- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

Das „Königlich Bayrische Amtsgericht“ und

der Ausklang im Hundestreit

 

Sehr geehrter Herr Weber,

 die Web-Adresse www.maulkorbzwang.de ist mittlerweile eine der bekanntesten und begehrtesten Internet-Adressen im ganzen Bundesgebiet. Die Bedeutung ist so groß, dass Anwälte und Gerichte diese Adresse bereits als höchst geeignetes Forum für offiziell anzubringende formale Entschuldigungen an gekränkte Politiker einfordern.

 Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den als Anlage beigefügten Text im Intresse des Tierschutzes und als Hilfe für andere Betroffene veröffentlichen würden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schwab   

 

Der Reihe nach:

 Mitte Juni fand beim Amtsgericht Bad Sobernheim die Verhandlung über meinen offenen Brief an den Kirner Bürgermeister Fritz Wagner statt (siehe Newsletter vom 10.01.2002). In lockerer, zeitweise sogar heiterer Atmosphäre wurde das Verfahren gegen Auflagen vorläufig eingestellt (gemäß § 153a StPO, in der Literatur auch als „kooperative Verfahrensbeendigung“ bezeichnet bzw. als „Millionärschutzparagraph“ kolportiert).

 Angesagt war zunächst die Rücknahme des Strafantrages gegen eine bei Achim Weber zu platzierende Entschuldigung. Der gegnerische Rechtsanwalt wollte aber einen Titel haben, damit ich nach Rücknahme des Antrages nicht auf den dummen Gedanken käme, mich vielleicht dann doch nicht entschuldigen zu wollen. Solch eine Forderung war neu. Der Staatsanwalt war ratlos, der Richter verschwand im Hinterzimmer, um Großkommentare zu wälzen. Mehrere Varianten wurden durchgespielt und wieder verworfen. Schließlich einigte man sich auf den besagten § 153a. Alle waren zufrieden und freuten sich.

 Bei dieser Art der Verfahrenseinstellung bleibt die Schuldfrage offen. Es wurde daher auch nicht zur Sache selber verhandelt, sondern lediglich über die Kreationen „Kleinstadt-Fuzzi“, „Zuchtmeister“ „Provinzpädagoge“ und „dialektischer Gartenzwerg“ (BVerfGE 54, 138) diskutiert. Diese Wortschöpfungen wurden miteinander verglichen und von den Anwesenden unterschiedlich bewertet, je nachdem wer gerade am Werten war.

 Nachdem ich vollmundig angekündigt hatte, in dieser Angelegenheit bis zum Bundesverfassungsgericht durch zu marschieren, bedarf meine jetzige Nachgiebigkeit einer Erklärung:

 Was war passiert? Bürgermeister Fritz Wagner hat urplötzlich im Wonnemonat Mai seine profunde Tierliebe entdeckt und sich zum Vorsitzenden des Kirner Tierschutzvereins wählen lassen.

 Ich dachte, mich laust der Affe! Was war denn das? Ein Bürgermeister, der vorher öffentlich verkündet hat: „Ich mag diese Hunde nicht“, wird Vorsitzender des örtlichen Tierschutzvereins? Ich war geplättet!

 Nachdem ich mich erholt hatte, siegte in mir die Einsicht, dass ein Bürgermeister an der Spitze eines Tierschutzvereins mit all seinen Möglichkeiten in der  Verwaltung eine gute und effektive Lösung sein kann!

 

Das Problem:

 Was sollte ich jetzt machen?

 Als Vorstandsmitglied des Tierschutzvereins Koblenz und Umgebung e.V. (1. Schriftführer mit der unmittelbar bevorstehenden Mutation zum 2. Vorsitzenden) stand ich plötzlich in der moralischen Pflicht, die bislang gute Zusammenarbeit der beiden Vereine weiterhin aufrecht zu erhalten. Wir mussten ja über wichtige Dinge „miteinander reden können“, so wie das in der Vergangenheit mit dem alten Kirner Vorstand bestens gelaufen war (Wir haben z. B. erst vor wenigen Wochen 23 Hunde aus dem Kirner Tierheim übernommen, darunter auch sog. Kampfhunde und sie nach dem vom Innenministerium sanktionierten „Koblenzer Modell“ an private Halter weiter vermittelt).

 

Die Lösung: 

Mein Entschuldigungsschreiben an Herrn Wagner wird in den nächsten Tagen hier erscheinen. Immerhin habe ich ihn ja öffentlich mit Kraftausdrücken belegt, die geeignet waren, seine Bürgermeisterautorität zu untergraben und seine Gesprächsbereitschaft zu blockieren.

 Im Interesse der Tiere sollte ich daher diese „Revanche“ akzeptieren und mich entschuldigen. 

Oder nicht?

 Da dieser Verfahrensabschluss auf Akzeptanz meinerseits beruht und ich somit Herr des Verfahrens bin, kann ich es mir immer noch anders überlegen und die Entschuldigung in den Wind schreiben. Dann geht es weiter. Für alle anderen Beteiligten hingegen ist dieser Abschluss, sollte ich ihn weiterhin wollen, bindend. Sie haben keine Möglichkeit einer Anfechtung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schwab, Koblenz

Hier auch als Original Word Dokument und hier als Adobe  .pdf

 

 Zurück

/b>

 

 Zurück