Willkommen
Zuhause, Mehmet!
Setz Dich.
Nimm Dir`n Keks.
Und laß nach Möglichkeit die Griffel von meinem Auto.
BLOED jault bundesweit über Deine Rückkehr.
Günther "V." Beckstein auch.
"Bayerns Innenminister Günther
Beckstein (CSU) kritisiert das Urteil.
"Ich halte das für eine Zurücksetzung des Schutzes der Bevölkerung",
sagte Beckstein in München. Die Bevölkerung müsse vor gefährlichen
Straftätern geschützt werden."
(Quelle: WP 17.7.2002)
Sagen Sie mal, Herr Beckstein, mit Verlaub:
Ticken Sie eigentlich noch ganz richtig?
Ein damals 14-jähriger Kleinkrimineller ist kein herausragend
gefährlicher Straftäter.
Wovor wollen Sie die Bevölkerung schützen?
Was soll Mehmet mir denn tun?
Mein Auto klauen?
Das ist versichert.
Reden wir doch lieber mal über Straftaten großen Stils, vor denen diese
Gesellschaft tatsächlich geschützt werden sollte.
Z.B. über den Berliner Bankenskandal.
21,66 Milliarden Teuro Schaden für die deutschen Steuerzahler.
21,66 Milliarden.
Mit 21, 66 Milliarden können wir Mehmet 24 Stunden
am Tag mit 2 Sozialarbeitern flankieren, für 21,66 Milliarden kann ihn
Tiffy aus der Sesamstraße morgens wecken und Meister Eder und sein
Pumuckel jeden Abend in den Schlaf singen, bis er freiwillig seiner
kleinkriminellen Vergangenheit abschwört.
Mehmet ist kein Immigrant, der gestern in Deutschland aufgenommen wurde,
und am nächsten Tag Straftaten begeht.
Die Türkei hat uns seinerzeit ein noch unschuldiges Kind geliefert.
Die Deutsche Gesellschaft, in der erst heute, nach Jahrzehnten, über
Integrationspolitik überhaupt nachgedacht wird, hat aus diesem Kind
einen Kleinkriminellen gemacht.
Und jetzt wollen Sie ihn der Türkei zurückgeben?
Das Problem "Mehmet" ist hausgemacht von deutschen Politikern - es ist
unser Problem, nicht das der Türkei.
Liegt es daran, dass Mehmet Türke ist?
Werden Türken Ihrer Meinung nach kriminell geboren?
Ist das etwa Ihrer Meinung nach - wie bei ausländischen Hunderassen -
genetisch bedingt?
Was für ein obskures Weltbild haben Sie eigentlich, Herr Günther "V."
Beckstein?
(Übrigens genügt jede Erwähnung Ihres werten Namens, um potentielle
Schwarzwähler zum Grillen zu animieren.)
Mehmet hat nur das getan, was deutsche Politiker ihm tagtäglich
vormachen: Rechtsbruch.
Er knackt Autos - Sie knacken Grundrechte.
Wenn hier irgendwer zum Schutz der deutschen Bevölkerung ausgewiesen
werden muß, Herr Beckstein, dann sind das Sie und Ihre Kollegen.
Passen 17 "Volltrottel" in das Flugzeug, dass sich Ihr Spezi Breitsamer
mit den Rasselisten verdient hat?
Ja?
Und Tschüß. Guten Flug.
Das Problem ist nur:
Woanders will Euch auch keiner haben.
(Zum Thema Mehmets Rückkehr vgl. auch:
http://www.bverwg.de/presse/2002/pr-2002-23.htm)
Nächstes
Kürbisköpfe-Treffen
Information von Martina Gerlach,
Tierschutzpartei:
Nächste Innenministerkonferenz am 5. und 6. Dezember 2002
Leiter
der diesjährigen Innenministerkonferenz, auch mit der Thematik der sog.
Kampfhunde, also gefährlich aufgrund Rassezugehörigkeit ist:
Herr Dr. Kuno Böse
Senator des Inneren, für Kultur ud Sport
Contrescarpe 22-24
2803 Bremen
Fax: 0421 3612-10523
Achtung: Nicht zuviel versprechen. Auch diesem Senator müssen die
grausamen Experimente des Tierschinders Kreiter bekannt sein. Alos, was
dem einen Tier angetan wird, wird auch dem anderen Tier angetan. Nicht
zuviel erwarten von Vernunft und Verantwortung, trotzdem versuchen.
Parallel oder stattdessen können entsprechende Briefe/Stellungnahmen zur
sog. Kampfhundeproblematik und dem Widerlegen gefährlich aufgrund
Rassezugehörigkeit mit allen den damit verbundenen Schikanen auch
gesandt werden an:
Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz im Bundesrat
Leipziger Str. 3-4
10117 Berlin
Fax 01888-9100158
Man versicherte mir am Telefon, dass diese entsprechend weitergeleitet
und verteilt werden. Ich habe bei der Frage, worum es geht,
selbstverständlich gesagt, dass es sich um die sog.
Kampfhundeproblematik handelt.
...(Fax unleserlich, schickt doch besser E-mails - die Red.)...um
rechtzeitig ... zu schreiben, die tatsächlichen Sachverhalte darzulegen
und recht viele zu animieren. Gebt bitte nicht auf - trotz allen Leids
und Elends.
Für die Tiere.
Martina Gerlach
Nun wissen wir ja, dass
Politiker mit Stellungnahmen, Briefen, Informationen, Gutachten
regelmäßig auf dieselbe Art umgehen:
Lesen - Lachen - Lochen.
Deshalb sind wir in erster Linie an
Urteilen interessiert.
Die kann man zwar auch lesen und lochen.
Aber das Lachen hält sich stark in Grenzen. ;-)
Am 6. Dezember ist
übrigens Nikolaus.
Damit unsere Kürbisköpfe was Nettes in ihren viel zu großen Schuhen
haben, werden wir als kleine Adventsaktion
rechtzeitig ein an alle Innenminister gerichtetes Schreiben mit der
Aufforderung zum gemeinsamen Rücktritt veröffentlichen.
TRIER/MAINZ. (sey) Das rheinland-pfälzische
Innenministerium plant eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Zudem
sollen ihre Besitzer einen "Hunde-Führerschein" machen müssen.
"Guten Tag, zeigen Sie mal bitte Ihren Hunde-Führerschein" - Werden Pläne
des Mainzer Innenministeriums in die Tat umgesetzt, könnten
rheinland-pfälzische Hundehalter diese Aufforderung demnächst häufiger zu
hören bekommen. Denn in Minister Walter Zubers Ministerium wird derzeit
eifrig überlegt, wie man "Fiffi" samt "Frauchen" oder "Herrchen" künftig
besser an die Kandare nehmen kann. Eine Möglichkeit: die innerörtliche
Anleinpflicht. Wird der "Hunde-Gurt" Gesetz, müssen beim Gassigehen schon
bald nicht mehr nur Pitbull Terrier oder Staffordshire Bullterrier
"kürzer" treten, sondern auch Pudel, Dackel oder Pinscher. Darüber hinaus
kursieren im Mainzer Innenministerium Überlegungen, einen "Führerschein"
für alle Hundebesitzer einzuführen. Der Sachkundenachweis, wie das Papier
intern genannt wird, wäre laut Ministeriumssprecher Michael Hartmann mit
einem "Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Lehrgang" vor der Fahrschul-Anmeldung
vergleichbar. Derart restriktive Vorschriften, wie
sie Rheinland-Pfalz plant, existieren bislang in keinem anderen
Bundesland. Zwar gibt es in Nordrhein-Westfalen seit zwei Jahren
einen generellen Anleinzwang für Hunde - allerdings nur für solche, die
größer sind als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm.
Schon einen Schritt weiter ist Luxemburg. Nach einem kürzlich vom
Ministerrat verabschieden Beschluss müssen im Großherzogtum ab dem
kommenden Jahr alle Hunde an die Leine. Uneinsichtigen Hundebesitzern
drohen saftige Geldbußen oder sogar Gefängnisstrafen.
Andreas Lindig, Chef
des rheinland-pfälzischen Tierschutzbundes, warnt derweil vor politischen
Schnellschüssen. Regelungen, wie sie jetzt vom Mainzer Innenministerium
beabsichtigt seien, machten nur Sinn, wenn sie ausgereift seien und von
den Ordnungsbehörden überwacht werden könnten, sagte Lindig unserer
Zeitung.
Ein einmal angerichtetes Chaos wird
nicht dadurch besser, dass man ein zweites hinzufügt. Genau das
aber scheint derzeit die Devise im Mainzer Innenministerium zu sein.
Schon die vor zwei Jahren im Hauruck-Verfahren erlassene
Kampfhunde-Verordnung war ein in sich unausgegorener und unschlüssiger
Schnellschuss. Pitbull Terrier sind in Rheinland-Pfalz seitdem kraft
Verordnung gefährliche Kampfhunde, Rottweiler nicht, in Bayern etwa
dagegen schon.
Tragisch, dass Ende März im pfälzischen Hornbach ausgerechnet zwei
(angeleinte!) Rottweiler einen sechsjährigen Jungen zu Tode bissen. Sofort
brach unter den Landespolitikern wieder Hektik aus, der Innenausschuss
wurde alarmiert. Seitdem brütet das Ministerium über einer neuerlichen
Verschärfung der Hundeverordnung. Das Ergebnis des Nachdenkens, so scheint
es, fällt ähnlich chaotisch aus wie schon bei der in die Hose gegangenen
Premiere.
Dieses Mal sollen gleich alle Hundebesitzer im Landbüßen, ihren "Fiffi"
künftig an der Leine führen und einen Hunde-Führerschein erwerben. Das
täuschtAktionismus und Entschlussfreudigkeit vor und dürfte Minister
Walter Zuber zumindest von jenen Zeitgenossen Applaus einbringen, die
Hunde partout nicht mögen und deren Besitzer auch nicht.
Mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit, wonach eine Behörde in die Rechte eines Bürgers nur
so weit eingreifen darf, wie es unbedingt notwendig ist, sind die
ministeriellen Planspiele aber unvereinbar. Erst im vergangenen
Jahr kippte das Oberlandesgericht Hamm mit exakt diesem Argument die
Hundeverordnung der Stadt Lünen. Die sah eine generelle Anleinpflicht für
Hunde vor ohne Rücksicht auf Größe und Rasse. Will
das Mainzer Innenministerium eine ähnliche juristische Backpfeife
vermeiden, lässt es die Pläne besser da, wo sie hingehören in der
Schublade. Sonst wird das Hunde-Chaos im Land noch größer, als es jetzt
schon ist.
r.seydewitz@volksfreund.de
Getroffene
Hunde bellen: Medien verschweigen gezielt Anteilseigner des Bankskandals
"...Wütende Kritik an der
Aktion der Initiative übten viele Medien. »Sollen sich die Anleger in
ihrem Haus verstecken? Will man die Anleger und ihre Familien
gesellschaftlich ausgrenzen?« wird in einem Kommentar der Berliner Zeitung
gefragt. Die Auflistung einiger prominenter Fondszeichner erfolgte in
vielen Zeitungen, wenn überhaupt, mit aufschlußreichen Auslassungen.
So wurde den taz-Lesern das Fondsengagement
ihrer ehemaligen Chefredakteurin Georgia Tornow ebenso vorenthalten, wie
denen des Tagesspiegels der Name des dortigen leitenden
Wirtschaftsredakteurs Heik Afheldt auf der Liste.
Andere Zeitungen kamen ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht durch
beredtes Schweigen nach. ..."
Lesenswert:
http://www.jungewelt.de/2002/07-18/001.php
Die Maulkorbzwang-Redaktion erklärt an dieser Stelle an Eides statt, dass
keiner aus dem Autorenkollektiv auch nur einen Fondsanteil der
Bankgesellschaft Berlin hält.
Alles, was wir haben, sind Gartenbänke und Suppenfonds ...
Wie üblich haben nicht nur die Medien ein Problem mit dem Thema
"Bankskandal", auch seitens der Politiker aller Parteien gibt es nur
Ausweichmanöver. Die Parteien sind - wie immer - Teil des Problems und mit
diesem - finanziell und personell - verflochten.
Also lenkt man lieber mit Mehmet ab.
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