Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
Man sieht sich immer zwei Mal:    Amtstierarzt Dr. Bernhard Schmidt, Hamburg - Harburg

* Neues von den Kürbisköpfen (Innenministerkonferenz)

* Merkt Ihr noch was?

* Covance unterliegt gegen den Journalisten Friedrich Mülln

* DIE  SCHLANGE,  DIE  SICH  SELBST  VOM  SCHWANZ  HER  AUFFRISST!

* Arbeitslosengeld II

* ERWEITERUNG  DER  RASSELISTE!

 

Wer erinnert sich noch an die Harburger Halle?

Wer erinnert sich noch an den Harburger Amtstierarzt Bernhard Schmidt?

Wer erinnert sich noch an Volkans vermeidbaren Tod?

"Ohne Hindernisse seitens der Behörden konnte also der Pitbull angeschafft und abgerichtet werden, etwa nach dem Motto "Was man in der Hose zuwenig hat, hat man eben neben sich an der Leine". Am 11.04.1998 erfolgt die erste Verurteilung von Ibrahim K. wegen Körperverletzung zur Zahlung von 1.600,-- DM, weil "Zeus" in Wilhelmsburg eine Passantin angefallen und verletzt hat. Spätestens jetzt hätte man einschreiten sollen!
Michael Lindau, Bezirksamt Harburg:
"Wir haben den Halter beim zuständigen Amtstierarzt vorführen und begutachten lassen."
Amtstierarzt Dr. Bernhard Schmidt:
"Der Hund ist nicht (!!) bissig, aber scharf gegenüber anderen Rüden. Der Hund erhält einen Leinenzwang."
Der Hund muß also lediglich an der Leine geführt werden. Ein Maulkorb wird nicht angeordnet.
Dazu Reinhard Fallak, Polizei Hamburg:
"Die Durchführung und Einhaltung der Maßnahme ist vom Ordnungsamt nicht überprüft worden und auch nicht von der Polizei."
Es hat sich also niemand darum gekümmert bzw. sich zuständig gefühlt, ob die Auflagen, also das Anleinen des Hundes, auch vom Halter eingehalten werden.
...
Auf die Frage, ob Volkan nur deshalb gestorben ist, weil zuwenig Informationen da waren, antwortete Herr Lindau wörtlich: "Das kann man so sagen, ja." Also kaltschnäuziger geht es ja kaum noch! Schön war der Schluss des Beitrags: da wurden noch einmal der Amtstierarzt, der Staatsanwalt, der Polizeisprecher und der Leiter der Ordnungsamtes direkt hintereinandergeschnitten (diese Vier wurden im Laufe des Beitrags interviewt):

"von unserer Seite her hat sich niemand etwas vorzuwerfen."
"uns trifft hier keine Verantwortung."
" glücklicherweise kann ich sagen, dass unsere Mitarbeiter keinerlei Verantwortung trifft."
" wir tragen an den Vorfällen keinerlei Verantwortung."

http://www.hdm-stuttgart.de/~ni02/hundeseite/artikel/volkanprotokolleinesvermeidbarentodes.html

 

Man sieht sich immer zwei Mal:

Wilhelmsburg, Ibrahim K.s damalige Heimat, liegt im Hamburger Bezirk HARBURG.
Dort war im Jahr 2000 Dr. Bernhard Schmidt Amtsveterinär im Range eines Regierungsdirektors.
Und Michael Lindau war Vize-Verwaltungschef des Bezirksamts Harburg.

Die Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zeigte für beide zwar keine Konsequenzen.
Aber damals ging es ja "nur um ein Kind".

Jetzt geht es um Geld.
Und dann wird der Rechtsstaat wach.

 


"KORRUPTION | 20.07.2004

Hamburgs gierigster Beamter
THOMAS HIRSCHBIEGEL

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Futtermittelskandal
- Amtstierarzt soll 350000 Euro kassiert haben

Es geht um die unglaubliche Zahl von mehr als 400 Fällen von Bestechlichkeit, bei denen nahezu 350000 Euro geflossen sein sollen: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat den Harburger Amtsveterinär Dr. Bernhard S. angeklagt. Wenn sich die Vorwürfe gegen den 55-jährigen Regierungsdirektor erhärten, ist das der größte Korruptionsfall in der hamburgischen Verwaltung seit Kriegsende.

Dass der Top-Beamte aus Sinstorf sechsstellige Nebeneinkünfte hatte, war von Anfang an unstrittig. Der MOPO sagte Dr. S. 2001: "Die Beträge sind alle korrekt versteuert worden." Einem Radiosender erklärte der Veterinär, dass die Gelder von der außerdienstlichen Behandlung von Kleintieren stammen, er sei "eben fleißiger als andere". Das war der Tiermediziner wohl tatsächlich. Neben seiner gut bezahlten Tätigkeit im Bezirksamt Harburg (etwa 3700 Euro netto) hat er nämlich noch für mehr als zehn Futtermittelfirmen im ganzen Stadtgebiet gearbeitet, deren Produkte (unter anderem Sojaschrot) er von Amts wegen hätte scharf kontrollieren müssen. Doch Dr. S. soll im Auftrag der Unternehmen mindestens fünf Jahre lang Futtermittel mikrobiologisch auf Bakterien untersucht und darüber (positive) Gutachten angefertigt haben.

Diese Gutachten landeten dann auf seinem Amtsschreibtisch, wurden von ihm postwendend abgesegnet. Meist gings um die vorgeschriebenen Exportgenehmigungen der Produkte. Eine unparteiliche Kontrolle in diesem hochsensiblen Bereich (BSE!) war offenbar über Jahre nicht gegeben. Es sollen sogar Futtermittel ganz ohne Kontrolle exportiert worden sein.

Nach einer Großrazzia bei dem Arzt und den betroffenen Firmen im März 2001, an der 140 Beamte beteiligt waren, ermittelte die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft mehr als drei Jahre lang. Auch einem Kollegen von Dr. S. wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Er soll in 82 Fällen die Hand aufgehalten haben. Bernhard S. selbst war gleich nach Bekanntwerden der Vorwürfe vom damaligen Bezirksamtsleiter suspendiert worden. Bis heute ist er an seinen Schreibtisch nicht zurückgekehrt.

Die Staatsanwaltschaft erwirkte Pfändungsbeschlüsse für zehn Konten des Mannes, stellte mehr als 150000 Euro sicher. Mit der Eröffnung der Hauptverhandlung wird noch für dieses Jahr gerechnet."

http://www.mopo.de/nachrichten/102_panorama_61900.html


 


"Mittwoch, 21. Juli 2004
Hamburg

Amtstierarzt wegen Bestechlichkeit vor Gericht
Prozess: Veterinär soll Gefälligkeitsgutachten für Futtermittelhersteller geschrieben haben

Der ehemalige Harburger Amtstierarzt Dr. Bernhard S. (55) muss sich voraussichtlich demnächst vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, durch Bestechlichkeit mehr als 350 000 Euro kassiert zu haben. Der Veterinär soll für mehrere Futtermittelhersteller Gefälligkeitsgutachten erstellt haben, unter anderem, damit diese ihre Produkte problemlos ins Ausland verkaufen konnten.

400 Fälle umfasst die Anklage der Hamburger Staatsanwaltschaft - und fast immer ging es um hohe Eurobeträge, die Dr. S., der im Range eines Regierungsdirektors für das Bezirksamt Harburg tätig war, nebenbei eingesteckt hat. Der Amtstierarzt hatte im Jahr 2001, als die mutmaßlich dunklen Machenschaften enttarnt wurden, zugegeben, dass er viel Geld nebenbei verdient hatte. Er sei eben besonders fleißig, so begründete S. die sechsstelligen Beträge, die man bei ihm fand. Nach seiner Arbeit im Amt habe er oft noch privat Kleintiere behandelt.

Nach Ansicht der Ermittler haben die bei einer Razzia mit 140 Beamten entdeckten Beträge mit Kleintieren jedoch nur bedingt zu tun. Dr. S. soll Geld von insgesamt mehr als zehn Futtermittelherstellern kassiert haben. Dafür erstellte er offenbar private - positive - Gutachten über die Qualität der Produkte. Als Amtsarzt zeichnete er dann nach Stand der Unterlagen seine eigenen Gutachten ab, so dass die Tiernahrung exportiert oder im Lande verkauft werden konnte. Besonderer Skandal: Auch in Zeiten von BSE soll Dr. S. seine Masche weiter durchgezogen haben, so dass offenbar teilweise Futtermittel ohne jede neutrale Kontrolle verschifft wurden.

Bei einer Kontopfändung, die die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen den Mann aus Sinstorf angeordnet hatte, wurden 150 000 Euro sichergestellt. Bernhard S. ist seit Bekanntwerden der schweren Vorwürfe nicht wieder im Amt gewesen. Der damalige Bezirksamtsleiter hatte ihn suspendiert. Laut Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger wird der Prozess voraussichtlich vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts stattfinden. Sollten sich alle Vorwürfe vor Gericht bestätigen, könnte der Fall Dr. S. als größter Korruptionsskandal der Nachkriegsgeschichte in die Geschichte der Hamburger Verwaltung eingehen. jel
erschienen am 21. Juli 2004 in Hamburg"

http://www..abendblatt.de/daten/2004/07/21/320341.html
 

Neues von den Kürbisköpfen:

Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse
der 174. Sitzung der ständigen Konferenz der Innenminister und
Senatoren der Länder am 08.Juli 2004

Tagungspunkt 13:

Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen zum Schutz der
Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Bereich des
Aggressionszüchtungsverbotes

...zu finden ab Seite 17 hier:

http://landesregierung.schleswig-holstein.de/coremedia/generator/Aktueller_20Bestand/IM/Information/IMK/PDF/Beschluss__174,property=pdf.pdf
 


Hier die Seite 17:
Sammlung
der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse
der 174. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 8. Juli 2004 in Kiel
- 17 -
13. Harmonisierung der landesrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Bereich des Aggressionszüchtungsverbotes

Beschluss:
1. Die IMK bekräftigt ihre Beschlüsse vom 24. November 2000 und 7./ 8. November 2001 zur Harmonisierung der länderrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden.

2. Die IMK hält vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 eine Ergänzung der landesrechtlichen Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Sinne eines bundeseinheitlichen Vorgehens um das Verbot der Zucht von Hunden zu gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit für erforderlich, soweit eine solche Regelung noch nicht vorhanden ist. Dabei sollen alle
rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, das Zuchtverbot insbesondere auf die Hunderassen bzw. –typen zu erstrecken, die nach Bundesrecht einem Einfuhr- und Verbringungsverbot unterliegen.

Neben der Zucht soll auch das unabsichtliche Verpaaren bzw. Vermehren der Hunde verboten sein. Verstöße gegen das Zucht- und Verpaarungs-/Vermehrungsverbot sollen mit empfindlichen Strafen oder Geldbußen bedroht sein.

Protokollnotiz TH:
Thüringen enthält sich der Stimme. Thüringen begrüßt die Intention einer Harmonisierung, hat aber Zweifel, ob eine Rasseliste nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand geeignet ist, einen Hund als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen.

Protokollnotiz BW, BE, RP, SN:
Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz und Sachsen sehen von einer Änderung der in ihren Ländern bestehenden Rasselisten ab.


Merkt Ihr (noch)  was?

Sommer 2004

"Ein Bürokratiemonster wird auf die betroffenen Langzeitarbeitslosen losgelassen." Der stellvertretende FDP-Parteivorsitzende Rainer Brüderle forderte, die Reform um ein Jahr zu verschieben. Die Zeit sei zu kurz für eine reibungslose Umsetzung. Es dürfe nicht sein, "dass die Hilfeempfänger für die handwerklichen Fehler von Rot-Grün den Kopf hinhalten müssen", erklärte Brüderle.
http://www.welt.de/data/2004/07/20/307560.html

Sommer 2000

Kölnische Rundschau 16.10.00, Susanne Happe:
"36 Seiten Datensalat, unleserliches Buchstabendurcheinander - das war alles, was die Stadtverwaltung gestern vom NRW-Umweltministerium per E-Mail bekam. ... "
Gemeint waren die 60-seitigen Verwaltungsvorschriften zur inzwischen nichtigen Landeshundeverordnung NRW, die im Oktober 2000 die mannigfaltigen Mängel der LHV nachträglich heilen sollten, jedoch erstens die Angelegenheit nur verschlimmbesserten, und zweitens als norminterpretierende Vorschriften gar keine rechtliche Außenwirkung entfalteten.

Sommer 2004

"Datenschützer haben Bedenken gegen Anträge für Arbeitslosengeld II
Bonn (dpa) - Die Diskussion über das Antragsformular für das neue Arbeitslosengeld II dauert an. Nun hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, eingeschaltet. Er hat erhebliche Bedenken vor allem beim Zusatzblatt 2 zur Einkommenserklärung und Verdienstbescheinigung. Dies sei mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar, sagte Schaar in Bonn. Über den Vordruck erhalte ein Arbeitgeber eines Angehörigen Kenntnis von geschützten Daten, die nicht für ihn bestimmt seien."
http://host1.tagesspiegel.de/newsticker/ticker/detail.php?id=24873

Sommer 2000

"Dies  ist hier nicht der Fall, da die Rechtsgrundlagen auf die sich die Verordnung stützt, als Klausel ausgestaltet ist. § 26 OBG erlaubt den Erlass von Verordnungen, die ihrer Zielrich­tung nach auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerichtet sein müssen.  Die Einsichtnahme in Führungszeugnisse ist ein intensiver Grundrechtseingriff, da die ggf. im Führungszeugnis aufgeführten Straftaten sen­sible personengezogene Daten darstellen.
Ein Eingriff von solch hoher Intensität kann aber nicht der Verordnungsgeber vornehmen, ohne dass er explizit dazu ermäch­tigt worden ist."
"Die in der Landeshundeverordnung vorgesehenen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind auch nicht durch Einwilligung der betroffenen Personen gedeckt." 
Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Sokol zur LHV NRW
http://www.tierheim-olpe.de/down/daten.pdf

"Einer Ausweitung des Kreises der Behörden, die eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten können, stehe ich sehr kritisch gegenüber. Das öffentli­che Interesse an einer vollständigen Kenntnis der Vorstrafen eines Bürgers ist nur aus­nahmsweise erforderlich."
Stellungnahme des Bundesdatenschutzbeauftragten zu den Plänen der Bundesregierung
http://www.tierheim-olpe.de/down/bundesdaten.pdf

Sommer 2004

"Bundes-Verfassungsrichter: Arbeitslosengeld II ist verfassungswidrig

Nach Ansicht des Bundes-Verfassungsrichters Siegfried Broß ist die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Das Grundgesetz stelle einen engen Zusammenhang zwischen der Menschenwürde und dem Sozialstaat her, sagte er dem Berliner «Tagesspiegel» (Dienstag). «Dieser Zusammenhang wird verletzt, wenn mindestens eine Million Arbeitslose auf einmal massiv schlechter gestellt werden, ohne dass ihnen der Staat adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten in Aussicht stellen kann.»
Verfassungsrichter Broß sieht in der Reform außerdem einen «strukturellen und systematischen Widerspruch». Er halte es für sehr bedenklich, dass die Betroffenen gezwungen werden sollten, ihr Eigentum bis auf ein kleines Schonvermögen aufzulösen, bevor sie die neue Leistung in Anspruch nehmen dürften. «Damit macht der Staat das kaputt, was er selbst gefordert hat. Er bestraft die, die ihren Pflichten nachgekommen sind und belohnt diejenigen, die beispielsweise nichts für ihr Alter zurück gelegt haben»."
http://www.lawchannel.de/lawchannel/cont/channel/chann_full.php?vall=&feed=9894&arc=1

Frühling 2003

"Verwaltungsgericht Arnsberg: Landeshundeverordnung ist nichtig - Gebührenbescheide für Tierheimhunde aufgehoben
Kläger erwarten Erfolg auch gegen Landeshundegesetz"
http://www.tierheim-olpe.de/cgi-bin/thogoto.pl?page=thnews/102Olpe24012003.html

2 Millionen Anträge wegen ALG II
= 2 Millionen potentieller Verfassungsbeschwerden
mit Prozeßkostenhilfe.
Armes Bundesverfassungsgericht !
 

"Nach Urteil des Oberlandesgerichts Hamm dürfen heimliche Filmaufnahmen aus einem Tierversuchslabor in Münster teilweise wieder veröffentlicht werden
... 

Welches Grundrecht wiegt schwerer: das Persönlichkeitsrecht einer Firma oder das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit? Diese Grundsatzfrage musste der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts entscheiden. Konkret ging es darum, ob die heimlichen Aufnahmen des Journalisten Friedrich Mülln im Münsteraner Covance-Labor künftig veröffentlicht werden dürfen oder nicht. Genau dies hatte das Unternehmen vor dem Landgericht Münster noch per einstweiliger Verfügung verhindern können. Dagegen legte der Journalist zusammen mit einer Tierschutzaktivistin und einem Hamburger Verein für Tierbefreiung Berufung ein - teilweise mit Erfolg. Mülln und die Aktivistin dürfen die Aufnahmen weiter veröffentlichen, da es sich nach Urteil des 3. Senats um einen Beitrag zum Meinungskampf von besonderem öffentlichen Interesse handele. Dies gestand das Gericht dem Verein jedoch nicht zu, da dieser in der Vergangenheit die Grenzen des geistigen Meinungskampfes nicht ausreichend gewährleistet habe.

Mülln hatte sich im März 2003 von Covance als Tierpflegehelfer einstellen lassen und dort mit versteckter Kamera Filmaufnahmen gemacht. Teile davon waren in der ZDF-Sendung "Frontal 21" gezeigt worden und hatten für Proteste von Tierschützern gesorgt. ..."

Weiter lesen: http://www.soester-anzeiger.de/lokales/soester_anzeiger/story.jsp?id=134351
 


 

Peter Böttcher

Postfach  10 71 03

28071  Bremen

Tel.:  0172  53 43 63 5

Fax:  0421  339 83 47

 

 

 

DIE  SCHLANGE,  DIE  SICH  SELBST  VOM  SCHWANZ  HER  AUFFRISST!

 

 

Erinnert Ihr Euch noch an die Strafanzeige gegen den innenpolitischen Sprecher der SPD Bremen H. Kleen?

 

Ja, viel Reaktion kam aus ganz Deutschland und dem Ausland!

 

Doch wie läuft so etwas in einer SPD Hochburg wie Bremen ab?

 

1.

Die SPD bastelt ein schwachsinniges Rassegesetz und treib somit viele Menschen

und Hunde in die absolute Verzweifelung und Angst.

 

2.

Die SPD Fraktion Bremen unter dem SPD Bürgermeister und Präsident des Senats

 

 Dr.  Henning  Scherf

 

will die zur

„Ausrottung in Deutschland freigegebenen ausländischen Hunderassen wie

Bullterrier, Pitbull, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire Bullterrier

und Ihre Halter aus der Stadt treiben“.

 

3.

Jetzt tritt der Kehlkopf der SPD Bremen auf die Bildfläche und hetzt!

 

4.

Da dieser ganze Rassenwahn erfundener Schwachsinn ist, reicht ein Bürger der Stadt,

der durch diesen SPD Schwachsinn bereits sein soziales Leben in Bremen und zwei Tiere verloren hat,

eine Klage gegen diese Hetze des SPD Kehlkopf Kleen ein.

 

5.

BREMEN  IST  SPD

 

6.

Es kommt eine Antwort vom Oberstaatsanwalt Nullmeyer (30.03.04).

Kann nichts erkennen.

 

7.

Es kommt eine Antwort vom Staatsanwalt Dr. Prange (27.04.04).

Kann nichts erkennen.

 

8.

Es kommt eine Antwort vom Staatsanwalt Dr. Prange (25.05.04).

Wieder nichts.

 

9.

Es kommt ein Schreiben von Dr. Maul-Backer (13.07.04).

Vom Senator für Justiz und Verfassung, Bremen.

Auch Dr. Maul-Backer kann nichts erkennen oder sehen.

 

10.

Und wer ist der Vorgesetzte von Herrn Dr. Maul-Backer?

 

!GENAU!

 

Es ist der Senator für Justiz und Verfassung der Stadt Bremen!

 

Dr.  Henning  Scherf

 

Ja, der Herr von (Punkt 2), der SPD Fraktion, welche die Hunde und Halter aus dem Stadtbild vertreiben wollen,

ist nicht nur Bürgermeister und Präsident des Senats, nein, er ist auch Senator für Justiz und Verfassung!

 

Ja, in Bremen fängt vieles mit Henning an und endet mit Scherf!

 

BREMEN  UND  RECHT?

 

MIR  FÄLLT  HIER  NUR  DIE  SCHLANGE  EIN,  DIE  SICH  IN  DEN  SCHWANZ  BEISST!

 

 

SHALOM

IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT

 

 

Peter Böttcher

(19-7-04)

 

Verteiler I & II

http://www.maulkorbzwang.de

 

 
Arbeitslosengeld II
 
Üppige Zulagen für westdeutsche Hartz-IV-Berater
Die zusätzlichen Beraterstellen in den Arbeitsagenturen zur Umstellung aufs Arbeitslosengeld II werden mit westdeutschen Telekom-Beamten besetzt. Wer für ein Jahr in den Osten kommt, erhält noch einen Zuschlag von 11.000 Euro. CDU, PDS und Gewerkschaften im Osten kritisieren heftig diese "unerträgliche Arroganz". Die SPD spricht von einem "normalen Geschäftsprozess".
 
Bei der Einführung von Arbeitslosengeld II sollen westdeutsche Beamte mit hohen Prämien als Berater nach Ostdeutschland gelockt werden. Wie MDR 1 RADIO THÜRINGEN berichtet, können die Beamten während ihres einjährigen Einsatzes auf 11.000 Euro zusätzlich zu ihrem Tariflohn kommen. 5000 Euro Einmal-Prämie gebe es für einen Wechsel in den Osten. Hinzu kämen noch monatlich 500 Euro Verpflegungsgeld sowie Heimfahrtzuschläge.
 

Seit Montag wird das 16-seitige Antragsformular für Arbeitslosengeld II verschickt

Bundesagentur setzt auf Telekom-Beamte
Ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit bestätigte, dass bei der Umstellung bundesweit 3000 Mitarbeiter der Telekom-Auffanggesellschaft Vivento den Arbeitsagenturen helfen sollen. 1250 Stellen seien im Osten geplant. Es handele sich um Beamte, die diesen Status noch aus Bundespost-Zeiten hätten. Die Bundesagentur habe auf Beamten bestanden, weil diese "hochqualifiziert und erfahren" seien. Im Osten seien hingegen nur wenige Mitarbeiter von Telekom und Post nach der Wende verbeamtet worden - deshalb kämen die Berater fast ausschließlich aus den alten Ländern.

Das Gehalt der Beamten sowie die 500 Euro Monatszuschlag werden von der Bundesagentur getragen. Die 5000 Euro Prämie liegen nach der Vereinbarung in der Verantwortung der Telekom.
 
Scharfe Kritik von CDU und PDS
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hat die Festlegung auf westdeutsche Beamte als Berater im Osten als "unerträglich und geschmacklos" kritisiert. Es gebe im Osten genügend qualifizierte Mitarbeiter in der Verwaltung und Arbeitslose, die diese Aufgaben übernehmen können. Ähnlich sieht es sein sächsischer Kollege Georg Milbradt (CDU). Er spricht von einer Beleidigung für alle Ostdeutschen: Die "Busch-Zulage" lege nahe, dass es um einen Einsatz im Krisengebiet gehe.

Die Thüringer PDS-Landtagsabgeordnete Ina Leukefeld warf der Bundesagentur für Arbeit vor, es sei beleidigend und diskriminierend, bei der Massenarbeitslosigkeit im Osten die Beratung von hochbezahlten Westimporten leisten zu lassen. Thüringer Gewerkschafter verweisen darauf, dass es im Raum Erfurt und Gera hunderte gut ausgebildete erwerbslose Telekom-Mitarbeiter gebe. Diese hätten die 132 Beraterstellen im Freistaat übernehmen können.
 
SPD-Experte: "Normaler Geschäftsprozess"
Der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner sieht den Einsatz westdeutscher Berater im Osten nicht als Problem. Bei MDR INFO sagte er, die ganze Sache sei ein Geschäftsprozess eines privaten Unternehmens. "Die Telekom organisiert das und nicht die Bundesagentur für Arbeit und schon gar nicht die Bundesregierung." Brandner warnte vor zielgerichteten Spaltungsdebatten. Wichtig sei vielmehr, dass die Menschen pünktlich ihre Leistungen erhielten. Die Vivento-Mitarbeiter würden zudem nicht eigentlich beraten, sondern administrativ helfen, also z.B. Daten eingeben.
 
Kritik an der Telefon-Hotline
Die Telefon-Hotline zur Beratung für das Arbeitslosengeld II hat in den ersten Tagen offenbar viele Anrufer verärgert. Wie die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet, bekommen Fragesteller bei der zentralen Beratungsstelle der Bundesagentur für Arbeit auf konkrete, individuelle Fragen oft nur allgemeine Antworten, die kaum weiterhelfen.
[Quelle

http://www.mdr.de/nachrichten/schwerpunkt/1491585.html]

 

Peter Böttcher

Postfach  10 71 03

28071  Bremen

Tel.:  0172  53 43 63 5

Fax:  0421  339 83 47

 

 

 

 

ERWEITERUNG  DER  RASSELISTE!

 

München:

 

Wie mir erzählt wurde, fordert der Stadtrat

 Alois Haxengrapscher der CSU München, ein sofortiges Zucht- und Halteverbot sowie die Aufnahme in die

„DEUTSCHE  RASSELISTE“

für

den

 

BULLDOZER!

 

Grund: Diese gefährliche Gattung hatte vor den Olympischen Spielen in München die ganze Innenstadt in ein Chaos verwandelt.

Haxengrapscher verpasste seinerzeit hierdurch 2mal

 die Brotzeit.

 

 

Ob diese Nachricht stimmt, kann ich nicht beurteilen, sie wurde mir nur zugetragen.

 

SHALOM

IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT

 

Peter Böttcher

 

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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Und nicht vergessen die Nachrichten werden uns übermittelt, sie spiegeln nicht immer unsere Meinung wieder, deshalb distanzieren wir uns von einigen dieser Meldungen.
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