An die Staatsanwaltschaft Berlin Turmstr. 91 10559 Berlin (Fax 030 9014 3310) 06.08.2002 Strafanzeige gegen die Abgeordneten den deutschen Bundestages, Platz der Republik, 11011 Berlin (namentlich genannt unter Abgeordnete der 13. Wahlperiode http://www.bundestag.de/info/mdb13/index.html ) sowie Bundestagspräsident Herrn Wolfgang Thierse, Platz der Republik, 11011 Berlin, die Bundestagsverwaltung, Platz der Republik, 11011 Berlin, und vorsorglich gegen Unbekannt (Landtagsabgeordnete der 16 Bundesländer) wegen Verdacht auf Untreue, Betrug und Steuerhinterziehung und Beihilfe Sehr geehrte Damen und Herren, mittels dieses Schreibens erstatte ich die o.a. Strafanzeige. Sachverhalt / Begründung: Wie aus unzähligen Medienveröffentlichungen bekannt wurde, war es bei den Bundestagsabgeordneten anscheinend gängige Praxis, dienstlich erflogene Bonusmeilen entgegen einer Selbstverpflichtung regelwidrig privat zu nutzen. Dadurch entstanden dem Staat Kostenzuwächse in Höhe der entgangenen, privat genutzten und damit m.E. veruntreuten Bonusmeilen. Da die Abgeordneten m.W. Kenntnis und Einverständnis der Verpflichtung mit Ihrer Unterschrift bestätigen mußten, handelt es sich m.E. zusätzlich in diesen Fällen um den Tatbestand des Betrugs. Im Falle des Abgeordneten Herrn Rezzo Schlauch bspw. belief sich dieser Schaden auf Euro 7.000,00 für einen einzigen Urlaubs-Flug nach Bangkok und zurück. Hochgerechnet auf die m.W. 666 Abgeordneten entstand so selbst dann ein volkswirtschaftlicher Schaden in exorbitanter Höhe, wenn sich nur 20 Prozent der Abgeordneten in dieser Art und Weise bereichert haben. Gleichzeitig erlangten die Abgeordneten durch die private Nutzung der Bonusmeilen einen geldwerten Vorteil. Diesbezüglich liegt m.E. der Verdacht nahe, dass dieser geldwerte Vorteil in vielen Fällen keinen Eingang in die Steuererklärungen der Abgeordneten fand und deshalb nicht versteuert wurde, was m.E. dem Tatbestand der Steuerhinterziehung entspricht. Wiederum entsteht der Volkswirtschaft durch die so aufgrund privater Bereicherung entgangenen Steuern ein exorbitanter Schaden. Keiner der Abgeordneten scheint willens oder in der Lage zu sein, seinerseits Transparenz in diese Angelegenheit zu bringen. Ich bitte Sie deshalb um Aufnahme von Ermittlungen gegen alle Abgeordneten des Bundestages. Sollten ähnliche Regelungen und Selbstverplichtungen für einige oder alle Landtage der 16 Bundesländer gelten, so bitte ich Sie darüber hinaus um Aufnahme gleichgearteter Ermittlungen auch gegen alle betroffenen Landtagsabgeordneten. Insbesondere bitte ich um Aufnahme von Ermittlungen gegen den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Wolfgang Thierse sowie die Verantwortlichen der Bundestagsverwaltung wegen des Verdachts auf Beihilfe zu Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung, da diese ihrer gesetzlich verankerten Kontrollfunktion nicht nachgekommen sind, obwohl entsprechende Hinweise bereits im letzten Jahr an sie herangetragen wurden. Bitte teilen Sie mir Eingang und vergebenes Geschäfts- oder Aktenzeichen für diese Anzeige schriftlich mit, ich wäre Ihnen auch verbunden, wenn Sie mich über Verlauf und Ergebnis Ihrer Ermittlungen auf dem Laufenden halten würden. Begründung des besonderen öffentlichen Interesses Das besondere öffentliche Interesse der Strafanzeige ist m.E. zum einen in dem gerechtfertigten Anspruch der Bürger auf Information und Transparenz bzgl. etwaiger Straftaten und Regelverstöße der Politiker gerade im Vorfeld der Bundestagswahl als auch in dem entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden begründet. Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen 1