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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Niedersachsen - Landespolitik
Brauchen Hundehalter künftig Führerschein?
Hannover. Jeder Hundehalter muss möglicherweise künftig nachweisen, dass
er geeignet ist, einen Hund zu halten. Unabhängig von der Rasse müsse
geprüft werden, welcher Hund im Einzelfall als gefährlich gilt und nur mit
behördlicher Erlaubnis gehalten werden darf. Das seien wesentliche
Eckpunkte für die neue Gesetzesvorlage, sagte Landwirtschaftsminister Uwe
Bartels am Montag dieser Zeitung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte
Anfang Juli Teile der niedersächsischen Gefahrtierverordnung gekippt.
Deshalb will das Land die wesentlichen Regelungen als Gesetz verabschieden
lassen.
Bartels schlägt vor, dass jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen müsse. Dieser Nachweis könne beispielsweise in Hundeklubs erworben werden, indem der Halter mit seinem Tier einige Stunden Hundeerziehung belege. Für jemanden, der seit Jahren ein Tier hat ohne damit aufzufallen, könnte diese Regelung allerdings ausgesetzt werden, betonte Bartels. Es könne die Aufgabe der Kommunen sein, die Hundehalter ausfindig zu machen. Eine Liste mit bestimmten Hunderassen in der Kategorie 2, zu denen bislang weniger gefährliche Hunde gehörten, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Vielmehr müsse im Einzelfall entschieden werden, welcher Hund gleich welcher Rasse als gefährlich gilt. In den Kommunen soll es dafür eine so genannte Sachverständigenstelle geben. Vertreter der Hunde- oder Tierschutzverbände könnten diese Aufgabe übernehmen, sagte Bartels. Wird ein Hund ob Rottweiler, Dobermann oder Schäferhund von einem Amtstierarzt als gefährlich eingestuft, muss auch dieses Tier zum Wesenstest und darf nur mit einem von der Behörde ausgestellten Hundeführerschein gehalten werden. In die Kategorie 1 der bisherigen Verordnung soll der Staffordshire-Bullterrier aufgenommen werden. Zu dieser Gruppe gehören auch der Bullterrier, der American-Staffordshire-Terrier sowie der Pitbull-Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Art. Sie alle dürfen nur mit einer amtlichen Erlaubnis gehalten werden. Voraussetzung dafür sei ein bestandener Wesenstest des Tieres. Außerdem müsse der Halter mindestens 18 Jahre alt sein. Es muss auch das polizeiliche Führungszeugnis des Besitzers und das soziale Umfeld geprüft werden, sagte Bartels. Seien alle Voraussetzungen erfüllt, müssen diese Hunde ein für jeden Bürger sichtbares Kennzeichen tragen. Hat das Tier den Wesenstest nicht bestanden, müsse es getötet werden. Das Land will zur Pflicht machen, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier haben muss. Damit wäre sichergestellt, dass jeder Geschädigte einen zahlungsfähigen Ansprechpartner hat, erläutert Bartels. Einen entsprechenden Vorschlag für den Gesetzesentwurf will der Minister Anfang nächsten Monats der SPD-Landtagsfraktion vorlegen. Spätestens im Dezember sollte nach Meinung von Bartels das Gesetz verabschiedet werden.
http://www.haz.de/niedersachsen/landespolitik/140284.html
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