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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Brief an Schily und  Rau

* Brief an Herrn Präsident Dr. Karl-Heinz Weingärtner

Eleonore Seiler
Göttinger Str. 7
89129 Langenau
Tierschutzbeauftragte des
Ulmer Tierheims

 

Dieser Brief ging an diese beiden Empfänger:

Herrn Bundespräsident
Johannes Rau
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1

1O557 B E R L I N
Bundesinnenministerium
des Innenministerium
Herrn Bundesinnenminister
Otto Schily
Alt-Moabit 1O1 D

D- 1O559 B E R L I N

                                                                                                   Langenau, 3O. July 2OO2




Sehr geehrter Herr Bundespräsident
Johannes Rau,


zu Ihrer Kenntnisnahme eine umfangreich Sammlung der
Missstände in Ulm, die durch die "Kampfhundeverordnung" ausgelöst wurden.

Unbemerkt von der Öffentlichkeit ist hier Tür und Tor der Willkür und des Machtmissbrauches geöffnet.

Diese Unterlagen habe ich am O1.O7.O2 per Einschreiben mit Rückschein auch an die Vorsitzende des Innenausschusses des deutschen Bundestages, Frau Ute Vogt gesandt. Am 23.O7.O2 kamen diese Unterlagen ungeöffnet und somit ungelesen an mich zurück, mir dem Vermerk "Nicht abgeholt". Ich finde es sehr verwunderlich, dass sich eine Vertreterin des Volkes
derart ignorant benimmt.

In der Hoffnung, dass diese Unterlagen von Ihnen gelesen werden und Sie gegen die in der Anlage besagten Beamten vorgehen werden, um in Ulm wieder zu einem gesunden Klima zu kommen

verbleibe ich


mit freundlichen Grüßen

Eleonore Seiler

 

Hier der Brief an Rau und hier der an Schily als Word Dokument


Verwaltungsgerichtshof
Herrn Präsident
Dr. Karl-Heinz Weingärtner - persönlich -
Schubertstraße

68165 Mannheim



                                                                                                                    29.07.2002



Offener Brief über Post und Internet an den Präsidenten des VGH Mannheim


Sehr geehrter Herr Dr. Weingärtner,

am 22.10.2001 sandte ich Ihnen über den gleichen Weg einen Brief, in dem ich Sie darauf aufmerksam machte, dass Ihnen, im Gegensatz zu Professor Dr. Claus Meissner, wichtige Fakten nicht zur Verfügung gestanden hätten. Ich war mir sicher, dass Ihr Urteil nur durch dieses Fehlen zustande kam.

Offensichtlich hat Ihnen auch die Anlage des Buches "Die große Kampfhundelüge" von Dr. Dieter Fleig und auch die Aussage meines Briefes ermöglicht, am 22.04.2002 unter dem Az 1S 1667/00 das inzwischen rechtskräftige Urteil in dem Normenkontrollverfahren zu fällen.

Wie Sie sicher wissen, hat das Bundesverwaltungsgericht im Gegensatz zu einigen anderen Gerichten inzwischen ein noch weitreichenderes Urteil fällen können, da die betreffende Klage einen größeren Umfang hatte.

Alle Betroffenen in den Bundesländern hoffen, dass beide Urteile den Politikern ermöglichen werden, bundesweit endlich Gesetzesbestimmungen zu schaffen, die auf den langjährigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und deren praktischer Erfahrung basieren.

Dies wird allerdings nur durch die bis jetzt, außer von Thüringen, negierte Hilfe der wirklichen kynologischen Experten möglich sein.


Wir danken Ihnen für den mutigen Schritt in dem zurzeit anscheinend rechtsfreien Raum um die so genannten genetisch bedingt "gefährlichen Hunde", deren Wert als besonders menschenfreundliche Familienhunde wir seit Jahrzehnten kennen.



Mit freundlichen Grüßen



Helga Fleig

 

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