Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,
da diese Informationen für alle Webmaster von Bedeutung sind, bitte
ich Sie um Veröffentlichung.
Den beiliegenden Schreiben ging ein längerer Mailwechsel mit Herrn
Prof. Dr. Ronellenfitsch voraus, in dessen Verlauf ihm unter anderen
Dokumenten ein Überweisungsbeleg einer Spende auf das Konto vorgelegt
wurde, von dem aus dann die Bezahlung der Honorarrechung für das
Gutachten erfolgte.
Die Vorgeschichte der Angelegenheit findet sich unter
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/FDP_Uebersichtseite.htm
zusammengestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Silke
Groos
Faxeingang 30.07.2002 23 Uhr 48:
(Originaldokument: http://www.tierheim-olpe.de/news/politik/033politik.html
)
Prof. Dr. Ronellenfitsch
Lehrstuhl für öffentliches Recht
an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Wilhelmstr. 7
72074 Tübingen
Sehr geehrte Frau Groos,
hiermit bestätige ich, dass Frau Rechtsanwältin Stèfanie Rischar mit
meiner Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem "Hunde-Gutachten"
betraut habe.
Ich kann aus verschiedenen Gründen nicht damit einverstanden sein,
dass mein Gutachten, für das ich als Autor die Verantwortung trage,
unkontrolliert im Internet verbreitet wird. Namentlich sollen
natürlich die Fehlvorstellungen über die Auftragserteilung nicht auch
noch verstärkt werden.
Ich habe daher lediglich Herr Dr. Grüll gestattet, das Gutachten auf
seiner Homepage zugänglich zu machen. Es ist Ihnen selbstverständlich
unbenommen, eine Verknüpfung durch Setzen eines Hyperlinks
herzustellen. Sollten Sie wirklich das Gutachten finanziert haben, ist
das gewiss ärgerlich. Mir gegenüber ist Herr Dr. Grüll nicht in Ihrem
Namen aufgetreten. Ich ging davon aus, das Gutachten für die
Landtagsfraktion der FDP zu erstatten, muss aber einräumen, dass ich
immer nur mit Herrn Dr. Grüll in Kontakt stand. Der - durch die
jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte -
Inhalt des Gutachtens entspricht der Zielsetzung, die rechtlichen
Rahmenbedingungen für die politische Arbeit einer Oppositionspartei
aufzuzeigen. Es war nicht unbedingt für die Öffentlichkeit bestimmt.
Wenn der Auftraggeber entscheidet, das Gutachten auf seiner Homepage
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist das seine Sache. Zu einer
Weitergabe an Dritte zwecks freier Verwendung habe ich Herr Dr. Grüll
jedoch nicht ermächtigt. Ich nehme an, dass Ihnen dies alles Frau
Rischar fernmündlich erläutert hat. Ich wollte nur die Gelegenheit
nutzen, diese Auskünfte noch einmal ausdrücklich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Tübingen, den 30. Juli 2002 Prof. Ronellenfitsch
Faxausgang 31.07.2002 ca. 14 Uhr:
(Originaldokument: http://www.tierheim-olpe.de/news/politik/033politik.html
)
Silke Groos
Zum Eiskeller 2
57072 Siegen
Herrn
Prof. Dr. Ronellenfitsch
Lehrstuhl für öffentliches Recht
an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Wilhelmstr. 7
72074 Tübingen
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch,
zunächst herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juli 2002.
Gerne habe ich Ihren Wünschen entsprochen und Ihr Gutachten verlinkt.
Die Art der Finanzierung des Gutachtens, von der ich aufgrund der mir
vorliegenden Beweise weiter ausgehen muß, würde ich nicht auf einer
emotionalen Ebene als "ärgerlich" bezeichnen.
Mir erscheinen die auf sachlicher Ebene angesiedelten Assoziationen
"Untreue", "Betrug", "Urkundenfälschung", "Verstoß gegen das
Parteiengesetz" oder alternativ "Steuerhinterziehung" deutlich
angemessener.
Ihr Gutachten hat, nachdem seine Veröffentlichung durch uns
durchgesetzt werden konnte, ein weites und sehr positives Echo, gerade
unter Fachleuten, gefunden, ebenso wie das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtes.
Demgegenüber ist die Tatsache, das Herr Dr. Grüll (oder seine
Fraktion) an den rechtlichen Rahmenbedingungen seiner (oder Ihrer)
politischen Tätigkeit nicht interessiert ist und das Gutachten als
seinen (oder Ihren) politischen Zielen "nicht dienlich" negierte, für
die juristische Diskussion m.E. völlig bedeutungslos.
Dieses Verhalten des Herrn Dr. Grüll (oder der FDP Fraktion NRW) wirft
allerdings ein bezeichnendes Licht auf die Tatsache, dass viele
Politiker (gleich welcher Position und Partei) anscheinend in keinster
Weise bereit sind, ihr politisches Handeln und die von ihnen
verfolgten politischen Ziele an Recht und Gesetz auszurichten.
Überdeutlich wird dieser Tatbestand in Herrn Dr. Grülls eigenen
Worten, in denen er sich auf seiner Homepage rühmt, es sei ihm
immerhin gelungen, das Gutachten und die darin enthaltenen
Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen politischen
Handelns der Expertenanhörung des Landtages NRW (und damit dem
demokratisch durch die Bürger gewählten gesetzgebenden Organ)
vorzuenthalten.
In gleichgearteter Weise werden zur Zeit die grundsätzlichen
Rechtsaussagen des Bundesverwaltungsgerichtes seitens der betroffenen
Landesregierungen negiert.
Aufgrund solcher politischer Verhaltensweisen bleibt dem eigentlichen
Souverän dieses Landes, den Bürgern, lediglich der Weg über die
Gerichte, um nicht in die völlige Rechtslosigkeit zu versinken.
Auf diesem Weg ist Ihr Gutachten eine großartige Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen und Dank
Ihre
Silke Groos
"Was ist der Unterschied zwischen einem Telefon und einem Politiker?
Ein Telefon kann man aufhängen, wenn man sich verwählt hat."
(Groucho Marx, amerikanischer Schauspieler, 1890 - 1977)
Herr Dr.
Grüll, wir haben Ihren verbalen Erguß unter
www.stefan-gruell.de
offline gespeichert
und mit Screenshots gesichert.
Löschen nützt nichts
Kommentar der
Redaktion:
Grillen statt
WÄHLEN
Am 22.09.2002 =
Wahl-(ZAHL) Tag
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