Hand eine Gefahr. Hat's Euch
vollkommen gebissen ??? Nur weil Jäger und Sportschützen begriffen und
umgesetzt haben was die diversen Hundehalterklübchen nicht gebürstet
bekommen ??? Wenn es nicht diese besch###enen Ego-Trips diverser
Wichtigtuer innerhalb der Hundehalterschaft gäbe, dann hätte es zum
Einen nie solchen Gesetze/Verordnungen, und zum Anderen bereits früher
Urteile wie diese Woche gegeben. MIT-, nicht GEGENeinander muss die
Devise sein ! ... - Sportschütze, SBT Fan, Aktivist bzgl. BSL
sowie u.a. folgenden Leserbrief:
sehr geehrter herr weber,
als halter eines am.staffs in niedersachsen in der zeit vor/während
der hundeverordnungen begrüße und achte ich ihr engagement für die hunde
sehr.
wirklich: "hut ab"!!
Allerdings befremdet es mich stark, jetzt aus ihrer richtung
anschuldigungen/vorwürfe in richtung waffenbesitz bzw. forum waffenrecht
zu erkennen. sollten wir/sie es nicht besser wissen. derartige
schuldzuweisungen bzw. vergleiche, wer ungefährlicher/verträglicher ist-
hund oder waffe, sind bei aller liebe genauso überflüssig wie unsere
allseits beliebten rasselisten. damit grenzen sie letztendlich nur eine
andere randgruppe, jäger und sportschützen, aus und ziehen vergleiche
bezüglich deren gefährlichkeit. sie sollten unterscheiden:
legaler/illegaler waffenbesitz.
allerdings gebe ich ihnen in einem punkt vollkommen recht: die
strafen für legale waffenbesitzer, denen die nötige kompetenz fehlt und
die ihre waffe rechtswidrig verwenden, sollten drastisch verschärft
werden. denn auch diese personen schaden nur dem ruf derjenigen, die
sich korrekt und unauffällig verhalten.
weiterhin denke ich, dass auch das forum waffenrecht ein
zusammenschluß von personen ist, die wie wir versuchen, ihre rechte und
ihr tägliches leben zu wahren bzw. einigermaßen erträglich zu halten und
vor auktionismus und populismus zu schützen.
als hundebesitzer und jäger distanziere ich mich von diesen neuen
tendenzen auf ihrer homepage.
mfg
dipl.-ing.
cxxxxx mxxxx
zxxxxxweg 47a
38124 braunschweig
Allen haben wir unsere unten stehende Conclusio zum Thema
"Waffenrecht - Hundehaltungsrecht" zugesandt.
Sehr geehrter ...,
es geht uns keineswegs darum, Sportschützen, Schützenvereine und
Jägerschaft in Deutschland zu kriminalisieren und zu entwaffnen.
Wäre das unser Ziel, so hätten wir direkt nach Erfurt in den
Empörungschor mit eingestimmt, bevor die Gesetzesnovelle verabschiedet
wurde.
Nach unseren Beobachtungen geht es Sportschützen um Sport,
Schützenvereinen um Geselligkeit und Gemeinschaft (mit durchaus
positiven Auswirkungen für die Gesellschaft), und wir halten es im Sinne
des Tierschutzes auch nicht für angebracht, dass Jäger zukünftig
Perückenböcke mit dem nassen Lappen erschlagen.
Es geht uns darum, das politische Handeln und die rechtlichen
Regelungen bzgl. Waffenrecht und bzgl. Hundehaltung zu vergleichen, und
die Gründe für diese Unterschiede aufzuzeigen.
Nur weil einer ausrastet (der auch die Schule hätte in Brand stecken
können), und Behörden pennen (wozu braucht ein 19-jähriger eine
Pumpgun?), sind ihm nicht alle anderen gleich zu setzen.
(Vgl. Ibrahim K., Hamburg)
Das öffentliche Gekreische nach Erfurt war nur von kurzer Dauer.
Die Medienhetze gegen Hunde und Hundehalter dagegen dauert seit 2 Jahren
an, und macht auch vor dem Bverwg nicht halt.
(Vgl. BZ von gestern).
Wenn Volkes kurz nach Erfurt geäußerte Meinung über Schützen zuträfe,
dann gäbe es jedes Jahr tausende von Toten.
(Wenn Volkes seit 2 Jahren über Listenhunde geäußerte Meinung
zuträfe,... bitte Selbst zu Ende denken.)
Dies ist nicht der Fall.
Allenfalls kommt es auf einem Dorfschützenfest mal zu einer Schlägerei,
nicht zu einer Schießerei.
Und auch dann ist noch die Frage, ob sich Schützen oder Gäste geprügelt
haben.
Wir gehen auch nicht davon aus, dass Schützen mehrheitlich Waffennarren
sind oder ihre persönlichen Probleme im Sinne eines Testosteronschubs
mit Waffenbesitz kompensieren.
(Genausowenig, wie Listenhundehalter mehrheitlich mit den Hunden ihren
Hormonspiegel sanieren.)
Wenn wir positive Zwecke für die Haltung unserer Hunde anführten, wurde
uns gesagt: "Du kannst ja auch einen Retriever halten."
Ein Bürgermeister im Ruhrgebiet riet 2000 öffentlich im Radio, die
Hundehalter könnten ja ihre Listenhunde im Tierheim abgeben, und sich
einen anderen Hund holen.
Wir werden im Gegenzug nicht den Schützenvereinen vorhalten, sie könnten
ja auch mit Murmeln spielen, und den Sportschützen das Bowlen ans Herz
legen.
Nach Erfurt wurden von Politikern blödsinnige Vorschläge für Auflagen
für Schützen gemacht - und verworfen.
War es nicht Schily, der vorschlug, dass Schützen ihre Waffen zukünftig
nicht mehr Zuhause aufbewahren sollten?
Damit ein Krimineller nur in eines der (meist abgelegenen) Schützenheime
einbrechen muß, um Zugang zu 30-40 und mehr Waffen zu haben?
Soviel zum Horizont der Politiker.
Es reicht nicht von 12 bis Mittag.
Gedankliche Rohrkrepierer dieser Art wurden für das Waffenrecht
vorgeschlagen und verworfen.
Für Hundehalter wurden dergleichen Rohrkrepierer unter dem Beifall der
Öffentlichkeit verabschiedet.
Wir leben seit 2 Jahren mit diesen politischen Rohrkrepierern.
Es ist aber Fakt, dass das potentielle (mißbräuchliche)
Gefahrenpotential von Schußwaffen größer als das von Hunden ist.
Verantwortungsloser und mißbräuchlicher Umgang mit einem Hund kann ein
Menschenleben kosten.
Der Mißbrauch der Glock in Erfurt kostete 17 Menschenleben.
Das schafft kein Pitbull.
Sie können, wenn (ggf.) Ihre Kinder im Wohnzimmer spielen, Ihren Hund
dazu lassen.
Sie würden aber niemals Ihre Waffe auf den Wohnzimmertisch legen.
Deshalb ist es richtig, dass es für den Zugang zu und den Umgang mit
Waffen Auflagen und Regelungen gibt.
Die waren weitgehend und überwiegend schon im alten Waffengesetz
enthalten, und wurden von den Schützen sowieso aus eigenem Willen und
Verantwortung eingehalten.
(Ähnlich die in vielen Hundeverordnungen enthaltene
Haftpflichtversicherungspflicht, auf die hin die meisten Hundehalter
steinalte Versicherungspolicen einreichten, weil sie ihre Hunde sowieso
seit langem versichert hatten).
Die Neuregelungen sind gering, und das Verbot für Pumpguns (die im Sport
sowieso nicht verwendet werden) sowie die Auflagen für
Schreckschusspistolen (könnten höher sein) und die Änderung von
Altersgrenzen stören sicher weder Sie noch uns.
U.E. müssen aber nicht nur generell die rechtsstaatlichen Vorgaben
(Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit etc.) bei der Gesetzgebung
eingehalten werden, sondern eine Verhältnismäßigkeit muß auch im
Vergleich nebeneinander bestehender Gesetze gegeben sein, eben bei
Waffenrecht und Hundehaltungsrecht.
Wer muß "zuverlässiger" sein und ein "berechtigteres Interesse" haben,
ein Waffenbesitzer oder ein Listenhundebesitzer?
Zur Zeit ist es in Deutschland einfacher, an eine Waffe als an einen
Bullterrier zu kommen.
Im Landeshundegesetzentwurf NRW sind die folgenden
Grundrechtsbeschneidungen für Hundehalter enthalten:
"§ 18
Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt
werden
1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2
des Grundgesetzes),
2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. I
des Grundgesetzes),
3. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. I Satz I des
Grundgesetzes)."
Bitte suchen Sie nach den Grundrechtseinschränkungen im Waffengesetz.
In einem gebe ich Ihnen hundertprozentig
recht:
Hätten die Hundehalter eine ähnliche Einigkeit, Organisation und
Solidarität an Tag gelegt wie die Schützen, dann wäre es zu
Hundeverordnungen in dieser Form nicht gekommen.
Hätte nur jeder betroffene Hundehalter in NRW gegen jeden Verwaltungsakt
der LHV Widerspruch eingelegt, dann wäre das Problem lange erledigt.
Stattdessen waren am 04.07.2000 die Maulkörbe bundesweit ausverkauft.
Mit diesem Material müssen wir arbeiten.
Deshalb beschäftigen wir uns mit dem Rechtsweg, im Moment gedanklich mit
dem Vergleich zwischen Waffenrecht und Hundehaltungsrecht.
Politiker haben grundsätzlich deutsches Recht einzuhalten.
Stattdessen kam es 2000 zu bundesweitem Rechtsbruch durch Verstoß gegen
Art. 80 GG.
Politiker haben ebenso die Pflicht, bestehenden Rechtsbrüchen entgegen
zu treten.
Und dies unabhängig von wahltaktischen Überlegungen.
Die Tatsache, dass eine Personengruppe weder über die notwendige
Quantität noch über den entsprechenden Organisationsgrad verfügt, um
sich öffentliches Gehör und politischen Einfluß zu verschaffen, setzt
nicht das Grundgesetz außer Kraft.
Auch dann nicht, wenn die Interessen dieser
Personengruppen in den angeblich dafür zuständigen Interessenverbänden
und Lobbys nicht oder nicht ausreichend vertreten werden, weil sie den
mehrheitlichen Interessen dieser Verbände und Lobbys widersprechen.
Auch dann nicht, wenn diese Lobbys ihren politische Einfluß gegen diese
Personengruppen einsetzen.
Solche Personengruppen, wie bspw. auch Kranke, Alte, Behinderte oder
religiöse oder andere Minderheiten, sind nicht automatisch für Politiker
vogelfrei und als populistisch genutzte Sündenböcke zum medialen Abschuß
freigegeben.
Glücklicherweise schützen Verfassung und Rechtsstaatlichkeit auch die
Rechte solcher für Politiker wahltaktisch irrelevanter Gruppen, deren
man sich in der Politik imagefördernd als Feinbild-Stereotyp und
Ablenkungsmanöver bedienen möchten.
Wenn es auch manchmal Jahre dauert.
Für solche Personengruppen sind also weiterhin nicht Interessenverbände
oder Lobbys die geeigneten Anlaufstellen, sondern fähige Juristen und
die Gerichte.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude an Ihrem Sport.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Weber
Maulkorbzwang-Redaktion
P.S.:
Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Mail und ggf. weitere
Anmerkungen von Ihnen mit Ihrem Absender sowie unsere Antwort gerne im
Letter veröffentlichen. Wenn Ihnen dies, aus welchen Gründen auch
immer, nicht zusagt, veröffentlichen wir Ihre Zuschrift anonym.
Wir schätzen und veröffentlichen auch kontroverse Meinungen.
Perlen entstehen durch permanente Reibung, Ideen durch kontroverse
Diskussion.
In diesem Sinne sind wir ihnen dankbar für Ihre Mail.
Im Nachgang ist uns noch ein äußerst
witziges Detail des Waffenrechtes in Bezug auf Eingriffe in das
verfassungsmäßig garantierte Recht auf Eigentum aufgefallen:
Opas Waffen können
Sie aufgrund des im Waffengesetz verankerten "Erbenprivilegs" ohne die
sonst geforderte Sachkunde und ohne das sonst erforderliche besondere
Bedürfnis durch Erbfall erwerben und besitzen.
Omas Bullterrier nicht.
Realsatire at it`s best.
Vgl.
http://www.bmi.bund.de/Annex/de_21847/Zusammenfassung_der_wesentlichen_Neure
gelungen_des_WaffRNeuRegG.pdf
Kommentar zum Urteil des Bverg von Ted Gretsch, Berlin
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ted Gretsch [mailto:Dobermann3@lycos.de]
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2002 12:33
An:
info@maulkorbzwang.de
Betreff: Folgen dees Urteils
hi, Achim,
das erfreuliche Urteil des BVerwG hat Folgen!
Hier meine Meinung dazu. Wenn Du willst kannst du diese Stellungnahme
veröffentlichen. Im NL oder auf der Site.
Meines Erachtens ist jetzt der juristische Beweis erbracht, daß wir von
einer Gruppe Krimineller regiert werden.
Wie ich zu der Aussage komme?
Zunächst:
Die Feststellung der Nichtigkeit eines Gesetzes oder einer Verordnung
bedeutet, daß diese Regelung NIE BESTANDEN HAT!
Alle Handlungen, die auf Grund dieser gesetzlichen Regelungen
durchgeführt wurden (Einziehung und Tötung von Hunden) wurden ohne
gesetzliche Grundlage durchgeführt!
Da dem so ist, sind alle Handlungen unter dem Aspekt des
Strafgesetzbuches zu würdigen.
UND DA KOMMT SO EINIGES ZUSAMMEN!
Als da wären:
- Räuberische Erpressung
- Haus- und Landfriedensbruch
- Sachbeschädigung (Hausdurchsuchungen)
- schwere Körperverletzung
- evtl. Freiheitsberaubung
- Nötigung
- Erpressung
- Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
und noch so einiges anderes.
Auf jeden Fall besteht m.A. nach ein SCHADENSERSATZANSPRUCH gegen die
Behörden oder Landesregierungen.
Also:
Mindestens Erstattung der Kosten
- des SK-Nachweises
- Anschaffung des Maulkorbes
- Wesenstestprüfung,
- Evtl. Durchführung bestimmter Sicherungsmaßnahmen bei Wohnungen und
Grundstücken
Auf jeden Fall aber:
- Schmerzensgeld bei der Tötung von Hunden
- Kostenübernahme im Falle von Arztkosten, die durch die Tötung der
Hunde bei dem Halter oder dem Kind entstanden sind (psychische Schäden
z. B.)
- Erstattung aller kosten, die in zusammenhang mit Wohnungskündigungen
zu tun haben, die in Zusammenhang mit der LHVO standen
- Schadensersatz für entgangenen Urlaub, der wegen der LHVO nicht
angetreten werden konnte.
Mir fallen da noch viele andere Dinge ein.
So wie wir Hundehalter in der Vergangenheit behandelt worden sind, haben
wir keinerlei Veranlassung auf Samtpfoten umherzulaufen und die
Politiker zu schonen!
Wir sollten uns organisieren und geschlossen Strafanträge stellen und
feststellen lassen, wie hoch der Grad der Kriminalität bei den diversen
Politikern und Verwaltungsleuten eigentlich ist!
Das ist meine Meinung!
Sollte da der ein oder andere Politiker oder Verwaltungsmensch sich auf
den Schlips getreten fühlen, weil es ja alle so sensible und empfindsame
Menschen sind - ich warte auf Anzeigen. (Verleumdung, Beleidigung oder
sowas in dieser Größenordnung.) Ich habe jedenfalls keine Angst vor
denen.
Gruß
Ted
Offener Brief
an Minister Bartels von Peter Böttcher, Bremen
Peter Böttcher
Postfach 107103
D-28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de
Uwe Bartels
Amselstr. 13
49377
Vechta 06.07.02
Offener
Brief
Ein
Lehrer sieht rot
Herr Bartels,
das Bundesverwaltungsgericht
erklärt die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig.
Endlich ein Urteil, welches mit
Sachverstand gesprochen wurde.
Kaum haben Sie gemerkt, dass Sie
mit Ihrer schwachsinnigen Hundeverordnung auf der Nase gelandet sind,
schon schreien Sie nach einem Landesgesetz.
Wie lange wollen Sie diesen
Hexensabbat noch treiben? Wie viele Familien mit ihren Hunden wollen Sie
noch weiter terrorisieren? Wie viele Familien sollen noch ihr soziales
Leben in Deutschland verlieren?
Was sollen Absonderungen wie: Die
Gefahr für die Bevölkerung durch ausländische Hunde ist wieder größer
geworden."
Was soll eine solche
Volksverdummung?
Was Sie mit derartigen Äußerungen
treiben, ist für die Hirne der Bevölkerung gefährlicher, als die von
Ihnen vorgegaukelte Gefahr durch ausländische Hunde.
Als Landwirtschaftsminister
sollten Sie sich um die Landwirtschaft kümmern und nicht um
Rassegesetze.
Mir ist klar, dass viele deutsche
Politiker bei dem Wort Rassegesetz leuchtende Augen bekommen.
Sie leben in Vechta, einem Kreis
mit der größten Massentierhaltung der Erde.
Keine11 Kilometer von Ihrer
Amselstraße entfernt befindet sich ein Betrieb, der in den letzten
Wochen durch sein Futtermittelskandal durch die Presse ging und schon
wieder war zu lesen, dass im benachbarten Holdorf ein erneuter Skandal
an die Öffentlichkeit gelangt ist.
Wieso passiert so etwas während
Ihrer Amtszeit und direkt vor Ihrer Haustür?
Immer wenn ich etwas von Bartels
höre, geht es um das Keulen der Schweine, das Töten von ganzen
Rinderherden, Futtermittelskandale und natürlich um die schwachsinnige
Hundeverordnung.
Wenn ich durch den Landkreis
Vechta fahre und die elenden Tiertransporte sehe, denke ich, was für
London die roten Doppeldeckerbusse, sind für Vechta die Tiertransporter.
Es ist schon lustig, wenn die
durch das Grundgesetz geschützten Schweine aus dem Massenstall bei
Vechta nach Cloppenburg zum Schlachten kommen, um dann in Aldrup bei
Wildeshausen (Wildeshausen kennen Sie ja gut) zur Mettwurst veredelt zu
werden.
Ich persönlich empfinde, dass Sie
als Landwirtschaftsminister nach diesen ganzen Skandalen nicht mehr
tragbar sind.
Ich fordere Sie auf
zurückzutreten.
Kümmern Sie sich doch lieber
wieder um die Schüler in Goldenstedt und bilden eine Arbeitsgemeinschaft
zum Schutz der Moorhühner.
Ach nein, lassen Sie das lieber
mit Goldenstedt.
Sicherlich bekommen Sie einen
guten Posten in einem Betrieb in Calveslage, dann brauchen Sie auch
nicht so weit zu fahren.
Shalom
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE
GERMAN GOVERNMENT
Peter Böttcher
Verteiler I + II
13.07.2002 Essen:
Sommerfest Spanische Hunde in Not e.V.
http://www.spanische-hunde-in-not.de/sommerfest.htm
"Spanische-Hunde-Sommertreffen" am 13.07.2002
Unser Sommer-Treffen steht!!!!
Platz und Termin sind nun endlich gefunden:
Samstag, 13. Juli 2002, ab 13.00 Uhr, Köln-Mindener Straße
270, 45327-Essen
(Anfahrtsskizze siehe unten)
Mit diesem kleinen Fest möchten wir "Spanische-Hunde"-Familien eine
Möglichkeit bieten, sich zu treffen,
Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen und Geschichten auszutauschen.
Dabei soll es egal sein, welcher Rasse oder von welcher Organisation Ihr
Hund ist.
Ebenfalls herzlich willkommen sind natürlich auch alle "Nicht-Spanier"-
Familien, sowie alle Menschen,
die damit liebäugeln, einen Spanischen Hund zu adoptieren (sich aber
vielleicht noch nicht getraut haben)
oder die sich einfach nur informieren wollen.
Ein Programm für die
Großen und die Kleinen arbeiten wir gerade aus.
Damit wir für
Kinderbetreuung und für Speisen und Getränke in ausreichender Menge sorgen
können,
bitten wir um Ihre (natürlich unverbindliche) Anmeldung.
Bitte verraten Sie uns
auch, mit wieviel Personen Sie kommen und wieviele davon Kinder sind.
Wir freuen uns auf zahlreiche Meldungen und
noch mehr freuen wir uns,
Menschen und Hunde am 13. Juli Willkommen heißen zu können!!
Diana Jork
- Galgos in Not Tel. 06101-33857
Christiane Babic
- SHiN e.V. Tel. 0201-344006
Claudia Richter
- SHiN e.V. Tel. 0211-6411500
Anfahrtsskizze:
Anfahrt über die A 42, Ausfahrt Essen-Altenessen
Einen genauen Routenplan können Sie sich z.B. hier erstellen lassen:
www.aral.de
Vorschlag von uns:
Geben Sie doch eventuell bei Ihnen vorhandene und von SHiN e.V. für
Kastrationskampagnen und Tierschutzarbeit vor Ort benötigte Sachspenden
gleich am 13.07. in Essen ab.
Siehe:
http://www.spanische-hunde-in-not.de/sachspenden.htm
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