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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

und noch nen (bzw. einige) Gedicht(e) :-(( zur Erinnerung!

Einige kennen es, einige NICHT - viele haben es vergessen - hier werden wir ab und zu immer mal wieder etwas ALTES bringen - zur Erinnerung - ist ja bald:

Wahl-(ZAHL)tag

 

. September 2000

Landtagsfraktion zur Hundeverordnung: Präventiver Ansatz zum Schutz der Menschen richtig

Nach der gemeinsamen Anhörung der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der Landeshundeverordnung fasst Reiner Priggen MdL, stellvertretender Faktionsvorsitzender, das Ergebnis zusammen:
"Die Ausführungsbestimmungen werden eine landesweit einheitliche Umsetzung der Landeshundeverordnung ermöglichen. Bei der Anhörung ist insbesondere von kommunalen Praktikern bestätigt worden, dass die alte Gefahrhundeverordnung in der Praxis untauglich war. Danach war ein behördliches Eingreifen erst möglich, wenn der betreffende Hund mehr als einmal gebissen hatte. Für Bündnis 90/Die Grünen bleibt der präventive Ansatz zur Gefahrenabwehr mit Beweislastumkehr und den Kriterien nach Rasse und Größe richtig. Die mehrfach geforderte Ausdehnung der Landeshundeverordnung auf alle Hunde halten wir für überzogen. Das bedeutet, dass sich für die meisten Hundehalter in der Praxis kaum etwas ändert. Unstreitig waren die Anleinpflicht in geschlossener Bebauung, die Kennzeichnung mit Mikro-Chips sowie eine obligatorische Haftpflichtversicherung für alle großen Hunde.
In die Ausführungsbestimmungen sind Anregungen aus der Anhörung eingegangen, wie z.B. die Nutzung der Begleithundeprüfung des VDH, die Ausnahmen vom Maulkorbzwang für Welpen oder die Nutzung von Möglichkeiten, um insbesondere auch Hunde der Anlage 1 aus Tierheimen an zuverlässige Halter abgeben zu können. Auf Landesebene ist eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes sinnvoll, um eine Strafverschärfung zu ermöglichen.
Mit der SPD-Fraktion haben wir uns darüber hinaus verständigt, ein Bündel von Initiativen auf Bundesebene anzuregen, wie z.B. die Vereinheitlichung der verschiedenen Landeshundeverordnungen, die Verschärfung der Anforderungen der gewerblichen Tierzucht gemäß Tierschutzgesetz sowie ein Heimtierzuchtgesetz, um sowohl Gefährdungsaspekte als auch Tierschutzaspekte bei der gewerblichen Zucht von Hunden besser zu erfassen. Bei den Rasselisten der Anlagen 1 und 2 sind Veränderungen möglich, um mit anderen Bundesländern abgestimmte Regelungen erreichen zu können.


16. August 2000

Kampfhunde: Rückkehr zu einer sachlichen Debatte notwendig

Zur anhaltenden Debatte über die Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunde erklärt die agrar- und verbraucherpolitische Sprecherin Ulrike Höfken der grünen Bundestagsfraktion:
An der Debatte auf dem Server der grünen Bundestagsfraktion zum Thema "Gefährliche Hunde" (www.gruene-fraktion.de) haben sich innerhalb kurzer Zeit mehr als 600 Personen beteiligt. Die Reaktionen haben zweierlei gezeigt:
Bund und Länder haben schnell und entschlossen gehandelt, um die Bevölkerung vor den Gefahren durch gefährliche Hunde und verantwortungslose Halter zu schützen. Die Ausgestaltung und die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen werfen aber noch Fragen und Probleme auf. Zudem sehen sich auch Halter von harmlosen Hunden mit Vorwürfen und Angriffen konfrontiert. Ein prominentes Beispiel ist der Regisseur Leander Haußmann, der von fünf Jugendlichen krankenhausreif geschlagen wurde, weil sein kleiner Pudelmischling sie angebellt hatte.
Bündnis 90 / Die Grünen rufen angesichts der Vorfälle und der emotionalen Debatte dazu auf, wieder zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. Um zu dieser Versachlichung beizutragen und die noch vorhandenen Fragen und Probleme zu erörtern, werden wir am 21. August 2000 eine Anhörung mit Sachverständigen durchführen. Unter anderem werden eine Verhaltensforscherin am Institut für Haustierkunde in Kiel, der Kinderschutzbund, der Tierschutzbund, die Gewerkschaft der Polizei, der Verband für das deutsche Hundewesen sowie VertreterInnen des Landwirtschafts-, Innen- und Justizministeriums Stellung beziehen. Auf der Veranstaltung sollen effiziente und praxisgerechte Lösungen diskutiert und ausgestaltet werden, die sowohl dem Schutz der Menschen als auch den Anforderungen an die Tierhaltung gerecht werden.


 

 Plenarprotokoll 13/46  ---  ibs. der gelb unterlegte Text von Ministerpräsident Wolfgang Clement :-((

HundeG - Änderung der Ressortzuständigkeit

     Antrag

     der Fraktion der FDP

     Drucksache 13/1865

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion................................

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von der CDU: Völlig fertig!)

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. - Für die Landesregierung spricht

nunmehr der Ministerpräsident.

          (Oh! bei CDU und FDP)

Wolfgang Clement, Ministerpräsident: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!

          (Jürgen W. Möllemann [FDP]: Der gute Hirte spricht jetzt!)

Ich will zu diesem äußerst wichtigen Thema doch einige Feststellungen treffen.

Erstens. Ich bedanke mich bei Herrn Kollegen Grüll für die besondere Würdigung des Innenministers. Ich teileseine Ansicht

          (Jürgen W. Möllemann [FDP]: In dieser Frage!)

über die Fähigkeit des Innenministers. Ich weise Ihre Einschränkungen auch in dieser Frage zurück.

          (Allgemeine Heiterkeit - Beifall bei der SPD)

Zweitens. Ich bedanke mich dafür, dass die Organisationsgewalt des Ministerpräsidenten durch Ihren Antragnicht tangiert sein soll.

          (Jürgen W. Möllemann [FDP]: Nicht völlig!)

Insofern könnten wir die Debatte an diesem Punkt eigentlich beenden.

          (Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Drittens. Ich habe nicht die Absicht, die Zuständigkeit für das vorgesehene Hundegesetz zu verändern. Viertens. Ich kündige an, dass in Kürze - wir schätzen im Februar/März - ein Regierungsentwurf zum neuenHundegesetz in den Landtag eingebracht wird.

Das sind die dürren Feststellungen, die ich treffen kann, meine Damen und Herren. Ich habe mir aber natürlich überlegt, wie ich dem wichtigen Anliegen der Kolleginnen und Kollegen von der FDP dennoch gerecht werden kann: vielleicht indem ich die Prüfung doch etwas verlängere, wie eine Ressortänderung stattfinden könnte.

          (Jürgen W. Möllemann [FDP]: Sie müssen jetzt einfach Ihren inneren Schweinehund überwinden!)

- Ja! - Ich habe beispielsweise geprüft bzw. prüfen lassen - selbst hat man ja nicht die notwendigen Vorkenntnisse -, wie es um die Zuständigkeit der Landesregierung bestellt ist, wenn wir zukünftig alle Hunde inNordrhein-Westfalen in den Polizeidienst übernehmen würden.

          (Allgemeine Heiterkeit - Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Das ist vermutlich relativ schwierig. Ich habe dabei auch prüfen lassen, ob es denkbar wäre, eine Landespolizeihundegesellschaft zu gründen, um das Vorhaben vielleicht betriebswirtschaftlich durchführen zu können und es nicht wieder bürokratisch handhaben zu müssen. Ich bin dann auf die Idee verfallen: Wir müssten die FDP um entsprechend konstruktive Vorschläge bitten, was die künftigen Besoldungs- und Pensionsfragen angeht, die sich bei dieser Gelegenheit stellen können.

          (Allgemeine Heiterkeit - Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Den Innenminister habe ich aufgefordert, sich Gedanken zu machen, wie wir schuss- und trittsichere Westen vor allen Dingen für die kleineren Hunden beschaffen könnten

          (Allgemeine Heiterkeit - Beifall bei SPD und GRÜNEN)

und wie wir den Finanzbedarf angesichts der sonstigen Aufgaben der Landesregierung befriedigen könnten. Ich habe Frau Kollegin Höhn umgehend gebeten, sorgfältig zu prüfen, wie die Hunde selbst auf eine Umressortierung reagieren würden.

          (Allgemeine Heiterkeit - Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Ich habe in Anbetracht der sonstigen Übungen der Landesregierung gebeten, dazu sofort entsprechende Gutachten in Auftrag zu geben. Ich bin mir mit beiden Mitgliedern der Landesregierung darin einig, dass ein solcher Prozess in jedem Fall nur sehr behutsam und in mehreren Schritten erfolgen kann.

          (Jürgen W. Möllemann [FDP]: Die Seehunde kommen zur Marine und damit zu Scharping!)

- Richtig! - Ich habe den Innenminister in einem Vieraugengespräch darauf hingewiesen, dass sich verschiedene nervöse Hunderassen bei Schusswechseln als nicht schussfest erweisen könnten.

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Herr Ministerpräsident, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Pick?

Wolfgang Clement, Ministerpräsident: Herr Pit, selbstverständlich.

          (Zuruf: Bull! - Allgemeine Heiterkeit)

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Bitte schön, Herr Kollege.

Clemens Pick (CDU): Herr Ministerpräsident, die vielen Hundebesitzer im Land Nordrhein-Westfalen werden Ihre Rede sehr schön auswerten können und sich darüber freuen, wie verächtlich der Ministerpräsident damit umgeht. Ich frage Sie deswegen, Herr Ministerpräsident: Warum werden die Landeshundeverordnung und der Hundeschutz in anderen Bundesländern von Innenministern und im Lande Nordrhein-Westfalen von derUmweltministerin bzw. Verbraucherschutzministerin gemacht? Gibt es dafür eine Erklärung der Landesregierung?

          (Marc Jan Eumann [SPD]: Jetzt hat er die Sternstunde des Parlaments kaputtgemacht!)

Wolfgang Clement, Ministerpräsident: Herr Kollege Pick, ich werde auf diese Frage natürlich nach sehr sorgfältiger Prüfung eingehen. Zuvor will ich Sie aber fragen, warum Sie den Hundebesitzern so wenig Fröhlichkeit vorwerfen, wie Sie das mit Ihrer Frage tun.

          (Lebhafter Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Das ist schwer verständlich. Sie müssten mich einmal besuchen; dann könnte ich Ihnen ein bisschen flotteres Leben beibringen.

          (Allgemeine Heiterkeit - Beifall bei der SPD)

Wenn Sie es ganz darauf ankommen lassen, kommen Sie morgen mit uns zum Parteitag!

          (Allgemeine Heiterkeit und lebhafter Beifall)

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Herr Ministerpräsident, Ihre Redezeit ist verlängert.

          (Allgemeine Heiterkeit und lebhafter Beifall)

Wolfgang Clement, Ministerpräsident: Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Präsident; das ist wirklich aufmerksam. Ich will jetzt auch zum Schluss kommen, Herr Präsident,

          (Oh-Rufe - Jürgen W. Möllemann [FDP]: Schade!)

und nur noch darauf hinweisen: Die Anfrage der FDP hat doch eine Reihe von sehr schwer wiegenden Prüfungsfragen aufgeworfen. Wir brauchen mindestens die Weihnachtstage und den Jahreswechsel, um dem weiter nachgehen zu können. Aber ich habe verstanden, dass die FDP Wettbewerbselemente in dieses Thema hineinbringen müsste/möchte. Ich muss aber um Geduld bitten; denn - Sie werden das verstehen: es steht mehr zwischen den Zeilen, aber ich setze auf Ihre Lesefähigkeit und Verständnisfähigkeit - auch in Berlin, Hamburg, Niedersachsen und im Saarland ist das Innenministerium nicht für die Hunde zuständig. Auch dort wird dem Hörensagen nach intensiv geprüft, ob das ohne Schaden für Hund, Mensch und Land in Zukunft so bleiben kann.

          (Allgemeine Heiterkeit)

Ich bitte Sie also um Geduld, meine Damen und Herren. Wir werden mit den entsprechenden Gesetzentwürfen rechtzeitig zur Stelle sein. Ich freue mich auf die Fortsetzung der Diskussion. Herr Kollege Pick, wenn Sie dann einige Hundehalter mitbringen möchten?! Viele davon treffe ich morgens am Rhein, in letzter Zeit zunehmend ohne Leine. Ich kann sie auch von hier aus nur ermutigen, wieder zu der alten Form des Anleinens zurückzukehren - ich meine damit die Hunde. - Ich danke Ihnen sehr.

          (Lebhafter Beifall bei SPD, FDP und GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Vielen Dank, Herr Ministerpräsident.

          (Jürgen W. Möllemann [FDP]: Herr Präsident, so viel Beifall bekommt der Ministerpräsident auf dem

Parteitag nicht!)

Wir sind am Ende der Beratung.

 


 

13.11.2001
„GEPLANTES LANDESHUNDEGESETZ WICHTIGER SCHRITT FÜR BUNDESEINHEITLICHE REGELUNG ZUM SCHUTZ VOR GEFÄHRLICHEN HUNDEN“

„Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt, dass die Landesregierung die zur Zeit bestehende Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden durch ein Landeshundegesetz ersetzen will, denn damit wird auch der Weg eingeschlagen für eine Angleichung der unterschiedlichen Regelungen der Länder in der Bundesrepublik.“ Das erklärte die zuständige agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Irmgard Schmid. 

Ziel eines solchen Gesetzes müsse es sein,  die berechtigten Anliegen der Vielzahl seriöser unbescholtener Hundebesitzer mit dem ebenso berechtigten Sicherheitsinteresse der gesamten Bevölkerung in Einklang zu bringen. Dabei habe der Schutz der Menschen absoluten Vorrang, so Schmid. Sie führte aus, die zur Zeit in Nordrhein-Westfalen gültige Landeshundeverordnung führe mit ihren oftmals sehr weitgehenden Regelungen zu großen Unsicherheiten sowohl bei den Hundebesitzern als auch bei den Behörden, die für die Einhaltung der Landeshundeverordnung zuständig seien. „Deshalb muss die Landesregierung jetzt kurzfristig einen Gesetzesentwurf vorlegen, der noch in diesem Jahr im Parlament beraten wird, damit das Gesetz mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Dabei geht die SPD-Landtagsfraktion davon aus, dass eine Sachverständigenanhörung das Verfahren begleiten werde,“ betonte Schmid.

Sie forderte das zuständige Umweltministerium auf, bereits jetzt im Vorgriff auf das neue Gesetz, die zum 1. Januar 2002 vorgesehene Anmeldepflicht für Hunde, deren Schulterhöhe mehr als 40 Zentimeter und deren Gewicht mehr als 20 Kilogramm beträgt, zu überprüfen und gegebenenfalls auszusetzen. Schmid: „Damit erspart man mehreren hunderttausend Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Rathaus und verschont die Kommunen vor dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.“

 

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chulterhöhe mehr als 40 Zentimeter und deren Gewicht mehr als 20 Kilogramm beträgt, zu überprüfen und gegebenenfalls auszusetzen. Schmid: „Damit erspart man mehreren hunderttausend Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Rathaus und verschont die Kommunen vor dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.“

 

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