Eleonore Seiler
Göttinger Str. 7
89129 Langenau
Tierschutzbeauftragte des
Ulmer Tierheims
Dieser Brief ging an diese beiden Empfänger:
Herrn Bundespräsident
Johannes Rau
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
1O557 B E R L I N |
Bundesinnenministerium
des Innenministerium
Herrn Bundesinnenminister
Otto Schily
Alt-Moabit 1O1 D
D- 1O559 B E R L I N |
Langenau, 3O. July 2OO2
Sehr geehrter Herr Bundespräsident
Johannes Rau,
zu Ihrer Kenntnisnahme eine umfangreich Sammlung der
Missstände in Ulm, die durch die "Kampfhundeverordnung" ausgelöst
wurden.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit ist hier Tür und Tor der Willkür und
des Machtmissbrauches geöffnet.
Diese Unterlagen habe ich am O1.O7.O2 per Einschreiben mit Rückschein
auch an die Vorsitzende des Innenausschusses des deutschen
Bundestages, Frau Ute Vogt gesandt. Am 23.O7.O2 kamen diese Unterlagen
ungeöffnet und somit ungelesen an mich zurück, mir dem Vermerk "Nicht
abgeholt". Ich finde es sehr verwunderlich, dass sich eine Vertreterin
des Volkes
derart ignorant benimmt.
In der Hoffnung, dass diese Unterlagen von Ihnen gelesen werden und
Sie gegen die in der Anlage besagten Beamten vorgehen werden, um in
Ulm wieder zu einem gesunden Klima zu kommen
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Eleonore Seiler Hier der
Brief an Rau und hier
der an Schily als Word
Dokument
Verwaltungsgerichtshof
Herrn Präsident
Dr. Karl-Heinz Weingärtner - persönlich -
Schubertstraße
68165 Mannheim
29.07.2002
Offener Brief über Post und Internet an den Präsidenten des VGH
Mannheim
Sehr geehrter Herr Dr. Weingärtner,
am 22.10.2001 sandte ich Ihnen über den gleichen Weg einen Brief, in
dem ich Sie darauf aufmerksam machte, dass Ihnen, im Gegensatz zu
Professor Dr. Claus Meissner, wichtige Fakten nicht zur Verfügung
gestanden hätten. Ich war mir sicher, dass Ihr Urteil nur durch dieses
Fehlen zustande kam.
Offensichtlich hat Ihnen auch die Anlage des Buches "Die große
Kampfhundelüge" von Dr. Dieter Fleig und auch die Aussage meines
Briefes ermöglicht, am 22.04.2002 unter dem Az 1S 1667/00 das
inzwischen rechtskräftige Urteil in dem Normenkontrollverfahren zu
fällen.
Wie Sie sicher wissen, hat das Bundesverwaltungsgericht im Gegensatz
zu einigen anderen Gerichten inzwischen ein noch weitreichenderes
Urteil fällen können, da die betreffende Klage einen größeren Umfang
hatte.
Alle Betroffenen in den Bundesländern hoffen, dass beide Urteile den
Politikern ermöglichen werden, bundesweit endlich Gesetzesbestimmungen
zu schaffen, die auf den langjährigen wissenschaftlichen Erkenntnissen
und deren praktischer Erfahrung basieren.
Dies wird allerdings nur durch die bis jetzt, außer von Thüringen,
negierte Hilfe der wirklichen kynologischen Experten möglich sein.
Wir danken Ihnen für den mutigen Schritt in dem zurzeit anscheinend
rechtsfreien Raum um die so genannten genetisch bedingt "gefährlichen
Hunde", deren Wert als besonders menschenfreundliche Familienhunde wir
seit Jahrzehnten kennen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Fleig
Hier auch als Original Word Dokument |