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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Und dies gibt es heute wieder:

* Günter "Volltrottel" Beckstein und das angeblich kampfhundefreie Bayern

* Niedersachsen: Wahn und Wirklichkeit - Geht Münsterländer Birko als Erster zum Test?

* Liebe Wolfsfreunde!


Günter "Volltrottel" Beckstein und das angeblich kampfhundefreie Bayern

Boxermischling? – Da lacht der Kampfhund!
 
Kampfhunde sind in Bayern verboten. Doch wer Augen hat zum Sehen, wird bei jedem Spaziergang derer drei bis acht ausmachen. Sehende Augen hat aber nicht jeder, weil kaum jemand weiß, wie so ein Kampfhund aussieht.

Wir alle kennen zwar die Fotos von Pitbulls aus der Zeitung. Gewaltige Monster scheinen das zu sein. In Wahrheit sind sie gerade mal mittelgroß – kleiner als Boxer, Schulterhöhe eines Spaniels. Dass sie so bedrohlich wirken, rührt daher: Der Fotograf legt sich auf den Boden, der Halter würgt den Hund mit dem Halsband, damit er das Maul aufreißt – fertig ist die Bestie.

Reinrassige Pitbulls wird man freilich selten sehen heutzutage – längst haben sich die Kampfhundfreunde nämlich auf Mischlinge verlegt. Vater Pitbull, Mutter Dogge: Das macht ordentlich etwas her. Und ist noch schwerer zu erkennen als der Pitbull pur. Wenn jetzt aber so eine Kreatur mit einer weiteren gemischten gekreuzt wird, sagen wir Vater Bullterrier und Mutter Rottweiler, kann nicht einmal der Fachmann eine eindeutige Bestimmung vornehmen.

Kurz: Das Kampfhundverbot greift nicht. Es lässt sich vor allem deshalb leicht umgehen, weil man seinen Hund nicht mitzubringen braucht, wenn man ihn anmeldet. Dem Welpen sähe man sowieso nichts an, und mit der Deklaration der Rasse hat man‘s auch leicht: Ein Mischling, sagt man. Mater semper certa, sagten die Lateiner, weshalb der stolze Besitzer einer Kreaturenmixtur nur sagen muss: Mutter Boxer, Vater von der Bordsteinkante, mithin unbekannt. Weshalb der „Boxermischling“ auch immer häufiger im Polizeibericht auftaucht, wenn es um Zwischenfälle mit Hunden geht.

Dabei ist es einfach: Boxer und einige ihrer Mischlinge haben einen vorstehenden Unterkiefer und deshalb auch Schwierigkeiten beim Fressen. Eine Fehlzucht, ja Qualzucht, die verboten werden sollte. Auf der anderen Seite gilt: Alles, was Schlitzaugen hat, einen breiten Kopf und einen muskulösen Körper, ist kampfhundverdächtig. Das klingt nach Vorurteil, nicht wahr? Beruht nicht das ganze Kampfhundverbot auf einem Vorurteil, nämlich dem, dass die Hunde gefährlich sind, und nicht deren Besitzer? magnus

 
27.8.2002 0:00 MEZ
 
 

 


Niedersachsen: Wahn und Wirklichkeit - Geht Münsterländer Birko als Erster zum Test?
 
Niedersachsen - Landespolitik
Brauchen Hundehalter künftig Führerschein?

 

   
Bartels will Gefährlichkeit unabhängig von der Rasse prüfen lassen. Das Gesetz soll im Dezember verabschiedet werden.

 

Hannover. Jeder Hundehalter muss möglicherweise künftig nachweisen, dass er geeignet ist, einen Hund zu halten. Unabhängig von der Rasse müsse geprüft werden, welcher Hund im Einzelfall als gefährlich gilt und nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden darf. Das seien wesentliche Eckpunkte für die neue Gesetzesvorlage, sagte Landwirtschaftsminister Uwe Bartels am Montag dieser Zeitung. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Anfang Juli Teile der niedersächsischen Gefahrtierverordnung gekippt. Deshalb will das Land die wesentlichen Regelungen als Gesetz verabschieden lassen.

Bartels schlägt vor, dass jeder Hundehalter einen „Sachkundenachweis“ erbringen müsse. Dieser Nachweis könne beispielsweise in Hundeklubs erworben werden, indem der Halter mit seinem Tier einige Stunden Hundeerziehung belege. Für jemanden, der seit Jahren ein Tier hat ohne damit aufzufallen, könnte diese Regelung allerdings ausgesetzt werden, betonte Bartels. Es könne die Aufgabe der Kommunen sein, die Hundehalter ausfindig zu machen.

Eine Liste mit bestimmten Hunderassen in der Kategorie 2, zu denen bislang weniger gefährliche Hunde gehörten, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Vielmehr müsse im Einzelfall entschieden werden, welcher Hund – gleich welcher Rasse – als gefährlich gilt. In den Kommunen soll es dafür eine so genannte Sachverständigenstelle geben. „Vertreter der Hunde- oder Tierschutzverbände könnten diese Aufgabe übernehmen“, sagte Bartels. Wird ein Hund – ob Rottweiler, Dobermann oder Schäferhund – von einem Amtstierarzt als gefährlich eingestuft, muss auch dieses Tier zum Wesenstest und darf nur mit einem von der Behörde ausgestellten „Hundeführerschein“ gehalten werden.

In die Kategorie 1 der bisherigen Verordnung soll der Staffordshire-Bullterrier aufgenommen werden. Zu dieser Gruppe gehören auch der Bullterrier, der American-Staffordshire-Terrier sowie der Pitbull-Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Art. Sie alle dürfen nur mit einer amtlichen Erlaubnis gehalten werden.

Voraussetzung dafür sei ein bestandener Wesenstest des Tieres. Außerdem müsse der Halter mindestens 18 Jahre alt sein. „Es muss auch das polizeiliche Führungszeugnis des Besitzers und das soziale Umfeld geprüft werden“, sagte Bartels. Seien alle Voraussetzungen erfüllt, müssen diese Hunde ein für jeden Bürger sichtbares Kennzeichen tragen. Hat das Tier den Wesenstest nicht bestanden, müsse es getötet werden.

Das Land will zur Pflicht machen, dass jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für sein Tier haben muss. „Damit wäre sichergestellt, dass jeder Geschädigte einen zahlungsfähigen Ansprechpartner hat“, erläutert Bartels.

Einen entsprechenden Vorschlag für den Gesetzesentwurf will der Minister Anfang nächsten Monats der SPD-Landtagsfraktion vorlegen. Spätestens im Dezember sollte nach Meinung von Bartels das Gesetz verabschiedet werden.

 
mbu
http://www.haz.de/niedersachsen/landespolitik/140284.html

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Elli Radinger

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Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de

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