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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Pressemitteilung Tierschutzverein für den Kreis Olpe e.V. / Tierheim Olpe

* Welcher Hund darf nun was?

* Hierzu erreichte uns auch dieser Leserbrief:


Pressemitteilung Tierschutzverein für den Kreis Olpe e.V. / Tierheim Olpe

Tierschutzverein Olpe mißt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts richtungsweisende Bedeutung für NRW zu
Hunderte von Klagen gegen Landeshundeverordnung in NRW anhängig

Am 03.07.2002 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Musterprozeß die Niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt. Es führte aus, dass die Gefährlichkeit eines Hundes, auch aus wissenschaftlicher Sicht, nicht allein an der Rasse festgemacht werden kann. Der rassenbezogene Regelungskomplex der Verordnung sei wegen des Verstoßes gegen Artikel 80 des Grundgesetzes nichtig, da keine Ermächtigungsgrundlage in Form eines Gesetzes vorläge. Diese Sachlage trifft auf fast alle 14 in den Bundesländern erlassenen Hundeverordnungen zu. Es stehe den Bundesländern frei, derartige auf Rasselisten basierende Gesetze in den Landesparlamenten zu erlassen, diese müßten jedoch rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Überdies äußerte das Bundesverwaltungsgericht gewichtige Bedenken im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz, da der Verordnungsgeber seine Regelungen nicht namentlich auf den Deutschen Schäferhund erstreckt habe.

In Niedersachsen wurden bereits seitens der Staatsanwaltschaft 169 Verfahren gegen Hundehalter gestoppt oder zurück geordert, Schadensersatzansprüche der Hundehalter werden befürchtet, eine Aktenlawine rollt auf die dortige Verwaltung zu, und es besteht dort nunmehr weder Maulkorbpflicht noch genereller Leinenzwang.

Der Städte- und Gemeindebund NRW mißt, ebenso wie der Tierschutzverein Olpe, diesem Urteil grundsätzliche Bedeutung bei, und geht davon aus, dass auch in Nordrhein-Westfalen diesbezügliche Klagen von Hundehaltern gegen die LHV NRW zu ähnlichen Urteilen, also zur Nichtigkeit der Verordnung, führen werden.

Bereits im August 2000 initiierte der Tierschutzverein Olpe aufgrund seiner Überzeugung von der Rechtswidrigkeit und Kontraproduktivität der LHV NRW mit der Kanzlei Wolf und Partner in Düsseldorf eine Klägergemeinschaft gegen die LHV. Inzwischen sind allein dem Tierschutzverein über 140 anhängige Klagen gegen LHV NRW und "Kampfhunde"steuer bekannt, insgesamt sollen es über tausend sein.

Auch der Tierschutzverein Olpe hat, wie die Kläger, gegen jede Gebühr für die Maulkorbbefreiung eines Tierheimhundes Widerspruch eingelegt. "Das waren schließlich jedes Mal 100 Mark. Geld, das wir dringend für An- und Umbauten am Tierheim brauchen. Wir können nicht einfach die Spenden und Mitgliedsbeiträge der Bürger für die LHV verplempern, denn nach unserer Ansicht und der Ansicht unseres Anwaltes, Herrn Dr. Jürgen Küttner von der Kanzlei Wolf & Partner, besteht für uns aufgrund der Verfassungswidrigkeit der LHV NRW ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Land NRW." sagt Geschäftsführerin Silke Groos.
"Alle unsere Widersprüche ruhen vorerst, bis auf einen.
Der liegt schon länger als Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg und wartet auf das Urteil.
Uns hat der 2000 begangene und seither andauernde bundesweite Verfassungsbruch seitens der Landesregierungen sehr entsetzt."

Der vorliegende Landeshundegesetzentwurf ist nach Meinung der ersten Vorsitzenden Angelika Bona nicht nur eine Schein-Problemlösung, sondern auch kein Weg zu mehr Rechtsstaatlichkeit.
"Die Klagen gegen die LHV werden in jedem Fall ausgeurteilt, Schadensersatz und Prozeßkosten trägt dann voraussichtlich das Land. Die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts für ein Landeshundegesetz sind eindeutig: Rasselisten sind nur dann verfassungskonform und damit rechtlich nicht angreifbar, wenn der Gleichheitsgrundsatz beachtet und der Deutsche Schäferhund auf die Rasseliste gesetzt wird. Passiert dies nicht, dann ist eine weitere höchstrichterliche Entscheidung anzustreben. Die Aufnahme des Deutschen Schäferhundes ist aufgrund der hohen Population aber mit einem solchen Kosten- und Verwaltungsaufwand für die Kommunen verbunden, dass es volkswirtschaftlich nicht zu rechtfertigen ist. Ein rechtsstaatlichen Grundsätzen genügendes und gleichzeitig praktikables Landeshundegesetz kann also nur ohne Rasseliste gestaltet werden."

Beigefügte Fotos:

Brando (1 Foto),

Mischling (laut amtlichem Gutachten Staffordshiremix) - ein Hund, den das Tierheim Olpe aufgrund der restriktiven Hundeverordnung Berlins von der Staffordshire-Hilfe e.V. übernahm

Tierheimleiterin Iris Drosten mit Listenhund

Sancho (2 Fotos),

Staffordshire Bullterrier (lautamtlichem Gutachten Staffordshiremix), der 2001 vermittelt werden konnte.

Beide Hunde haben die Verhaltensüberprüfung bestanden, und sind maulkorbbefreit.
Gegen die Gebühren für die Maulkorbbefreiungen wurde seitens des Tierschutzvereins Widerspruch und Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht.  


Diesbezügliche weitere Quellen:

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteil vom 03.07.2002
http://www.tierheim-olpe.de/news/info/045info.html

Über die Konsequenzen in Niedersachsen
http://www.neuepresse.de/region_hannover/110754.html
http://www.newsclick.de/corem/resources/ids/1854210?version=2

Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes NRW an alle seine Mitgliedsstädte und - gemeinden vom 05.07.2002
http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw/048nrw.html

Auskunft des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.07.2002 zur Pressemitteilung des Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium vom 04.07.20002
http://www.tierheim-olpe.de/news/info/046info.html

 


Hannover - Nachrichten

Welcher Hund darf nun was?

 

   
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in der vergangenen Woche die Gefahrtier-Verordnung gekippt hat, herrscht in Hannover große Verwirrung beim Umgang mit Kampfhunden.

 

Klar ist mittlerweile: Im Gesetz, das die Landesregierung spätestens im nächsten Jahr präsentieren will, wird den besonders gefährlichen Hunde der Klasse I auch nach bestandenem Wesenstest wieder ein Maulkorb verpasst. Außerdem wird der Dobermann weiterhin als gefährlicher Hund der Klasse II eingestuft. Die Weichen können allerdings erst gestellt werden, wenn das Urteil aus Berlin schriftlich vorliegt. „Und das kann bis September dauern“, sagt Sprecherin Karin Siebert vom Bundesverwaltungsgericht.

„Alle Menschen, die zu Recht die Straßenseite wechseln, wenn ihnen ein Halter mit Kampfhund entgegenkommt, müssen sich keine Sorgen machen“, sagt Ministeriumssprecher Hanns-Dieter Rosinke, der die Forderung von Hannovers Ordnungsdezernent Stephan Weil aufgreift: „Das Gesetz wird eher noch schärfer als die bisherige Verordnung“, sagt Rosinke.

Nach dem Berliner Urteil ist zumindest klar, dass Hunde, die den Wesenstest nicht bestehen, weder getötet noch sterilisiert werden dürfen. Das soll auch im neuen Gesetz so verankert werden. Dass die gefährlichen Hunde der Klasse I, der Pitbull und der Bullterrier, nach Ansicht des Gerichts keinen Maulkorb mehr tragen müssen, will das Land nicht akzeptieren. „Ein auf Aggression gezüchteter Hund, der keinen Schmerz fühlt und vor nichts Angst hat, wird auch nach dem neuen Gesetz einen Maulkorb tragen müssen“, sagt Rosinke. Auch beim Dobermann, den die Richter nicht als Kampfhund verstanden haben wollen, hält die Regierung Kurs: „Zwei Menschen sind in den vergangenen Jahren durch die Bisse eines Dobermanns getötet worden“, sagt Rosinke, „da müssen wir nicht diskutieren, ob dieses Tier zu den gefährlichen Hunden gehört.“

Besonders lobt das Ministerium die Stadt Hannover, die vorbildlich die bisherige Verordnung umgesetzt habe. „Der Erfolg gibt uns auch Recht, die Vorfälle mit Kampfhunden sind drastisch zurückgegangen, und jeder konnte sich sicher fühlen“, sagt Weil. Im nächsten halben Jahr können aber weder Rosinke noch Weil etwas an der Situation ändern: Die gefährlichsten Hunde dürfen wieder ohne Maulkorb durch die Stadt spazieren.
hau

http://www.haz.de/hannover/nachrichten/136644.html


Hierzu erreichte uns auch dieser Leserbrief:

Stanislav Straka

32108 Bad Salzuflen - Deutschland

e-mail: stanislav.straka@t-online.de

  

                                                                                                                                         Bad Salzuflen, 12.07.2002

 

Hannoversche Allgemeine

Hannover - Nachrichten

 Per Fax: (0511) 513 175

 Betr.: Ihr Artikel „Welcher Hund darf nun was“.

 Sehr geehrte Damen und Herren, 

die deutsche Sprache ist eine der schönsten Sprachen der Welt. Es ist eine Sprache, mit der man alles so erklären kann, daß es auch  jeder versteht. Vorausgesetzt, man beherrscht die Sprache. Ich als gebürtiger Tscheche, seit 35 Jahren in Deutschland lebend, beherrsche sie immer noch nicht so, wie ich es mir gewünscht hätte, bin aber stolz, wenn ich sehe, andere beherrschen sie noch weniger als ich. Dazu gehören, unter vielen anderen auch Sie – die Mitarbeiter der Redaktion v. HA. - und der Ministeriumsprecher Herr Hans-Dieter Rosinke. Aber ich will mich bemühen, Ihnen so gut zu helfen wie ich es nur kann.

 Also Lektion 1 ES – GIBT – KEINE – KAMPFHUNDE.

Es gibt nur gefährliche Hunde, und die müssen selbstverständlich an der Leine geführt werden. So ein gefährlicher Hund kann ein Pitbull sein, eine Deutsche Dogge, ein Königspudel, der berühmt berüchtigter Goralenhund, aber logischerweise auch der  Deutsche Schäferhund, der in allen Verordnungen vergessen wurde. Auch Sie scheinen von dessen Existenz nichts zu wissen.

EINE RASSE KAMPFHUND GIBT ES ABER NICHT.

 Lektion 2: Wenn Sie sich auf Aussagen anderer Menschen beziehen, suchen Sie sich dazu solche, die nicht noch dümmer sind als Sie.

Es ist doch so einfach. Wenn Sie von Hunden genauso wenig verstehen wie Ministeriumsprecher Herr Hans-Dieter Rosinke, dann bedienen Sie sich bitte Aussagen solcher Menschen, die dazu von Berufswegen prädestiniert sind.

Wenn Sie diese Menschen nicht kennen, so kann ich sie Ihnen auf Wunsch gern benennen.

 Und schließlich Lektion 3. Machen Sie sich nicht lächerlich, mit einer Veröffentlichung von so einem geistigen Auswurf, wie in Ihrem oben genannten Artikel.   Falls Herr Rosinke Krank ist,  so kann er nichts dafür, daß er so ein Mist von sich gibt.  In so einem Fall soll er sich aber in Hände der dafür geschulten Fachärzten begeben. Vielleicht fehlt es ihm aber nur an Intelligenz, um etwas zu schreiben, was aus seinem eigenen Kopf stammt, und er schreibt nur das ab, was andere Dumme vor ihm bereits geschrieben haben.

Und noch einmal, falls Sie es immer noch nicht verstanden haben: Wenn die Richter vom BverwG den Dobermann nicht als Kampfhund verstanden haben, so taten sie es mit Recht, denn – und hier noch einmal:

ES – GIBT – KEINE – KAMPFHUNDE.

 Sollten Sie, als Presseinformationsorgan wirklich so miserabel informiert  sein, so will ich Ihnen etwas verraten. Auch vom Deutschen Schäferhund sind in den letzten zwei Jahren Menschen getötet, und schwer verletzt worden.

 Wenn Herr Rosinke meint, daß das neue Gesetz schärfer wird als die bisherige Verordnung, so sollte er – aber auch Sie - wissen, der Widerstand von anständigen Hundehaltern wird auch schärfer werden, und dann Gnade Gott allen, die versuchen das Rad der Geschichte zurück zu drehen um wieder Minderheiten zu diskriminieren und terrorisieren.

  

Mit freundlichem Gruß Straka 

 

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dyText style="text-align: justify"> Mit freundlichem Gruß Straka 

 

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