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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels


* Erste und notwendige Konsequenzen des Bverwg-Urteils vom 03.07.2002
* Ein Blick in den Spiegel: Das Affen-Theorem
* Vorläufige Conclusio Waffenrecht - Hundehaltungsrecht
* Kommentar zum Urteil des Bverg von Ted Gretsch, Berlin
* Offener Brief an Minister Bartels von Peter Böttcher, Bremen
* 13.07.2002 Essen: Sommerfest Spanische Hunde in Not e.V.

 


Erste Konsequenzen des Urteils des Bverwg vom 03.07.2002
 
Aktenberg rollt an: 169 Verfahren gegen Kampfhundebesitzer gestoppt oder zurück geordert
Staatsanwältin Rosendahl in Niedersachsen:
"Wir wollen uns nicht dem Vorwurf aussetzen, Unschuldige zu verfolgen."
Maulkorbzwang für Listenhunde existiert nicht mehr.
Polizeisprecher Frank Bührmann:
"Wir können so etwas nur noch anordnen, wenn Gefahr im Verzuge ist."
Genereller Leinenzwang in Niedersachsen besteht nicht mehr.
 
 
Rechtsamtsleiterin Antje Präger:
"Zurzeit ist nicht einmal auszuschließen, dass das Land Hundehaltern Gebühren für Befreiungsanträge und Wesenstests erstatten muss."
Ronja (AmStaffhündin) zerbeißt am 04.07. ihren ungeliebten Maulkorb.
 
 
Fordern Sie Selbst bundesweit weitere Konsequenzen:
http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/07_02/040702_.htm
 
Sollten Politiker und Behörden nicht bis Ende August bundesweit alle notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil des Bverwg vom 03.07.2002 gezogen haben, werden wir auf allen unseren Seiten ab dem 01. September öffentlich und großformatig zum WAHLBOYKOTT aufrufen.
Politiker aller Parteien waren an der bundesweiten Rechtsbeugung beteiligt.
Gemäß Parteiengesetz
http://www.bundeswahlleiter.de/rechtsgr/d/partg34.htm#18 ) erhalten sie für jede für ihre abgegebene Stimme Geld in Form staatlicher Zuschüsse.

KEINE MARK FÜR RECHTSBRUCH !

...dieser Text kann von jedem Webmaster für seine HP frei ohne Quellenangabe übernommen werden.
Auch wenn alle Ideen oder Informationen, die von uns ausgehen, von einigen grundsätzlich abgelehnt, bemäkelt oder negativiert werden, aus welchen Gründen auch immer.
Glücklicherweise gibt uns allerdings die Realität im weiteren Verlauf der Geschehnisse meist Recht.

www.maulkorbzwang.de
www.dogangels.de
www.bloedzeitung.de
www.brd2002.info

 

gefunden auf: http://www.netzmafia.de/service/affen.html

"Das Affen-Theorem

Bringen Sie zwanzig Schimpansen in einem Raum unter. Hängen Sie eine Banane an die Decke und stellen Sie eine Leiter in den Raum, mit der man die Banane erreichen kann.
Stellen Sie sicher, dass es keine andere Möglichkeit gibt, um an die Banane heranzukommen, ausser wenn man die Leiter benützt.
Installieren Sie ein System, das im ganzen Zimmer eiskaltes Wasser versprüht, sobald man auf die Leiter steigt.
Die Schimpansen werden schnell lernen, dass man nicht auf die Leiter steigen darf.
Stellen Sie nun das Kaltwassersystem ab, so dass das Klettern keine eisige Dusche mehr auslöst.

Ersetzen Sie jetzt einen der zwanzig Schimpansen durch einen Neuen.

Dieser wird sofort versuchen, die Leiter hinaufzuklettern. Und ohne den Grund zu kennen, wird er von den Übrigen verprügelt. Tauschen Sie einen weiteren Schimpansen durch einen Neuen aus. Auch dieser wird von den andern gequält; und der, der unmittelbar zuvor eingeführt worden ist, wird am heftigsten zuschlagen.
fahren Sie mit dem Vorgehen weiter, bis nur noch neue Schimpansen im Raum sind.
Dann wird keiner von ihnen versuchen, die Leiter hochzusteigen. Und sollte einer aus einem unerfindlichen Grund auch nur daran zu denken wagen, dann wird er sofort durch die übrigen massakriert.

Das Schlimmste daran ist, dass keiner der Schimpansen auch nur die geringste Ahnung hat, warum dies so ist.

Übrigens: Auf diese Art bilden sich Funktionsweisen und Kulturen von Unternehmen, Schulen, Verbänden und Parteien, ja sogar von Staaten."



Vorläufige Conclusio Waffenrecht - Hundehaltungsrecht

Wir erhielten bezugnehmend auf die letzten Newsletter den folgenden Gästebucheintrag:

 

Name:
... 
e_mail:
... 
Remotecomputer:
... 
Datum:
Sunday, 07. July 2002
Uhrzeit:
20:29:58

Kommentar

"Eine Waffe kann immer nur eines sein - eine Gefahr." Eine Waffe ist ein Stück Metall, nicht mehr und nicht weniger. Wie ein Hund in der falschen Hand eine Gefahr. Hat's Euch vollkommen gebissen ??? Nur weil Jäger und Sportschützen begriffen und umgesetzt haben was die diversen Hundehalterklübchen nicht gebürstet bekommen ??? Wenn es nicht diese besch###enen Ego-Trips diverser Wichtigtuer innerhalb der Hundehalterschaft gäbe, dann hätte es zum Einen nie solchen Gesetze/Verordnungen, und zum Anderen bereits früher Urteile wie diese Woche gegeben. MIT-, nicht GEGENeinander muss die Devise sein ! ... - Sportschütze, SBT Fan, Aktivist bzgl. BSL

sowie u.a.  folgenden Leserbrief:

 

sehr geehrter herr weber,

als halter eines am.staffs in niedersachsen in der zeit vor/während der hundeverordnungen begrüße und achte ich ihr engagement für die hunde sehr.

wirklich: "hut ab"!!

Allerdings befremdet es mich stark, jetzt aus ihrer richtung anschuldigungen/vorwürfe in richtung waffenbesitz bzw. forum waffenrecht zu erkennen. sollten wir/sie es nicht besser wissen. derartige schuldzuweisungen bzw. vergleiche, wer ungefährlicher/verträglicher ist- hund oder waffe, sind bei aller liebe genauso überflüssig wie unsere allseits beliebten rasselisten. damit grenzen sie letztendlich nur eine andere randgruppe, jäger und sportschützen, aus und ziehen vergleiche bezüglich deren gefährlichkeit. sie sollten unterscheiden: legaler/illegaler waffenbesitz.

allerdings gebe ich ihnen in einem punkt vollkommen recht: die strafen für legale waffenbesitzer, denen die nötige kompetenz fehlt und die ihre waffe rechtswidrig verwenden, sollten drastisch verschärft werden. denn auch diese personen schaden nur dem ruf derjenigen, die sich korrekt und unauffällig verhalten.

weiterhin denke ich, dass auch das forum waffenrecht ein zusammenschluß von personen ist, die wie wir versuchen, ihre rechte und ihr tägliches leben zu wahren bzw. einigermaßen erträglich zu halten und vor auktionismus und populismus zu schützen.

als hundebesitzer und jäger distanziere ich mich von diesen neuen tendenzen auf ihrer homepage.

mfg

dipl.-ing.

cxxxxx mxxxx

zxxxxxweg 47a

38124 braunschweig


Allen haben wir unsere unten stehende Conclusio zum Thema "Waffenrecht - Hundehaltungsrecht" zugesandt.

 

Sehr geehrter ...,

es geht uns keineswegs darum, Sportschützen, Schützenvereine und Jägerschaft in Deutschland zu kriminalisieren und zu entwaffnen.
Wäre das unser Ziel, so hätten wir direkt nach Erfurt in den Empörungschor mit eingestimmt, bevor die Gesetzesnovelle verabschiedet wurde.

Nach unseren Beobachtungen geht es Sportschützen um Sport, Schützenvereinen um Geselligkeit und Gemeinschaft (mit durchaus positiven Auswirkungen für die Gesellschaft), und wir halten es im Sinne des Tierschutzes auch nicht für angebracht, dass Jäger zukünftig Perückenböcke mit dem nassen Lappen erschlagen.

Es geht uns darum, das politische Handeln und die rechtlichen Regelungen bzgl. Waffenrecht und bzgl. Hundehaltung zu vergleichen, und die Gründe für diese Unterschiede aufzuzeigen.

Nur weil einer ausrastet (der auch die Schule hätte in Brand stecken können), und Behörden pennen (wozu braucht ein 19-jähriger eine Pumpgun?), sind ihm nicht alle anderen gleich zu setzen.
(Vgl. Ibrahim K., Hamburg)

Das öffentliche Gekreische nach Erfurt war nur von kurzer Dauer.
Die Medienhetze gegen Hunde und Hundehalter dagegen dauert seit 2 Jahren an, und macht auch vor dem Bverwg nicht halt.
(Vgl. BZ von gestern).

Wenn Volkes kurz nach Erfurt geäußerte Meinung über Schützen zuträfe, dann gäbe es jedes Jahr tausende von Toten.
(Wenn Volkes seit 2 Jahren über Listenhunde geäußerte Meinung zuträfe,... bitte Selbst zu Ende denken.)
Dies ist nicht der Fall.
Allenfalls kommt es auf einem Dorfschützenfest mal zu einer Schlägerei, nicht zu einer Schießerei.
Und auch dann ist noch die Frage, ob sich Schützen oder Gäste geprügelt haben.

Wir gehen auch nicht davon aus, dass Schützen mehrheitlich Waffennarren sind oder ihre persönlichen Probleme im Sinne eines Testosteronschubs mit Waffenbesitz kompensieren.
(Genausowenig, wie Listenhundehalter mehrheitlich mit den Hunden ihren Hormonspiegel sanieren.)

Wenn wir positive Zwecke für die Haltung unserer Hunde anführten, wurde uns gesagt: "Du kannst ja auch einen Retriever halten."
Ein Bürgermeister im Ruhrgebiet riet 2000 öffentlich im Radio, die Hundehalter könnten ja ihre Listenhunde im Tierheim abgeben, und sich einen anderen Hund holen.

Wir werden im Gegenzug nicht den Schützenvereinen vorhalten, sie könnten ja auch mit Murmeln spielen, und den Sportschützen das Bowlen ans Herz legen.

Nach Erfurt wurden von Politikern blödsinnige Vorschläge für Auflagen für Schützen gemacht - und verworfen.
War es nicht Schily, der vorschlug, dass Schützen ihre Waffen zukünftig nicht mehr Zuhause aufbewahren sollten?
Damit ein Krimineller nur in eines der (meist abgelegenen) Schützenheime einbrechen muß, um Zugang zu 30-40 und mehr Waffen zu haben?
Soviel zum Horizont der Politiker.
Es reicht nicht von 12 bis Mittag.
Gedankliche Rohrkrepierer dieser Art wurden für das Waffenrecht vorgeschlagen und verworfen.
Für Hundehalter wurden dergleichen Rohrkrepierer unter dem Beifall der Öffentlichkeit verabschiedet.
Wir leben seit 2 Jahren mit diesen politischen Rohrkrepierern.

Es ist aber Fakt, dass das potentielle (mißbräuchliche) Gefahrenpotential von Schußwaffen größer als das von Hunden ist.
Verantwortungsloser und mißbräuchlicher Umgang mit einem Hund kann ein Menschenleben kosten.
Der Mißbrauch der Glock in Erfurt kostete 17 Menschenleben.
Das schafft kein Pitbull.

Sie können, wenn (ggf.) Ihre Kinder im Wohnzimmer spielen, Ihren Hund dazu lassen.
Sie würden aber niemals Ihre Waffe auf den Wohnzimmertisch legen.

Deshalb ist es richtig, dass es für den Zugang zu und den Umgang mit Waffen Auflagen und Regelungen gibt.
Die waren weitgehend und überwiegend schon im alten Waffengesetz enthalten, und wurden von den Schützen sowieso aus eigenem Willen und Verantwortung eingehalten.
(Ähnlich die in vielen Hundeverordnungen enthaltene Haftpflichtversicherungspflicht, auf die hin die meisten Hundehalter steinalte Versicherungspolicen einreichten, weil sie ihre Hunde sowieso seit langem versichert hatten).
Die Neuregelungen sind gering, und das Verbot für Pumpguns (die im Sport sowieso nicht verwendet werden) sowie die Auflagen für Schreckschusspistolen (könnten höher sein) und die Änderung von Altersgrenzen stören sicher weder Sie noch uns.

U.E. müssen aber nicht nur generell die rechtsstaatlichen Vorgaben (Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit etc.) bei der Gesetzgebung eingehalten werden, sondern eine Verhältnismäßigkeit muß auch im Vergleich nebeneinander bestehender Gesetze gegeben sein, eben bei Waffenrecht und Hundehaltungsrecht.

Wer muß "zuverlässiger" sein und ein "berechtigteres Interesse" haben, ein Waffenbesitzer oder ein Listenhundebesitzer?
Zur Zeit ist es in Deutschland einfacher, an eine Waffe als an einen Bullterrier zu kommen.

Im Landeshundegesetzentwurf NRW sind die folgenden Grundrechtsbeschneidungen für Hundehalter enthalten:

"§ 18
Einschränkung von Grundrechten
Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden
1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),
2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. I des Grundgesetzes),
3. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. I Satz I des Grundgesetzes)."

Bitte suchen Sie nach den Grundrechtseinschränkungen im Waffengesetz. 

In einem gebe ich Ihnen hundertprozentig recht:
Hätten die Hundehalter eine ähnliche Einigkeit, Organisation und Solidarität an Tag gelegt wie die Schützen, dann wäre es zu Hundeverordnungen in dieser Form nicht gekommen.
Hätte nur jeder betroffene Hundehalter in NRW gegen jeden Verwaltungsakt der LHV Widerspruch eingelegt, dann wäre das Problem lange erledigt.
Stattdessen waren am 04.07.2000 die Maulkörbe bundesweit ausverkauft.

Mit diesem Material müssen wir arbeiten.
Deshalb beschäftigen wir uns mit dem Rechtsweg, im Moment gedanklich mit dem Vergleich zwischen Waffenrecht und Hundehaltungsrecht.

Politiker haben grundsätzlich deutsches Recht einzuhalten.
Stattdessen kam es 2000 zu bundesweitem Rechtsbruch durch Verstoß gegen Art. 80 GG.

Politiker haben ebenso die Pflicht, bestehenden Rechtsbrüchen entgegen zu treten.
Und dies unabhängig von wahltaktischen Überlegungen.

Die Tatsache, dass eine Personengruppe weder über die notwendige Quantität noch über den entsprechenden Organisationsgrad verfügt, um sich öffentliches Gehör und politischen Einfluß zu verschaffen, setzt nicht das Grundgesetz außer Kraft.

Auch dann nicht, wenn die Interessen dieser Personengruppen in den angeblich dafür zuständigen Interessenverbänden und Lobbys nicht oder nicht ausreichend vertreten werden, weil sie den mehrheitlichen Interessen dieser Verbände und Lobbys widersprechen.
Auch dann nicht, wenn diese Lobbys ihren politische Einfluß gegen diese Personengruppen einsetzen.

Solche Personengruppen, wie bspw. auch Kranke, Alte, Behinderte oder religiöse oder andere Minderheiten, sind nicht automatisch für Politiker vogelfrei und als populistisch genutzte Sündenböcke zum medialen Abschuß freigegeben.

Glücklicherweise schützen Verfassung und Rechtsstaatlichkeit auch die Rechte solcher für Politiker wahltaktisch irrelevanter Gruppen, deren man sich in der Politik imagefördernd als Feinbild-Stereotyp und Ablenkungsmanöver bedienen möchten.
Wenn es auch manchmal Jahre dauert.

Für solche Personengruppen sind also weiterhin nicht Interessenverbände oder Lobbys die geeigneten Anlaufstellen, sondern fähige Juristen und die Gerichte.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude an Ihrem Sport.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Weber
Maulkorbzwang-Redaktion

P.S.:
Wenn Sie einverstanden sind, würden wir Ihre Mail und ggf. weitere Anmerkungen von Ihnen mit Ihrem Absender sowie unsere Antwort gerne im Letter veröffentlichen. Wenn Ihnen dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht zusagt, veröffentlichen wir Ihre Zuschrift anonym.
Wir schätzen und veröffentlichen auch kontroverse Meinungen.
Perlen entstehen durch permanente Reibung, Ideen durch kontroverse Diskussion.
In diesem Sinne sind wir ihnen dankbar für Ihre Mail.

Im Nachgang ist uns noch ein äußerst witziges Detail des Waffenrechtes in Bezug auf Eingriffe in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Eigentum aufgefallen:

Opas Waffen können Sie aufgrund des im Waffengesetz verankerten "Erbenprivilegs" ohne die sonst geforderte Sachkunde und ohne das sonst erforderliche besondere Bedürfnis durch Erbfall erwerben und besitzen.

Omas Bullterrier nicht. 

Realsatire at it`s best.

Vgl. http://www.bmi.bund.de/Annex/de_21847/Zusammenfassung_der_wesentlichen_Neure
gelungen_des_WaffRNeuRegG.pdf


Kommentar zum Urteil des Bverg von Ted Gretsch, Berlin

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ted Gretsch [mailto:Dobermann3@lycos.de]
Gesendet: Sonntag, 7. Juli 2002 12:33
An:
info@maulkorbzwang.de
Betreff: Folgen dees Urteils


hi, Achim,

das erfreuliche Urteil des BVerwG hat Folgen!
Hier meine Meinung dazu. Wenn Du willst kannst du diese Stellungnahme veröffentlichen. Im NL oder auf der Site.

Meines Erachtens ist jetzt der juristische Beweis erbracht, daß wir von einer Gruppe Krimineller regiert werden.
Wie ich zu der Aussage komme?

Zunächst:
Die Feststellung der Nichtigkeit eines Gesetzes oder einer Verordnung bedeutet, daß diese Regelung NIE BESTANDEN HAT!
Alle Handlungen, die auf Grund dieser gesetzlichen Regelungen durchgeführt wurden (Einziehung und Tötung von Hunden) wurden ohne gesetzliche Grundlage durchgeführt!
Da dem so ist, sind alle Handlungen unter dem Aspekt des Strafgesetzbuches zu würdigen.
UND DA KOMMT SO EINIGES ZUSAMMEN!

Als da wären:

- Räuberische Erpressung
- Haus- und Landfriedensbruch
- Sachbeschädigung (Hausdurchsuchungen)
- schwere Körperverletzung
- evtl. Freiheitsberaubung
- Nötigung
- Erpressung
- Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
und noch so einiges anderes.

Auf jeden Fall besteht m.A. nach ein SCHADENSERSATZANSPRUCH gegen die
Behörden oder Landesregierungen.
Also:

Mindestens Erstattung der Kosten

- des SK-Nachweises
- Anschaffung des Maulkorbes
- Wesenstestprüfung,
- Evtl. Durchführung bestimmter Sicherungsmaßnahmen bei Wohnungen und Grundstücken

Auf jeden Fall aber:

- Schmerzensgeld bei der Tötung von Hunden
- Kostenübernahme im Falle von Arztkosten, die durch die Tötung der Hunde bei dem Halter oder dem Kind entstanden sind (psychische Schäden z. B.)
- Erstattung aller kosten, die in zusammenhang mit Wohnungskündigungen zu tun haben, die in Zusammenhang mit der LHVO standen
- Schadensersatz für entgangenen Urlaub, der wegen der LHVO nicht angetreten werden konnte.

Mir fallen da noch viele andere Dinge ein.

So wie wir Hundehalter in der Vergangenheit behandelt worden sind, haben wir keinerlei Veranlassung auf Samtpfoten umherzulaufen und die Politiker zu schonen!

Wir sollten uns organisieren und geschlossen Strafanträge stellen und feststellen lassen, wie hoch der Grad der Kriminalität bei den diversen Politikern und Verwaltungsleuten eigentlich ist!

Das ist meine Meinung!

Sollte da der ein oder andere Politiker oder Verwaltungsmensch sich auf den Schlips getreten fühlen, weil es ja alle so sensible und empfindsame Menschen sind - ich warte auf Anzeigen. (Verleumdung, Beleidigung oder sowas in dieser Größenordnung.) Ich habe jedenfalls keine Angst vor denen.

Gruß

Ted


 

Offener Brief an Minister Bartels von Peter Böttcher, Bremen
 
Peter Böttcher
Postfach 107103
D-28071 Bremen
Tel./Fax: 0421 339 83 47
eMail: PSS.Boettcher@t-online.de


Uwe Bartels
Amselstr. 13

49377 Vechta                               06.07.02



 
Offener Brief



Ein Lehrer sieht rot


Herr Bartels,

das Bundesverwaltungsgericht erklärt die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig.

Endlich ein Urteil, welches mit Sachverstand gesprochen wurde.

Kaum haben Sie gemerkt, dass Sie mit Ihrer schwachsinnigen Hundeverordnung auf der Nase gelandet sind, schon schreien Sie nach einem Landesgesetz.

Wie lange wollen Sie diesen Hexensabbat noch treiben? Wie viele Familien mit ihren Hunden wollen Sie noch weiter terrorisieren? Wie viele Familien sollen noch ihr soziales Leben in Deutschland verlieren?

Was sollen Absonderungen wie: „Die Gefahr für die Bevölkerung durch ausländische Hunde ist wieder größer geworden."

Was soll eine solche Volksverdummung?

Was Sie mit derartigen Äußerungen treiben, ist für die Hirne der Bevölkerung gefährlicher, als die von Ihnen vorgegaukelte Gefahr durch ausländische Hunde.

Als Landwirtschaftsminister sollten Sie sich um die Landwirtschaft kümmern und nicht um Rassegesetze.

Mir ist klar, dass viele deutsche Politiker bei dem Wort Rassegesetz leuchtende Augen bekommen.

Sie leben in Vechta, einem Kreis mit der größten Massentierhaltung der Erde.

Keine11 Kilometer von Ihrer Amselstraße entfernt befindet sich ein Betrieb, der in den letzten Wochen durch sein Futtermittelskandal durch die Presse ging und schon wieder war zu lesen, dass im benachbarten Holdorf ein erneuter Skandal an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Wieso passiert so etwas während Ihrer Amtszeit und direkt vor Ihrer Haustür?

Immer wenn ich etwas von Bartels höre, geht es um das Keulen der Schweine, das Töten von ganzen Rinderherden, Futtermittelskandale und natürlich um die schwachsinnige Hundeverordnung.

Wenn ich durch den Landkreis Vechta fahre und die elenden Tiertransporte sehe, denke ich, was für London die roten Doppeldeckerbusse, sind für Vechta die Tiertransporter.

Es ist schon lustig, wenn die durch das Grundgesetz geschützten Schweine aus dem Massenstall bei Vechta nach Cloppenburg zum Schlachten kommen, um dann in Aldrup bei Wildeshausen (Wildeshausen kennen Sie ja gut) zur Mettwurst veredelt zu werden.

Ich persönlich empfinde, dass Sie als Landwirtschaftsminister nach diesen ganzen Skandalen nicht mehr tragbar sind.

Ich fordere Sie auf zurückzutreten.

Kümmern Sie sich doch lieber wieder um die Schüler in Goldenstedt und bilden eine Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Moorhühner.

Ach nein, lassen Sie das lieber mit Goldenstedt.

Sicherlich bekommen Sie einen guten Posten in einem Betrieb in Calveslage, dann brauchen Sie auch nicht so weit zu fahren.


Shalom
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT


Peter Böttcher



Verteiler I + II 

 



13.07.2002 Essen: Sommerfest Spanische Hunde in Not e.V.

http://www.spanische-hunde-in-not.de/sommerfest.htm

"Spanische-Hunde-Sommertreffen"  am 13.07.2002

Unser Sommer-Treffen steht!!!!

Platz und Termin sind nun endlich gefunden:
Samstag, 13. Juli 2002, ab 13.00 Uhr, Köln-Mindener Straße 270, 45327-Essen 
(Anfahrtsskizze siehe unten)

Mit diesem kleinen Fest möchten wir "Spanische-Hunde"-Familien eine Möglichkeit bieten, sich zu treffen,
Kontakte zu knüpfen, Erfahrungen und Geschichten auszutauschen.
Dabei soll es egal sein, welcher Rasse oder von welcher Organisation Ihr Hund ist.
Ebenfalls herzlich willkommen sind natürlich auch alle "Nicht-Spanier"- Familien, sowie alle Menschen,
die damit liebäugeln, einen Spanischen Hund zu adoptieren (sich aber vielleicht noch nicht getraut haben)
oder die sich einfach nur informieren wollen.

Ein Programm für die Großen und die Kleinen arbeiten wir gerade aus.

Damit wir für Kinderbetreuung und für Speisen und Getränke in ausreichender Menge sorgen können,
bitten wir um Ihre (natürlich unverbindliche) Anmeldung.

Bitte verraten Sie uns auch, mit wieviel Personen Sie kommen und wieviele davon Kinder sind.

Wir freuen uns auf zahlreiche Meldungen und noch mehr freuen wir uns,
Menschen und Hunde am 13. Juli Willkommen heißen zu können!!

                    Diana Jork           - Galgos in Not   Tel. 06101-33857
                    Christiane Babic  - SHiN e.V.        Tel. 0201-344006
                    Claudia Richter    - SHiN e.V.        Tel. 0211-6411500
 

Anfahrtsskizze:
 Anfahrt über die A 42, Ausfahrt Essen-Altenessen
 Einen genauen Routenplan können Sie sich z.B. hier erstellen lassen: www.aral.de

Vorschlag von uns: Geben Sie doch eventuell bei Ihnen vorhandene und von SHiN e.V. für Kastrationskampagnen und Tierschutzarbeit vor Ort benötigte Sachspenden gleich am 13.07. in Essen ab.
Siehe:

http://www.spanische-hunde-in-not.de/sachspenden.htm
 

 

 

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;Anfahrt über die A 42, Ausfahrt Essen-Altenessen
 Einen genauen Routenplan können Sie sich z.B. hier erstellen lassen: www.aral.de

Vorschlag von uns: Geben Sie doch eventuell bei Ihnen vorhandene und von SHiN e.V. für Kastrationskampagnen und Tierschutzarbeit vor Ort benötigte Sachspenden gleich am 13.07. in Essen ab.
Siehe:

http://www.spanische-hunde-in-not.de/sachspenden.htm
 

 

 

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