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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
* DDD - Dumm, Dreist, Dämlich - Teil 1
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http://www.westfalenpost.de/wp/wp.siegen.volltext.php?id=21 Und jetzt kommt Bärbel: (O-Ton mit Anmerkungen) Quelle: Westfalenpost, Printausgabe, Dienstag, 27. August 2002, Titelseite Lokalteil
Wir zitieren:
"Interview Höhn: Unser Ansatz bietet größtmöglichen Schutz" ...da kann die ältere Dame ein Lied von singen... "Umweltministerin: Schäferhund nicht auf Rasseliste" ...das haben wir auch schon gemerkt... "Siegen. (wp) Nach der Beißattacke eines Schäferhundes, bei der eine 72-jährige Siegenerin schwer verletzt wurde (wir berichteten), wirft die Siegenerin Silke Groos, ehrenamtliche Geschäftsführerin des Tierheims Olpe, dem NRW-Umweltministerium Verstöße gegen die eigene Landeshundeverordnung vor. Ministerin Bärbel Höhn nahm im WP-Interview exklusiv Stellung zu den Vorwürfen. WESTFALENPOST: Einer der Vorwürfe lautet, dass der Hund, der zum Schutzhund ausgebildet wurde, als gefährlich zu gelten hat. Ein Maulkorb- und Leinenzwang muss erlassen werden. Das aber sei beim Schäferhund nicht umgesetzt worden. Ein Verstoß Ihres Ministeriums? MINISTERIN BÄRBEL HÖHN: Wir haben dies in § 2 der Verordnung geregelt. Schutzhunde, die beispielsweise Grenzen oder Gebäude bewachen, sind gefährliche Hunde. Sie werden zur Aggressivität gegen Menschen erzogen und unterliegen deshalb bestimmten Auflagen. Das wird häufig mit der Schutzdienstausbildung verwechselt, die zum Hundesport gehört. Diese Hunde werden nicht zur Aggressivität gegenüber Menschen erzogen. Das ist der entscheidende Unterschied." FALSCH. Frau Höhn hat angeblich Physik studiert und ist demnach Akademikerin. Während man i.a. Akademikern ein gewisses Maß an Intelligenz und Bildung, zumindestens aber kein vollständiges Analphabetentum unterstellt, scheint es auch hier Ausnahmen zu geben. Diese landen dann anscheinend statt in Bildung, Forschung oder Wirtschaft bevorzugt im intellektuellen Verschiebebahnhof "Landtag". In der LHV NRW heißt es ausdrücklich, haargenau wie im Landeshundegesetzentwurf: ""§2 Begriffsbestimmungen
Als gefährliche Hunde im Sinen dieser Verordnung gelten:
a) Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben,..." Bemerkenswert die Unterscheidung zwischen einer Schutzhundausbildung und einer Ausbildung auf Zivilschärfe. Zivilschärfe (Beißen von Personen ohne Figurantenanzug, also in Zivil) ist demnach nicht der gesuchte Unterscheidungspunkt zwischen Ausbildungsformen mit und ohne Maulkorbpflicht. Nach Verabschiedung der Verordnung am 05.07.2000 begann dann der Hickhack der Lobbyisten (VDH, SV) mit dem Ministerium. Heraus kam dabei folgende Interpretation in den Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW (VV LHV NRW), die irgendwann im Oktober auf den Schreibtischen der Ordnungsämter landete: ""Die Ausbildung zum Schutzhund bzw. die Ausbildung zum Nachteil des Menschen ist nicht mit der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung des Hundes zu verwechseln. Bei der Schutzdienst- oder Sporthundausbildung wird lediglich der Beutetrieb des Hundes gereizt und unter Streßsituationen überprüft. Dieser Schutzdienst- oder Sporthundausbildung muss in jedem Fall die sog. Begleithundeausbildung vorausgehen, in der der Hund lernt, den Hör- und Sichtzeichen seines Halters umfassend zu folgen und auf Umweltreize sicher udn ruhig zu reagieren. Hunde, die eine ordnungsgemäße Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung begonnen oder erfolgreich abgeschlossen haben, fallen insofern nicht unter § 2 Buchstabe a)." Natürlich kann man diese Interpretation sowieso in die Tonne kloppen, weil es sich um sogenannte "norminterpretierende Vorschriften" handelt, die "keine rechtliche Außenwirkung entfalten". Es stellt sich aber die Frage, welche Ausbildungsformen hier überhaupt gemeint sind. Wir beziehen uns auf die bei VDH und SV übliche Form der Gebrauchshundeausbildung. Die heißt jetzt nicht mehr wie früher "SchH = Schutzhund 1-3"
sondern wurde euphemistisch in
"Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG 1, ehemalige
Schutzhundprüfung 1 /SchH1)" umbenannt.
Wer lesen kann, ist eben auch als Ministerin klar im
Vorteil.
Im Wesentlichen geht es hier auch nicht um die Sachkundeprüfungen. Sondern um die Tatsache, das VDH-Gutachter ohne Amtsveterinär (oder sonst jemanden, der in ungebrochener Legitimationskette des Staates steht) Anlage 2 Hunden bescheinigen, dass sie gefährlich oder ungefährlich sind. Und wenn wir richtig Pech haben, entscheidet über die Gefährlichkeit eines Hundes derjenige VDH-Gutachter, der den Hund selbst gezüchtet und der ihm auch die Schutzdienstprüfung (VPG) abgenommen hat. Das nennt man dann nicht nur "Den Bock zum Gärtner machen", sondern auch "Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Dritte". Ähnlichen rechtswidrigen Unsinn plant jetzt übrigens Bartels für das Land Niedersachsen. Demnach muß es auch im Landtag von Niedersachsen um die Analphabetenquote ähnlich bestellt sein wie in NRW. Es gibt doch heute so schöne Hörcassetten. Vielleicht macht sich jemand mal die Mühe, bespricht Cassetten mit dem Grundgesetz, und schickt sie an die Politiker. Um ihre bedauernswerte Leseschwäche auszugleichen. "FRAGE: Warum gelten Schäferhunde nicht als gefährliche Hunde? Ihnen wird unterstellt, dies aus Sorge vor Lobbyisten nicht gemacht zu haben?" Hier ist dem Redakteur ein sehr schöner Freudscher Versprecher unterlaufen. Es heißt im Sprachgebrauch entweder "Sorge um Lobbyisten" oder "Angst vor Lobbyisten". Zutreffendes bitte ankreuzen. "HÖHN: Wir haben uns mit dem Thema lange beschäftigt..." Das soll wohl so sein. Wenn die Referenten der Ministerin immer erst alles vorlesen müssen. Vorausgesetzt, dass wenigstens die Referenten im Umweltministerium lesen können. "... und uns an einem Urteil eines Bundesgerichts orientiert,..." Welches Bundesgericht, wußte Frau Höhn auch nicht. Dass muss man aber entschuldigen. Wenn man allein auf das gesprochene und gehörte Wort angewiesen ist, kann man "Bundesverwaltungsgericht" und "Bundesverfassungsgericht" nur sehr schwer auseinanderhalten. Besonders, wenn die Referenten beim Vorlesen nuscheln. "...wonach Deutsche Schäferhunde aufgrund ihrer Akzeptanz und Tradition in der deutschen Bevölkerung nicht unter diese Kategorie fallen." Genau. Es gibt doch keine rührendere Inschrift für ein Kindergrab als: "Sie starb durch einen Hund, dessen Rasse in Deutschland hohe Akzeptanz und Tradition in der Bevölkerung genießt." Dass Höhn sich hier auf das Hundesteuerurteil des Bverwg vom 19.01.2000 und nicht auf das Hundeverordnungsurteil vom 03.07.2002 bezieht, fällt da nicht mehr ins Gewicht. Vermutlich hat ihr noch keiner das aktuelle Urteil vorgelesen. Wer schickt Frau Höhn netterweise eine Sprachnachricht? "Wir haben aber die 20/40-Regelung." Richtig. Manche Ordnungsämter in NRW sollen inzwischen bei der Erfassung auch schon bis zum Buchstaben "K" vorgedrungen sein. "Auch beim Schäferhund gilt der Sachkundenachweis, Überprüfung der Zuverlässigkeit, Leinenzwang in bebauten Gebieten. Wenn ein Hund aufgefallen ist, egal welcher Rasse er angehört, dann wird er als gefährlicher Hund eingestuft." Jau. Fraglich ist nur, ob alle Hunde erfaßt werden, deren Halter Hetzarm-Agility und Schmutzdienst betreiben. "FRAGE: Sie sehen also auch nach der gefährlichen Beißattacke des Schäferhundes keinen Handlungsbedarf? HÖHN: Es wird zu überprüfen sein, ob der Hund eine Schutzhundausbildung hat." ...was immer Frau Höhn auch darunter verstanden haben mag...
Vermutlich hat Bernhard Meyer vom VDH damals im
Ministerium beim Verlesen der VPG-Prüfungsordnung an der Stelle mit den
"Kampfhandlungen" auch genuschelt, der Schlingel.
"Wenn ja, hat die zuständige Behörde vor Ort einen Fehler gemacht. Das muss geklärt werden." Tja. Vermutlich war der Beamte der zuständigen Siegener Behörde überqualifiziert und konnte lesen. Zum Beispiel Frau Höhns Verwaltungsvorschriften. Wir schlagen diesen Beamten aufgrund seiner außergewöhnlich hohen Befähigung als zukünftigen Ministerpräsidenten für das Land NRW vor. "Ich sehe bei unserem Ansatz der Landeshundeverordnung den größtmöglichen Schutz für Menschen vor Hunden gegeben, aber auch die nötigen Tierschutzaspekte erfüllt. Einen absoluten Schutz gibt es nicht. Wir können nicht verhindern, dass manche Menschen ihre Hunde aggressiv erziehen." Oh doch. Wir können nämlich alle Ausbildungsformen verbieten, die aggressive Verhaltensweisen von Hunden gegenüber Menschen beinhalten oder fördern. Und ganz vorne auf der Liste stehen dann die "Schutzdienst-Kampfhandlungen" und Mondioring. Analphabeten, die Sorge um oder Angst vor Lobbyisten haben, schaffen ein solches Verbot allerdings nicht. Und jetzt kommt`s: "Das Problem sind die Menschen, nicht die Hunderassen." Warum stehen dann die anderen 42 Hunderassen inklusive des ausgestorbenen Goralenhundes auf den Listen? Pause zum Ablachen. Sind Sie wieder unter dem Schreibtisch aufgetaucht? Das mit dem Problem am anderen Ende der Leine erzählen wir Bärbel seit zwei Jahren. Jetzt, wo wir uns zur Abwechslung mal über den Deutschen Schäferhund unterhalten wollen, hat sie es endlich begriffen. Das war unser Fehler. Wir haben ihr immer nur Briefe geschrieben. Cassetten hätten wir schicken sollen. Oder anrufen. "Aber wir müssen hohe Strafen bei Übertretungen des Gesetzes verhängen können." FRAGE: Sollte der Deutsche Schäferhund in die Liste der gefährlichen Hunde aufgenommen werden? HÖHN: Das glaube ich eher nicht. Er taucht zwar in der Beißstatistik auf, aber es gibt auch sehr viele Schäferhunde. Rottweiler und Kampfhunde stehen dagegen in der Statistik ganz vorn, obwohl es davon nicht so viele gibt." Au Backe. Ein Abgrund tut sich auf. Gut, dass die PISA-Studie nicht im Landtag abgehalten wurde. Dann hätten wir den letzten Platz irgendwo hinter der Petersilieninsel belegt. Wie erklärt man das jetzt einer Ministerin, die anscheinend nicht mal die Grundrechenarten beherrscht? Also Frau Höhn: 26 von 58 tödlichen Unfällen mit Hunden in Deutschland seit 1968 durch Schäferhunde sind "ganz schön viele". Und "2000 Hundebisse im Jahr durch Schäferhunde in Deutschland" sind mehr, als Sie an Ihren Fingern und Zehen abzählen können. Die Links dazu zu setzen nutzt jetzt natürlich auch nichts, weil sie ja nicht lesen kann. Vielleicht arbeitet jemand mal die Beissstatistiken in diese altmodischen Mengenlehre-Plättchen um und schickt sie Frau Höhn zu? So dass sie sieht, dass das Plättchen für die Deutschen Schäferhunde (Schäferhund draufmalen, nicht schreiben!) immer viel größer ist als die Plättchen, die die anderen Hunderassen repräsentieren. (Wie zum Teufel kommt man so durch das Physik-Studium? PISA ist wohl nur die Spitze des Eisbergs gewesen.) Rottweiler gehören übrigens auch zu den Gebrauchshunden und durchlaufen vielfach die "Schutzdienstausbildung" VPG, Frau Höhn, Sie wissen schon - "Dogdancing" mit Stock und "Agility" im Figurantenanzug. Was den prominenten Platz in Statistiken erklärt. "Mit NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn sprach Klaus Mütherig." Dem wir an dieser Stelle unser tiefempfundenes Mitgefühl aussprechen. Bleiben nur zwei Probleme für den weiteren Umgang mit den NRW-Politikern und -Ministerien: 1. Wer liest Frau Höhn diesen Newsletter vor? 2. Sollen wir die Fach- und Rechtsaufsichtsbeschwerde und die Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen gegen Frau Höhn jetzt besser bei Clement mündlich einreichen? Oder Piktogramme malen? Man soll ja jeden da abholen, wo er steht. Auch wo er in der PISA-Studie steht. Winke-Winke! Das Wort hat das Bundesverwaltungsgericht: Aus Maulkorbzwang 20.07.2002: "Man kann nur hoffen, dass die Verordnung des Herrn Beckstein bald beim BVerwG landet. Wie die Verhandlung am 3. Juli gezeigt hat, schätzt man dort durchaus den Unterhaltungswert solcher Texte, gewichtet bei der Rechtsprechung aber doch letztlich die Tatsachen. So bemerkte der Vorsitzende Richter zum Vertreter des niedersächsischen Ministeriums sinngemäß, bei den offiziellen Schutzbemühungen rangiere der Deutsche Schäferhund offenbar gleich hinter dem Deutschen Wald. Wer allerdings von einem Schäferhund gebissen werde, würde kaum Verständnis für diese Bemühungen aufbringen können. Nach der Zahl der Beißvorfälle mit diesen Hunden - so ein anderer Richter - bestünde ja doch eine herausragende Wahrscheinlichkeit, von einem Schäferhund gebissen zu werden. Die besondere Behandlung des Schäferhunds erinnerte einen dritten Richter an die Bedeutung des Löwen für die Initiationsrituale der Massai: dort werde erst zum Mann, wer einen Löwen getötet habe. Seien dem Schäferhund in unserem Kulturkreis ähnlich tiefgründigere Funktionen zugedacht? Der Vertreter des Ministeriums reagierte eher verschnupft säuerlich. Ein rationales, das Gericht überzeugendes Argument für die Privilegierung des Schäferhundes fiel ihm nicht ein. Kurzum: in Berlin würde es für die bayerischen Ministerialien genauso peinlich wie es für die niedersächsischen am 3. Juli war. Bitter nur, dass unser Rechtsstaat so lange Wege, so viel Zeit, Geld und Opfer vorsieht, bis er zu sich und dann auch zu uns kommt. Viele Grüße aus Hamburg Wolfgang Albrecht (www.sos-hamburgdog.de)" Ein dreifach Hoch auf die Engel in Rot! "Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 21/2002 vom 3. Juli 2002 ...Auf die im Hinblick auf den Gleichheitssatz gewichtigen Bedenken dagegen, dass der Verordnungsgeber es unterlassen hat, seine Regelungen namentlich auf den Deutschen Schäferhund zu erstrecken, ..." 1000 (Hunde-)Küsse nach Berlin. |