- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

* Schäferhund fiel 72-Jährige an
* Wiederholung: Aufruf zum Verbot der Schutzhundeausbildung
* Wiederholung: Quod errat demonstrandum
* Wiederholung: 7 unbeantwortete Fragen an die ewig gestrigen Schutzhundler
 




"Wieder ein Hunde-Drama:

Schäferhund fiel 72-Jährige an

200208206177931

Tier hatte Schutzhundausbildung / Opfer im Krankenhaus

mavo Siegen. Plötzlich und ohne Vorwarnung biss der Schäferhund zu. Waltraud S. (72) war am Freitagmorgen (7.20 Uhr) gerade auf dem Brüderweg unterwegs in Richtung Stadt, als ihr der Mann mit dem kräftigen Tier (Rüde, vier Jahre alt) an der Leine entgegenkam. Als sich ihre Wege kreuzten, sprang der Schäferhund die alte Dame an, biss ihr erst in den Unterarm, dann in die rechte Brust. Der schockierte Besitzer (46) konnte seinen Hund nicht festhalten, erst nach den beiden Bissen gelang es ihm, den wilden Schäferhund von der Frau zu trennen.

Der Mann wollte der vor Schmerz schreienden Frau helfen, band seinen Hund an einem Jägerzaun fest. Von dort riss sich der Hund los, sprang die alte Frau erneut an. Die 72-Jährige fiel zu Boden, schlug auf der Fahrbahn auf. Hier attackierte der Schäferhund die Frau ein weiteres Mal, biss ihr gewaltsam den Oberarm auf. Als die schwer blutende Frau versuchte, vom Boden aufzustehen, biss der Hund wieder zu – ein drittes Mal in den schwer verwundeten Arm.

Jetzt kamen Autofahrer der alten Frau zu Hilfe. Zusammen mit dem Besitzer gelang es ihnen, die am Boden liegende 72-Jährige vom Schäferhund zu befreien.

Den Polizisten, die vor Ort den Vorfall aufnahmen, gestand der Besitzer des Tieres, dass sein Hund eine Schutzhundausbildung absolviert habe. Uwe Weinhold von der Pressestelle der Polizei: »Der schockierte Besitzer war überraschend einsichtig. Meinen Kollegen hat er angekündigt, das Tier einschläfern zu lassen.« Das Ordnungsamt der Stadt Siegen ist von der Polizei informiert worden, wird kontrollieren. Das Herrchen muss mit einer Anzeige rechnen.

Waltraud S. liegt mit schweren Bissverletzungen noch immer im Krankenhaus, und muss noch über einen längeren Zeitraum behandelt werden. "

http://frodo.siegener-zeitung.de/sz-neu/lokales/artikel/200208206177931

dort findet sich auch ein Foto der Verletzungen und auch im Informationsforum unter Presseberichte

 


 

Wiederholung

Aufruf zur Umsetzung des Verbots der Schutzhundeausbildung in privater Hand
 
Warum wird das den Hundegesetzen und -verordnungen immanente Verbot der Schutzhundeausbildung von den Ministerien nicht umgesetzt?

Nach nunmehr 58 Todesfällen durch Hunde seit 1968, davon 26 mit Hunden der Rasse Deutscher Schäferhund, fordern wir die Innenminister der folgenden Bundesländer auf, ihre Hundeverordnungen und -gesetze im Rahmen der Gefahrenabwehr lückenlos umzusetzen, und die Schutzhundeausbildung sowie alle ähnlichen Ausbildungsformen in privater Hand zu unterbinden.
 

Die Schutzhundeausbildung beruht auf der Förderung und Steigerung des hundlichen Beutetriebs, welcher von einer Vielzahl von Experten für Unfälle mit Hunden, bei denen es zu Verletzungen und Tötungen von Menschen kam, verantwortlich gemacht wird.
 

Zudem kann die Schutzhundeausbildung die Schmerzunempfindlichkeit des Hundes steigern, seine Rangordnungsposition gegenüber Menschen in gefahrdrohender Weise erhöhen, ein Aggressionslernen des Hundes ermöglichen, zu Reaktionsgeneralisierungen und Reaktionsoszillierungen führen und macht so den Hund zu einer Gefahr für seine Umwelt.
 

(Vgl. Bea Stalter, Der Mensch als Beute, Gesellschaft für Haustierforschung e.V.)
 

Im Sinne der u.a. Gesetzestexte der Bundesländer sind alle Hunde, die eine Schutzhundeausbildung oder ähnliche Ausbildung durchlaufen, abgeschlossen oder abgebrochen haben, als gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzgebers einzustufen.
 

Wir fordern deshalb die zuständigen Behörden auf, diese Hunde und ihre Halter im Rahmen der Gefahrenabwehr und nach Maßgabe des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes unverzüglich nach den Maßstäben der geltenden Gesetze zu behandeln.
 

Wir fordern alle Hundefreunde, Eltern, Rechtsanwälte und Tierschützer auf, das Anliegen der Durchsetzung des Verbots der Schutzhundeausbildung in privater Hand zu unterstützen.

Da dieses Verbot den u.a. Gesetzestexten bereits immanent ist, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

1. Anforderung von Stellungnahmen der zuständigen Gremien (Landesinnenministerien, Bundesministerium) zu der Frage, warum die u.a. gesetzlichen Bestimmungen bis heute bzgl. der Schutzhundeausbildung nicht umgesetzt wurden.

2. Prüfung der Möglichkeiten rechtlicher Schritte und Klagemöglichkeiten gegen die Schutzhundeausbildung in privater Hand und der diesbezüglichen mangelnden Umsetzung der gesetzlichen Vorlagen durch die Behörden.

3. Wir rufen auf zur Bildung eines Arbeitskreises zur Durchsetzung des Verbotes der Schutzhundeausbildung.

Überblick über die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen der Bundesländer:

Brandenburg:
§ 8 Gefährliche Hunde
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten: Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale,
Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist,

Bayern
Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale,
Zucht oder Ausbildung
von einer gesteigerten Aggressivität gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist

 

Berlin
(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten darüber hinaus Hunde, die
...
4. auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet oder
trainiert wurden.
...
§ 8 Abrichten und Züchten von Hunden
(1)
Das Abrichten zu Hunden nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ist verboten. Bei der Aufzucht und Ausbildung eines Hundes ist insbesondere auf die Heranbildung eines für Mensch und Tier sozialverträglichen, dem Halter jederzeit Folge leistenden Hundes hinzuwirken.

Baden Württemberg
§ 1
Kampfhunde
(1) Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder
Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

Bremen
Artikel 1
Gesetz über das Halten von Hunden
§ 1
Gefährliche Hunde
(1) Als gefährlich gelten Hunde,
bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen oder Tiere beißen sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben,die außerhalb des Jagd- oder Hütebetriebes zum Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh neigen oderbei denen von einer durch Zucht,
Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Menschen oder Tiere gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist.

Hamburg
§ 5
(1) Hunde dürfen nicht mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren gezüchtet oder
ausgebildet werden.

Hessen
(2) Gefährlich sind auch die Hunde, die
durch Zucht, Haltung,
Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen,

Mecklenburg-Vorpommern
Als gefährlich gelten nicht nur die sogenannten Kampfhunde. Darunter fallen alle Hunde,
...
- bei denen sich durch Zucht oder
Ausbildung gefährliche Eigenschaften herausgebildet haben, wie etwa eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe. Das wird generell bei den folgenden Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen vermutet:

NRW
LHV:
§ 2 Begriffsbestimmungen
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
a. Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitsschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine
Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben
Landeshundegesetzentwurf:
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind,
2. Hunde, mit denen
eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen worden ist,

Rheinland Pfalz
§ 1 Gefährliche Hunde
(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
...
4. Hunde,
die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
(2) Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1.

Saarland
2. Das Halten aller Hunde, unabhängig von der Rasse, die auf Angrifflust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet worden sind, ist verboten. Ebenso ist es verboten,
Hunde auf Angriffslust oder Schärfe abzurichten oder solche Hunde zu züchten.

Schleswig Holstein
(2) Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten ferner:
Hunde, die durch rassespezifische Merkmale, Zucht, Haltung,
Ausbildung oder Abrichten eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare, Mensch oder Tier gefährdende Eigenschaft, insbesondere Beißkraft und fehlende Bisslösung, besitzen,

Thüringen
§ 1
Gefährliche Hunde
Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten:
1. Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet,
ausgebildet oder abgerichtet sind,


Wo bleibt die Umsetzung dieser Verbote und Auflagen?
Bevor das nächste Kind stirbt.

 


Wiederholung:

Quod errat demonstrandum

http://www.schaeferhund.net/

Quax Fasanerie Tochter zu verkaufen
« am: Monday 18. March, 2002, 15:09 »
------------------------------------------------------------------------------
Verkaufe umstàndehalber zum sportlichen Preis in gute Hànde eine schwarzgelbe
Hündin aus Kör-und Leistungszucht. Wurftag: 4.05.00. ED und HD sind ok. DNA.
Die Hündin ist einwandfrei im Wesen,
sehr triebig und beisst sehr gut.

Vater: Quax von der Fasanerie
Mutter: Yoschy Döllenwiese-Tochter Chita Cobusca.
Die Hündin kann überprüft werden. Sie ist vorgearbeitet für die SCHH1.
Inzucht: Greif zum Lahntal 5-5
Nico-Norbo Haus Marterstock 4-5
Anfragen: X X X
Gruß Myriam
 

http://www.schaeferhund.net/index.htm
23.03.2002
23.00 Uhr
 

Folgende Info hat mich ereicht:
 

.... und habe dort erfahren, daß, der Ober Vet.Rat von Steyr ( der außerdem generell gegen Hundesport ist, weil dabei werden ja die Tiere gequält !!! ) auf der heurigen DHV gesagt hat, dieses Jahr auf der WM die Einhaltung des Tierschutzgesetzes rigoros zu überwachen. Sprich: er wird alle seine Mitarbeiter mobilisieren um im Stadion und auf sämtlichen Nebenplätzen zu kontrollieren ob das Verbot, des Einsatzes von Teleimpulsgeräten, eingehalten wird. Zuwiderhandeln wird eine Geldstrafe im Sinne des Tierschutzgesetzes und eine Disqualifikation nach sich ziehen. Dies soll für alle Nationen gelten, weil der Einsatz von E-Geräten in Österreich strafbar und verboten ist.
 


7 bis heute unbeantwortete Fragen an die ewig-gestrigen Schutzhundler

10.04.2002

Ich wünsche mir BIS HEUTE auf jeden Punkt eine dezidierte Antwort in sachlicher Argumentation:
 

1. Es ist ein Riesenunterschied, ob ein Hund etwas hinterläuft (auch Spielverhalten), etwas trägt (z.B. einen Ball oder ein Jungtier) oder ob er etwas packt und die Beute - Endhaltung Schütteln ausführt.
Ein Hund schüttelt nicht das Bringsel, und nicht beim Apportieren.
Beim Jagdhund ist das Schütteln beim Apport ("Beute ludern") eine Todsünde.
Eine Hündin, die ein Junges trägt, schüttelt es nicht.
Das Schütteln der Beute ist die End- und Tötungshaltung, die nicht an Sozialpartnern vorgenommen wird.
Deshalb soll man (nach neueren Erkenntnissen) einen Hund auch nicht strafen, indem man ihn im Nacken packt und schüttelt (sondern durch Griff über die Schnauze).
O-Ton Günter Bloch: im Nacken packen und schütteln ist eine Morddrohung und im höchsten Maße unsoziales Verhalten.
Beutemotivation in der SchH hat also nichts mit Spielverhalten zu tun, sondern mit Beute-töten-Verhalten.

2. Zusätzlich wird der "Griff", also die Stärke und Energik des Zubeißens, in der SchH trainiert und bewertet. Wer einmal gesehen hat, wie vorsichtig und zart ein Hund ein Lebewesen tragen kann in seinem Maul, dem wird spätestens jetzt klar, dass hier ernstgemeintes Beuteverhalten am Menschen trainiert wird.

3. Bea Stalter: "Ich unterstelle, dass dies dem Hund signalisiert, dass er zumindest dem Mensch - namens Figurant - überlegen ist, da von artspezifischen Verhaltensweisen ausgehend, in der Regel nur die Ranghöheren den Rangniederen die Beute abspenstig machen können. Letztendlich wird der Hund - zumindest gegenüber dem Figuranten - in seiner Dominanz gestärkt, zumal dieser hinsichtlich der Herausgabe der Beute zunächst keine Gegenwehr zeigt und der Hund letztendlich immer Sieger bleibt, dass heisst die Beute erkämpft."
Wir vermeiden im Tierheim grundsätzlich Situationen, aus denen der Hund als Sieger hervorgehen könnte, so daß er ständig in dem Glauben befangen bleibt, er sei schwächer und machtloser als wir.
Deshalb werden wir auch nicht gebissen.
Der Hund muß, wie das Pferd, von klein auf den Eindruck vermittelt bekommen, der Mensch sei Gott.
Denn Hunde und Pferde, die uns an Körperkraft überlegen sind, beherrschen wir nur aufgrund einer sozialen Überlegenheit und weil sie nicht wissen, dass sie stärker sind.
Deshalb dürfen sie nie die Erfahrung machen, dass sie stärker sind.
Auch das spricht gegen die SchH.

4. Ein Hund sollte nach Möglichkeit niemals die Erfahrung machen, einen Menschen zu beißen. Denn diese Erfahrung kann niemals wieder "ausradiert" werden, und bleibt danach im Erfahrungsrepertoire des Hundes bestehen.
Im Tierheim vermeiden wir deshalb alle Situationen, in denen ein Hund sich gezwungen fühlen könnte, zu beißen.
Ängstliche Hunde werden nicht bedrängt, bis sie von selbst Kontakt aufnehmen.
Hunde, die aus unterschiedlichen Gründen bei tierärztlicher Handlung beißen KÖNNTEN, bekommen eine Maulkorb aufgezogen.
Dadurch wird verhindert, dass der Hund lernt, sich durch Beißen oder andere aggressive Handlungen gegen Menschen wehren zu können und/oder wehren zu müssen.
Stattdessen soll er lernen, dass ihm, obwohl er hilflos ist, kein Leid zugefügt wird und er Vertrauen aufbauen kann.
Hat ein Hund erst mal einen Menschen gebissen, so kann diese Erfahrung nie wieder rückgängig gemacht werden.
Es ist auch fraglich und situationsabhängig, ob der Hunde diese Erfahrung mit einer positiven oder negativen Konsequenz verknüpft. Denn wenn er z.B. dadurch dem Zwang beim Tierarzt entgeht, war es für ihn positiv.
Die SchH belohnt das Beißen von Menschen.
Kein Hund weiß nicht, dass im Hetzarm ein Mensch steckt.
Hier wird die Intelligenz des Hundes von noch weniger Intelligenten unterschätzt.

5. Bea Stalter: "Weiterhin lernt der Hund, dass er dem weglaufenden Menschen die Beute "abholen" muss (Flucht genannt) und es gewünscht ist, zu einem in Entfernung schnell bewegenden Menschen hinzulaufen und ihm dann die Beute abzunehmen."
Also genau das Verhalten, was Jogger, Radfahrer und Eltern zum Wahnsinn und in den Hundehaß treibt.

6. Bea Stalter: " Der Hund, der bisher die Erfahrung gemacht hat, dass er die Beute immer bekommt und stark beutemotiviert ist, reagiert, wenn er in dieser Situation geschlagen wird, relativ schnell mit Frustrations-Aggression ggf. mit Schmerzaggression, was in der Ausbildung gewünscht wird. Hunde ohne dieses Aggressionsverhalten werden abfällig "Beuteschüttler" genannt. Wird der Hund
 

dann für dieses reaktive Aggressionsverhalten, dass sich gegen den Figuranten richten soll, direkt durch Beutebesitz und Lob belohnt, kommt ein Lernen am Erfolg und zwar ein Aggressionslernen zum Tragen.
 

Recht schnell ist man dann bei aktivem Aggressionsverhalten, dass durch entsprechende Bewegung des Figuranten (die eckig und bedrohlich sein sollen, entgegen den Bewegungen bei der Beutemotivation, die rund sein sollen) ausgelöst wird.Eine entsprechende Konditionierung auf das Wort "Fass" macht dieses Verhalten dann auch mit Worten steuer- und auslösbar. Dieses
 

Verhalten nennt man dann Wehrtrieb oder Selbstschutzaggression und wird bei den Übungen "Mutprobe" (Angriff auf den Hund) und "Angriff auf den Hundeführer" gewünscht."
 

Womit wir beim Kern der Sache wären - Aggression gegen Menschen.

7. Bea Stalter: "Ausserdem hat der Hund gelernt, dass aggressive Verhaltensweisen zum Erfolg führen. Möglichkeiten des nicht erwünschten Auftretens solcher Aggressionen sind die eigenständige Inbesitznahme von Gegenständen (Ball von Kind) als possessive Aggression und aktive Aggression (Selbstschutz), wenn sich das Kind dagegen wehrt. Aber auch die Umleitung (Umadressierung) aggressiver Verhaltensweisen (der wegrennende Mensch bleibt unbehelligt, dafür trifft es den gerade stehenden Nachbarn) ist durchaus möglich. Alle Möglichkeiten aufzuzeigen würde hier den Rahmen sprengen, aber zumindest diejenigen unter Ihnen, die sich mit der Verhaltenstherapie bei Hunden beschäftigen, wissen, welche Vielzahl von höchst problematischen Verknüpfungsmöglichkeiten es gerade in den Verhaltensbereichen der Angst und der Aggression gibt."

Fazit: Der Schutzdienst-Teil in der SchH widerspricht ethologischen Erkenntnissen, und ist ersten überflüssig, zweitens auch noch gefährlich. Keinem friedliebenden Menschen kann man klar machen, warum einem Hund dergleichen überhaupt beigebracht werden soll. Also warum läßt man es nicht einfach?
 

Zumal zwischen dem Ideal der SchH und der gängigen Praxis Welten liegen, die zusätzlich noch Gefahren schaffen.

 

 

 Zurück

chen kann man klar machen, warum einem Hund dergleichen überhaupt beigebracht werden soll. Also warum läßt man es nicht einfach?
 

Zumal zwischen dem Ideal der SchH und der gängigen Praxis Welten liegen, die zusätzlich noch Gefahren schaffen.

 

 

 Zurück