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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Guten Morgen BRD


12.07.2002

Guten Morgen, Herr Bartels.


Hier ist die

Auskunft des Bverwg zur Pressemitteilung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums vom 04.07.2002
( http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/urteile/bverwg_100702.htm)
Übrigens geht das nicht so einfach mit dem Gesetz.
War der Passus über den Deutschen Schäferhund und Art. 3 GG in der
Pressemitteilung zum Urteil
http://www.tierheim-olpe.de/news/info/045info.html ) etwa auch vom Bverwg mißverständlich ausgedrückt?

Guten Morgen, Frau Höhn.

Wie sagten Sie noch gegenüber dem Express?
(
http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw/047nrw.html )

"Das Bverwg Urteil hat keine Auswirkungen für NRW."

Das sieht der Städte- und Gemeindebund NRW aber anders.
So anders, dass er in seinem Brand- bzw
. Schnellbrief vom 05.07.2002 
http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw/048nrw.html )
an alle seine Mitgliedsstädte und Gemeinden schreibt:

"Der Entscheidung kommt auch für Nordrhein-Westfalen u.E. grundsätzliche Bedeutung zu. ... Bei einer rechtlichen Überprüfung der Nordrhein-Westfälischen Landeshundeverordnung aufgrund von Klagen einzelner Hundehalter wird ein Rechtsstreit jedoch ähnlichen Ausgang haben."


Tja, Frau Höhn.
Wie lang wird`s wohl noch dauern?
Als der Tierschutzverein Olpe
damals im August 2000 
http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw/023nrw.html )
mit der Kanzlei Wolf & Partner Klagen gegen die LHV initiierte, hätten wir nie gedacht, dass daraus so viele werden.
Von 140 anhängigen Klagen gegen LHV und "Kampfhunde"steuer in NRW wissen wir dezidiert.
Es sollen insgesamt über tausend sein.
Übrigens hat auch der Tierschutzverein Olpe gegen jede Gebühr für die Maulkorbbefreiung eines Tierheimhundes Widerspruch eingelegt. Das sind schließlich jedes Mal 100 Mark. Geld, das wir dringend für An- und Umbauten am Tierheim brauchen. Wir können nicht einfach die Spenden und Mitgliedsbeiträge der Bürger für Ihre LHV verplempern, denn nach unserer Ansicht und der Ansicht unseres Anwaltes (Herr Dr. Jürgen Küttner, Kanzlei Wolf & Partner) besteht für uns aufgrund der Verfassungswidrigkeit der LHV NRW ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land NRW.
Es ruhen übrigens alle unsere Widersprüche bis auf einen.
Der liegt schon länger als Klage beim VG Arnsberg und wartet.
Auf das Urteil.
So wie all die anderen Klagen couragierter Hundehalter, denen wir herzlich danken möchten.
Übrigens ist auch der Städte- und Gemeindebund der üblichen Betriebsblindheit verfallen.
Auch er hat den Passus mit dem Deutschen Schäferhund nicht verstanden.
Macht nichts.
Er wird es schon merken.
Spätestens, wenn die Kosten des durch die Deutschen Schäferhunde verursachten Verwaltungsaufwandes (Landeshundegesetz) auf die Kommunen niedergehen wie eine Lawine.

Ach ja, Lawine.
Da muß ich gleich wieder an die in NRW und anderswo anhängigen Klagen denken...

Guten Morgen, Herr Beckstein.

Wenn Sie Sich zum Urteil des Bverwg über eine Seite
Pressemitteilung 
http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/bayern.htm#vtrott )
abquälen, um zu beteuern, dass dieses Urteil Ihr mit Breitsamer ausgebrütetes Kampfhundegesetz in Bayern überhaupt nicht tangiert, dann läßt das nach unseren Erfahrungen mit Aussagen von Politikern nur eine logische Schlußfolgerung zu:

Bayern wackelt.

Genau wie damals Ihrem Spezi
Breitsamer 
http://www.tierheim-olpe.de/news/12breits/007bsam.html  )
werden auch Ihnen die Deutschen Schäferhunde zum Verhängnis.

Es fehlt nur noch einer, der sich einen bayerischen Verwaltungsakt greift und klagt.
Pack ma`s.

Guten Morgen, liebe Journalisten von der "freien Presse".

Natürlich könnt Ihr weiterhin die Pressemitteilungen unserer Politiker glauben, lesen, und drucken lassen.
Wir tun`s nicht. ;-)
Wir denken und recherchieren selber.

Quelle:
www.tierheim-olpe.de
 

 

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