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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Dr. Stefan "Kujau" Grüll und die FDP NRW
oder:
Welchen Wert messen Politiker Recht und Gesetz bei?



Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

da diese Informationen für alle Webmaster von Bedeutung sind, bitte ich Sie um Veröffentlichung.

Den beiliegenden Schreiben ging ein längerer Mailwechsel mit Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch voraus, in dessen Verlauf ihm unter anderen Dokumenten ein Überweisungsbeleg einer Spende auf das Konto vorgelegt wurde, von dem aus dann die Bezahlung der Honorarrechung für das Gutachten erfolgte.

Die Vorgeschichte der Angelegenheit findet sich unter
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/FDP_Uebersichtseite.htm
zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Groos

 



Faxeingang 30.07.2002 23 Uhr 48:
(Originaldokument: 
http://www.tierheim-olpe.de/news/politik/033politik.html )

Prof. Dr. Ronellenfitsch
Lehrstuhl für öffentliches Recht
an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Wilhelmstr. 7
72074 Tübingen

Sehr geehrte Frau Groos,

hiermit bestätige ich, dass Frau Rechtsanwältin Stèfanie Rischar mit meiner Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem "Hunde-Gutachten" betraut habe.

Ich kann aus verschiedenen Gründen nicht damit einverstanden sein, dass mein Gutachten, für das ich als Autor die Verantwortung trage, unkontrolliert im Internet verbreitet wird. Namentlich sollen natürlich die Fehlvorstellungen über die Auftragserteilung nicht auch noch verstärkt werden.

Ich habe daher lediglich Herr Dr. Grüll gestattet, das Gutachten auf seiner Homepage zugänglich zu machen. Es ist Ihnen selbstverständlich unbenommen, eine Verknüpfung durch Setzen eines Hyperlinks herzustellen. Sollten Sie wirklich das Gutachten finanziert haben, ist das gewiss ärgerlich. Mir gegenüber ist Herr Dr. Grüll nicht in Ihrem Namen aufgetreten. Ich ging davon aus, das Gutachten für die Landtagsfraktion der FDP zu erstatten, muss aber einräumen, dass ich immer nur mit Herrn Dr. Grüll in Kontakt stand. Der - durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigte - Inhalt des Gutachtens entspricht der Zielsetzung, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die politische Arbeit einer Oppositionspartei aufzuzeigen. Es war nicht unbedingt für die Öffentlichkeit bestimmt. Wenn der Auftraggeber entscheidet, das Gutachten auf seiner Homepage der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist das seine Sache. Zu einer Weitergabe an Dritte zwecks freier Verwendung habe ich Herr Dr. Grüll jedoch nicht ermächtigt. Ich nehme an, dass Ihnen dies alles Frau Rischar fernmündlich erläutert hat. Ich wollte nur die Gelegenheit nutzen, diese Auskünfte noch einmal ausdrücklich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Tübingen, den 30. Juli 2002    Prof. Ronellenfitsch

 



Faxausgang 31.07.2002 ca. 14 Uhr:
(Originaldokument: 
http://www.tierheim-olpe.de/news/politik/033politik.html
)

Silke Groos

Zum Eiskeller 2

57072 Siegen

 

Herrn

Prof. Dr. Ronellenfitsch
Lehrstuhl für öffentliches Recht
an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Wilhelmstr. 7

72074 Tübingen


 

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch,

 

zunächst herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juli 2002.

Gerne habe ich Ihren Wünschen entsprochen und Ihr Gutachten verlinkt.

Die Art der Finanzierung des Gutachtens, von der ich aufgrund der mir vorliegenden Beweise weiter ausgehen muß, würde ich nicht auf einer emotionalen Ebene als "ärgerlich" bezeichnen.

Mir erscheinen die auf sachlicher Ebene angesiedelten Assoziationen "Untreue", "Betrug", "Urkundenfälschung", "Verstoß gegen das Parteiengesetz" oder alternativ "Steuerhinterziehung" deutlich angemessener.

Ihr Gutachten hat, nachdem seine Veröffentlichung durch uns durchgesetzt werden konnte, ein weites und sehr positives Echo, gerade unter Fachleuten, gefunden, ebenso wie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes.

Demgegenüber ist die Tatsache, das Herr Dr. Grüll (oder seine Fraktion) an den rechtlichen Rahmenbedingungen seiner (oder Ihrer) politischen Tätigkeit nicht interessiert ist und das Gutachten als seinen (oder Ihren) politischen Zielen "nicht dienlich" negierte, für die juristische Diskussion m.E. völlig bedeutungslos.
 
Dieses Verhalten des Herrn Dr. Grüll (oder der FDP Fraktion NRW) wirft allerdings ein bezeichnendes Licht auf die Tatsache, dass viele Politiker (gleich welcher Position und Partei) anscheinend in keinster Weise bereit sind, ihr politisches Handeln und die von ihnen verfolgten politischen Ziele an Recht und Gesetz auszurichten.

Überdeutlich wird dieser Tatbestand in Herrn Dr. Grülls eigenen Worten, in denen er sich auf seiner Homepage rühmt, es sei ihm immerhin gelungen, das Gutachten und die darin enthaltenen Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen politischen Handelns der Expertenanhörung des Landtages NRW (und damit dem demokratisch durch die Bürger gewählten gesetzgebenden Organ) vorzuenthalten.

In gleichgearteter Weise werden zur Zeit die grundsätzlichen Rechtsaussagen des Bundesverwaltungsgerichtes seitens der betroffenen Landesregierungen negiert.


Aufgrund solcher politischer Verhaltensweisen bleibt dem eigentlichen Souverän dieses Landes, den Bürgern, lediglich der Weg über die Gerichte, um nicht in die völlige Rechtslosigkeit zu versinken.

Auf diesem Weg ist Ihr Gutachten eine großartige Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen und Dank
Ihre

Silke Groos


 

 

"Was ist der Unterschied zwischen einem Telefon und einem Politiker?
Ein Telefon kann man aufhängen, wenn man sich verwählt hat."
(Groucho Marx, amerikanischer Schauspieler, 1890 - 1977)

 


Herr Dr. Grüll, wir haben Ihren verbalen Erguß unter

www.stefan-gruell.de

 

offline gespeichert und mit Screenshots gesichert.

Löschen nützt nichts


Kommentar der Redaktion:

Grillen statt WÄHLEN

Am 22.09.2002 = Wahl-(ZAHL) Tag

 

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Am 22.09.2002 = Wahl-(ZAHL) Tag

 

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