Verletzung des Grundgesetzes mit Beispielen
Artikel 3 - Gleichheit: damit Ungleichbehandlung nur weil der
Halter einen so genannten Kampfhund hat. Diskriminierung von nie
auffälligen Hunden und ihren Menschen bis hin zur Tötung der Tiere und
durch die verursachte Hysterie bis hin zu Mordversuchen und Mord an
Hundehaltern.
Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung: wurde von Schily nur
für Halter der diskriminierten Rassen aufgehoben, führte zu Wohnungs- und
Autoaufbrüchen mit Tötung von völlig ungefährlichen und freundlichen
Hunden. Die Halter wurden mit Waffengewalt zur Herausgabe ihrer Hunde
gezwungen, bei Abwehrverhalten in Handschellen gelegt. Anzeigen gegen die
Täter wurden abgelehnt oder nicht verfolgt. Artikel 14, Abs. 2
Beschlagnahmung von Hunden.
Artikel 19 - Einschränkung von Grundrechten: siehe Vergehen gegen
Eigentum und seine Enteignung durch kommunale Behörden. Vergehen der
Behörden, da Verordnungen ohne Gesetz und gegen das Grundgesetz erlassen
wurden und dies nicht bestraft wird (Strafvereitelung siehe Verfehlungen
der Ordnungsämter und Verhinderung von Verfahren gegen diese).
Artikel 24 - Hoheitsrechte: (hoheitliche Aufgaben) nur durch Gesetz
übertragbar - trotzdem VDH Tester!
Artikel 34 - Haftung bei Amtspflichtverletzungen: trotzdem
Niederschlagung der Verfehlungen von Polizei, Ordnungsämtern und
Steuerbehörden, Kommunalpolitikern, Behördenwillkür, Erdrosselungssteuer,
Zwangssterilisation. Übergriffe mit Schusswaffengebrauch wie in Hamburg,
Olfen und anderen Orten mit Inkaufnahme von Verletzung und Tod von
Passanten und Anwohnern. Zwang zu völlig gegen normales Hundeverhalten
verstoßenden Tests, teilweise mit willkürlicher, völlig grundloser
Tötungsanordnung (Wilnat, jetzt wegen angeblichem Herzleiden abgelöst).
Das alles, verursacht durch hirnloses Abschreiben der aufgrund
"unwiderleglicher (unwiderlegbarer) Vermutungen des jetzigen
Kanzlerkandidaten der CDU/CSU, der 1992 verfügten Verordnungen gegen die
nur ausländischen Rassen. Die Rasselisten erstellte der ehemalige
Polizeibeamte, der angeblich aus gesundheitlichen Gründen aus der Polizei
austrat - nachgewiesenermaßen aber nur um einem Hinauswurf wegen
Verschiebung von Polizeihunden zuvorzukommen. Herr Breitsamer wurde mit
diesem Hintergrund der Erpressbarkeit vom Kreisverwaltungsrat der
bayerischen Regierung beauftragt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt keinerlei
Wissen über diese Rassen hatte. Er wurde zum Sachverständigen erklärt.
Alle Anzeigen gegen ihn wurden niedergeschlagen, nicht verfolgt.
Einige Gerichte machten und machen sich, gegen den Ehrenkodex deutscher
Richter: unabhängig, nach bestem Wissen und Gewissen, im Zweifel für den
Angeklagten zu urteilen, zu Handlangern der Politik, indem sie ohne eigene
Wissensermittlung ihre Urteilssprüche mit dem wörtlichen Text der
Verordnungen begründeten. Der Verordnungen, die nachweislich gegen alle
wissenschaftlichen Erkenntnisse verstoßen, aus rein politischen Gründen
erlassen wurden.
Alle hier aufgeführten Verletzungen des Grundgesetzes und andere
Willkürakte können schriftlich belegt werden. Man scheute zum Beispiel
nicht einmal vor der Androhung von Erzwingungshaft bei einem
schwerkranken, früheren, seriösen Bullterrier-Züchter zurück der, durch
das Zuchtverbot in seinen Grundrechten schwer geschädigt, seine alten
Hunde behalten hatte. Er wurde für seine sieben Hunde mit 25.000,-- DM
Kampfhundesteuer belegt. Die zynische Erklärung eines "Amtsbediensteten"
Mannes, er könne ja die alten Köter einschläfern lassen, zeigt, wie heute
Behörden mit den ihnen durch die Verordnungen ausgelieferten Hundehaltern
verfahren. Es wird, besonders von den Kommunen, denen man das Hoheitsrecht
der Steuerfestsetzung für Kampfhundebesitzer überlassen hat, völlig
willkürlich damit verfahren (siehe ehemaliger BT-Züchter). Es liegt in der
Gemeinde ausschließlich an den politischen Vertretern, welche Höhe diese
"Strafsteuer nur aus Rassegründen" erreicht. Dabei zeigt sich, dass auch
gegen die Steuergesetzgebung permanent verstoßen wird (Aufwandsteuer und
Erdrosselungssteuer). Bei der Stadt Süßen (73079) buchte man sogar mehrere
tausend DM vom Konto einer bei der Stadt beschäftigten Gärtnerin
(Verbandsgemeinde Eislingen/Fils) ohne Erlaubnis ab, so dass sie ohne
Verschulden in finanzielle Schwierigkeiten kam. Die Adressen der durch
Handlungen von Gemeindeverwaltungen Geschädigten liegen vor. Es ist nur
die Spitze des Eisberges!
Rechtstaat Deutschland?!
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