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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Das BVerwG hat geantwortet: * Israel plant Einsatz von Kampfhunden gegen Selbstmordattentäter * Frankreich "Grand Nation"? Das ich nicht lache. * dieses Mail bekam ich gerade, mit der Bitte um Weiterverbreitung. * Wichtige Mitteilung zum Bundesvewaltungsgerichtsurteil zur Nichtigkeit |
Das BVerwG hat geantwortet:
Schreiben des Vorsitzenden des 6. Senats des BVerwG, Herrn
Dr. Bardenhewer, bestätigt unsere Rechtsauffassung. Mehr dazu hier: http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/bverwg_100702.htm Israel plant Einsatz von Kampfhunden gegen Selbstmordattentäter Tel Aviv (dpa) - Der israelische Polizeiminister Usi Landau plant jetzt den Einsatz von ausgebildeten Kampfhunden gegen palästinensische Selbstmordattentäter. Wie die Tageszeitung "Jediot Achronot" am Donnerstag berichtete, will der rechtsgerichtete Politiker (Likud) Hunde zusammen mit israelischen Grenzpolizisten entlang der grünen Grenze zum Westjordanland auf Streife schicken. Die Tiere sollen im Aufspüren von Sprengstoff trainiert werden, um Attentäter auszumachen, die über die ungesicherte Grenze nach Israel eindringen wollen und sie angreifen. Die israelische Grenzpolizei setzte Spürhunde in der Vergangenheit bereits an der Nordgrenze zu Libanon und in einigen zentralen Grenzabschnitten zum Westjordanland ein. Seit Beginn des jüngsten Konflikts im September 2000 haben mehrere Dutzend palästinensischer Selbstmordattentäter in Israel Anschläge verübt, bei denen Hunderte von Zivilisten getötet wurden. ©dpa 111134 Jul 02
Stanislav Straka
ttt
Rebenweg 7
t
32108 Bad Salzuflen
t
Deutschland
Bad Salzuflen, Juli, 10.2002
Frankreich "Grand Nation"? Das
ich nicht lache.
"Wachstumshormone im
Schweinefleisch". Doch da musste ich feststellen, daß wir durch die
Vielfalt der schlechten Nachrichten so verblödet sind, daß wir nicht eine
Gute von einer schlechten Nachricht unterscheiden können. Man sprach
sofort von einem neuen Lebensmittelskandal. Ja - "Die meisten Deutschen sind dick", sagt man leichtfertig, ohne darüber, was man so sagt, nachzudenken. Eines müssen wir aber alle wissen: Wir sind nicht dick, wir sind nur zu klein. Natürlich empfinden wir es so. Wenn jemand bei einer Größe von einundhalb Meter 95 kg wiegt, sprechen wir von einem Fettsack. Wenn dieser kleine, dicke Zwerg, durch Einwirken der oben erwähnten Wachstumhormone plötzlich 1,95 m. groß wird, haben wir einen schlanken Adonis vor uns stehen. Damit aber nicht alles. Auch wirtschaftliche Vorteile würde uns eine regelmäßige Beigabe solcher Hormonen beschehren. Die Möbelindustrie würde
aufblühen. Wir alle brauchten neue Betten. Die Textilindustrie würde eine
neue Blüte erleben. Nicht nur, daß wir uns alle neu ankleiden müssten,
auch die Stoffproduktion würde dadurch angeregt. Statt 3 Meter Stoff für
ein Herrenanzug müsste man mind. 3,5 m. verbrauchen. Hallo Achim, dieses Mail bekam ich gerade, mit der Bitte um Weiterverbreitung. Bitte in den Newsletter setzen. Besten Dank -- Dirk --------------------------------------------------------------------- Ich wollte dringend einen Notruf absetzen, denn unser Nachbar sucht jemanden der seinem Hund noch einen schönen Lebensabend bescheren würde... Er musste ihn wieder zurücknehmen und hat nun Ärger mit seinem Vermieter. Ich gebe dir mal die Daten, vielleicht kannst du an wichtiger Stelle diese Info absetzen - wäre sehr nett von dir. Übrigens bringt er den Hund, egal wohin und soviel ich weiß würde er auch das Futter und eventl. sogar Arztkosten übernehmen. Also, es ein Mischling zwischen Schäfer und Schnautzer (ca. 70cm gross) 14 Jahre alt, gesund, geimpft mit scharzem lockigem Fell. Er ist ziemlich fit und verträgt sich mit anderen Hunden. Tel. 0621-5298053 Siegfried Caurius Per E-Mail An die Damen und Herren der RedaktionenStuttgart 11.07.2002 Wichtige Mitteilung zum Bundesvewaltungsgerichtsurteil zur Nichtigkeit der Niedersächsischen Gefahrhunde - Verordnung Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich der Nichtigkeit der Niedersächsischen Gefahrhundeverordnung, herrscht in der Öffentlichkeit Unklarheit darüber, welche Bedeutung dies für die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hat. Wir möchten Sie bitten, die Öffentlichkeit bzw. die betroffenen Hundehalter darüber zu informieren, dass dieses Urteil nur für Niedersachsen im Moment Bedeutung hat. In allen anderen Bundesländern laufen entweder mehrere Klagen gegen diese Verordnungen, oder können nach diesem Urteil mit besseren Erfolgsaussichten noch geführt werden. Das heisst im Klartext, dass die betroffenen Hundehalter, die ihnen auferlegten Restriktionen nach wie vor genauestens einhalten sollten. Ansonsten drohen momentan noch immer in allen Bundesländern mit Verordnungen, die darin angedrohten Strafen und Konsequenzen wie Bussgelder oder gar Beschlagnahme des Hundes. Abschliessend möchten wir Sie bitten, in Ihrer Berichterstattung die jeweiligen Ordnungsämter davor zu warnen, die Verordnungen momentan allzu restriktiv durchzuführen. Anordnungen wie Zwangskastrationen oder gar Einschläferungen , Dinge also die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, würden so steht es zu befürchten, eine Flut von Schadensersatzprozessen nach sich ziehen. Das so sollte man meinen, können die leeren Landeskassen doch derzeit am wenigsten verkraften. Und die dafür nötigen Schaffenspotentiale sollten doch wohl eher für zukunftsweisende Projekte genutzt werden. Wir bitten um Veröffentlichung dieser wichtigen Mitteilung Mit freundlichen Grüssen Stephan Steiner Pressesprecher Dhsb e.V. Tel 0172/7353539 www.dhsb.de
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