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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Zitat des Tages

* Kippt auch Bremer Kampfhundgesetz?

* FDP fordert den Vollzug des Bremischen Hundegesetzes sofort außer Kraft zu setzen

* Illegale Impfpraxis bei Polizeihunden


Zitat des Tages:
Innenminister Heiner Bartling (Niedersachsen)

„Ausländer sollen unsere Werte anerkennen“

Berlin (Ch.B.). In Deutschland lebende Ausländer müssen sich nach Ansicht von Niedersachsens Innenminister Heiner Bartling (SPD) stärker um ihre Integration bemühen. Dazu gehöre auch die Anerkennung deutscher Werte, sagte er dem Tagesspiegel.
http://www.tagesspiegel.de/archiv/10.07.2002/125413.asp

Bevor wir uns überhaupt über Ausländer unterhalten, Herr Bartling:
Wie wäre es denn, wenn deutsche Politiker und vor allem Innenminister mit gutem Beispiel voran gehen und erst mal selber deutsche Werte anerkennen?
Zum Beispiel unsere Verfassung.
Zum Beispiel Art. 80 GG?

Wie wäre es denn, wenn sich auch deutsche Innenminister um "Integration in unsere Gesellschaft" bemühen?
Zum Beispiel durch adäquaten Umgang mit den Bürgern?
Der tatsächlich Umgang, siehe das Beispiel von NRW-Ministerpräsident Clement, NRW-Innenminister Behrens und der 17-jährigen Schülerin Johanna, ist doch ein "management by champignon":
Bürger möglichst im Dunkeln halten, sobald sich ein Kopf zeigt:
Abhacken.

Wer nach der Verletzung seiner verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit durch die Staatsbediensteten einen höflichen Brief mit freundlich formulierter Kritik an einen Landesfürsten schreibt, hat unversehens auch noch Staatsanwaltschaft und Staatsschutz auf dem Hals.

...kommen Sie und die anderen 16 (Stichwort "Volltrottel") eigentlich jetzt alle beim Bverfg in Beugehaft, wegen der Aussageverweigerung bzgl. NPD-Spitzel?
;-))))

Uns stört es übrigens nicht, wenn der NPD-Prozeß die Arbeit des Verfassungsschutzes verunmöglichen würden.
Nach unseren Erfahrungen haben die Verfassungsschützer eh nie diejenigen beobachtet, die unsere freiheitlich demokratische Grundordnung am meisten gefährden:
DIE "Volltrottel".

www.weser-kurier.de

Kippt auch Bremer Kampfhundgesetz?

Von unserer Redakteurin
Christine Kröger

Bremen/Hannover. Steht nach der niedersächsischen Verordnung auch Bremens Kampfhundgesetz vor dem Aus? Der Rechtsanwalt und ehemalige Wirtschaftssenator Claus Jäger ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überzeugt: „Bremens Verwaltungsrichter können gar nicht anders, als das Gesetz zu kippen.“
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter in Berlin hatten in der vergangenen Woche Hannovers Regelungen für nichtig erklärt.Unter anderem hielten sie es für unzulässig, allein aufgrund der Rasse eines Hundes auf seine Gefährlichkeit zu schließen. Weil solche Rasselisten auch dem Bremer Gesetz zugrunde liegen, ist sich Jäger sicher, dass mit dem Berliner Urteil auch Bremens Gesetz nichtig ist. Jäger vertritt mehrere Hundehalter aus der Hansestadt, die gegen die Bestimmungen klagen.
Innensenator Kuno Böse (CDU) hatte dagegen behauptet, das Urteil bestätige Bremens Regelungen. Denn die Bundesrichter hatten auch geurteilt, Rasselisten könnten nicht per Verordnung – wie in Niedersachsen – eingeführt werden, sondern allenfalls mit dem Segen des Gesetzgebers – wie in Bremen. Der Senator lasse dabei außer acht, dass die Richter Rasselisten grundsätzlich für unzulässig halten, meinte Jäger: „Eine Gesetz gleichen Inhalts wie die Verordnung aus Hannover, hätte Berlin genauso kassiert.“ Böse brauche offenbar „dringend guten juristischen Rat“.
Denselben Tipp gab der Rechtsanwalt Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD). Der hatte als Reaktion auf das Urteil einen Erlass verfügt, der die Rasselisten zwar modifiziert, aber grundsätzlich an ihnen festhält. Der „Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter“ in Nordenham kündigte gestern rechtliche Schritte gegen Bartels an: Der Minister missachte das Berliner Urteil und stifte die Kommunen zu rechtswidrigem Handeln an.


102/2002

Bremen, 4. Juli 2002

FDP fordert den Vollzug des Bremischen Hundegesetzes sofort außer Kraft zu setzen

 "Das Bremischen Hundegesetzes ist verfassungswidrig", mit diesen Worten unterstreicht der innenpolitische Sprecher der FDP in Bremen, Ingmar Vergau, die wiederholte Forderung der Liberalen, das in Bremen geltende Hundegesetz abzuschaffen.

"Diese Feststellung hat die FDP schon geäußert, als die Diskussionen über die Einführung von Hundeverordnungen und -gesetzen in den einzelnen Bundesländern geführt wurde, die in Bremen in einem Hundegesetz mündete," so Vergau. Damals hatten die Liberalen einen eigenen verfassungskonformen Entwurf eines Hundegesetzes vorgelegt.

"Durch das neuste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, vom 3. Juli 2002, sieht sich die FDP in ihrer Auffassung deutlich bestätigt". Das Bundeswaltungsgericht hat am Mittwoch die Auffassung des OVG Lüneburg bestätigt, und die grundlegenden gesetzlichen Regelungen der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt. Diese knüpften bei der Beurteilung der Gefährlichkeit der Hunde allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen an.

"Auch wenn es sich bei der Niedersächsischen Regelung lediglich um eine Verordnung und nicht, wie in Bremen, um ein Gesetz handelt, ist der Grundtenor des Bundesgerichts deutlich geworden. Es gibt keine abgesicherte Erkenntnis, dass es rassespezifische Gefährlichkeiten bei Hunden gibt," so Vergau.

"Die realitätsfernen Regelungen, nach denen Hunde je nach Rassezugehörigkeit in verschiedene Gefahrenkategorien eingestuft werden, müssen aus dem Bremischen Hundegesetz gestrichen werden. Schäferhunde beispielsweise, die in Deutschlands Statistiken der Beißunfälle an der Spitze stehen, sind in dem Gesetz nicht aufgeführt. Auf der Rasseliste sind hingegen Hunde aufgeführt, die bisher bei schweren Beißattacken nicht in Erscheinung getreten sind", so Vergau. "Der CDU-SPD-Senat ist jetzt aufgefordert endlich dem Populismus in dieser Frage ein Ende zu setzen und sich wieder auf die Verfassung der er verpflichtet ist zu besinnen," so der FDP-Politiker. Vergau fordert die Bürgerschaft auf, sich schnellst möglich mit dem Thema Hundegesetz zu befassen und ein Gesetz zu erlassen, das tatsächlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt und nicht auf reinen Spekulationen beruht.

 „Tierschützer drängen zu Recht auf Gesetzesinitiativen zu einem Fachkundenachweis für Hundezüchter und Halter.“ äußert der FDP-Innenpolitiker. Man solle die Rasseliste ganz abschaffen und bei den Menschen, die die Tiere halten und züchten ansetzten, da die Rasse der Hunde keine Garantie für deren Friedfertigkeit biete. "Ärger erzeugt außerdem die Tatsache, dass der Bremer Steuerzahler jährlich 250.000 Euro für die Unterbringung ausgesetzter Hunde zahlen muss," so Vergau.

„Dieses Haushaltsloch hat sich der CDU-SPD-Senat mit seinem verfassungswidrigen Hundegesetz, das ganze Hunderassen kriminalisiert, selbst gegraben. Abgesehen davon, dass die Hunde in erbärmlichen tierunwürdigen Zwingern gehalten werden, ist durch das Gesetz ein Dauerproblem entstanden, das zukünftig eher zu steigenden Kosten führen wird, da jedes Heimtier täglich 12.02 Euro kostet."

Verantwortlich: Ingmar Vergau PAGE PAGE 2 Georg-Borttscheller-Haus ( Elsasser Strasse 6 ( 28211 Bremen Telefon: 0421 - 349 80 63 / 64 ( Telefax: 0421 - 34 2145 Email: info@fdp-bremen.de


Illegale Impfpraxis bei Polizeihunden


Viele der 140 Tiere in Schleswig-Holstein bekommen ihre Impfung von einem dänischen Arzt
Eutin –

Auf den ersten Blick geht es um Kleinigkeiten. Zum Beispiel um die Frage: Wer darf Hunde impfen und dies im Internationalen Impfausweis dokumentieren?

Jeder Hundebesitzer weiß, dass dies nur ein Tierarzt machen darf – nach einer Untersuchung wohlgemerkt. In Eutin übernahmen die Impfung Laien. Ein Arzt war nicht dabei – setzte aber nachher Unterschrift und Stempel in den Impfpass. All das ist natürlich nicht erlaubt.

Es wiegt umso schwerer, wenn Polizeibeamte dies monatelang im Dienst praktizieren und der oberste Dienstherr – also der Innenminister – darin keinen Grund sieht, dieses Verhalten zu ahnden. Es geht um die rund 140 Polizeihunde, vor allem aber um das Diensthundewesen – jene Abteilung in Eutin, die für Ankauf und Ausbildung der Vierbeiner zuständig ist.

Schleswig-Holstein und die Welt/Kieler Nachrichten
 

AW-Kommentar: was soll einen hier im Land noch zur Verwunderung bringen?
 

 

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