Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

* leider hatten wir ein "kleines" Problem -

* Sozialverträgliche Tiermedizin

* Sehr geehrter Herr Minister,

* der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport hat ausweislich des Protokolls

* Deutscher Tierschutzbund zum Thema vegane/vegetarische Hunde-/Katzenernährung

* Peinlich - EkelerregendTraurig - Abstoßend

 
Hallo,

leider hatten wir ein" kleines "Problem - wir mussten eine ältere Mailadressenliste einsetzen - da das Newsletterprogramm die AKTUELLE Liste löschte.

Bitte - falls Sie - User kennen die sich wundern das sie keinen Letter mehr erhalten -  teilen Sie bitte dieses mit - sie müssen sich dann neu Anmelden!

Sorry

Achim Weber

 

Sozialverträgliche Tiermedizin

Die wirtschaftliche (Negativ) – Entwicklung in Deutschland   führt dazu, dass immer mehr   Halter von Hunden und Katzen die nach der Gebührenordnung für Tierärzte von 1999 (GOT) gesetzlich festgelegten Mindestsätze für tierärztliche Leistungen nicht mehr bezahlen können.

Eine „bezahlbare Tiermedizin“ ist nicht mehr gewährleistet.

Dies führt dazu, dass sich immer mehr Tierärztinnen und Tierärzte von den Vorgaben der GOT abwenden und ihre Praxis oder Klinik nach marktwirtschaftlichen Prinzipien   leiten.

Ich gratuliere diesen mutigen Kolleginnen und Kollegen zu ihrem Handeln, die von den Tierärztekammern der Bundsländer   mit hohen Bußgeldandrohungen verfolgt werden.

Nach Auffassung   vieler Richter und Rechtsanwälte in Deutschland kann einem Berufsstand   wie dem der Tiermediziner   eine Preisgestaltung seiner Leistungen nicht aufgezwungen werden. Dies widerspricht den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft und zeugt von feudalem Besitzstandsdenken, welches wiederum unvereinbar ist mit den globalen Wirtschaftsprozessen, die zu breiter Verarmung in der Bevölkerung führen.

Die GOT ist deshalb als Vorgabe für Mindestpreise für tierärztliche Leistung abzulehnen.

Dirk Schrader
Tierarzt
Tierärztliche Klinik Hamburg-Rahlstedt
Rahlstedter Strasse 156
22143 Hamburg
Tel. 040 - 677 21 44
e-mail : TierklinikHH@aol.com
www.Tierklinik-HH-Rahlstedt.de

Dazu:

Hallo. Herr Dr. Busch,

die Tierärzte sind für den Schutz der Tiere schon von Berufs wegen da, heißt es bei der TVT - glaube ich nicht.

Die Tierarztpraxis ist eine Dienstleistungseinrichtung - wie der Elektriker - und da geht es um Kohle.  Eine Inanspruchnahme der Dienstleistungen kostet Geld - beim Elektriker wie beim Tierarzt. Warum auch nicht - auch ein Tierarzt hat finanzielle Verpflichtungen.

Man sollte aber Tierärzte nicht so sehr als Tierschützer mit Heiligenschein  sehen - sie üben ein Gewerbe aus. Bloß was ist, wenn die Tierhalter kein Geld haben für die Behandlung ihrer Tiere?

Uns Tierhaltern wird ja diese unsoziale Gebührenordnung Ihrer Zunft aufs Auge gedrückt. Und wenn ein Tierarzt aus Mitleid - die gibt es aber auch noch -  mal kein Geld verlangt, dann kann er aber durch seine Kollegen ganz schön Stress bekommen.

Viele Tierärzte haben die Tierschutzszene als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme erobert.

Tierfreunde schlagen sich die Nächte beim Katzenfang um die Ohren - für null ouvert -, damit der Tierarzt dann kastrieren und verdienen  kann. Tierschützer müssen ohne Entlohnung den Verdienst der Tierärzte absichern, die gezwungen sind zu kassieren.

Wenn die TVT sich für den Schutz der Tiere einsetzt, dann sollte sie zunächst gegen diese unsoziale  Gebührenverordnung der Tierärzte vorgehen. Und wenn Geld schon diese Rolle spielt, dann ist es ganz furchtbar, dass der Tierschutz von Mitgliedern Ihrer Zunft derart unterwandert ist.

Tierärzte sind notwendig. aber Franz v. Assisis sind sie nicht - müssen sie auch nicht.
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Heidrun Schultz
 

 
An den

Herrn Niedersächsischen

Minister für Inneres und Sport

in Hannover

Sehr geehrter Herr Minister,

die Innenministerkonferenz vom 08. Juli 2004 hat eine konzertierte Aktion für ein Zucht- und Vermehrungsverbot der nach Bundesrecht mit einem Einfuhr- und Verbringungsverbot belegten Hunderassen beschlossen.

Das Bundesland Thüringen hat Zweifel geäußert, ob eine Rassenliste nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand geeignet ist, einen Hund als gefährlich oder nicht gefährlich einzustufen.

Über solche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt auch das Bundesland Niedersachsen, was im Ergebnis zu der Verabschiedung eines rasseneutralen Hundegesetzes geführt hat.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Dissertation der Doktorandin Andrea Böttjer, die unter der wissenschaftlichen Begutachtung der Herren Prof. Dr. Hackbarth und Prof. Dr. Nolte von der Tierärztlichen Hochschule Hannover gefertigt und am

27. November 2003 veröffentlicht wurde.

Gleichwohl haben Sie einem bundesweiten Zucht- und Vermehrungsverbot der in Rede stehenden Hunderassen zugestimmt, wie dem Protokoll vom 08.Juli 2004 zu entnehmen ist.

Die seriösen Hundehalter und Hundezüchter sind verunsichert.

Welcher Stellenwert wird der Wissenschaft in Niedersachsen eingeräumt ?

Wie berechenbar ist die niedersächsische Landespolitik ?

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Korinth

Grehberg 7

31855 Aerzen

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An den

Herrn Ministerpräsident

Christian Wulff

in Hannover

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport hat ausweislich des Protokolls über die Innenministerkonferenz vom  08.Juli 2004 einem bundesweiten Zucht- und Vermehrungsverbot bestimmter Hunderassen zugestimmt.

Die betroffenen Hundehalter und Hundezüchter sind nunmehr verunsichert.

Da der Innenminister in der Regel die aktuelle Politik der Landesregierung vertritt, erlaube ich mir die Anfrage, mit welcher Änderung des Nds. Hundegesetzes zu rechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Korinth

Grehberg 7

31855 Aerzen

Niedersachsen

 

Deutscher Tierschutzbund zum Thema vegane/vegetarische Hunde-/Katzenernährung

"Vegetarische Ernährung von Hunden und Katzen?

Immer mehr Menschen machen sich Gedanken über ihre eigene Ernährung und die ihrer Haustiere.So entscheiden sich Tierschützer oftmals ganz bewusst dafür, kein Fleisch zu kaufen, das von Tieren stammt, die unter tierquälerischen Bedingungen leben mussten. Sie wählen Bio- oder NEULAND-Produkte oder verzichten ganz auf den Konsum von Fleisch>  

Halten diese Menschen Katzen oder Hunde, so ist es ihnen natürlich ein großes Anliegen, die in ihrer Obhut lebenden Tiere artgerecht zu ernähren, aber gleichzeitig sicherzustellen, dass sie mit dem Kauf des Tierfutters keine tierquälerische Haltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren unterstützen. Vor diesem Hintergrund werden immer wieder zwei Fragenkomplexe an den Deutschen Tierschutzbund  herangetragen:

  1. Werden Rinder, Schweine, Hühner etc. eigens zur Herstellung von Hunde- und Katzenfutter geschlachtet? Trage ich durch mein Kaufverhalten beim Einkauf von Hunde- und Katzenfutter indirekt zu einer tierquälerischen Nutztierhaltung bei bzw. kann ich durch die Wahl des Tierfutters auch eine tiergerechte Haltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren  fördern?
     

  2. Kann ich bei der Ernährung meines Hundes / meiner Katze ganz auf Fleisch verzichten oder schade ich meinem Tier dadurch?

Beide Fragen wollen wir anschließend ausführlich erörtern. Ihre Meinung ist gefragt

1. Werden Rinder, Schweine, Hühner etc. eigens zur Herstellung von Hunde- und Katzenfutter geschlachtet? Trage ich durch mein Kaufverhalten beim Einkauf von Hunde- und Katzenfutter indirekt zu einer tierquälerischen Nutztierhaltung bei bzw. kann ich durch die Wahl des Tierfutters auch eine tiergerechte Haltung von landwirtschaftlich genutzten Tieren? 

In Deutschland werden jährlich über 6,9 Millionen Tonnen Fleisch erzeugt. Bei der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung fallen über 2 Millionen Tonnen Schlachtnebenprodukte an, die nicht ihren Weg über die Ladentheke finden.

Diese Schlachtnebenprodukte sind die Ausgangsmaterialien für Hunde- und Katzenfutter. Sie stammen ausschließlich von gesund geschlachteten und für den menschlichen Verzehr als tauglich beurteilten Tieren.

Zu den Schlachtnebenprodukten gehören zum Beispiel viele innere Organe, wie  das Herz, die Leber, die Milz oder die Nieren. Diese Organe werden zum großen Teil zu Tierfutter verarbeitet, da ihr Anfall bei der Schlachtung die Nachfrage des Konsumenten um ein Vielfaches überschreitet.

Die anfallende Menge ist so groß, dass ausreichend Fleisch für die Herstellung von Tiernahrung vorhanden ist und kein Tier eigens für die Herstellung von Hunde- und Katzenfutter geschlachtet wird.

Bio-Hundefutter und Bio-Katzenfutter bilden derzeit erst ein sehr kleines Marktsegment. Wenn zukünftig aufgrund erhöhter Nachfrage durch den Menschen mehr Fleisch-, Ei- und Milcherzeugnisse von Tieren aus tiergerechter Haltung gekauft werden, wird auch der Marktanteil von Hunde- und Katzenfutter wachsen, für dessen Herstellung Schlachtnebenprodukte von Tieren aus tiergerechter Haltung verwendet werden.

Letztendlich entscheidet allein der Mensch mit seinem eigenen Konsumverhalten darüber, wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hühner und andere Geflügelarten gehalten werden.

2. Kann ich bei der Ernährung meines Hundes / meiner Katze ganz auf Fleisch verzichten oder schade ich meinem Tier dadurch?

Diese Frage muss für Katzen und Hunde unterschiedlich beantwortet werden.

Katzen dürfen nicht vegetarische ernährt werden.

Auf der Grundlage einer Doktorarbeit über vegetarische Ernährung von Hunden und Katzen sowie mehrerer Gespräche mit Prof. Dr. Ellen Kienzle (Lehrstuhl für Tierernährung am Institut für Veterinärmedizin der Universität München)  können wir eine vegetarische Ernährung von Katzen aus Tierschutzgründen nicht empfehlen.

Bei Katzen kann eine Futterprägung dazu führen, dass das Tier später kein anderes Futtermittel mehr akzeptiert. Eine Futterprägung auf ein vegetarisches Futtermittel könnte eine spätere – eventuell notwendige -  Futterumstellung unmöglich machen.

Eine Futterumstellung könnte beispielsweise auch dann notwendig werden, wenn sich herausstellen sollte, dass das vegetarische Futter den Nährstoffbedarf der Katze nicht decken kann. Daraus ergeben sich Gefahren für die Gesundheit der Katze, die nicht abschätzbar sind.

Von einer vegetarischen Katzenernährung raten wir dringend ab!

Vegetarische Ernährung von Hunden?

Wenn ein erwachsener Hund nicht, z.B. aufgrund einer bestimmten Erkrankung, ganz spezielles Futter benötigt, sondern mehr oder weniger „alles“ frisst, kann man für ihn eine abwechslungsreiche Ernährung aus Milch- und Eiprodukten, Gemüse, Reis und Teigwaren zusammenstellen. Aus wissenschaftlichen Feldstudien lässt sich ableiten, dass es grundsätzlich möglich ist, einen Hund vegetarisch zu ernähren.  

Damit es jedoch auf lange Sicht nicht zu Fehlernährungen kommt, muss die Zusammensetzung des Futters ausgewogen sein. Das bedeutet, dass der Energie- und Proteinbedarf sowie der Bedarf an allen Mineralstoffen und Vitaminen gedeckt sein muss und dass die Inhaltsstoffe in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssen.  

Es ist eine Tatsache, dass die meisten Hundebesitzer bei der  Ernährung ihres Hundes auf die sich im Handel befindlichen Alleinfuttermitteln zurückgreifen. Untersuchungen von Stiftung Warentest zeigen, dass der größte Teil der angebotenen fleischhaltigen Alleinfuttermittel gut ausbilanziert ist.

Um abzuklären, wie die auf dem Markt erhältlichen vegetarischen Alleinfuttermittel zusammengesetzt sind, ließen wir verschiedene Alleinfuttermittel untersuchen. Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Die Inhaltsstoffe der untersuchten vegetarischen Alleinfuttermittel sind rein pflanzlich, d.h. es handelt sich um vegane Futtermittel (ohne Milch-/ Eiweiß).

  • Der Proteingehalt ist bei den meisten Futtermitteln zu niedrig. Davon ausgehend, dass die Verwertbarkeit von pflanzlichem Eiweiß für einen Organismus geringer ist als die Verwertbarkeit von tierischem Eiweiß, muss der ausschließliche und langfristige Einsatz dieser Futtermittel zu Mangelerscheinungen führen.

  • Die Menge und Zusammensetzung von Spuren- und Mengenelementen sind in den meisten Futtermitteln nicht optimal.

  • Es gibt derzeit nur zwei untersuchte Alleinfuttermittel (eines davon wurde aber aus Rentabilitätsgründen bereits wieder vom Markt genommen), die einem gesunden erwachsenen Hund längerfristig gefüttert werden dürften, ohne dass gesundheitliche Schäden zu erwarten sind.

Wir haben unsere Ergebnisse den betreffenden Firmen mitgeteilt und die Firmen aufgefordert, die notwendige Produktoptimierung vorzunehmen.  

Wir bitten alle Hundehalter, die ihre Hunde vegetarisch ernähren, unbedingt Folgendes zu beachten:

  • Wer seinen Hund über einen längeren Zeitraum ausschließlich vegetarisch ernähren möchte, darf dies nur auf Basis eines wissenschaftlich erstellten Rationsplans tun. Von ganz besonderer Wichtigkeit sind dabei die individuelle Rationszusammenstellung und die regelmäßige Gesundheitskontrolle bei wachsenden Hunden. Von Tierärzten, die sich auf Tierernährung spezialisiert haben, sowie in Ernährungsberatungen, die oftmals an veterinärmedizinischen Universitäten angeboten werden, können individuelle Rationspläne zusammengestellt werden.

  • Erhält ein erwachsener, gesunder Hund nur zwischendurch einmal anstelle eines fleischhaltigen Futters ein vegetarisches Futter, kann ohne Probleme auch ein handelsübliches Alleinfuttermittel gefüttert werden. In diesem Fall sollte aber das pflanzliche Eiweiß in der Futterration mit Magerquark oder gekochtem Ei aufgewertet werden.

Bei der Wahl der Futtermittel sollten wir jedoch auch das Verhalten des Hundes und seine Abstammung nicht außer Acht lassen: Der Hund ist ein Canivore. Er frisst gerne Fleisch.

Daher empfehlen wir einem Hundehalter, bei der Ernährung seines Vierbeiners nicht ganz auf die Verfütterung von Fleisch zu verzichten. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn der Hund zwischendurch einmal vegetarisch ernährt wird. Aber: Hunde freuen sich nun einmal auch über einen Knochen oder ein Stück Fleisch.  

Ihre Meinung ist gefragt:  

Bitte schreiben Sie uns Ihre Meinung oder berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen zu dem Thema „vegetarische Ernährung von Hunden“: whv@tierschutzbund.de

Wir werden alle Antworten auswerten und zu einem späteren Zeitpunkt darstellen."

Quelle:
http://www.tierschutzbund.de/THEMEN/Vegetarische%20Ernährung%20von%20Hund%20und%20Katze%20.HTM

 

 
* Peinlich - EkelerregendTraurig - Abstoßend

 


"Einstweilige Verfügung gegen die Holocaust-Kampagne von PETA
  
Wien (OTS) -

Am 26.3.2004 präsentierte die "Tierschutzorganisation" PETA Deutschland e.V. die Wanderausstellung mit dem Titel "Der Holocaust auf ihrem Teller" am Wiener Graben. Auf Initiative der Israelitischen Kultusgemeinde Wien wurde eine einstweilige Verfügung beantragt und eine Unterlassungsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien hat mit einstweiliger Verfügung vom 13.7.2004 entschieden, dass ab sofort die Verbreitung der Bilder aus der Wanderausstellung über das Internet und/oder in Form von einer der Öffentlichkeit zugänglichen Ausstellung und/oder diese Bilder verbreiten zu lassen und/oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, untersagt wird.
Dies wurde unter anderem damit begründet, dass "die Gegenüberstellung von menschlichem
und tierischem Schicksal in der Kampagne eine
objektive Geringschätzung des Verfolgungsschicksals der Juden im Dritten Reich" darstelle. "Um das Ziel des Tierschutzes zu erreichen", bestehe "keinerlei Notwendigkeit das Leiden von Tieren mit den Leiden von Menschen, denen man ihre Menschenwürde zu
nehmen bemüht war, gleichzusetzen".

Dr. Ariel Muzicant
Israelitische Kultusgemeinde Wien

Rückfragehinweis:
   Erika Jakubovits
   Israelitische Kultusgemeinde Wien
   Seitenstettengasse 4
   1010 Wien

   Tel.: (01) 53 104-102
   Fax.: (01) 53 104-109
   E-Mail: e.jakubovits@ikg-wien.at


*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

 


"Wiener Handelsgericht untersagt PETA-Holocaust-Kampagne

Einstweilige Verfügung erlassen - Bilder dürfen nicht mehr öffentlich verbreitet werden

Gegen die höchst umstrittene Wanderausstellung "Der Holocaust auf ihrem Teller" der Tierschutzorganisation PETA ist eine Einstweilige Verfügung erlassen worden. Laut einer - nicht rechtskräftigen - Entscheidung des Handelsgerichts Wien dürfen die Bilder nicht mehr öffentlich verbreitet werden, teilte die Israelitische Kultusgemeinde am Donnerstag in einer Aussendung mit.

 

"Objektive Geringschätzung"

Demnach hat das Handelsgericht Wien am 13. Juli festgelegt, dass ab sofort die Verbreitung der Bilder aus der Wanderausstellung über Internet, in Form einer Ausstellung oder in sonstiger Weise zu unterbleiben hat. Dies wurde laut Kultusgemeinde unter anderem damit begründet, die Gegenüberstellung von menschlichem und tierischem Schicksal in der Kampagne stelle "eine objektive Geringschätzung des Verfolgungsschicksals der Juden im Dritten Reich" dar.

Um das Ziel des Tierschutzes zu erreichen, bestehe "keinerlei Notwendigkeit das Leiden von Tieren mit den Leiden von Menschen, denen man ihre Menschenwürde zu nehmen bemüht war, gleichzusetzen", heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

PETA: "Kein Angriff auf Holocaustopfer"

Für die Tierschutzorganisation ist das Urteil nicht nachvollziehbar: Die Ausstellung sei "kein Angriff auf die Holocaustopfer", erklärte der zweite Vorsitzende der PETA Deutschland, Harald Ullmann, auf APA-Anfrage. Die Gegenüberstellung leidender Tiere mit Menschen - selbst wenn es sich um Holocaustopfer handle - verletze "weder Ehre noch Würde", glaubt der Aktivist.

Ob die PETA gegen das Urteil Berufung einlegen wird, werde nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt beschlossen, sagte er. Gegen "eine ähnliche Einstweilige Verfügung" in Deutschland habe man die nächste Instanz angerufen, das Urteil sei jedoch noch nicht ausjudiziert, so Ullmann. (APA)

http://derstandard.at/standard.asp?id=1736637


 

"Einstweilige Verfügung gegen "TierRechtsschützer" von Peta in Wien

Israelitische Kultusgemeinde Wien 

Im März präsentierte die PETA Bilder von Holocaustopfern, deren Leid sie mit der Behandlung von Tieren gleichsetzte in Wien. Nach 40 Minuten sammelten die Tierfaschisten ihr Material nach heftigen Protesten ein. Nun entschied das Gericht gegen Peta . 

Am 26.3.2004 präsentierte die "Tierschutzorganisation" PETA Deutschland e.V. die Wanderausstellung mit dem Titel "Der Holocaust auf ihrem Teller" am Wiener Graben.

Auf Initiative der Israelitischen Kultusgemeinde Wien wurde eine einstweilige Verfügung beantragt und eine Unterlassungsklage eingebracht. Das Handelsgericht Wien hat mit einstweiliger Verfügung vom 13.7.2004 entschieden, dass ab sofort die Verbreitung der Bilder aus der Wanderausstellung über das Internet und/oder in Form von einer der Öffentlichkeit zugänglichen Ausstellung und/oder diese Bilder verbreiten zu lassen und/oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, untersagt wird.

Dies wurde unter anderem damit begründet, dass "die Gegenüberstellung von menschlichem und tierischem Schicksal in der Kampagne eine objektive Geringschätzung des Verfolgungsschicksals der Juden im Dritten Reich"
darstelle. "Um das Ziel des Tierschutzes zu erreichen", bestehe "keinerlei Notwendigkeit das Leiden von Tieren mit den Leiden von Menschen, denen man ihre Menschenwürde zu nehmen bemüht war, gleichzusetzen".  "

"die jüdische" 22.07.2004 13:08 
http://www.juedische.at/TCgi/TCgi.cgi?target=home&Param_Kat=3&Param_RB=2&Param_Red=2770
 

"Kein Holocaust auf Ihrem Teller
 
Wien - Gegen die höchst umstrittene Wanderausstellung "Der Holocaust auf Ihrem Teller" der Tierschutzorganisation PETA ist eine Einstweilige Verfügung erlassen worden. Laut einer - nicht rechtskräftigen - Entscheidung des Handelsgerichts Wien dürfen die Bilder nicht mehr öffentlich verbreitet werden, teilte die Israelitische Kultusgemeinde am Donnerstag mit.

Keine Verbreitung der Bilder

Demnach hat das Handelsgericht Wien am 13. Juli festgelegt, dass ab sofort die Verbreitung der Bilder aus der Wanderausstellung über Internet, in Form einer Ausstellung oder in sonstiger Weise zu unterbleiben hat. Dies wurde laut Kultusgemeinde unter anderem damit begründet, die Gegenüberstellung von menschlichem und tierischem Schicksal in der Kampagne stelle "eine objektive Geringschätzung des Verfolgungsschicksals der Juden im Dritten Reich" dar.
Um das Ziel des Tierschutzes zu erreichen, bestehe "keinerlei Notwendigkeit das Leiden von Tieren mit den Leiden von Menschen, denen man ihre Menschenwürde zu nehmen bemüht war, gleichzusetzen", heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

PETA: Urteil nicht nachvollziehbar

Für die Tierschutzorganisation ist das Urteil nicht nachvollziehbar: Die Ausstellung sei "kein Angriff auf die Holocaustopfer", erklärte der zweite Vorsitzende der PETA Deutschland, Harald Ullmann, auf Anfrage. Die Gegenüberstellung leidender Tiere mit Menschen - selbst wenn es sich um Holocaustopfer handle - verletze "weder Ehre noch Würde", glaubt der Aktivist.

Berufung offen

Ob die PETA gegen das Urteil Berufung einlegen wird, werde nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt beschlossen, sagte er. Gegen "eine ähnliche Einstweilige Verfügung" in Deutschland habe man die nächste Instanz angerufen, das Urteil sei jedoch noch nicht ausjudiziert, so Ullmann.

Ausstellung auch in Wien

Am 26. März hatte die Tierschutzorganisation die bereits im Vorfeld heftig umstrittene Ausstellung auch am Wiener Graben gezeigt. Kritisiert wurden Darstellungen, die den Holocaust mit Massentierhaltung gleichsetzen. So wurde das Bild toter, nackter, aufgetürmter NS-Opfer einer Aufnahme eines Haufens toter Schweine gegenübergestellt. Zahlreiche Proteste waren die Folge: Unter anderem hatte die "Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus" Anzeige erstattet. Die Aktion wurde auch von der heimischen Politik abgelehnt.
Auf Initiative der Kultusgemeinde hatten Privatpersonen schließlich die Einstweilige Verfügung beantragt und eine Unterlassungsklage eingebracht.

http://www.kurier.at/oesterreich/680068.php
 


Aus der Urteilsbegründung des österreichischen Gerichts:

Dies wurde unter anderem damit begründet, dass "die Gegenüberstellung von menschlichem
und tierischem Schicksal in der Kampagne eine objektive Geringschätzung des Verfolgungsschicksals der Juden im Dritten Reich" darstelle. "Um das Ziel des Tierschutzes zu erreichen", bestehe "keinerlei Notwendigkeit das Leiden von Tieren mit den Leiden von Menschen, denen man ihre Menschenwürde zu
nehmen bemüht war, gleichzusetzen".

Aus dem deutschen Strafgesetzbuch:

"§ 130. Volksverhetzung.

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
... die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,...

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost. "

Aus dem deutschen Grundgesetz:

 

"Artikel 9 [Vereinigungsfreiheit]

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Aus dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch:

 

"§ 43
Entziehung der Rechtsfähigkeit

(1) Dem Verein kann die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn er durch einen gesetzwidrigen Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch gesetzwidriges Verhalten des Vorstands das Gemeinwohl gefährdet.


 

"Wir alle müssen den geringsten Anfängen wehren,
denn wir haben schon einmal erfahren,
wohin vermeintlich harmlose Anfänge führen können."
(Jutta Limbach)


 


 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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