Hi,
habe gerade eine Umfrage zur
bevorstehenden Wahl auf der Seite der WAZ gefunden.
Leider wollen bislang noch die meisten
Teilnehmer wählen, von grillen noch nicht viel zu merken.
Gruß
Norbert
Forscher behaupten: Auch Hunde können zählen
London (dpa) - Auch Fido kann zählen. Das behaupten zumindest
britische und brasilianische Forscher. Sie testeten die numerischen
Fertigkeiten der Vierbeiner mit Hilfe von Leckerlis, die sie in
unterschiedlicher Zahl elf Mischlingshunden präsentierten. Die Hunde
schienen dabei die Zahl der Leckerlis in verschiedenen Schalen
zusammenzurechnen. Über die Studie des Tierverhaltensexperten Robert
Young von der Katholischen Universität in Belo Horizonte
(brasilianischer Bundesstaat Minas Gerais) und seiner Kollegin
Rebecca West von der britischen De-Montfort-Universität in Lincoln
berichtet das britische Magazin "New Scientist" (Nr. 2354, S. 20) in
seiner jüngsten Ausgabe.
(Achtung: Zusammenfassung folgt bis 1530, ca. Zl)
©dpa
Lieber Achim,
könntest Du nachstehende Info in Deinem Newsletter
veröffentlichen?
Damit die Welpen nicht im TH- Zwinger groß werden, sondern
möglichst mit Familienanschluß und noch einigermaßen sozialisiert?
Damit die Info HSH erfahrene Hundefreunde erreicht und
schnellstens(Pflege-)Plätze gefunden würden?
Sorgenvolle Grüsse
Birgit
===8<=================== Original Nachrichtentext
===================
Im Tierheim in Nürnberg sitzen zwei etwa 4 Monate alte
Kaukasenwelpen.
Wahrscheinlich Wurfgeschwister, obwohl einer abgegeben und der
andere angebunden gefunden wurde. Es sind zwei Rüden, beide sehr
hell und mit kupierten Ohren.
Kontakt:
TIERSCHUTZVEREIN Nürnberg/Fürth und Umgebung e.V., Tel.:
0911/91 98 90
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9.00-16.00 Uhr
Tiervermittlung: Di, Do, Sa: 14.00-16.00 Uhr
===8<============== Ende des Original Nachrichtentextes
=============
Merkblatt
über die Einfuhr und Durchfuhr von bestimmten Haustieren aus
Drittländern
I. Bei der Einfuhr und Durchfuhr sind folgende deutsche
tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten:
1. Hunde und Hauskatzen
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung
vom 31.März 1995 (BGBl.I S.431) in jeweils geltender Fassung
a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen
bedarf der
tierseuchenrechtlichen Genehmigung durch die oberste
Veterinärbehörde des
Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen oder Flughafen die
Einfuhr
vorgesehen ist.
b) Ausnahmen:
Ohne tierseuchenrechtliche Genehmigung dürfen ein- oder durchgeführt
werden:
1. Hunde und Hauskatzen, wenn im Reiseverkehr oder bei der
Wohnsitzverlegung
höchstens drei - im Falle von Hunde- oder Hauskatzenwürfen das
Muttertier
mit dem gesamten Wurf, wenn dieser weniger als drei Monate alt ist -
nicht
zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere mitgeführt werden, sofern
für jedes
Tier oder im Falle von Würfen für das Muttertier nachgewiesen wird,
dass es
gegen Tollwut schutzgeimpft worden ist und die
Impfung
aa) mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt
oder
bb) als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener
Tollwutschutzimpfung und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt
durchgeführt worden ist. Die Durchführung der Impfung muss
tierärztlich
bescheinigt sein. Aus dem Dienstsiegel oder Stempel muss die
Dienststelle
oder die Anschrift des Tierarztes deutlich feststellbar sein. Der
Internationale Impfpass oder die tierärztliche Impfbescheinigung muss
in
deutscher Sprache ausgestellt oder mit einer amtlich beglaubigten
deutschen
Übersetzung versehen sein. Sofern sie mehrsprachig gedruckt sind und
den
deutschen Text enthalten, bedarf es der amtlichen Beglaubigung nicht;
2. Tiere, die im Durchgangsverkehr zwischen zwei Orten eines
angrenzenden
Drittlandes über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder
zwischen
zwei Orten der Bundesrepublik Deutschland über das Gebiet eines
angrenzenden
Drittlandes verbracht werden, sofern dieses Verbringen im Rahmen eines
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Drittland
geschlossenen
Abkommens über den erleichterten Durchgangsverkehr erfolgt,
3. Tiere, die im Artistenberuf verwendet werden,
4. Hunde, die
a) als Blindenführhunde, Diensthunde der Bundeswehr, des
Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung oder der Polizei oder im
Rettungsdienst oder
b) als Schlittenhunde zum Zwecke der Teilnahme an Rennen in Begleitung
einer
schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch den Rennveranstalter und
mit
einem Impfnachweis nach Nummer 1 innergemeinschaftlich verbracht oder
eingeführt werden.
2. Papageien und Sittiche
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung
vom 31. März 1995 (BGBl. I S. 431) in jeweils geltender Fassung.
a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr von Papageien und Sittichen bedarf der
tierseuchenrechtlichen Genehmigung durch die oberste Veterinärbehörde
des
Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen oder Flughafen die
Einfuhr
vorgesehen ist.
b) Ausnahmen
Wenn im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung höchstens drei
nicht zur
Abgabe an Dritte bestimmte Tiere mitgeführt werden:
1. sofern die Tiere von einer amtstierärztlichen
Gesundheitsbescheinigung
begleitet sind, die nicht älter als 10 Tage ist und aus der sich
ergibt,
dass die Tiere gesund befunden worden sind und in ihrem
Herkunftsbestand
während der letzten 30 Tage keine auf Papageien und Sittiche
übertragbaren
Krankheiten zur amtlichen Kenntnis gelangt sind,
2. Tiere, die im Durchgangsverkehr zwischen zwei Orten eines
angrenzenden
Drittlandes über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder
zwischen
zwei Orten der Bundesrepublik Deutschland über das Gebiet eines
angrenzenden
Drittlandes verbracht werden, sofern dieses Verbringen im Rahmen eines
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Drittland
geschlossenen
Abkommens über den erleichterten Durchgangsverkehr erfolgt,
3. Tiere, die im Artistenberuf verwendet werden.
3. Haus- und Wildgeflügel
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung
vom 31. März 1995 (BGBl. I S. 431) in jeweils geltender Fassung.
a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr von Haus- und Wildgeflügel bedarf der
tierseuchenrechtlichen Genehmigung.
b) Ausnahmen:
Der Genehmigung bedürfen nicht Brieftauben, die zum Zwecke des
Auflassens in
Spezialtransportmitteln eingeführt werden.
Geltungsbereich:
Hausgeflügel: Enten, Gänse, Hühner einschließlich Perlhühner und
Truthühner,
Flachbrustvögel
Wildgeflügel: Auerwild, Birkwild, Fasane, Flughühner, Haselhühner,
Moorhühner, Rackelwild, Rebhühner, Schneehühner, Schnepfen
einschließlich
Bekassinen, Schwäne, Steinhühner, Trappen, Trutwild, Wachteln,
Wasserhühner,
Wildenten, Wildgänse, Wildtauben, Pfauen, Tauben
4. Hasen und Hauskaninchen
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung
vom 31. März 1995 (BGBl. I S. 431) in der jeweils geltenden Fassung.
a) Grundsatz:
Die Einfuhr und Durchfuhr lebender Hasen und Kaninchen bedarf der
tierseuchenrechtlichen Genehmigung.
b) Ausnahmen:
Der Genehmigung bedürfen nicht
1. Hauskaninchen, wenn im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung
höchstens drei nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere mitgeführt
werden,
2. Tiere, die im Durchgangsverkehr zwischen zwei Orten eines
angrenzenden
Drittlandes über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder
zwischen
zwei Orten der Bundesrepublik Deutschland über das Gebiet eines
angrenzenden
Drittlandes verbracht werden, sofern dieses Verbringen im Rahmen eines
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Drittland
geschlossenen
Abkommens über den erleichterten Durchgangsverkehr erfolgt,
3. Tiere, die im Artistenberuf verwendet werden.
5. Affen
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der
Bekanntmachung
vom 31. März 1995 (BGBl. I S. 431) in der jeweils geltenden Fassung.
Die
Ein- und Durchfuhr von Affen und Halbaffen bedarf der
tierseuchenrechtlichen
Genehmigung durch die oberste
Veterinärbehörde des Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen
oder
Flughafen die Einfuhr vorgesehen ist.
6. Reptilien, Aquarienfische, Goldfische, Hamster oder
Meerschweinchen
unterliegen keiner tierseuchenrechtlichen
Einfuhrbeschränkung.
7. Die Einfuhr von unter Nrn. 1 bis 6 nicht genannten
Tieren ist unter
Berücksichtigung der besonderen Tierseuchenverhältnisse in den
Herkunftsländern unterschiedlich geregelt. Es wird empfohlen, in jedem
Fall
rechtzeitig vorher bei der für das Veterinärwesen zuständigen obersten
Landesbehörde (Verzeichnis siehe Anlage 1) anzufragen.
8. Gesundheitszertifikate sind in deutscher Sprache
oder in amtlich
beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
II. Bei der Einfuhr von Haustieren ist weiterhin das
Washingtoner
Artenschutzübereinkommen (WA) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften der
Europäischen Gemeinschaften und der Bundesrepublik Deutschland zu
beachten.
Bei entsprechenden Fragen wenden Sie sich bitte an das dafür
zuständige
Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn, Tel.:
(0228)
9543-453 oder -441, -458.
Dieses Merkblatt und eine Liste der für Veterinärfragen zuständigen
Landesbehörden finden Sie unter:
http://www.german-embassy.se/haustier.htm
TIERSCHUTZ UND TIERHEIM HABEN IN DEN FERIEN
ALLE HÄNDE VOLL ZU TUN
Überflüssige und
verstossene Haustiere
Während den Ferien
sind Tierheime mit herrenlosen Hunden und anderen Haustieren
regelmässig überfüllt.
ALEXANDRA TREPP
Zwölf Hunde wurden in den letzten paar Wochen
bei Léonie Stähli im Tierheim Rosenberg abgegeben. Immer mehr
Ferienreisende bringen herrenlose Hunde aus anderen Ländern mit
nach Hause: Zwei Hunde kommen aus Italien, einer aus Portugal und
ein grauer Mischling stammt aus Bulgarien. «Kaum sind die Leute
wieder aus den Ferien zurück, merken sie, dass sie für die Tiere
keinen Platz oder schlicht keine Zeit haben», sagt Léonie Stähli.
Es helfe mehr, wenn man sich für die Tiere vor Ort einsetze statt
sie in die Schweiz mitzunehmen, betont Stähli. Schweizer Tierheime
sind in der Regel schon mit der Aufnahme von ausgesetzten oder
abgegebenen einheimischen Hunden und Katzen an der Grenze ihrer
Belastbarkeit angelangt. Um Tieren in anderen Ländern zu helfen,
kann man nach Meinung von Léonie Stähli mit einer Spende
längerfristig mehr erreichen: Die neue Tierhilfe organisiert
regelmässig mit Schweizer Tierärzten in südlichen Ländern
Kastrationen vor Ort, um einer unliebsamen Vermehrung von Hunden
und Katzen entgegenzuwirken und dadurch auch das Problem mit
herrenlosen Tiere besser in den Griff zu bekommen.
Exotische Krankheiten
Oft schleppen die Tiere aus anderen Ländern auch
Krankheiten ein, die in der Schweiz ausgemerzt sind oder die es
hier gar nicht gibt wie etwa Leishmaniose, eine durch Parasiten
ausgelöste Infektionskrankheit, die vor allem in Südeuropa
verbreitet ist und ohne Behandlung tödlich endet. Die diversen
eingeschleppten Erreger und Krankheiten können aber nicht nur für
die Artgenossen gefährlich sein, sondern teilweise auch für den
Menschen. Bekannt ist ein Fall aus dem Kanton Graubünden, wo eine
junge Frau einen Hund aus Marokko mit nach Hause genommen und der
Tierarzt dann bei der Untersuchung festgestellt hatte, dass das
Tier an Tollwut litt. Neben Hunden aus anderen Ländern landen aber
in der Ferienzeit auch viele im Heim, die mit einer Ausrede
abgegeben werden. Beliebt ist etwa die Entschuldigung, dass ein
Kind eine Tierhaarallergie habe, sagt Stähli. Ins Tierheim kommen
auch Tiere, deren Halter sich getrennt und nun für das Tier keine
Zeit mehr haben.
Weniger Hunde, dafür eine Menge Katzen beherbergt zur Zeit der
Tierschutzverein Winterthur in seiner Station in Ricketwil.
Ausgesetzte Katzen hat es nur vereinzelte darunter, wie Gabi
Fischer vom Tierschutz sagt. 30 der 33 Katzen sind junge Büsi, die
nun auf ein neues Daheim warten. Viele wurden auf Bauernhöfen
abgeholt, auf denen sich gemäss Fischer immer noch viel zu viel
unkastrierte Katzen tummeln und sich auch enstprechend vermehren.
Ausgesetzte Ferienkatzen landen aus Erfahrung erst Ende der
Feriensaison beim Tierschutz. Bis dahin streunen sie in der Regel
durch die Quartiere oder laufen jemandem anderen zu.
Abgegeben werden beim Tierschutz in den Ferien aber nicht nur
Hunde und Katzen, sondern auch diverse Nager und Vögel, für die
auch laufend neue Halter gesucht werden.
Am 1. August leiden viele Tiere
Mit einem regelrechten Schub an neuen Hunden
rechnet der Tierschutz und auch das Tierheim Rosenberg nach dem 1.
August. Wegen der Knallerei erschrecken viele Hunde und rennen
ihren Haltern weg. «Wenn man weiss, dass der Hund den Lärm nicht
verträgt, dann sollte man ihn zuhause in einem ruhigen Raum
lassen», sagt Léonie Stähli. Sie hält wenig von Psychopharmaka,
weil sie den Hund nur beduseln, ihm aber die Angst nicht nehmen
würden.
«Homöopatische Mittel und auch klassische Musik wirken bei manch
verängstigtem Tier oft Wunder», weiss Gabi Fischer. Wichtig sei
es, den Hund in seiner Angst nicht zu bestärken, da er sich sonst
in seinem Handel bestätigt fühle, sagen Stähli und Fischer
übereinstimmend. «Am besten beachtet man ihn dann einfach nicht,
auch wenn es einem schwer fällt», sagt Gabi Fischer.
http://www.winti-guide.ch/index.php?rubrik=winterthur&action=details&id=60536
Liebe Wolfsfreunde!
Nachdem einige Test-Mails an Sie mit unserem neuen E-Mail
Provider nicht angekommen sind, habe ich die Liste gelöscht und
Sie erhalten wieder auf altertümliche - aber sichere - Weise Ihre
Mails von mir persönlich.
Der Newsletter August ist online. Sie finden ihn hier:
http://www.wolfmagazin.de/Newsletter/NL_August/nl_august.html
*************
Und hier die Fernsehtipps, die diesmal reichlich kurz
ausfallen.
Samstag, 03.8., VOX, 17.55 Uhr: Vielfraß - Phantom am
Polarkreis,
Montag, 05.8., HR, 22.30 Uhr: Heim für kleine Bären,
Mittwoch, 07.8., NDR, 20.15 Uhr: Alaskas Bucht der Bären.
************
Nicht vergessen - heute ist "Tag des Wolfes". Mehr dazu
erfahren in unserem August-Newsletter.
Ich wünsche "wölfisches" Feiern!
Elli Radinger
=================================================
Elli H. Radinger
Chefredaktion Wolf Magazin
Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar
E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de
http://www.wolfmagazin.de
|