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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* Absonderungen von Möhrmann (SPD) * Böcke zu Gärtnern machen. * Betroffenheit im Bundesverfassungsgericht über Berichterstattung und Äußerungen über das Gericht * Wütende Steuerzahler üben "Selbstjustiz" |
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Möhrmann: "Kampfhunde-Gesetz noch in diesem Jahr" http://www.spd-landtag-nds.de/ Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung gestern für nichtig erklärt hat, unterstützt die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Landesregierung bei einem entsprechendem Gesetzentwurf. "Dabei darf es nicht nur darum gehen, die Verordnung eins zu eins in einen Gesetzestext zu gießen", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Dieter Möhrmann: "Wir haben nun vielmehr die Chance, uns mit den angrenzenden Bundesländern gemeinsame Regelungen zu verständigen." Die bisherige Gefahrtier-Verordnung hat in den letzten Jahren ihren Zweck erfüllt. Nachdem sich bis zum Juni 2000 die teilweise tödlichen Angriffe frei laufender Kampfhunde gehäuft hatten, reagierten die Länder rasch mit scharfen Verordnungen. In Niedersachsen erließ das Landwirtschaftsministerium seine Verordnung am 8. Juli 2000. Die gefährlichen Hunderassen wurden benannt, dazu kam Leinen- und Maulkorbzwang für die besonders gefährlichen Rassen und ein Wesenstest, der das Aggressionspotential der Tiere in Stresssituationen messensollte. Möhrmann: "Wir mussten damals schnell handeln. Wenn die Grünen in diesem Zusammenhang von ,Aktionismus des Ministers' sprechen, so ist dies nicht nur verantwortungslos sondern auch mehr als zynisch. Schließlich ging es bei der Gefahrtierverordnung in erster Linie nicht um die Hunde sondern um das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen. Die Grünen sollten sich schämen!" Das BVerwG bemängelte die Verordnung nicht aus inhaltlichen sondern aus formal juristischen Gründen. Derart weitgehende Regelungen könnten nur per Gesetz und nicht per Verordnung geregelt werden, so die Richter. "Wir werden der Entscheidung des BVerwG nachkommen", sagte Möhrmann, "und möglichst bald ein Gesetz auf den Weg bringen." Die Kampfhunde-Verordnung wird nach geltendem Recht erst dann hinfällig, wenn der Urteilstext des Bundesverwaltungsgerichts dem niedersächsischem Landwirtschaftsministerium ausgehändigt ist. Bis dahin soll nach dem Willen von Dieter Möhrmann und Landwirtschaftsminister Uwe Bartels schon ein neues Gesetz in Kraft treten, damit Kampfhunde nicht in rechtsfreien Räumen herumstreunen
Böcke zu
Gärtnern machen...
...damit es
was zu bespitzeln gibt, und nicht ganze Behörden arbeits- und brotlos
werden
...damit Politiker zum "Aufstand der Volltrottel -
pardon - Anständigen" aufrufen können
...und weil`s so schön von den wirklich existenten Problemen ablenkt
Pressemitteilung des Bverfg
Betroffenheit im Bundesverfassungsgericht über
Berichterstattung
und Äußerungen über das Gericht Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ist - ebenso wie Mitglieder und Mitarbeiter des BVerfG - äußerst befremdet über die unzutreffenden und einseitigen Äußerungen und Berichterstattungen über den Wettbewerb zum Erweiterungsbau für das BVerfG. Nach einer fast zweijährigen, von einer großen Anzahl von Architekten der Landesbauverwaltung unterstützten Suche nach Möglichkeiten, die dringend notwendigen 40 Zimmer innerhalb des Baubestandes zu realisieren, stellte sich heraus, dass eine solche Lösung aus den verschiedensten Gründen nicht möglich ist. Hinzu kam der von der Stadt und dem Regierungspräsidium geradezu als unabdingbar dargestellte Denkmalschutz. Ergebnis dieses Entscheidungsprozesses war, auf einer kleinen Fläche in den Grünbereich einen Erweiterungsbau zu planen. In Anbetracht dessen, dass das BVerfG ein Verfassungsorgan des Bundes ist und weil zudem zahlreichen Architekten die Möglichkeit einer Beteiligung gegeben werden sollte, wurde ein europaweiter Architektenwettbewerb von den beteiligten Fachbehörden und Architekten als unverzichtbar angesehen. Damit wurden die Ausschreibung und die Ausschreibungsmodalitäten in die Hände des 11-köpfigen Preisgerichts gelegt, in dem u.a. das BVerfG mit zwei Stimmen und die Stadt Karlsruhe mit einer Stimme vertreten sind. Das Preisgericht hat den Auslobungstext incl. Wettbewerbsfläche verabschiedet. Noch vor der Ausschreibung dieses Wettbewerbes hat das BVerfG seinen Flächenbedarf, auch um den erforderlichen Anbau möglichst klein zu halten, deutlich reduziert und sich bei seinem Planungsbedarf an der Größe des ersten Bauteils orientiert, der auf ca. 730 qm Fläche und damit einem Bruchteil der Wettbewerbsfläche von ca. 4200 qm gebaut ist. Da nunmehr ein Preisgericht den Wettbewerb in den Händen hält und das BVerfG nicht Auslober dieses Wettbewerbes ist, kann und wird das BVerfG nur im Rahmen dieses Gremiums seine Anliegen einbringen. Dies hat es bereits getan, indem auch auf Veranlassung der Vertreter des BVerfG in den Wettbewerbstext aufgenommen wurde, dass der Botanische Garten unter Denkmalschutz steht und die Flächen im Wettbewerbsgebiet so gering wie möglich zu überbauen bzw. zu "versiegeln" sind. In den im Rahmen des Wettbewerbs allgemein zugänglichen Unterlagen ist ferner festgehalten - und das ist auch ein Anliegen des BVerfG -, dass die dem Wettbewerbsgebiet angrenzenden Wegeführungen, die Brunnenanlage mit ihrem schützenswerten Hainbuchenheckenrondell und die im Lageplan gekennzeichneten wertvollen Bäume im Wettbewerbsgebiet zu erhalten sind. Im Übrigen hatten das BVerfG sowie die Vertreter des Bundesbauministeriums und der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg vor Ausschreibung des Wettbewerbs Ende letzten Jahres darauf gedrängt, dass im Rahmen einer Bauvoranfrage die zuständigen Gremien der Stadt Karlsruhe am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Die zuständige kommunale Bauverwaltung hat jedoch eine solche förmliche Bauvoranfrage nicht als notwendig angesehen. Es heißt hier in den Protokollen der Stadt wörtlich "Nach Auffassung des BOA (Bauordnungsamtes) ist die ... ins Gespräch gebrachte Voranfrage nicht notwendig." Das BVerfG konnte davon ausgehen und hat dies auch getan, dass bei dem außergewöhnlichen Anliegen des BVerfG die Gremien der Stadt Karlsruhe in dem erforderlichen Umfang von den Vertretern der Stadt beteiligt waren. Das BVerfG bedauert, dass die Bevölkerung über diese Fakten nicht zutreffend informiert wird. Vor allem aber ist es sehr bedauerlich, dass vor Sichtung der über 200 eingereichten Architektenvorschläge eine derartige Stimmung gegen einen Erweiterungsbau und die an dem Wettbewerb Beteiligten gemacht und den Teilnehmern und Teilnehmerinnen am Wettbewerb nicht das Vertrauen entgegen gebracht wird, eine allseits verträgliche Lösung zur Bewältigung der aktuellen Raumprobleme des BVerfG unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Schutzes des Botanischen Gartens planen zu können. Karlsruhe, den 11. Juli 2002 Liebes Bverfg,
was wunderst Du Dich?
Wir sind es so gewohnt.
Dein Befremdungsgefühl teilen wir schon lange bis
hin zur Entfremdung.
Das Vorenthalten von Informationen, bis hin zu dreisten Lügen (z.B. über angebliche "leicht mißzuverstehende Pressemitteilungen" seitens Deines Bruders, des Bverwg), Stimmungsmache, Hetze, Populismus - das alles ist Teil des politisch-medialen Komplott-Stils "management by champignon". Bürger im Dunkeln halten. Wenn sich ein Kopf zeigt: Abhacken. Und falls einer sich an Dich wenden will: Sabotieren, Boykottieren, Verschleppen, Vertuschen, Verzögern. Den Bürger ins Labyrinth schicken, bis er dort entweder verhungert oder völlig orientierungslos und entkräftet wieder heraus kommt (Stichwort Hundeverordnungen). Das ist Deutschland. Das Deutschland der "Volltrottel". Schon lange nicht mehr Deine und unsere Republik. Schon lange keine Demokratie mehr. Vielleicht aber - noch - ein Rechtsstaat. Hoffentlich. "PROTEST GEGEN BERLINS BANKSKANDAL Wütende Steuerzahler üben "Selbstjustiz" Deutschlands Steuerzahler müssen Milliarden bezahlen, weil Berlins Bankgesellschaft ihren Anlegern risikofreie Gewinne garantierte. Dagegen wehrt sich die "Initiative Berliner Bankenskandal" und veröffentlichte eine Liste der Anteilseigner. Die Berliner CDU, selbst mitverantwortlich, hat Angst vor "Pogromstimmung". Von Markus Deggerich ..." weiter über diese nachahmenswerte Aktion: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,205552,00.html
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