Abhacken.
Wer nach der Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte auf
Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit durch die Staatsbediensteten
einen höflichen Brief mit freundlich formulierter Kritik an einen
Landesfürsten schreibt, hat unversehens auch noch Staatsanwaltschaft und
Staatsschutz auf dem Hals.
...kommen Sie und die anderen 16 (Stichwort "Volltrottel") eigentlich
jetzt alle beim Bverfg in Beugehaft, wegen der Aussageverweigerung bzgl.
NPD-Spitzel?
;-))))
Uns stört es übrigens nicht, wenn der NPD-Prozeß die Arbeit des
Verfassungsschutzes verunmöglichen würden.
Nach unseren Erfahrungen haben die Verfassungsschützer eh nie diejenigen
beobachtet, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung am
meisten gefährden:
DIE "Volltrottel".
www.weser-kurier.de
Kippt auch Bremer
Kampfhundgesetz?
Von unserer Redakteurin
Christine Kröger
Bremen/Hannover. Steht nach
der niedersächsischen Verordnung auch Bremens Kampfhundgesetz vor dem
Aus? Der Rechtsanwalt und ehemalige Wirtschaftssenator Claus Jäger ist
nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überzeugt: Bremens
Verwaltungsrichter können gar nicht anders, als das Gesetz zu kippen.
Die obersten deutschen
Verwaltungsrichter in Berlin hatten in der vergangenen Woche Hannovers
Regelungen für nichtig erklärt.Unter anderem hielten sie es für
unzulässig, allein aufgrund der Rasse eines Hundes auf seine
Gefährlichkeit zu schließen. Weil solche Rasselisten auch dem Bremer
Gesetz zugrunde liegen, ist sich Jäger sicher, dass mit dem Berliner
Urteil auch Bremens Gesetz nichtig ist. Jäger vertritt mehrere
Hundehalter aus der Hansestadt, die gegen die Bestimmungen klagen.
Innensenator Kuno Böse (CDU) hatte
dagegen behauptet, das Urteil bestätige Bremens Regelungen. Denn die
Bundesrichter hatten auch geurteilt, Rasselisten könnten nicht per
Verordnung wie in Niedersachsen eingeführt werden, sondern
allenfalls mit dem Segen des Gesetzgebers wie in Bremen. Der Senator
lasse dabei außer acht, dass die Richter Rasselisten grundsätzlich für
unzulässig halten, meinte Jäger: Eine Gesetz gleichen Inhalts wie die
Verordnung aus Hannover, hätte Berlin genauso kassiert. Böse brauche
offenbar dringend guten juristischen Rat.
Denselben Tipp gab der
Rechtsanwalt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD).
Der hatte als Reaktion auf das Urteil einen Erlass verfügt, der die
Rasselisten zwar modifiziert, aber grundsätzlich an ihnen festhält. Der
Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter in Nordenham
kündigte gestern rechtliche Schritte gegen Bartels an: Der Minister
missachte das Berliner Urteil und stifte die Kommunen zu rechtswidrigem
Handeln an.
102/2002
Bremen, 4. Juli 2002
FDP fordert den Vollzug des Bremischen
Hundegesetzes sofort außer Kraft zu setzen
"Das Bremischen Hundegesetzes ist
verfassungswidrig", mit diesen Worten unterstreicht der innenpolitische
Sprecher der FDP in Bremen, Ingmar Vergau, die wiederholte Forderung der
Liberalen, das in Bremen geltende Hundegesetz abzuschaffen.
"Diese Feststellung hat die FDP schon geäußert, als
die Diskussionen über die Einführung von Hundeverordnungen und -gesetzen
in den einzelnen Bundesländern geführt wurde, die in Bremen in einem
Hundegesetz mündete," so Vergau. Damals hatten die Liberalen einen
eigenen verfassungskonformen Entwurf eines Hundegesetzes vorgelegt.
"Durch das neuste Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, vom 3. Juli 2002, sieht sich die FDP in ihrer
Auffassung deutlich bestätigt". Das Bundeswaltungsgericht hat am
Mittwoch die Auffassung des OVG Lüneburg bestätigt, und die
grundlegenden gesetzlichen Regelungen der Niedersächsischen
Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt. Diese knüpften bei der
Beurteilung der Gefährlichkeit der Hunde allein an die Zugehörigkeit von
Hunden zu bestimmten Rassen an.
"Auch wenn es sich bei der Niedersächsischen Regelung
lediglich um eine Verordnung und nicht, wie in Bremen, um ein Gesetz
handelt, ist der Grundtenor des Bundesgerichts deutlich geworden. Es
gibt keine abgesicherte Erkenntnis, dass es rassespezifische
Gefährlichkeiten bei Hunden gibt," so Vergau.
"Die realitätsfernen Regelungen, nach denen Hunde je
nach Rassezugehörigkeit in verschiedene Gefahrenkategorien eingestuft
werden, müssen aus dem Bremischen Hundegesetz gestrichen werden.
Schäferhunde beispielsweise, die in Deutschlands Statistiken der
Beißunfälle an der Spitze stehen, sind in dem Gesetz nicht aufgeführt.
Auf der Rasseliste sind hingegen Hunde aufgeführt, die bisher bei
schweren Beißattacken nicht in Erscheinung getreten sind", so Vergau.
"Der CDU-SPD-Senat ist jetzt aufgefordert endlich dem Populismus in
dieser Frage ein Ende zu setzen und sich wieder auf die Verfassung der
er verpflichtet ist zu besinnen," so der FDP-Politiker. Vergau fordert
die Bürgerschaft auf, sich schnellst möglich mit dem Thema Hundegesetz
zu befassen und ein Gesetz zu erlassen, das tatsächlichen
wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt und nicht auf reinen
Spekulationen beruht.
Tierschützer drängen zu Recht auf
Gesetzesinitiativen zu einem Fachkundenachweis für Hundezüchter und
Halter. äußert der FDP-Innenpolitiker. Man solle die Rasseliste ganz
abschaffen und bei den Menschen, die die Tiere halten und züchten
ansetzten, da die Rasse der Hunde keine Garantie für deren
Friedfertigkeit biete. "Ärger erzeugt außerdem die Tatsache, dass der
Bremer Steuerzahler jährlich 250.000 Euro für die Unterbringung
ausgesetzter Hunde zahlen muss," so Vergau.
Dieses Haushaltsloch hat sich der CDU-SPD-Senat mit
seinem verfassungswidrigen Hundegesetz, das ganze Hunderassen
kriminalisiert, selbst gegraben. Abgesehen davon, dass die Hunde in
erbärmlichen tierunwürdigen Zwingern gehalten werden, ist durch das
Gesetz ein Dauerproblem entstanden, das zukünftig eher zu steigenden
Kosten führen wird, da jedes Heimtier täglich 12.02 Euro kostet."
Verantwortlich: Ingmar Vergau PAGE PAGE 2
Georg-Borttscheller-Haus ( Elsasser Strasse 6 ( 28211 Bremen Telefon:
0421 - 349 80 63 / 64 ( Telefax: 0421 - 34 2145 Email:
info@fdp-bremen.de
Illegale Impfpraxis bei Polizeihunden
Viele der 140 Tiere in Schleswig-Holstein bekommen ihre Impfung von
einem dänischen Arzt
Eutin
Auf den ersten Blick geht es um Kleinigkeiten. Zum Beispiel um die
Frage: Wer darf Hunde impfen und dies im Internationalen Impfausweis
dokumentieren?
Jeder Hundebesitzer weiß, dass dies nur ein Tierarzt machen darf
nach einer Untersuchung wohlgemerkt. In Eutin übernahmen die Impfung
Laien. Ein Arzt war nicht dabei setzte aber nachher Unterschrift und
Stempel in den Impfpass. All das ist natürlich nicht erlaubt.
Es wiegt umso schwerer, wenn Polizeibeamte dies monatelang im Dienst
praktizieren und der oberste Dienstherr also der Innenminister darin
keinen Grund sieht, dieses Verhalten zu ahnden. Es geht um die rund 140
Polizeihunde, vor allem aber um das Diensthundewesen jene Abteilung in
Eutin, die für Ankauf und Ausbildung der Vierbeiner zuständig ist.
Schleswig-Holstein und die Welt/Kieler Nachrichten
AW-Kommentar: was soll einen hier im Land
noch zur Verwunderung bringen?