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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels


Verletzung des Grundgesetzes mit Beispielen


Artikel 3 - Gleichheit: damit Ungleichbehandlung nur weil der Halter einen so genannten Kampfhund hat. Diskriminierung von nie auffälligen Hunden und ihren Menschen bis hin zur Tötung der Tiere und durch die verursachte Hysterie bis hin zu Mordversuchen und Mord an Hundehaltern.

Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung: wurde von Schily nur für Halter der diskriminierten Rassen aufgehoben, führte zu Wohnungs- und Autoaufbrüchen mit Tötung von völlig ungefährlichen und freundlichen Hunden. Die Halter wurden mit Waffengewalt zur Herausgabe ihrer Hunde gezwungen, bei Abwehrverhalten in Handschellen gelegt. Anzeigen gegen die Täter wurden abgelehnt oder nicht verfolgt. Artikel 14, Abs. 2 Beschlagnahmung von Hunden.

Artikel 19 - Einschränkung von Grundrechten: siehe Vergehen gegen Eigentum und seine Enteignung durch kommunale Behörden. Vergehen der Behörden, da Verordnungen ohne Gesetz und gegen das Grundgesetz erlassen wurden und dies nicht bestraft wird (Strafvereitelung siehe Verfehlungen der Ordnungsämter und Verhinderung von Verfahren gegen diese).

Artikel 24 - Hoheitsrechte: (hoheitliche Aufgaben) nur durch Gesetz übertragbar - trotzdem VDH Tester!

Artikel 34 - Haftung bei Amtspflichtverletzungen: trotzdem Niederschlagung der Verfehlungen von Polizei, Ordnungsämtern und Steuerbehörden, Kommunalpolitikern, Behördenwillkür, Erdrosselungssteuer, Zwangssterilisation. Übergriffe mit Schusswaffengebrauch wie in Hamburg, Olfen und anderen Orten mit Inkaufnahme von Verletzung und Tod von Passanten und Anwohnern. Zwang zu völlig gegen normales Hundeverhalten verstoßenden Tests, teilweise mit willkürlicher, völlig grundloser Tötungsanordnung (Wilnat, jetzt wegen angeblichem Herzleiden abgelöst).

Das alles, verursacht durch hirnloses Abschreiben der aufgrund "unwiderleglicher (unwiderlegbarer) Vermutungen des jetzigen Kanzlerkandidaten der CDU/CSU, der 1992 verfügten Verordnungen gegen die nur ausländischen Rassen. Die Rasselisten erstellte der ehemalige Polizeibeamte, der angeblich aus gesundheitlichen Gründen aus der Polizei austrat - nachgewiesenermaßen aber nur um einem Hinauswurf wegen Verschiebung von Polizeihunden zuvorzukommen. Herr Breitsamer wurde mit diesem Hintergrund der Erpressbarkeit vom Kreisverwaltungsrat der bayerischen Regierung beauftragt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt keinerlei Wissen über diese Rassen hatte. Er wurde zum Sachverständigen erklärt. Alle Anzeigen gegen ihn wurden niedergeschlagen, nicht verfolgt.

Einige Gerichte machten und machen sich, gegen den Ehrenkodex deutscher Richter: unabhängig, nach bestem Wissen und Gewissen, im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen, zu Handlangern der Politik, indem sie ohne eigene Wissensermittlung ihre Urteilssprüche mit dem wörtlichen Text der Verordnungen begründeten. Der Verordnungen, die nachweislich gegen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse verstoßen, aus rein politischen Gründen erlassen wurden.

Alle hier aufgeführten Verletzungen des Grundgesetzes und andere Willkürakte können schriftlich belegt werden. Man scheute zum Beispiel nicht einmal vor der Androhung von Erzwingungshaft bei einem schwerkranken, früheren, seriösen Bullterrier-Züchter zurück der, durch das Zuchtverbot in seinen Grundrechten schwer geschädigt, seine alten Hunde behalten hatte. Er wurde für seine sieben Hunde mit 25.000,-- DM Kampfhundesteuer belegt. Die zynische Erklärung eines "Amtsbediensteten" Mannes, er könne ja die alten Köter einschläfern lassen, zeigt, wie heute Behörden mit den ihnen durch die Verordnungen ausgelieferten Hundehaltern verfahren. Es wird, besonders von den Kommunen, denen man das Hoheitsrecht der Steuerfestsetzung für Kampfhundebesitzer überlassen hat, völlig willkürlich damit verfahren (siehe ehemaliger BT-Züchter). Es liegt in der Gemeinde ausschließlich an den politischen Vertretern, welche Höhe diese "Strafsteuer nur aus Rassegründen" erreicht. Dabei zeigt sich, dass auch gegen die Steuergesetzgebung permanent verstoßen wird (Aufwandsteuer und Erdrosselungssteuer). Bei der Stadt Süßen (73079) buchte man sogar mehrere tausend DM vom Konto einer bei der Stadt beschäftigten Gärtnerin (Verbandsgemeinde Eislingen/Fils) ohne Erlaubnis ab, so dass sie ohne Verschulden in finanzielle Schwierigkeiten kam. Die Adressen der durch Handlungen von Gemeindeverwaltungen Geschädigten liegen vor. Es ist nur die Spitze des Eisberges!

Rechtstaat Deutschland?!

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