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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Absonderungen von Möhrmann (SPD)

* Böcke zu Gärtnern machen.

* Betroffenheit im Bundesverfassungsgericht über Berichterstattung und Äußerungen über das Gericht

* Wütende Steuerzahler üben "Selbstjustiz"


Möhrmann: "Kampfhunde-Gesetz noch in diesem Jahr"

http://www.spd-landtag-nds.de/

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung gestern für nichtig erklärt hat, unterstützt die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Landesregierung bei einem entsprechendem Gesetzentwurf. "Dabei darf es nicht nur darum gehen, die Verordnung eins zu eins in einen Gesetzestext zu gießen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Dieter Möhrmann: "Wir haben nun vielmehr die Chance, uns mit den angrenzenden Bundesländern gemeinsame Regelungen zu verständigen."

Die bisherige Gefahrtier-Verordnung hat in den letzten Jahren ihren Zweck erfüllt. Nachdem sich bis zum Juni 2000 die teilweise tödlichen Angriffe frei laufender Kampfhunde gehäuft hatten, reagierten die Länder rasch mit scharfen Verordnungen. In Niedersachsen erließ das Landwirtschaftsministerium seine Verordnung am 8. Juli 2000. Die gefährlichen Hunderassen wurden benannt, dazu kam Leinen- und Maulkorbzwang für die besonders gefährlichen Rassen und ein Wesenstest, der das Aggressionspotential der Tiere in Stresssituationen messensollte. Möhrmann: "Wir mussten damals schnell handeln.

Wenn die Grünen in diesem Zusammenhang von ,Aktionismus des Ministers' sprechen, so ist dies nicht nur verantwortungslos sondern auch mehr als zynisch. Schließlich ging es bei der Gefahrtierverordnung in erster Linie nicht um die Hunde sondern um das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen.

Die Grünen sollten sich schämen!"

Das BVerwG bemängelte die Verordnung nicht aus inhaltlichen sondern aus formal juristischen Gründen. Derart weitgehende Regelungen könnten nur per Gesetz und nicht per Verordnung geregelt werden, so die Richter. "Wir werden der Entscheidung des BVerwG nachkommen", sagte Möhrmann, "und möglichst bald ein
Gesetz auf den Weg bringen."

Die Kampfhunde-Verordnung wird nach geltendem Recht erst dann hinfällig, wenn der Urteilstext des Bundesverwaltungsgerichts dem niedersächsischem Landwirtschaftsministerium ausgehändigt ist.

Bis dahin soll nach dem Willen von Dieter Möhrmann und Landwirtschaftsminister Uwe Bartels schon ein neues Gesetz in Kraft treten, damit Kampfhunde nicht in rechtsfreien Räumen herumstreunen

Böcke zu Gärtnern machen...
...damit es was zu bespitzeln gibt, und nicht ganze Behörden arbeits- und brotlos werden
...damit Politiker zum "Aufstand der Volltrottel - pardon - Anständigen" aufrufen können
...und weil`s so schön von den wirklich existenten Problemen ablenkt

 
«Zeit»: Verfassungsschutz ermutigte V-Leute in NPD zu Straftaten
 
NPD-Demonstration

Hamburg/Hannover (dpa) - Der niedersächsische Verfassungsschutz soll nach einem Bericht der Wochenzeitung «Die Zeit» V-Männer in der NPD gezielt zu rechtsextremistischen Straftaten ermutigt haben. Der ehemalige Beamte im Staatsschutz, Hans-Günther Brasche, sagte der «Zeit», die V-Leute seien von ihren Führern «hochgestachelt» worden. Der Sprecher des Verfassungsschutzes in Hannover, Rüdiger Hesse, wies am Mittwoch die Vorwürfe zurück.

Brasche war 1994 aus dem Polizeidienst entlassen worden. Laut einem Gerichtsurteil hatte er einen Anschlag von Rechtsextremisten auf sich selbst vorgetäuscht. Die Grünen im Bundestag verlangten eine Aufklärung der Vorwürfe.

Gegen die NPD läuft auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter verzögerten das Verfahren im Januar per Beschluss. Der Grund: Es war bekannt geworden, dass Äußerungen von V-Leuten, deren Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen nicht offen gelegt worden war, in den Anträgen als Beweise aufgeführt wurden.

Im Mai erklärte das Gericht, die V-Mann-Problematik könne für den Ausgang des Verfahrens von Bedeutung sein, «wenn die Tätigkeit dieser Personen in den Zielen der Partei prägenden Niederschlag gefunden oder das Verhalten ihrer Anhänger maßgeblich beeinflusst hat». Bis zum 31. Juli können Bund und Länder dazu Stellung nehmen. Inzwischen lehnen es die Innenminister der Länder ab, dem Gericht die Namen der V-Leute des Verfassungsschutzes mitzuteilen.

Brasche hatte von 1987 bis 1993 das Fachkommissariat Rechtsextremismus bei der Polizeiinspektion Braunschweig geleitet und laut «Zeit» enge Kontakte zu der Neonazi-Szene aufgebaut. Nach den zitierten Angaben des Polizisten sei einer der Informanten von einem V-Mann-Führer aufgefordert worden, «doch mal etwas gegen die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber in Braunschweig zu unternehmen». Die V-Leute hätten nach Forderung ihrer Führer «eine vollkommen neue Ebene der Provokation erzeugen» sollen, sagte er der Zeitung. Ein niedersächsischer V-Mann habe 1993 im bayerischen Füssen eine Wehrsportgruppe gegründet, die Neonazi-Aufkleber verteilt und Schlägereien angezettelt habe.

Verfassungsschutz-Sprecher Hesse sagte dazu: «So etwas kommt gar nicht in Frage. ... Das hat es nicht gegeben und wird es auch nicht geben, dass wir V-Leute zu schwersten Straftaten hochstacheln. Im Übrigen ist das gesetzlich eindeutig untersagt.» Die «fehlende Glaubwürdigkeit von Herrn Brasche» sei seit Jahren «gerichtsbekannt» Es gebe umfangreiche Kontrollmechanismen und regelmäßige Begegnungen, die solche Fehlentwicklungen verhinderten.

 

Quelle: DPA
17.07.2002 17:35 MEZ


 
Pressemitteilung des Bverfg
 
Betroffenheit im Bundesverfassungsgericht über Berichterstattung
und Äußerungen über das Gericht



Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Prof. Dr.
Hans-Jürgen Papier, ist - ebenso wie Mitglieder und Mitarbeiter des
BVerfG - äußerst befremdet über die unzutreffenden und einseitigen
Äußerungen und Berichterstattungen
über den Wettbewerb zum
Erweiterungsbau für das BVerfG.

Nach einer fast zweijährigen, von einer großen Anzahl von Architekten
der Landesbauverwaltung unterstützten Suche nach Möglichkeiten, die
dringend notwendigen 40 Zimmer innerhalb des Baubestandes zu
realisieren, stellte sich heraus, dass eine solche Lösung aus den
verschiedensten Gründen nicht möglich ist. Hinzu kam der von der Stadt
und dem Regierungspräsidium geradezu als unabdingbar dargestellte
Denkmalschutz. Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses war, auf einer
kleinen Fläche in den Grünbereich einen Erweiterungsbau zu planen. In
Anbetracht dessen, dass das BVerfG ein Verfassungsorgan des Bundes ist
und weil zudem zahlreichen Architekten die Möglichkeit einer
Beteiligung gegeben werden sollte, wurde ein europaweiter
Architektenwettbewerb von den beteiligten Fachbehörden und Architekten
als unverzichtbar angesehen.

Damit wurden die Ausschreibung und die Ausschreibungsmodalitäten in die
Hände des 11-köpfigen Preisgerichts gelegt, in dem u.a. das BVerfG mit
zwei Stimmen und die Stadt Karlsruhe mit einer Stimme vertreten sind.
Das Preisgericht hat den Auslobungstext incl. Wettbewerbsfläche
verabschiedet. Noch vor der Ausschreibung dieses Wettbewerbes hat das
BVerfG seinen Flächenbedarf, auch um den erforderlichen Anbau möglichst
klein zu halten, deutlich reduziert und sich bei seinem Planungsbedarf
an der Größe des ersten Bauteils orientiert, der auf ca. 730 qm Fläche
und damit einem Bruchteil der Wettbewerbsfläche von ca. 4200 qm gebaut
ist.

Da nunmehr ein Preisgericht den Wettbewerb in den Händen hält und das
BVerfG nicht Auslober dieses Wettbewerbes ist, kann und wird das BVerfG
nur im Rahmen dieses Gremiums seine Anliegen einbringen. Dies hat es
bereits getan, indem auch auf Veranlassung der Vertreter des BVerfG in
den Wettbewerbstext aufgenommen wurde, dass der Botanische Garten unter
Denkmalschutz steht und die Flächen im Wettbewerbsgebiet so gering wie
möglich zu überbauen bzw. zu "versiegeln" sind. In den im Rahmen des
Wettbewerbs allgemein zugänglichen Unterlagen ist ferner festgehalten
- und das ist auch ein Anliegen des BVerfG -, dass die dem
Wettbewerbsgebiet angrenzenden Wegeführungen, die Brunnenanlage mit
ihrem schützenswerten Hainbuchenheckenrondell und die im Lageplan
gekennzeichneten wertvollen Bäume im Wettbewerbsgebiet zu erhalten
sind.

Im Übrigen hatten das BVerfG sowie die Vertreter des
Bundesbauministeriums und der Staatlichen Vermögens- und
Hochbauverwaltung Baden-Württemberg vor Ausschreibung des Wettbewerbs
Ende letzten Jahres darauf gedrängt, dass im Rahmen einer Bauvoranfrage
die zuständigen Gremien der Stadt Karlsruhe am Entscheidungsprozess
beteiligt werden. Die zuständige kommunale Bauverwaltung hat jedoch
eine solche förmliche Bauvoranfrage nicht als notwendig angesehen. Es
heißt hier in den Protokollen der Stadt wörtlich "Nach Auffassung des
BOA (Bauordnungsamtes) ist die ... ins Gespräch gebrachte Voranfrage
nicht notwendig." Das BVerfG konnte davon ausgehen und hat dies auch
getan, dass bei dem außergewöhnlichen Anliegen des BVerfG die Gremien
der Stadt Karlsruhe in dem erforderlichen Umfang von den Vertretern der
Stadt beteiligt waren.

Das BVerfG bedauert, dass die Bevölkerung über diese Fakten nicht
zutreffend informiert wird.
Vor allem aber ist es sehr bedauerlich,
dass vor Sichtung der über 200 eingereichten Architektenvorschläge eine
derartige Stimmung gegen einen Erweiterungsbau und die an dem
Wettbewerb Beteiligten gemacht
und den Teilnehmern und Teilnehmerinnen
am Wettbewerb nicht das Vertrauen entgegen gebracht wird, eine allseits
verträgliche Lösung zur Bewältigung der aktuellen Raumprobleme des
BVerfG unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes des
Botanischen Gartens planen zu können.

Karlsruhe, den 11. Juli 2002

Liebes Bverfg,
was wunderst Du Dich?
Wir sind es so gewohnt.
Dein Befremdungsgefühl teilen wir schon lange bis hin zur Entfremdung.
Das Vorenthalten von Informationen, bis hin zu dreisten Lügen (z.B. über angebliche "leicht mißzuverstehende Pressemitteilungen" seitens Deines Bruders, des Bverwg), Stimmungsmache, Hetze, Populismus - das alles ist Teil des politisch-medialen Komplott-Stils "management by champignon".
Bürger im Dunkeln halten.
Wenn sich ein Kopf zeigt: Abhacken.
Und falls einer sich an Dich wenden will: Sabotieren, Boykottieren, Verschleppen, Vertuschen, Verzögern.
Den Bürger ins Labyrinth schicken, bis er dort entweder verhungert oder  völlig orientierungslos und entkräftet wieder heraus kommt (Stichwort Hundeverordnungen).
Das ist Deutschland.
Das Deutschland der "Volltrottel".
Schon lange nicht mehr Deine und unsere Republik.
Schon lange keine Demokratie mehr.
Vielleicht aber - noch - ein Rechtsstaat.
Hoffentlich.
 


"PROTEST GEGEN BERLINS BANKSKANDAL

Wütende Steuerzahler üben "Selbstjustiz"

Deutschlands Steuerzahler müssen Milliarden bezahlen, weil Berlins Bankgesellschaft ihren Anlegern risikofreie Gewinne garantierte. Dagegen wehrt sich die "Initiative Berliner Bankenskandal" und veröffentlichte eine Liste der Anteilseigner. Die Berliner CDU, selbst mitverantwortlich, hat Angst vor "Pogromstimmung". Von Markus Deggerich ..."

weiter über diese nachahmenswerte Aktion: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,205552,00.html

 


 

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