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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

*  wie der Rhodesian Ridgeback wirklich von den Rasselisten entkam:

* Lesen - Lachen - Lochen:

* dass die Verordnung des Herrn Beckstein bald beim BVerwG landet.

* Diese Meldung kennen Sie ja bereits :

* Dazu erschien am nächsten Tag:


Bezugnehmend auf Becksteins Verordnungs-Veränderungs-Entwurf erlauben wir uns den Hinweis,
wie der Rhodesian Ridgeback wirklich von den Rasselisten entkam:

Aus dem Archiv:
 
Rasseliste
 
Von: ulla keller
email: voorland@t-online.de
url:
Datum: 26 Jun 2000
Uhrzeit: 14:52:48
 
Kommentar
Jetzt ist es offiziell, die Rasse Rhodesian Ridgeback wird nicht in die Liste der sog. Kampfhunde in Schleswig-Holstein aufgenommen werden. Grund für diese Entscheidung war die Tatsache, dass Bayern als erstes Bundesland, das die RRs in dieser Rasseliste aufführte, anhand der jahrelangen, konkreten Erfahrung- dokumentiert im Gutachten von Herrn Breitsamer - zu der Einsicht kam, dass RRs definitiv nicht auf diese Liste gehören. Es gibt KEINE überzeugendere Argumentationshilfe als dieses Gutachten derjenigen Person, die seinerzeit selbst den RR auf die Rasseliste gesetzt hat !!!! Und jeder, der in seiner Gemeinde oder seinem Bundesland in dieser Hinsicht aktiv wird, sollte sich in erster Linie darauf berufen !
ulla keller

Bah!

Lesen - Lachen - Lochen:
NRW-Umweltministerium bleibt bei Rasselisten und 20/40er-Regelung


Quelle:
 
 
"Große Hunde: Kommunen in Wittgenstein handhaben Verordnung unterschiedlich

 

Wittgenstein. (wp) 40/20 ist das Maß der Dinge. Weil es die nordrhein-westfälische Landesregierung so will. Die Hundeverordnung NRW, die strengste in der bundesrepublikanischen Hundehaltung, beschäftigt auch die Wittgensteiner Kommunen - mehr oder minder intensiv.

40 Zentimeter Widerristhöhe und 20 Kilo Gewicht sind die Grenzwerte, die, zumindest aus der Sicht des zuständigen Ministeriums, Hunde unterscheiden, für deren Haltung besondere Sachkunde nachgewiesen werden muss und solche, die jeder Tierfreund ohne besondere Überprüfung anschaffen und halten kann. Betroffen von der Regelung sind nicht nur "Neuanschaffungen", sondern auch Vierbeiner, die noch keine drei Jahre Familienmitglieder sind. Unabhängig von den sogenannten "Kampfhunden", die in einer besonderen Liste aufgeführt werden, und für die zusätzlich verschärfte Bestimmungen gelten, sind von der 20/40er Verordnung fast alle Rassen und Mischlinge erfasst, die etwas oberhalb des Dackels angesiedelt sind.

Dass das in Wittgenstein eine ganze Menge sind, musste Dr. Ulrike Jochims feststellen, die als einzige Tierärztin in Wittgenstein nach einer Weiterbildung nun in der Bad Berleburger Tierarztpraxis Buttler die gesetzlich notwendige Sachkunde des Halters bescheinigen kann. "Nachdem die Ordnungsämter in Erndtebrück und Bad Laasphe im Januar die Hundehalter angeschrieben hatten, begann ein riesiger Ansturm", erinnert sie sich an den Beginn des Jahres.

Mittlerweile ist etwas mehr Ruhe eingekehrt. Geblieben ist aber Verunsicherung, die immer wieder eintritt, wenn sich eine Familie zur Anschaffung eines Hundes entschließt. Denn das Standardformular, das beispielsweise die Gemeinde Erndtebrück dem neuen Steuerzahler zusendet, weist nur auf die Notwendigkeit eines tierärztlichen Sachkundennachweises hin. Ausstellen kann - und will - ihn aber längst nicht jeder Tierarzt.

19.07.2002    Von Karl-Peter Rasche



In der PRINTAUSGABE der WP vom heutigen Tag ist dieser Artikel um einiges länger.
Und an seinem Ende findet sich folgender Passus:

"...Dass allerdings der strittige Sachkundenachweis ganz abgeschafft wird, damit rechnet zumindest
Leo Bosten, Pressesprecher des Verbraucherministeriums NRW, nicht:
"Ich gehe davon aus, dass im Gesetz eine Reduzierung der Rasselisten und eine drastische Verschärfung von Strafen für Hundehalter festgeschrieben wird, die sich bewußt über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetzen." Die 20/40er Vorgaben würden wohl eher nicht verändert. "

Also:
Klagen - Klagen - Klagen.
Um die Mutter der Bürgerinitiativen zu zitieren:
"Bis der Arzt kommt."
Und zwar zu Bärbel.


Man kann nur hoffen, dass die Verordnung des Herrn Beckstein bald beim BVerwG landet. Wie die Verhandlung am 3. Juli gezeigt hat, schätzt man dort durchaus den Unterhaltungswert solcher Texte, gewichtet bei der Rechtsprechung aber doch letztlich die Tatsachen.

So bemerkte der Vorsitzende Richter zum Vertreter des niedersächsischen Ministeriums sinngemäß, bei den offiziellen Schutzbemühungen rangiere der Deutsche Schäferhund offenbar gleich hinter dem Deutschen Wald. Wer allerdings von einem Schäferhund gebissen werde, würde kaum Verständnis für diese Bemühungen aufbringen können.

Nach der Zahl der Beißvorfälle mit diesen Hunden - so ein anderer Richter - bestünde ja doch eine herausragende Wahrscheinlichkeit, von einem Schäferhund gebissen zu werden.

Die besondere Behandlung des Schäferhunds erinnerte einen dritten Richter an die Bedeutung des Löwen für die Initiationsrituale der Massai: dort werde erst zum Mann, wer einen Löwen getötet habe. Seien dem Schäferhund in unserem Kulturkreis ähnlich tiefgründigere Funktionen zugedacht?

Der Vertreter des Ministeriums reagierte eher verschnupft säuerlich. Ein rationales, das Gericht überzeugendes Argument für die Privilegierung des Schäferhundes fiel ihm nicht ein.

Kurzum: in Berlin würde es für die bayerischen Ministerialien genauso peinlich wie es für die niedersächsischen am 3. Juli war. Bitter nur, dass unser Rechtsstaat so lange Wege, so viel Zeit, Geld und Opfer vorsieht, bis er zu sich und dann auch zu uns kommt.

Viele Grüße aus Hamburg

Wolfgang Albrecht

(www.sos-hamburgdog.de)


 

Diese Meldung kennen Sie ja bereits :

http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.apolda.volltext.php?id=15'7445&

zulieferer=ta&rubrik=Stadt&kategorie=LOK&region=Apolda

Hund verletzte Jungen schwer

 APOLDA (pd).Mit schweren Verletzungen musste gestern ein achtjähriger Junge im Apoldaer Krankenhaus notoperiert werden. Das Kind war gegen 11.45 Uhr zum Spielplatz an der Karlsquelle unterwegs, als es von einem frei laufenden Schäferhund angefallen und ins Gesicht gebissen wurde. Der Hund lief nach dem Vorfall weg. Sein Halter ist bislang nicht bekannt. Apoldas Polizei bittet unter 82 5410 um Hinweise.

Dazu erschien dies am nächsten Tag:

Leinenzwang für Hunde wird weiter ignoriert

 
APOLDA.

Die genähte Bisswunde an der Wange schmerzt noch. Ob eine Narbe zurück bleibt, ist ungewiss. Ansonsten geht es dem achtjährigen Jungen, der am Donnerstag in Apolda von einem Schäferhund gebissen wurde, zum Glück recht gut. Das bestätigten die Ermittler der Polizei, die das Kind gestern im Krankenhaus besuchten.

Eine erste Befragung des Jungen ergab, dass der Hund bereits von der oberen Schieringstraße aus neben ihm herlief. Das Kind rannte zum Kirschberg, das Tier folgte ihm. An der Ecke zur Karlsquelle wollte der Junge den scheinbar zutraulichen Hund streicheln. Doch dabei sprang ihn der Vierbeiner an, biss zu und verschwand wieder in Richtung Schieringstraße. "Auf diesen Bereich konzentrieren wir unsere Ermittlungen, um Hund und Halter zu finden", sagte gestern Frank Schmidt, Leiter der Ermittlergruppe.

 

Dies war nicht der erste Vorfall dieser Art. Deshalb kündigte Bürgermeister Michael Müller bereits im Mai an, die Einhaltung des Leinenzwangs stärker überprüfen zu lassen. "Der Leinenzwang wird in der Stadt immer wieder kontrolliert. Es geschieht nicht täglich, aber fortlaufend", behauptete Apoldas Ordnungsamtsleiter Jörg Jagdberg. Schwerpunkt-Bereiche seien die Promenaden und die Fußgängerzone. Gemeinsam mit der Polizei gingen die städtischen Mitarbeiter bisher zwei Mal auf Hunde-Streife. Wie oft das Amt darüber hinaus solche Kontrollen ansetzte, konnte Jagdberg allerdings nicht sagen. Auch über die Zahl der Verwarngelder, die das Amt in diesem Jahr an Hundebesitzer wegen Verstößen gegen den Leinenzwang verhängte, wollte er gestern - eine halbe Stunde vor Dienstende - keine Auskunft geben. Dennoch sind diese Leinenzwang-Verstöße im Amt sehr wohl erfasst. So hatte die Stadt in diesem Jahr bis Mai erst einen Hundehalter wegen eines solchen Vergehens verwarnt (TA berichtete).

"Es muss wirklich mal massiv über einen längeren Zeitraum kontrolliert werden. Erst dann wirkt es auch abschreckend", meinte Finanzdezernent Ulrich Burghoff, der gestern als Bürgermeister amtierte. Zwar plane die Stadt, ihre Hundesteuersatzung zu überarbeiten und die Besitzer von als gefährlich eingestuften Hunden ab 2003 stärker zur Kasse zu bitten. Über die Steuer sei das grundsätzliche Problem jedoch nicht aus der Welt zu schaffen. "Wirkungsvoll wären nur scharfe Kontrollen. Deshalb kann ich es nicht verstehen, weshalb das Ordnungsamt so wenig unternimmt. In der Stadt sieht man doch oft Hunde frei herumlaufen", gab Burghoff zu bedenken. Jens LEHNERT

19.07.2002   

Kommentar der Redaktion: Tja - und wenn diese Hundehalter nicht bald vernünftig werden und Ihre Hunde ANLEINEN in bewohnten Gebieten und auch sonst nicht besser aufpassen - rotten die Pen.... da oben noch alle Hunde aus die größer wie 20cm sind. Achtet doch auch selbst vermehrt auf solche Uneinsichtigen Hundehalter und sprecht Sie an und erklärt es denen, Versucht es bitte

 

 

 

 

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f solche Uneinsichtigen Hundehalter und sprecht Sie an und erklärt es denen, Versucht es bitte

 

 

 

 

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