- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* eine Umfrage zur bevorstehenden Wahl auf der Seite der WAZ gefunden.

* Forscher behaupten: Auch Hunde können zählen

* Im Tierheim in Nürnberg sitzen zwei etwa 4 Monate alte Kaukasenwelpen.

* Merkblatt über die Einfuhr und Durchfuhr von bestimmten Haustieren aus Drittländern

* Überflüssige und verstossene Haustiere

* Liebe Wolfsfreunde!


Hi,
habe gerade eine Umfrage zur bevorstehenden Wahl auf der Seite der WAZ gefunden.
Leider wollen bislang noch die meisten Teilnehmer wählen, von grillen noch nicht viel zu merken.
Gruß
Norbert

Forscher behaupten: Auch Hunde können zählen

London (dpa) - Auch Fido kann zählen. Das behaupten zumindest britische und brasilianische Forscher. Sie testeten die numerischen Fertigkeiten der Vierbeiner mit Hilfe von Leckerlis, die sie in unterschiedlicher Zahl elf Mischlingshunden präsentierten. Die Hunde schienen dabei die Zahl der Leckerlis in verschiedenen Schalen zusammenzurechnen. Über die Studie des Tierverhaltensexperten Robert Young von der Katholischen Universität in Belo Horizonte (brasilianischer Bundesstaat Minas Gerais) und seiner Kollegin Rebecca West von der britischen De-Montfort-Universität in Lincoln berichtet das britische Magazin "New Scientist" (Nr. 2354, S. 20) in seiner jüngsten Ausgabe.

(Achtung: Zusammenfassung folgt bis 1530, ca. Zl)

©dpa


Lieber Achim,

könntest Du nachstehende Info in Deinem Newsletter veröffentlichen?

Damit die Welpen nicht im TH- Zwinger groß werden, sondern möglichst mit Familienanschluß und noch einigermaßen sozialisiert?

Damit die Info HSH erfahrene Hundefreunde erreicht und schnellstens(Pflege-)Plätze gefunden würden?

Sorgenvolle Grüsse

Birgit

===8<=================== Original Nachrichtentext ===================

Im Tierheim in Nürnberg sitzen zwei etwa 4 Monate alte Kaukasenwelpen.

Wahrscheinlich Wurfgeschwister, obwohl einer abgegeben und der andere angebunden gefunden wurde. Es sind zwei Rüden, beide sehr hell und mit kupierten Ohren.

Kontakt:

TIERSCHUTZVEREIN Nürnberg/Fürth und Umgebung e.V., Tel.: 0911/91 98 90

Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9.00-16.00 Uhr

Tiervermittlung: Di, Do, Sa: 14.00-16.00 Uhr

===8<============== Ende des Original Nachrichtentextes =============


Merkblatt über die Einfuhr und Durchfuhr von bestimmten Haustieren aus
Drittländern

I. Bei der Einfuhr und Durchfuhr sind folgende deutsche
tierseuchenrechtliche Vorschriften zu beachten:

1. Hunde und Hauskatzen

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 31.März 1995 (BGBl.I S.431) in jeweils geltender Fassung
a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr von Hunden und Hauskatzen bedarf der
tierseuchenrechtlichen Genehmigung durch die oberste Veterinärbehörde des
Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen oder Flughafen die Einfuhr
vorgesehen ist.

b) Ausnahmen:
Ohne tierseuchenrechtliche Genehmigung dürfen ein- oder durchgeführt werden:

1. Hunde und Hauskatzen, wenn im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung
höchstens drei - im Falle von Hunde- oder Hauskatzenwürfen das Muttertier
mit dem gesamten Wurf, wenn dieser weniger als drei Monate alt ist - nicht
zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere
mitgeführt werden, sofern für jedes
Tier oder im Falle von Würfen für das Muttertier nachgewiesen wird, dass es
gegen Tollwut schutzgeimpft worden ist und die Impfung

aa) mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt oder
bb) als Wiederholungsimpfung längstens 12 Monate nach vorausgegangener
Tollwutschutzimpfung und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt
durchgeführt worden ist.
Die Durchführung der Impfung muss tierärztlich
bescheinigt sein. Aus dem Dienstsiegel oder Stempel muss die Dienststelle
oder die Anschrift des Tierarztes deutlich feststellbar sein. Der
Internationale Impfpass oder die tierärztliche Impfbescheinigung muss in
deutscher Sprache ausgestellt oder mit einer amtlich beglaubigten deutschen
Übersetzung versehen sein. Sofern sie mehrsprachig gedruckt sind und den
deutschen Text enthalten, bedarf es der amtlichen Beglaubigung nicht;

2. Tiere, die im Durchgangsverkehr zwischen zwei Orten eines angrenzenden
Drittlandes über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen
zwei Orten der Bundesrepublik Deutschland über das Gebiet eines angrenzenden
Drittlandes verbracht werden, sofern dieses Verbringen im Rahmen eines
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Drittland geschlossenen
Abkommens über den erleichterten Durchgangsverkehr erfolgt,
3. Tiere, die im Artistenberuf verwendet werden,
4. Hunde, die
a) als Blindenführhunde, Diensthunde der Bundeswehr, des
Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung oder der Polizei oder im
Rettungsdienst oder
b) als Schlittenhunde zum Zwecke der Teilnahme an Rennen in Begleitung einer
schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch den Rennveranstalter und mit
einem Impfnachweis nach Nummer 1 innergemeinschaftlich verbracht oder
eingeführt werden.

2. Papageien und Sittiche
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 31. März 1995 (BGBl. I S. 431) in jeweils geltender Fassung.
a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr von Papageien und Sittichen bedarf der
tierseuchenrechtlichen Genehmigung durch die oberste Veterinärbehörde des
Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen oder Flughafen die Einfuhr
vorgesehen ist.
b) Ausnahmen
Wenn im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung höchstens drei nicht zur
Abgabe an Dritte bestimmte Tiere mitgeführt werden:
1. sofern die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung
begleitet sind, die nicht älter als 10 Tage ist und aus der sich ergibt,
dass die Tiere gesund befunden worden sind und in ihrem Herkunftsbestand
während der letzten 30 Tage keine auf Papageien und Sittiche übertragbaren
Krankheiten zur amtlichen Kenntnis gelangt sind,
2. Tiere, die im Durchgangsverkehr zwischen zwei Orten eines angrenzenden
Drittlandes über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen
zwei Orten der Bundesrepublik Deutschland über das Gebiet eines angrenzenden
Drittlandes verbracht werden, sofern dieses Verbringen im Rahmen eines
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Drittland geschlossenen
Abkommens über den erleichterten Durchgangsverkehr erfolgt,
3. Tiere, die im Artistenberuf verwendet werden.

3. Haus- und Wildgeflügel
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 31. März 1995 (BGBl. I S. 431) in jeweils geltender Fassung.
a) Grundsatz:
Die Ein- und Durchfuhr von Haus- und Wildgeflügel bedarf der
tierseuchenrechtlichen Genehmigung.
b) Ausnahmen:
Der Genehmigung bedürfen nicht Brieftauben, die zum Zwecke des Auflassens in
Spezialtransportmitteln eingeführt werden.
Geltungsbereich:
Hausgeflügel: Enten, Gänse, Hühner einschließlich Perlhühner und Truthühner,
Flachbrustvögel
Wildgeflügel: Auerwild, Birkwild, Fasane, Flughühner, Haselhühner,
Moorhühner, Rackelwild, Rebhühner, Schneehühner, Schnepfen einschließlich
Bekassinen, Schwäne, Steinhühner, Trappen, Trutwild, Wachteln, Wasserhühner,
Wildenten, Wildgänse, Wildtauben, Pfauen, Tauben

4. Hasen und Hauskaninchen
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 31. März 1995 (BGBl. I S. 431) in der jeweils geltenden Fassung.
a) Grundsatz:
Die Einfuhr und Durchfuhr lebender Hasen und Kaninchen bedarf der
tierseuchenrechtlichen Genehmigung.
b) Ausnahmen:
Der Genehmigung bedürfen nicht
1. Hauskaninchen, wenn im Reiseverkehr oder bei der Wohnsitzverlegung
höchstens drei nicht zur Abgabe an Dritte bestimmte Tiere mitgeführt werden,
2. Tiere, die im Durchgangsverkehr zwischen zwei Orten eines angrenzenden
Drittlandes über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder zwischen
zwei Orten der Bundesrepublik Deutschland über das Gebiet eines angrenzenden
Drittlandes verbracht werden, sofern dieses Verbringen im Rahmen eines
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Drittland geschlossenen
Abkommens über den erleichterten Durchgangsverkehr erfolgt,
3. Tiere, die im Artistenberuf verwendet werden.

5. Affen
Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung
vom 31. März 1995 (BGBl. I S. 431) in der jeweils geltenden Fassung. Die
Ein- und Durchfuhr von Affen und Halbaffen bedarf der tierseuchenrechtlichen
Genehmigung durch die oberste
Veterinärbehörde des Bundeslandes, über dessen Grenzabschnitt, Hafen oder
Flughafen die Einfuhr vorgesehen ist.

6. Reptilien, Aquarienfische, Goldfische, Hamster oder Meerschweinchen
unterliegen keiner tierseuchenrechtlichen Einfuhrbeschränkung.

7. Die Einfuhr von unter Nrn. 1 bis 6 nicht genannten Tieren ist unter
Berücksichtigung der besonderen Tierseuchenverhältnisse in den
Herkunftsländern unterschiedlich geregelt. Es wird empfohlen, in jedem Fall
rechtzeitig vorher bei der für das Veterinärwesen zuständigen obersten
Landesbehörde (Verzeichnis siehe Anlage 1) anzufragen.

8. Gesundheitszertifikate sind in deutscher Sprache oder in amtlich
beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

II. Bei der Einfuhr von Haustieren ist weiterhin das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen (WA) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften der
Europäischen Gemeinschaften und der Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Bei entsprechenden Fragen wenden Sie sich bitte an das dafür zuständige
Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn, Tel.: (0228)
9543-453 oder -441, -458.

Dieses Merkblatt und eine Liste der für Veterinärfragen zuständigen
Landesbehörden finden Sie unter:

http://www.german-embassy.se/haustier.htm
 


TIERSCHUTZ UND TIERHEIM HABEN IN DEN FERIEN ALLE HÄNDE VOLL ZU TUN

Überflüssige und verstossene Haustiere

Während den Ferien sind Tierheime mit herrenlosen Hunden und anderen Haustieren regelmässig überfüllt.

ALEXANDRA TREPP

 
 Bild: HEINZ DIENER

Zwölf Hunde wurden in den letzten paar Wochen bei Léonie Stähli im Tierheim Rosenberg abgegeben. Immer mehr Ferienreisende bringen herrenlose Hunde aus anderen Ländern mit nach Hause: Zwei Hunde kommen aus Italien, einer aus Portugal und ein grauer Mischling stammt aus Bulgarien. «Kaum sind die Leute wieder aus den Ferien zurück, merken sie, dass sie für die Tiere keinen Platz oder schlicht keine Zeit haben», sagt Léonie Stähli. Es helfe mehr, wenn man sich für die Tiere vor Ort einsetze statt sie in die Schweiz mitzunehmen, betont Stähli. Schweizer Tierheime sind in der Regel schon mit der Aufnahme von ausgesetzten oder abgegebenen einheimischen Hunden und Katzen an der Grenze ihrer Belastbarkeit angelangt. Um Tieren in anderen Ländern zu helfen, kann man nach Meinung von Léonie Stähli mit einer Spende längerfristig mehr erreichen: Die neue Tierhilfe organisiert regelmässig mit Schweizer Tierärzten in südlichen Ländern Kastrationen vor Ort, um einer unliebsamen Vermehrung von Hunden und Katzen entgegenzuwirken und dadurch auch das Problem mit herrenlosen Tiere besser in den Griff zu bekommen.

Exotische Krankheiten
Oft schleppen die Tiere aus anderen Ländern auch Krankheiten ein, die in der Schweiz ausgemerzt sind oder die es hier gar nicht gibt wie etwa Leishmaniose, eine durch Parasiten ausgelöste Infektionskrankheit, die vor allem in Südeuropa verbreitet ist und ohne Behandlung tödlich endet. Die diversen eingeschleppten Erreger und Krankheiten können aber nicht nur für die Artgenossen gefährlich sein, sondern teilweise auch für den Menschen. Bekannt ist ein Fall aus dem Kanton Graubünden, wo eine junge Frau einen Hund aus Marokko mit nach Hause genommen und der Tierarzt dann bei der Untersuchung festgestellt hatte, dass das Tier an Tollwut litt. Neben Hunden aus anderen Ländern landen aber in der Ferienzeit auch viele im Heim, die mit einer Ausrede abgegeben werden. Beliebt ist etwa die Entschuldigung, dass ein Kind eine Tierhaarallergie habe, sagt Stähli. Ins Tierheim kommen auch Tiere, deren Halter sich getrennt und nun für das Tier keine Zeit mehr haben.
Weniger Hunde, dafür eine Menge Katzen beherbergt zur Zeit der Tierschutzverein Winterthur in seiner Station in Ricketwil. Ausgesetzte Katzen hat es nur vereinzelte darunter, wie Gabi Fischer vom Tierschutz sagt. 30 der 33 Katzen sind junge Büsi, die nun auf ein neues Daheim warten. Viele wurden auf Bauernhöfen abgeholt, auf denen sich gemäss Fischer immer noch viel zu viel unkastrierte Katzen tummeln und sich auch enstprechend vermehren. Ausgesetzte Ferienkatzen landen aus Erfahrung erst Ende der Feriensaison beim Tierschutz. Bis dahin streunen sie in der Regel durch die Quartiere oder laufen jemandem anderen zu.
Abgegeben werden beim Tierschutz in den Ferien aber nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch diverse Nager und Vögel, für die auch laufend neue Halter gesucht werden.

Am 1. August leiden viele Tiere
Mit einem regelrechten Schub an neuen Hunden rechnet der Tierschutz und auch das Tierheim Rosenberg nach dem 1. August. Wegen der Knallerei erschrecken viele Hunde und rennen ihren Haltern weg. «Wenn man weiss, dass der Hund den Lärm nicht verträgt, dann sollte man ihn zuhause in einem ruhigen Raum lassen», sagt Léonie Stähli. Sie hält wenig von Psychopharmaka, weil sie den Hund nur beduseln, ihm aber die Angst nicht nehmen würden.
«Homöopatische Mittel und auch klassische Musik wirken bei manch verängstigtem Tier oft Wunder», weiss Gabi Fischer. Wichtig sei es, den Hund in seiner Angst nicht zu bestärken, da er sich sonst in seinem Handel bestätigt fühle, sagen Stähli und Fischer übereinstimmend. «Am besten beachtet man ihn dann einfach nicht, auch wenn es einem schwer fällt», sagt Gabi Fischer.
http://www.winti-guide.ch/index.php?rubrik=winterthur&action=details&id=60536


Liebe Wolfsfreunde!

Nachdem einige Test-Mails an Sie mit unserem neuen E-Mail Provider nicht angekommen sind, habe ich die Liste gelöscht und Sie erhalten wieder auf altertümliche - aber sichere - Weise Ihre Mails von mir persönlich.

Der Newsletter August ist online. Sie finden ihn hier: http://www.wolfmagazin.de/Newsletter/NL_August/nl_august.html

*************

Und hier die Fernsehtipps, die diesmal reichlich kurz ausfallen.

Samstag, 03.8., VOX, 17.55 Uhr: Vielfraß - Phantom am Polarkreis,

Montag, 05.8., HR, 22.30 Uhr: Heim für kleine Bären,

Mittwoch, 07.8., NDR, 20.15 Uhr: Alaskas Bucht der Bären.

************

Nicht vergessen - heute ist "Tag des Wolfes". Mehr dazu erfahren in unserem August-Newsletter.

Ich wünsche "wölfisches" Feiern!

Elli Radinger

=================================================

Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de

 

 Zurück

===========================================

Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de

 

 Zurück

font>