Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Der FDP Landesvorsitzende, Peter Bollhagen, fordert eine Streichung der Rasseliste

* Sehr geehrter lieber Herr Böttcher,

* FDP: Pieper fordert Sondertankzonen

* Diesen Bericht erhielten wir - mit der Frage:

* Debatte um Hundeverordnung flammt erneut auf

* dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

 

Peter Böttcher

Postfach  10 71 03

28071  Bremen

Tel.:  0172  53 43 63 5

Fax:  0421  339 83 47                                                                                           28. Juni 2004

 

 

 

 

Bremen

 

 

 

Der FDP Landesvorsitzende, Peter Bollhagen, fordert eine Streichung der Rasseliste aus dem Bremer Hundegesetz.

 

Bremen sollte das niedersächsische Gesetz übernehmen.

 

„Die Gefährlichkeit von Hunden lässt sich nur individuell und nicht an einer Rasse bestimmen.“

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Peter Böttcher

Tierschutzpolitischer Beauftragter

FDP Bremen, KV-M/W

 

 

 

Sehr geehrter lieber Herr Böttcher,

 schon seit langem bin ich offenkundig einer Ihrer herausragenden Sympathieträger, wurde mit netten und aufrichtigen Komplimenten überschüttet. Ich freue mich, dass Sie unser Engagement unterstützen und an unserer Arbeit so regen Anteil nehmen. Ich nehme alles gelassen hin, die wüsteste Beschimpfung, die größte Beleidigung, die übelste Diffamierung, irgendetwas scheint halt in Ihrer kleinen Welt nicht zu stimmen. Aber eines kann ich nicht länger hinnehmen, Sie unterstellen mir permanent die Nähe, wenn nicht gar die Mitgliedschaft, zur SPD! Das weise ich ganz klar von mir und ist eindeutig zu viel des Guten! Wie kommen Sie bloß darauf?

 Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und viel Erfolg bei Ihren interessanten und aufschlussreichen historischen Recherchen sowie E-Mails.

 Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Georg Ehrmann

 

Deutsche Kinderhilfe Direkt

- Vorstandsvorsitzender - 

Bundesgeschäftsstelle:

Wilmersdorfer Str. 94

10629 Berlin

Tel.:      030 – 24 34 294 – 0

Fax:     030 – 24 34 294 – 9 

www.dkhd.de

Deutsche Kinderhilfe Direkt

- Vorstandsvorsitzender -

Büro Bielefeld:

Hermannstr. 3

33602 Bielefeld

Tel.:      0521- 97106 - 20

Fax:     0521- 97106 - 10

Mobil:   0170 - 16 00 732

e-mail: ehrmann@dkhd.de

 

Bundesgeschäftsstelle:

Wilmersdorfer Str. 94

10629 Berlin

Tel.:      030 – 24 34 294 – 0

Fax:     030 – 24 34 294 – 9 

 

www.dkhd.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Deutsche Kinderhilfe Direkt e.V. [mailto:info@dkhd.de]
Gesendet: Dienstag, 22. Juni 2004 09:13
An: ehrmann@3-w.de
Betreff: WG: Kinderfreund

 
FDP: Pieper fordert Sondertankzonen

 
FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper hat sich für die Einrichtung von Sondertankzonen
in Ostdeutschland ausgesprochen.
So solle der Treibstoff-Tourismus in die neuen EU-Staaten gebremst werden.
Pieper sagte der "Bild am Sonntag":
"Alle ostdeutschen Autofahrer, die höchstens 100 Kilometer von der Grenze zu Tschechien
und Polen entfernt wohnen, sollen Chipkarten vom Staat bekommen.
Damit sollen sie in Deutschland so billig tanken können wie in den östlichen Nachbarländern."
 
 
 
30 Prozent Verlust
Pieper verwies darauf, dass der Liter Super in Polen und Tschechien 80 bis 90 Cent koste.
An grenznahen deutschen Tankstellen sei der Umsatz bereits um 30 Prozent eingebrochen.
Dem Staat gingen durch den Sprittourismus jährlich 1,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren.
Das vorgeschlagene Chip-Modell habe sich in Italien bereits bewährt.
 
 
Diesen Bericht erhielten wir - mit der Frage:

Ist das ein Penner  oder ist das kein Penner?. Nun die Frage können aber wollen wir nicht beantworten - das soll jeder selber machen!

Kanzler beklagt Reformunwilligkeit der Deutschen


 
Der zähe Widerstand gegen seine Reformpläne macht Gerhard Schröder zu schaffen. Der Bundeskanzler, der selbst ständig mit Kritik zu kämpfen hat, schiebt den schwarzen Peter jetzt zurück: In der deutschen Gesellschaft sei eine Unbeweglichkeit festzustellen, die den Erfolg seiner Agenda 2010 bremse, sagte Schröder am Freitag in Leipzig.
 
"Vorrevolutionäre" Reaktionen
Die Bereitschaft zu Veränderungen habe dann ein Ende, wenn es um Einschränkungen bei sich selbst gehe, klagte der Kanzler. Wegen der jüngst eingeführten Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal sei "fast eine vorrevolutionäre Situation" entstanden. Schröder warnte erneut vor einem Scheitern des Reformprozesses. Dieser werde nur schwer wieder in Gang zu setzen sein, unabhängig davon, wer das Land regiere.
 
Walser stärkt Schröder den Rücken
Der Schriftsteller Martin Walser hält die Krise in Deutschland für hausgemacht. Er sagte der "Welt", die "fortgesetzte Trübsinnsorgie" würde von den Medien gefördert und sei längst "zu einer Art medialer Selbstbefriedigung" geworden. Walser äußerte die Hoffnung, daß Kanzler Schröder noch nicht, wie Bismarck 1890 zu seinem Sohn, sagen müsse: "Die sagen zu dem Gedanken, mich loszuwerden, alle Ouf, erleichtert und befriedigt."

 

 

Debatte um Hundeverordnung flammt erneut auf

Drei Kinder im Juni schwer verletzt - Grüne wollen Prüfung für Halter

Von Florentine Anders

Hundeattacken gegen kleine Kinder häufen sich in den letzten Tagen. Allein im Juni wurden drei Kinder durch Hundebisse schwer verletzt. Vor zwei Wochen verletzten mehrere Dalmatiner ein dreijähriges Mädchen auf dem Gelände der Trabrennbahn Karlshorst. Das Mädchen war zuvor in das Gehege der Hunde geklettert.

Am Sonnabend biss ein Labrador-Mischling dem 14 Monate alten Kevin mehrmals ins Gesicht. Und am Montag wurde Liza-Marie in Reinickendorf beim Verlassen eines Spielplatzes von einem Hund angefallen und schwer verletzt. Die Dreijährige lag noch gestern im Virchow-Klinikum, um die Wunden im Unterkiefer behandeln zu lassen. Die Polizei ermittelt in diesem Fall noch, denn der Halter ist mit seinem Hund nach der Beißattacke verschwunden.

Laut Polizei soll der Hund angeleint gewesen sein. Über die Rasse gehen die Zeugenberichte auseinander. Die einen sprechen von einem Bernhardiner, andere von einem Kampfhund.

"Die Vorfälle zeigen, dass ein rigideres Gesetz und Kontrollen dringend notwendig sind", sagt Regina Kneiding, Sprecherin der Senatsgesundheitsverwaltung.

Nach dem Gesetzentwurf müssen Hunde in stark frequentierten Umgebungen an einer maximal ein Meter kurzen Leine geführt werden, erläutert Kneiding.

Eigentlich sollte das neue Hundegesetz noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden. Das Procedere hat sich jedoch erneut verzögert. Der gesundheitspolitische Sprecher der PDS, Gernot Klemm, macht die Opposition dafür verantwortlich. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss sei verhindert worden, weil immer neue Anzuhörende auf die Liste gesetzt wurden. CDU und Grüne verlangen außerdem, dass auch die Gesetzentwürfe ihrer Fraktionen im Ausschuss behandelt werden.

"Die Bissvorfälle machen deutlich, dass die Rasseliste unsinnig ist. Jeder Hund kann beißen", sagt Claudia Hämmerling von den Grünen. Im Gesetzentwurf ihrer Partei müssen alle Besitzer großer Hunde eine Sachkundeprüfung nachweisen. Entscheidend sei aber bei jedem Gesetz der Vollzug, so Hämmerling.

Die Veterinärämter haben indes für solche Kontrollen nicht das nötige Personal und setzen auf die Ordnungsämter, die ab September tätig werden sollen.

Bis dahin soll auch die rechtliche Grundlage geklärt sein, denn die Hundeverordnung wurde durch verschiedene Gerichtsurteile in vielen Punkten außer Kraft gesetzt.

Seit der Einführung der Verordnung im Jahr 2000 ist die Zahl der registrierten Hundebisse nach Angaben der Gesundheitsverwaltung um etwa 20 Prozent zurückgegangen.

http://morgenpost.berlin1.de/archiv2004/040630/berlin/story687785.html

 

 
Sehr geehrter Herr Böttcher,

dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 10.06.04 können Sie auch entnehmen, wie schwierig es ist, Herrn Jauch zu belangen.

Der § 193 StGB ist die Schutzvorschrift für die Taten nach § 185 StGB (Beleidigung) und § 186 StGB (üble Nachrede).

Ob die Vorschrift auch auf andere Straftatbestände anwendbar ist, ist umstritten.

Wenn der Täter besondere Rechtfertigungsgründe vortragen kann, bleibt er im Wege der Interessenabwägung von einer Strafverfolgung verschont.

Zu beachten ist dabei, daß wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungs- und Kunstfreiheit

( Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 GG ) die Vorschrift in zahlreichen Bereichen durch Art. 5 GG überlagert wird.

Allerdings ist hier die Grenze der Formalbeleidigung zu beachten.

Schmähkritiken und die Verwendung von Schimpfworten sind nicht gerechtfertigt.

Erlaubt ist also nur eine rein sachliche Kritik.

Die Vertreter der Medien haben im Prinzip nicht mehr und nicht weniger Rechte als jeder einzelne Staatsbürger.

Hauptanwendungsfall des § 193 StGB ist die Wahrnehmung berechtigter Interessen.

Es handelt sich hier um einen Unterfall der Interessenabwägung.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 18, 184)

kann der Täter strafrechtlich nicht verfolgt werden, wenn das von ihm wahrgenommene Interesse höher einzustufen ist als der Anspruch des Opfers auf Achtung seiner Ehre.

Dabei ist aber zu beachten, daß bei Tatsachenbehauptungen für den Täter grundsätzlich eine Informationspflicht besteht.

Hier gelten aber die üblichen Regeln für einen Irrtum.

Irrt der Täter über die Reichweite des § 193 StGB, so liegt ein Verbotsirrtum vor.

Stellt er sich irrig die tatsächlichen Voraussetzungen einer Rechtfertigung nach § 193 StGB vor, handelt es sich um einen sog. Erlaubnistatbestandsirrtum.

Allgemeine Interessen, die jeder Bürger hat, kann im Prinzip auch jeder wahrnehmen.

Jeder einzelne Bürger ist berechtigt, öffentliche Mißstände zu kritisieren sowie auf die politische Willensbildung Einfluß zu nehmen.

Zu beachten ist aber, daß die " Personen des politischen Lebens "

durch den § 188 StBG gegenüber der üblen Nachrede und der Verleumdung gesondert geschützt sind.

Vorsicht ist hier am Platze.

Man kann sich durch unbedachte öffentliche Äußerungen ganz schnell einen Strafbefehl von 5.000,- Euro einhandeln.

Ich verweise auf Joecks - Studienkommentar zum Strafgesetzbuch -

5. Auflage, Februar 2004.

Mit freundlichen Grüßen

M.Korinth

 

 
 
 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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