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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Hier wieder die Fernsehtipps in Sachen Wolf & Co:

* Demo vom Tierschutz in Bad Segeberg.

* Auf dieser Seite informieren wir Sie über Verfahren

* Noch ein WUNSCH!


Hier wieder die Fernsehtipps in Sachen Wolf & Co:
  • Samstag, 17.8., WDR, 11.30 Uhr: Indiens wilde Hunde,
  • Sa VOX, 18.25 Uhr: hundkatzemaus - Mein letzter Wille: ein Hund mit Brille ( Wiederh. 18.8., 12.55 Uhr ),
  • Sa RTL, 20.15 Uhr: Ein Schweinchen namens Babe - Spielfilm,
  • Sa/So ARD, 0.10 Uhr: Die Zeit der Wölfe - Fantasymärchen,
  • Montag, 19.8., BR, 19.00 Uhr: Welt der Tiere - u.a. Hundestaupe und Löwen,
  • Donnerstag, 22.8., arte, 20.15 Uhr: Füchse in der Stadt,
  • Freitag. 23.8., 3sat, 20.15 Uhr: Wildes New York.

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Der "Spiegel" hat sich in seiner Ausgabe 32/2002 auch wieder einmal der Wölfe angenommen. Hier finden Sie den aktuellen Artikel "Lautloser Tod":

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,208090,00.html

Ich wünsche Ihnen eine trockene Woche und - hoffentlich - keine nassen Füße

E. Radinger

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Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de


Hallo Hundefreunde, nicht vergessen!

Demo vom Tierschutz in Bad Segeberg.

Am Freitag, den 16. August, 10.00 Uhr Rathausplatz in Segeberg, Lübecker Str. -Altstadt-

Hundeverbringung im Tierheim aus Kostengründen nur noch 27 Tage?????

Info :Klaus Meyer, 04324/88099 Handy 01729801222

Über viele Teilnehmer würden wir uns freuen.

Mit Gruß Gudrun


Sehr geehrter Herr Weber,
 
an dem OVG-Termin werde ich teilnehmen und anschließend berichten.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab, Koblenz  

Auf dieser Seite informieren wir Sie über Verfahren, die demnächst vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verhandelt werden und von allgemeinem Interesse sind. Die Sitzungstermine sowie eine kurze Schilderung des jeweiligen Sachverhalts finden Sie unten.

  • Sitzungstag: 20.08.2002·
  • Sitzungssaal: I·
  • Uhrzeit: 10.00 Uhr·
  • Aktenzeichen: 6 C 10609/02.OVG·
  • Beteiligte: B. ./. Ortsgemeinde Altleiningen·
  • Sachgebiet: Hundesteuer

Sachverhalt: Der Antragsteller, der Halter zweier Hunde der Rasse "American Staffordshire Terrier" ist, wendet sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen Bestimmungen der Satzung der Beklagten über die Erhebung von Hundesteuer - HStS - .

Er ist im Wesentlichen der Meinung, es verstoße gegen höherrangiges Recht, dass die Steuervergünstigungen, die die HStS etwa für Blinden- und Herdenschutzhunde vorsehe, nicht für sogenannte Kampfhunde gelten würden. Im Übrigen sei das Zurückdrängen sogenannter Kampfhunde Ziel der erhöhten Steuer für diese Hunde, was mit dem Charakter der Hundesteuer als Aufwandssteuer nicht zu vereinbaren sei. Schließlich gehe die HStS mit ihrer Definition der Kampfhunderassen über den Anwendungsbereich der Gefahrenabwehrverordnung des Landes hinaus, was ebenfalls unzulässig sei.


Noch ein WUNSCH!

Wer in der Nähe von Tierheimen wohnt die zur Zeit in den Hochwassergebieten liegen - bitte fahrt hin und fragt ob Ihr helfen könnt.

Habe noch immer die Bilder vor Augen wo die ertrunkenen Tiere im Fluss schwimmen. Bitte helft den Tieren und den Tierheimen.

 

 

 

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